"84-er Reifen" beim Meriva
Hallo zusammen,
da ich sehe, dass im Moment das Thema WR hoch im Kurs steht, gebe ich auch mal meinen Senf dazu.
Seit August fahren wir einen Meriva. Jetzt ging es ans Winterreifen kaufen. Laut OPEL sind Reifen der Dimension 185/60 R15 88T vorgeschrieben. Eine solche Pelle kostet 79,-€ (Uniroyal MS+5).
Nach einer Anfrage an Opel schickte man mir eine Freigabe für 185/60 R15 84T.
Und siehe da: 55,- pro Reifen. Jetzt kommen noch Felgen dazu, und ich zahle 89,-€ p.S.
Falls jemand Interesse an dem Gutachten hat, einfach mal PN, hier ins Forum, agawarzewski@web.de oder direkt bei Opel.
Cu Axgaw
25 Antworten
Schade, Stunden zu spät.
Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich keine 460€ berappen müssen.
Trotzdem vielen Dank für den Hinweis, der nächste Winter kommt bestimmt.
Hallo,
dieses Gutschten würde mich brennend interessieren. Da das Thema Winterreifen auch bei mir aktuell ist. Was für einen Meriva hast Du denn ? Ich habe den 1,7CDTI und die 88T sind auch bei mir vorgeschrieben.
Gruß
Andy
Axgaw spricht hier das Teilegutachten Nr. TÜH ATC-TB-2003-090.00 an, welches von Opel beim TÜV Hessen in Auftrag gegeben wurde. Darin ist auch festgelegt, wer, bzw. welches Auto mit den "84T" bestückt werden darf. Dies ist der Meriva mit dem Motortyp Z16XE (also 100PS) in der Kombination:
- ohne Klima ohne Schiebedach (kurz SD)
- ohne Klima mit SD
- mit Klima ohne SD
Nicht möglich (leider, alles hat seine Grenzen): mit Klima mit SD.
Was nützt mir das Teilgutachten, wenn ich trotzdem zum Tüv muss? Oder fällt durch das Teilgutachten die Tüv Eintragung weg? So wie bei ABE?
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Also ich wundere mich, warum Opel Schweiz die Reifen 84 für alle Benziner freigibt und Opel Deutschland dies nur für den 1,6 mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen. In einem anderen Thread habe ich bereits schonmal die Achslasten aufgeführt. Der 84er deckt immer noch genug ab. Zudem ist er billiger und besser erhältlich. Es ist wirklich nicht nachvollziehbar, was man sich da bei Opel gedacht hat. Bei den Sommerreifen lässt man sich von den Herstellern extra einen Pneu nur für den Meriva herstellen (Dunlop SP 9000 205/45/17 88 XL), den sonst kein anderer Wagen auf dem Markt benötigt ... übrigens auch der Meriva nicht --> siehe Achslasten.
Man zwingt hier den normalen Kunden praktisch gewisse Pneus nur noch beim Opelhändler beziehen zu können. Dies finde ich sehr unüberlegt und schlecht. Es kommt mir vor, als ob man den Wagen gebaut hat und anschliessend erst an die Räder gedacht hat.
Hallo zusammen,
ich hätte ja nicht gedacht, dass das Thema auf so großes Interesse stößt.
Zum TÜV muß man damit nicht mehr, es reicht aus, den Eintrag bei der nächsten Einsicht der Fahrzeugpapiere durch das Straßenverkehrsamt vornehmen zu lassen.
Wie schon oben gesagt wurde, gilt dieses Gutachten nur für den 1.4l- und den 1.6l-Benzinmotor.
Der 1.8er-Otto und der 1.7er-Diesel sind leider ausgenommen (soweit ich weis).
Das hochladen von dem Gutachten ist leider nicht möglich, da die Datei zu groß ist.
Werde sie erstmal splitten und dann nochmal versuchen.
CU axgaw
Hallo,
ich muss mich der Frage von Finkicarlo anschließen:
1. Muss ich, wenn die 84er-Reifen drauf sind, noch mal zum TÜV / Dekra (o.ä.) und die Reifenkombi abnehmen lassen?
dazu Text in der Freigabe:
"Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen."
So wie es laut dem Text aussieht, muss wohl der Moppel vorgeführt werden und. Was kostet sowas? Wer hat das schon mal gemacht?
2. Müssen die Reifen in die Papiere eingetragen werden?
dazu wieder der Text der Freigabe:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsstelle bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren zu melden.
Ja, was denn nun? Erforderlich oder eben nicht? Was ist mit "nächster Befassung" gemeint?
Ich werde leider aus der Freigabe nicht so richtig schlau. Irgendwie ist dieses Beamtendeutsch nicht so leicht zu lesen...
Vielen Dank und Grüße
Schnubu
Ich schätze, es sieht so aus, dass man den Dicken beim Tüv vorführen muss, die gucken kurz drauf, vertrauen dem Teilgutachten und geben dir einen Zettel mit, dass alles in Ordnung sei! Damit gehst du zum Bürgeramt und die tragen das dann in deine Fahrzeug papiere ein! So denke ich, muss man es machen! Und nicht anders.
Bei mir war es so, dass der TÜV das Teilegutachten auf "offiziellem" TÜV Papier ausgedruckt hat, Stempel drauf, fertig.
Ich musste _nicht_ zur Zulassungsstelle und das in die Papiere eintragen lassen. Das Mitführen des offiziellen TÜV-Gutachtens reicht aus. Auf dem Gutachten steht der Hinweis drauf, dass die Eintragung in die KFZ-Papiere erst
notwendig wird wenn auch noch andere Sachen eingetragen werden.
Also:
@Schnubu
1. Ja, musst du. Hat bei mir 28 Eur gekostet
2. Nein, muss zuerst nicht in die KFZ-Papiere rein
Hallo zusammen,
@Finkicarlo & Schnubu
NEIN, zum TÜV muß man mit diesem Gutachten NICHT! mehr.
Es steht allerdings drin, dass beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle die FZ-Papiere korrigieret werden müssen.
Wann der nächste Besuch dort ist bleibt ja jedem selbst überlassen, oder ? ;-)
@ALL
So, dass PDF-File ist jetzt gesplittet, hier sind die Seiten 1-2..
Hallo axgaw,
Deine Seiten lassen sich nicht herunterladen; es kommt ein X-Hinweis, dass die Internetseiten nicht zur Verfügung stehen - schade;
falls du ein e-mail-konto zB. bei web.de hast, dort kannst du ein fotoalbum mit 12 MB kostenlos ins Netz stellen und dort das Gutachten veröffentlichen; sicherlich gibt es auch noch andere Möglichkeiten - nur so als Tipp
MfG APFEL