„AGR“ Fehler nicht gefunden > Austauschmotor bekommen!

Opel Vectra C

Fehler; Siehe Benutzerbild links: „Motorelektronik“
Fehlermeldung beim Auslesen: „Abgasrückführung – Menge zu gering“
Nach vergeblichen Reparaturen, Austausch Abgasrückführungsventil, Lenkstockmodul, undichte Schelle usw. wurde jetzt in der Garantiezeit ein Austauschmotor eingebaut.
Sollte ich mich nun über den Austauschmotor freuen oder um meinen alten mit 17.000Km Fahrleistung fast neuen Motor trauern?
Ist das eine Wertminderung oder nicht?
Wie ist Eure Meinung?

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von VectraC SW 3.2


Jaja,

was früher die Pferdehändler waren, ..... 😁

Wie sagte ein Freund mal so treffend:

"Seit es den Beruf des Autoverkäufers gibt, ist der Beruf des Pferdeverkäufers wieder ein ehrbarer Beruf" 😁

Da stimme ich allerdings nicht so ganz zu! !

Leider! 🙁

Von meiner Schwägerin in Spe, davon die beste Freundin hatte ein echt tolles Pferd gekauft! Allerdings fitgespritzt!
Nachher hat es im Stall alle Tiere angesteckt! Es hatte irgent so eine Virusinfektion!

War nicht so toll! Es haben aber alle Pferde gut überstanden!
Auch das, welche die anderen angesteckt hat!

Happy End!

🙂

Naja, aber die Autohändler sind da schon etwas auf dem Vormarsch würd ich sagen!

So auf 1.000.000 Autos kommt dann mal ein Pferd! 😁

Hey, ich würd der Perle mal Empfehlen LOTTO zu spielen! 😁

Zitat:

Original geschrieben von martin7791


Da ist eigentlich die Rechslage ganz einfach: Wenn dir der Händler dieses Auto mit der Fehlermeldung "Wartungsintervall" verkauft hat, dann hat er dich wissentlich (oder auch nicht) irre geführt.
Hier kannst du sicherlich den Kauf rückgängig machen (falls du willst). Dann muss er dir den gesamten Kaufpreis ohne Abzug rückerstatten.
Sollte er dies nicht freiwillig machen, würde ich diese Sache einen Rechtsanwalt übergeben.
So kann es ja wirklich nicht sein, dass jemand dir ein Auto mit einem offensichtlichen Fehler verkauft, denn wenn ich mich als Kunde nicht mehr auf die Aussagen des Händlers verlassen kann ... na bravo!

Nochmals zurück auf meinen gestrigen Beitrag: Ich würde mir das nicht so einfach gefallen lassen - falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich auf alle Fälle den Vorfall durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.

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