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Kaminzimmer

Sat Jun 01 17:56:20 CEST 2013    |    Standspurpirat26    |    Kommentare (157750)

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DAS ORIGINAL

Hallo Gemeinde !

Hier ist er:

🙂 😁 😉

Der ultimative Off-Topic-Blog
 

Wir machen bis auf weiteres Urlaub !

( Wer sich ausschließlich vergnügen möchte, suche bitte nach dem nachgemachten, unehrlichen und kuschelweichen Blog des selbsternannten Herrn Dr. Allwissend ! )

Ich hatte den Blog mit sehr viel Mühe und Gegenwehr gegründet, damit man sich die Wahrheit sagen kann, ohne das offizielle Forum zu schädigen. Ich habe viel Schelte der Obrigkeit eingesteckt und mich trotzdem durchgesetzt. Aber das macht nichts. Setzt Euch ins gemachte Nest und kuschelt heuchlerisch weiter ...

Ehrlich währt am Längsten 😉 !

Herzliche Grüße,
Jochen ( Jock68 )

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Mon Mar 06 12:43:18 CET 2017    |    Holgernilsson

Vintage? Das war doch ein Aston Martin, oder?...

Da komme ich auf eine Idee: Ich kaufe einen Aston Martin, stelle diesen einem Mitarbeiter zur Verfügung, um ihn von der Steuer abzusetzen, untersage dem Mitarbeiter aber die Nutzung und fahre ihn dann selbst. Das wäre doch mal ein gutes Modell....

Mon Mar 06 12:47:25 CET 2017    |    erzbmw

Die Ski sind natürlich Betriebsausgaben. Ein Kunde von mir (dass das mein Kumpel erwähnen wir hier lieber nicht) hat mich zu einer Projektbesprechung auf eine Südtiroler Skihütte eingeladen. Wie soll ich sonst da hinkommen? Eben, nur deshalb, um evtl. den Auftrag zu bekommen, musste ich mir Ski kaufen 😁

Mon Mar 06 12:48:44 CET 2017    |    AndyW211320

Paul,
wo soll da eigentlich die Provokation sein, wenn ich genervt bin von dem WR-Begrenzer? 😉
Die im V&S-Forum sind Mimosen. 😁

Mon Mar 06 12:49:21 CET 2017    |    Faltenbalg25217

Holger, als Poolfahrzeug ohne Zuweisung auf einen konkreten Mitarbeiter anschaffen, Stellpaltz in Büronähe anmieten und den Schlüssel halt nicht rausrücken ... 😁

Mon Mar 06 12:51:27 CET 2017    |    Faltenbalg25217

Andy, Du weißt doch, dass die da gleich in Schnappatmung verfallen, wenn einer die 130km/h Richtgeschwindigkeit nicht als Zerfallsgrenze für die strukturelle Integrität eines Autos wahrnimmt. 😉

Mon Mar 06 12:54:40 CET 2017    |    Faltenbalg25217

Udo, die Marktanalyse unter dem Aspekt der Entwicklung eines eigenen Produktes wäre da auf Dauer eine Spur glaubhafter. 🙂

Mon Mar 06 12:55:19 CET 2017    |    staffy

Wer hat denn einen WR Begrenzer !? 😁

Holger, der Vantage wäre aber Perlen vor die ....

Mon Mar 06 12:58:15 CET 2017    |    erzbmw

Paul, sollten die mir das nicht glauben, schicke ich Holger zur Endbesprechung 😁

Mon Mar 06 12:58:52 CET 2017    |    Holgernilsson

Staffy, deswegen nehme ich den Vintage und nicht den Vantage....

Mon Mar 06 13:00:11 CET 2017    |    Holgernilsson

Udo, es wäre mir ein Fest. Ich werde in dieser Woche ein Schreiben an die Prüferin verfassen, die das Fahrtenbuch des Mandanten aus den verschiedenen genannten Gründen nicht anerkennen will. Ick freu mir so...

Mon Mar 06 13:09:21 CET 2017    |    erzbmw

Holger, ich würde die Prüferin fragen, ob sie schon mal Sonntags zu einem Schautag irgendwo war (Möbelhaus, Autohaus etc.). Und dann würde ich sie fragen, ob sie das privat gemacht hat. Und danach würde ich sie fragen, ob sie glaubt, dass die anwesenden Mitarbeiter ihrer Meinung nach auch privat da waren.

Mon Mar 06 13:15:37 CET 2017    |    AndyW211320

Paul,

sehr geil. Gut gelacht.

Staffy, ich leider - bei 240 ist Schluss mit lustig. 🙁

Mon Mar 06 13:16:47 CET 2017    |    Holgernilsson

Udo, diese Argumentationskette würde die Dame überfordern. Und das meine ich tatsächlich ernst, denn ich habe ja schon versucht mit ihr zu reden. Immer wenn ich sie eigentlich schachmatt argumentiert hatte, stellte sie fest, dass meine Feststellungen nicht ihrer Lebenserfahrung entsprechen würden.

Eine weitere Stilblüte ist auch die Feststellung, dass mehrere Fahrten vom Laden des Mandanten zur Tankstelle nicht eingetragen sein würden. Nun verhält es sich aber so, dass die Tankstelle sich unmittelbar gegenüber dem Laden befindet. Die Entfernung zwischen dem Laden und der Tankstelle beträgt keine 20 Meter. Als Prüfer würde ich mich immer ersz ein wenig informieren, bevor ich mich derart blamiere. Wenn man sich allerdings für allwissend und für den Nabel der Welt hält, muss man das nicht machen....

Mon Mar 06 13:19:04 CET 2017    |    Faltenbalg25217

Udo, vermutliche Antwort: Natürlich waren die privat da, denn das dortige Atmen dient in erster Linie dem Erhalt des Lebens und dieser Erhaltungstrieb zählt zu den privaten Veranlassungen, während die Erwerbsabsicht dabei so marginal ist, dass sie steuerlich nicht anerkannt werden kann. Zum Atmen wäre Arbeit nicht erforderlich, denn es könnte auch geatmet werden, wenn Transferleistungen bezogen würden. Daher handelt es sich zwingend um eine private Veranlassung. Logisch ist es ja. Aber sinnvoll ....

Mon Mar 06 13:35:46 CET 2017    |    erzbmw

Herrlich, Holger!

Das mit der eigenen Lebenserfahrung scheint Schulungsbestandteil zu sein ... meine Prüferin hatte ja dieselben Argumente.

Mon Mar 06 13:51:34 CET 2017    |    staffy

Traurig Andy, sehr traurig !

Mon Mar 06 13:52:18 CET 2017    |    erzbmw

Holger hatte wieder mal das richtige Näschen (bzw. das entsprechende Insiderwissen): Mühlenfeld geht.

Mon Mar 06 14:01:51 CET 2017    |    Holgernilsson

Ja, Udo. Es war Wissen und keine Ahnung...

Mon Mar 06 14:04:08 CET 2017    |    Holgernilsson

Ich hatte mal eine Mandantin - ich wei0 gar nicht, warum sie jetzt nicht mehr selbstständig ist - die mir ernsthaft erklären wollte, dass man für sein Auto kein Privatanteil versteuern muss, wenn man das Auto mit Werbung für das eigene Unternehmen beflockt hat, weil das Auto schließlich dann immer und ständig den beruflichen Zwecken dient. Sie war von mir durch nichts zu überzeugen.

Mon Mar 06 14:06:13 CET 2017    |    erzbmw

Na ja, Holger, so ganz unrecht hat sie damit nicht: wenn ich Berufskleidung mit Aufdruck anschaffe, dann ist das auf jeden Fall betrieblich (auch wenn ich damit natürlich auch zuhause meinen Rasen mähen kann).

Mon Mar 06 14:08:36 CET 2017    |    Holgernilsson

Nun gibt es aber doch einen Unterschied zwischen einem T-Shirt und einem Auto.

Mon Mar 06 14:14:39 CET 2017    |    erzbmw

Sehe ich nicht so. Was ist der Unterschied, ob ich mit einem vollgenähten Blaumann durch die Gegend laufe oder mit einem zugeklebten Auto durch die Gegend fahre? Ok, der Wert der Anschaffung unterscheid sich leicht, aber grundsätzlich ...

Mon Mar 06 14:15:21 CET 2017    |    Holgernilsson

Der Unterschied liegt im Wert, Udo.

Mon Mar 06 14:17:59 CET 2017    |    erzbmw

Ja schon, aber im Grundsatz bleibt es doch dasselbe. Wieso werden dann Unterschiede gemacht? Deutsche Steuerlogik?

Mon Mar 06 14:19:56 CET 2017    |    Holgernilsson

Die Logik steckt im Ergebnis immer in der Sicherung des Abgabenaufkommens.

Mon Mar 06 14:27:06 CET 2017    |    erzbmw

Ok, da bin ich dann wieder bei dir.

Das Finanzamt dreht sich die Dinge sowie so immer, wie es für sich am besten ist.
Wenn ich vom Kunden eine Anzahlung bekomme, dann muss ich die versteuern, weil ja ein Auftrag dahinter steht, der irgendwann ausgeführt wird.
Wenn ich eine Anzahlung bei einem Lieferanten leisten muss, dann darf ich keine Vorsteuer ziehen, da die Leistung ja noch nicht erbracht ist.

Zweimal derselbe Sachverhalt, zwei unterschiedliche Regelungen ...

Mon Mar 06 14:30:43 CET 2017    |    Holgernilsson

Das ist so nicht richtig, Udo. Du kannst die Vorsteuer abziehen, wenn eine entsprechende Rechnung vorliegt und Du die Zahlung geleistet hast auch wenn die Leistung noch nicht erbracht wurde.

Mon Mar 06 14:32:13 CET 2017    |    AndyW211320

Staffy, ich kann derzeit beim besten Willen bei meinem Online-Reifenonkel keine Wintersocken finden die > 240 zugelassen sind. Nunja. Muss ich mit Leben.

Mon Mar 06 14:43:27 CET 2017    |    erzbmw

In solchen Fällen liegt meist keine Rechnung vor, Holger, wenn dann höchstens eine Proformarechnung.
Wenn ich aber eine Anzahlung verlange, dann habe ich dazu auch noch keine Rechnung geschrieben, muss aber trotzdem Umsatzsteuer abführen.

Mon Mar 06 14:45:52 CET 2017    |    Holgernilsson

Tja, Udo. Das ist dann wirklich schlecht gelöst. Von mir bekommt kein Geschäftspartner Geld ohne entsprechende Rechnung.

Mon Mar 06 14:48:43 CET 2017    |    erzbmw

Ja, aber eine "richtige" Rechnung kann ich ja gar nicht schreiben. Denn da würde ja das Leistungsdatum und der Verweis auf einen entsprechenden Lieferschein drauf gehören. Kann ich doch aber bei einer Anzahlung noch gar nicht wissen ...

Mon Mar 06 14:54:46 CET 2017    |    Holgernilsson

Du musst doch gar keine richtige Rechnung schreiben. Es genügt eine Anzahlungsrechnung.

Mon Mar 06 14:57:43 CET 2017    |    Holgernilsson

Auszug aus § 15 UStG

(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;
....

Mon Mar 06 14:59:05 CET 2017    |    erzbmw

Ja, macht meine WaWi nicht so richtig.

Aber davon ungeachtet ... Umsatzsteuer (und damit für das Gegenüber Vorsteuer) entsteht doch immer erst dann, wenn die Leistung auch wirklich erbracht wurde. Trotzdem will das FA in dem einen Fall, dass ich die USt entrichten muss, und im anderen Fall darf ich aber keine Vorsteuer ziehen. Das versteht doch keine Sau!

Mon Mar 06 15:04:52 CET 2017    |    Holgernilsson

Du hast offensichtlich ein grottiges Warenwirtschaftssystem.

Und, nein. Die Umsatzsteuer bzw. der Vorsteueranspruch entsteht nicht erst, wenn die Leistung erbracht wird. Die Umsatzsteuer entsteht eben auch schon, wenn eine Anzahlung vereinnahmt wird. Der Vorsteuerabzugsanspruch besteht, wenn eine Anzahlung geleistet wurde und eine entsprechende Rechnung vorliegt. Das kannst Du mir ruhig glauben.

Mon Mar 06 15:10:33 CET 2017    |    erzbmw

Ich glaube dir das.

Aber, in deinem Text steht schon der Unterschied drin: Bei der Umsatzsteuer reicht schon die Vereinnahmung der Anzahlung, bei der Vorsteuer dagegen muss zusätzlich eine entsprechende Rechnung vorliegen. Gleicher Sachverhalt, zwei verschiedene Vorgehensweisen, und zwar zugunsten des FA.

Mon Mar 06 15:31:47 CET 2017    |    staffy

Was erwartest du ?
Natürlich zugunsten des FA ...
... du gönnst denen auch nix ! 😁

Mon Mar 06 15:35:55 CET 2017    |    Holgernilsson

Ja, aber es handelt sich nur um eine Formalie und auch das kannst Du mir glauben. Würde es diese Unterscheidung nicht geben, würde das den Staat Milliarden kosten, weil sich lauter unredliche Unternehmer ungerechtfertigte Vorsteuerbeträge abziehen würden. Es ist in diesem Fall also eine unbedingt notwendige Erschwerung des Vorsteuerabzuges.

Auf keinen Fall ist es so - wie Du erst geschrieben hast - dass es den Vorsteuerabzug erst bei Leistungserbringung geben würde.

Mon Mar 06 15:48:01 CET 2017    |    erzbmw

Ok, Holger. Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass alle so ehrlich sind wie ich 😉

Mon Mar 06 15:56:16 CET 2017    |    staffy

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