"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
1878 Antworten
News von heute:
Zitat:
Staatsanwalt sieht zwei Mordmerkmale erfüllt
Werden Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang aus juristischer Sicht oft als fahrlässige Tötung eingestuft, sieht Staatsanwalt Björn Krebs in diesem Fall jedoch zwei Mordmerkmale erfüllt. Zum einen die niedrigen Beweggründe, da sich der damals 23-Jährige mit seinen Fahrten „einen Kick verschaffen“ und „das Geltungsbedürfnis seiner Fans befriedigen“ wollte. Zum anderen sei dem tödlichen Unfall eine weitere Kollision mit Blechschaden vorausgegangen. Mit der Flucht vom Unfallort habe „Alpi“ dies verdecken wollen, so Krebs.
http://www.noz.de/.../...skizziert-angeklagten-als-fuersorglichen-mann
Mensch trockensuppe....
jetzt hast du aber einen rausgehauen!
Lass dir besser mal von K2 vulkanister ua. erklären wsrum es gar keinen Sinn macht, Dass zu zitieren was der doofe Staatsanwalt sagt.
Eine Flucht konnte es nicht sein...
und der Tod war hinderlich!
Sorry für den Sarkasmus!
Tatsächlich scheint es so zu sein, dass der Staatsanwalt da ziemlich verbissen auf eine heftige Verurteilung hinarbeitet.
Dies wäre auch im Einklang mit der langen U-Haft (ein HALBES Jahr.... letztes mal hat mein Handy was geschluckt)
Alex, da sind wir wieder bei dem Textverständnis.
Der Staatsanwalt kann definitiv auf Mord plädieren, sonst wäre das vom Gericht nicht zugelassen worden. Weder K2 noch ich haben das bestritten. Können wir auch gar nicht, da das definitiv so ist.
Allerdings wird nicht alles später so im Urteil stehen, wie ursprünglich mal die Anklage formuliert wurde. Darum geht es.
Den Staatsanwalt habe ich nie für dämlich oder unfähig gehalten. Nur Du titscht hier immer in den Extremen herum.
Alpi ist durchaus meiner Meinung(!) nach geflohen. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass man Alpi das bewiesen werden muss. Das ist noch lange kein Fakt, sondern nur eine naheliegende Vermutung.
Dass er viel zu schnell gefahren ist kann man als Fakt ansehen. Dass der Unfall hätte vermieden werden können, wenn er vernünftig gefahren wäre ist naheliegend, muss aber erst durch einen Gutachter belegt werden. Ist also ebenfalls kein Fakt. Dieser Punkt ist wichtig, da das unter Umständen sogar Alpi etwas entlasten könnte.
Es bezweifelt auch niemand, dass Alpi den armen Mann totgefahren hat.
Das Einzige worüber es seit über 50 Seiten geht ist die Diskussion, ob Alpi WÄHREND der Flucht den Mann umgefahren hat, oder ob er den Mann umgefahren hat UM zu flüchten. Das könnte die Verurteilung deutlich beeinflussen.
Ebenso ist es noch unklar, wie stark das Gericht die zweifelsohne Alpi belastenen Videos bewerten wird. Positiv werden sie bestimmt nicht für Alpi sein.
Also eigentlich sind wir sehr nahe beieinander. Der einzige Unterschied ist, dass ich eine VERUTEILUNG wegen Mordes für unwahrscheinlich halte. Du hälst sie für möglich.
Es gibt also einige Punkte, die sehr naheliegend und wahrscheinlich sind, Fakten sind das aber noch lange nicht.
Das erkennt man auch etwas an Alpis Verteidigungsstrategie:
Alles was nicht zu bestreiten ist, gibt er unumwunden zu und spricht sein tiefstes Bedauern darüber aus. Punkte die nicht klar sind, an die kann er sich nicht erinnern und wichtige Aufzeichnungen fehlen. Immerhin scheinen sich Alpi und sein Anwalt da einige Chancen auszurechnen, um das Strafmass herunterzubekommen. Ob das letztendlich der Wahrheit erspricht kann ich nicht sagen, aber das ist Aufgabe des Gerichts das herauszufinden. Oder Etwas, das der Wahrheit möglichst nahe kommt und beweisbar ist.
Genau. Wichtig ist, dass das Gericht ZWEIFELSFREI zu einem Ergebnis nach der Beweisaufnahme kommt. In dem Moment, wo Zweifel bestehen und auch eine andere Variante möglich wäre, ist im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden.
Ähnliche Themen
Das ist der Punkt. Am Ende zählen eindeutig feststellbare, belegbare Fakten. Keine Vermutungen, Empfindungen, Meinungen, Ansichten.
Nur weil man einen Tat nicht gerichtsfest beweisen kann, bedeutet das noch lange nicht, dass sie nicht erfolgt ist.
Absolut.
Daher mein Schlusssatz "Oder Etwas, das der Wahrheit möglichst nahe kommt und beweisbar ist."
Ganz ernsthaft, die "Filmchen" Argumentation zäumt das Pferd von hinten auf. Das klingt doch so als ob das Gericht deshalb stundenlang Videos schaut, weil es schon vorher weiß, daß diese strafverschärfendes Material enthalten. Ob dem so ist lässt sich aber erst nach dem anschauen der Filme beurteilen. Auch Konsequenzen wird es so oder so geben. Entweder sind die Videos belastend für Alpi oder eben nicht, eine Konsequenz ergibt sich daraus auf jeden Fall.
...und jetzt im ernst:
Vulkanistor
daswas du jetzt geschrieben hast ist genau dass was ich seit 30 Seiten sagen wollte.
Leider wurde zum Teil der Staatsanwalt für doof und populistisch hingestellt....
Nicht alles muss zweifelsfrei bewiesen werden!
Wenn die Kausalität bedtimmte Sachen äußerst wahrscheinlich macht, liegt vieles auch im Ermessen des Richters....
Schade dass ich noch nie gelesen habe, wie weit Unfall und fahrer Flucht auseinander liegen.....
heute ist Freitag der 13te Chettino hat den tag zum Schiffeversenken genutzt
Viel schlimmer wäre hinterher der Vorwurf, das Gericht hätte sich vor dem Urteil irgendwas nicht angesehen oder gar Zeugen nicht gehört.
Es ist nicht nur nach belastenden Momenten zu suchen, sondern auch nach entlastenden Momenten. Ein häufiger Mangel bei Polizei und Staatsanwaltschaft.
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 12. Januar 2017 um 21:55:28 Uhr:
Nur weil man einen Tat nicht gerichtsfest beweisen kann, bedeutet das noch lange nicht, dass sie nicht erfolgt ist.
Das ist richtig, einem Urteil müssen aber bewiesene Dinge/Vorgänge zugrunde liegen, sonst bestünden ja Zweifel und dann hieße es :"in dubio pro reo".
Im Fall von Alpi dürften aber wohl eher keine grundsätzlichen Zweifel bestehen.
Ich hätte nicht gedacht, dass die Unterschiede so deutlich ausfallen. Die Quelle ist jetzt aber auch schon etwas älter. Interessant wäre, ob die Verhältnisse sich inzwischen geändert haben.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 13. Januar 2017 um 07:48:42 Uhr:
Es ist nicht nur nach belastenden Momenten zu suchen, sondern auch nach entlastenden Momenten. Ein häufiger Mangel bei Polizei und Staatsanwaltschaft.
Allerdings. Jeder Strafrechtler kann über den Spruch "Die Staatsanwaltschaft - die objektivste Behörde der Welt" nur lächeln.
Nicht zuletzt hängt es natürlich auch davon ab, wie der Richter am Tag der Urteilsfindung drauf ist. 😉