§ 29 Umsatzsteuergesetz
Hallo zusammen,
wer kann weiterhelfen.
Hab das Problem beim Thema E 500 Getriebe beschrieben,
bitte nachschauen und melden. Gruss Holzmichel1
23 Antworten
Ja du verkäufst den Wagen jetzt mit 19%, die du auf die damalige Nettosumme draufrechnest und dem Finazamt zahlen musst. Bei der gleichen Nettosumme + 16% müsstes du weniger dem Fikus bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Holzmichel1
Ich denke natürlich, das ich im Recht bin. Der Vertrag kann nur die Bruttosumme sein. Sonst könnte ich ja noch 19% draufschlagen!
Versuch's doch mal... 😉
Ich kann mir nicht vorstellen, daß in der "Rückkaufzusage" nicht genannt ist, ob es sich hierbei um Netto- oder Brutto-Beträge handelt.
Zitat:
Original geschrieben von Holzmichel1
Und der Rückkaufvertrag wurde ja im 04/2005 abgeschlossen für zwei Jahre.
Ob das "Rückkaufdokument" ein verbindlicher Vertrag ist, das müssen Andere entscheiden... 🙄
Ich wäre mir an Deiner Stelle auf jeden Fall nicht so sicher... 😉
Ja. Und?Zitat:
Original geschrieben von Holzmichel1
Ja du verkäufst den Wagen jetzt mit 19%, die du auf die damalige Nettosumme draufrechnest und dem Finazamt zahlen musst. Bei der gleichen Nettosumme + 16% müsstes du weniger dem Fikus bezahlen.
Bei MB ist es zu mindestens so das diese zwei verschiedene Verträge haben Privat und Unternehmer, was auch auf den Verträgen entsprechend vermerkt ist. Soweit ich mich noch erinnern kann ist es bei BMW nicht anders, ist schon eine ganze weile her. Zu mindestens wenn es über die BMW Bank Finanziert ist.
Privat sind Brutto Preise und Unternehmer Verträge sind Netto Preise.
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Wenn der Händler vernünftige AGB's hat, dann sollte der Passus drinstehen, dass die jeweilige MwSt. zum Zeitpunkt der kaufmänischen Handlung gültig ist. Also für den Rückkauf dann die 19%, da die Leistung zum Zeitpunkt der 19% MwSt. entsteht.
Um es aber genau zu sagen, müsste man mal den ganzen Vertrag sehen, ansonsten sind es alles nur Mutmassungen.
Ciao Haegii
Finde es schade, dass hier im Forum für Steuerrecht manchmal auch Themen rund ums Auto angerissen werden. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Mercer-Richie
Finde es schade, dass hier im Forum für Steuerrecht manchmal auch Themen rund ums Auto angerissen werden. 😁
LOL.......der war gut..😁
Aber haben Steuer und Auto im weitesten Sinne nicht miteinander zu tun ?
Ohne das eine, lässt sich das andere nicht lenken.....😁
VG
Umsatzsteuergesetz
Im Allgemeinen ist es so, dass Verträge unter Gewerbetreibenden (das wäre also hier Holzmichl1 als Kunde und der Händler als leistender Unternehmer) netto abgeschlossen werden. Dazu kommt dann noch der im Zeitpunkt der Lieferung/Leistung geltende USt.-Satz. Das ergibt den Bruttopreis. Diesen Bruttopreis zahlt der Endkunde, egal ob vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer, nicht vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer (z.B. Arzt) oder Privatkunde. Der vorst.-abzugsberechtigte Unternehmer kann sich diese Umsatzsteuer vom Finanzamt wiederholen, der nicht vorst.-abzugsberechtigte Unternehmer oder der Privatkunde natürlich nicht.
Prüfe also genau, ob in Deinem Vertrag der Brutto- oder der Nettopreis drinsteht. Es kann auch an irgendeiner Stelle der Hinweis auftauchen, dass sich alle Angaben "zzgl. Umsatzsteuer" verstehen (ist oft so). Wenn so ein Hinweis nicht drinsteht und tatsächlich ausdrücklich vom Bruttopreis die Rede sein sollte, dann halte ich das zwar für sehr ungewöhnlich, aber dann hätte m. E. der Händler ein Problem. Das interessiert das Finanzamt zwar nicht, die wollen die 3% zusätzlich haben, aber die Mehrausgabe wäre gegenüber dem Händler geltend zu machen