Sat Jun 01 17:56:20 CEST 2013
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Standspurpirat26
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Kommentare (157750)
.DAS ORIGINAL Hallo Gemeinde ! Hier ist er: 🙂 😁 😉 Der ultimative Off-Topic-Blog Wir machen bis auf weiteres Urlaub ! ( Wer sich ausschließlich vergnügen möchte, suche bitte nach dem nachgemachten, unehrlichen und kuschelweichen Blog des selbsternannten Herrn Dr. Allwissend ! ) Ich hatte den Blog mit sehr viel Mühe und Gegenwehr gegründet, damit man sich die Wahrheit sagen kann, ohne das offizielle Forum zu schädigen. Ich habe viel Schelte der Obrigkeit eingesteckt und mich trotzdem durchgesetzt. Aber das macht nichts. Setzt Euch ins gemachte Nest und kuschelt heuchlerisch weiter ... Ehrlich währt am Längsten 😉 ! Herzliche Grüße, ![]() |
Mon Feb 27 12:39:26 CET 2017 |
Faltenbalg25217
Der Tote wird tot bleiben. Die Täter werden Einsicht heucheln und irgendwann nach 2/3 der Strafe auf Bewährung rauskommen.
Mon Feb 27 13:02:55 CET 2017 |
AndyW211320
10 Jahre Knast, Lebenslang FS weg, 100 TEUR Bar - je Täter - an Hinterbliebene. Das wäre mein Urteil gewesen.
Mon Feb 27 13:07:04 CET 2017 |
staffy
Ein paar Jahre Haft und never ever den Führerschein, da wäre ich auch für.
Nur Sozialstunden und eine Geldstrafe ist nicht ansatzweise gerecht.
Ich fahre ja auch gerne zügig. Aber sich selbst alleine irgendwo auf der Landstrasse überschätzen ist eine Sache, bewußt durch Wohngebiete zu rasen völlig indiskutabel.
Mon Feb 27 13:08:04 CET 2017 |
Holgernilsson
Ich bin sehr drastisch. Die Typen haben jemanden mit einer Waffe getötet und rühmen sich noch immer ihrer Autofahrkünste. Eigentlich müsste man sie in ein Auto setzen, das von einer Dampframme mit 160 getroffen wird. Mal sehen, was übrig bleibt.
Steht in der Bibel: Auge um Auge, Zahn um Zahn.
Mon Feb 27 13:13:10 CET 2017 |
Faltenbalg25217
(32 Zähne und 2 Augen) x 2 ... im Sinne primitiver Rache gäbe es da lustvollere Umsetzungen. 🙂
Mon Feb 27 13:14:41 CET 2017 |
staffy
Womit wir bei der Frage: Was ist eine angemessene, gerechte Strafe ? sind.
Im Idealfall denkt man hinter Gittern über seine Tat nach und kommt zu dem richtigen Ergebnis.
Manch einen wird soetwas sein Leben verfolgen, andere gehen zur Tagesordnung über.
Nichts kann die Tat ungeschehen machen und was könnte den Schmerz über den Verlust lindern ?
Reicht eine Verurteilung für den eigenen Seelenfrieden ? Eine Entschuldigung ?
Die sind absichtlich, bewußt gerast und haben jemand getötet.
Ein Blick aufs Handy kann reichen, um einen Radfahrer zu übersehen ... gibts dafür auch lebenslänglich weil ... man hat seinen Blich ja bewußt gesenkt !?
Ich möchte kein Richter sein !
Mon Feb 27 13:18:38 CET 2017 |
Holgernilsson
Staffy, dafür gibt es den Unterscheid zwischen Fahrlässigkeit und (bedingtem) Vorsatz. Unser Strafrecht ist wirklich gut und umfassend. Es muss nur richtig und konsequent angewendet werden.
Mon Feb 27 13:21:33 CET 2017 |
212059
Das Urteil ist ein Fingerzeig, aber es wird m.E. nicht halten. Sicher wurden die Fahrzeuge als Waffe eingesetzt, aber bedingten Vorsatz auf die Mordmerkmale dürfte eher schwierig werden.
Mon Feb 27 13:24:17 CET 2017 |
Faltenbalg25217
Schamhafte 12 Jahre Freiheitsstrafe, Fürerscheinentzug, Sperre der Neuerteilung für min. 15 Jahre ab der Tat. Im Vollzug kommen die dann nach 6-8 Jahren unter Bewährung für die Reststrafzeit wieder raus, wenn sie sich gut geführt haben. Als Bewährungsauflage fände ich wochendlich leistbare 8 Arbeitsstunden/Woche in Projekten des Bereiches Hilfe für Verkehrsunfallopfer passend. Das sollte ausreichen.
Mon Feb 27 13:25:34 CET 2017 |
Faltenbalg25217
Vermutlich steht am Ende der Totschlag mit bedingtem Vorsatz.
Mon Feb 27 13:43:40 CET 2017 |
Ostelch
Allein die Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat dürfte auch zivilrechtlich Folgen haben. Dafür kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht auf. Ganz gleich, wie lang die beiden im Knast landen, sind sie wirtschaftlich lebenslang ruiniert wenn die Hinterbliebenen des Opfers, die Stadt Berlin und andere Geschädigte ihre Ansprüche einklagen.
Mon Feb 27 13:51:19 CET 2017 |
AndyW211320
Aber was das soll ein Urteil zu fällen was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gekippt werden wird???
Wollte der Richter nicht der Buhmann sein wenn er etwaig ein zu mildes Urteil fällt?🙄
Mon Feb 27 13:52:04 CET 2017 |
AndyW211320
Müssen die beiden Idioten die Verfahrenskosten tragen? Wenn ja, kanns meinetwegen bis zum EUGH gehen. 😁
Mon Feb 27 13:54:55 CET 2017 |
Faltenbalg25217
Ostelch, nicht ganz. Die Opfer sind über § 117 Abs.1 VVG weiter geschützt. Die Haftpflichtversicherer der Kfz müssen an die Opfer leisten. Aber die Täter hängen dann ganz zu Recht im Regress und können den auch über eine Restschuldbefreiung nicht loswerden. Da kommen die nur über die 30-jährige Verjährungsfrist raus.
Mon Feb 27 14:35:40 CET 2017 |
Ostelch
Paul, stimmt. Es geht ja zum Glück für die Opfer um eine Pflichtversicherung. Aber die wird eben über §117 V VVG auf jeden Fall die Täter in Regreß nehmen. Ich hoffe, der BGH bestätigt das Urteil, gerade weil die Umstände dieses konkreten Falles doch erheblich von manch anderen ähnlich gelagerten Fällen abweichen.
Mon Feb 27 14:37:58 CET 2017 |
Holgernilsson
Die Gefahr liegt darin, wenn der BGH das Urteil nicht bestätigen sollte, wäre das eine Art Freibrief für die anderen potentiellen Mörder.
Mon Feb 27 14:39:50 CET 2017 |
Holgernilsson
Ich finde, man kommt am Besten zu einer Einschätzung des Unrechtsgehalts, wenn man sich vorstellt, bei dem Opfer würde es sich um das eigene Kind handeln.
Nein, ich weiß, dass man so sicher zu keiner objektiven Einschätzung gelangt und ich weiß auch, dass ich nicht das Zeug habe, Richter zu sein. Ich bin nämlich viel zu emotional.
Mon Feb 27 14:40:54 CET 2017 |
Faltenbalg25217
Aber es wäre doch auf jeden Fall eine Straftat. Wenn Totschlag bliebe, dann wäre das ein Fortschritt. Üblich war bislang fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge bzw. fahrlässige Tötung. Strafbar war das schon immer.
Mon Feb 27 14:41:12 CET 2017 |
staffy
Oder ... man denkt andersherum: Das eigene Kind wäre der Täter !
Dann sieht das Strafmaß wieder ganz anders aus ...
Mon Feb 27 14:44:21 CET 2017 |
Faltenbalg25217
Verwandtschaft lässt sich auf legale Art und Weise nicht aktiv beenden ... wobei man vielleicht auch lernen kann, mit Widersprüchen zu leben.
Mon Feb 27 14:46:45 CET 2017 |
Ostelch
Staffy und Holger, solche Denke ist für die Betroffenen verständlich aber ansonsten ohne jeden Belang. Es geht nicht um persönliche Betroffenheit, sondern um möglichst objektive Rechtsprechung. Was so etwas, gleich aus welcher Sicht, für einen persönlich bedeuten würde, kann und darf doch auf das Ergebnis keinerlei Einfluss haben. Auch die Eltern ode Freunde der Täter sollten in der Lage sein, einusehen, das die beiden ein schweres Verbrechen begangen haben. Auch wenn es vieleicht nicht beim Mord bleibt. Dass der BGH unter den konkreten Umständen hier aber auf eine fahrlässige Begehung "zurückfallen" würde, kann ich mir nicht vorstellen. Dann gäbe es aus meiner Sicht für den bedingten Vorsatz wohl gar keinen Raum mehr.
Grüße vom Ostelch
Mon Feb 27 14:46:57 CET 2017 |
Holgernilsson
Wenn das eigene Kind der Täter wäre, wüsste ich, dass ich etwas falsch gemacht habe. Ich lasse jedenfalls keine Gelegenheit aus, jedem Anzeichen nachzugehen, nachdem unser Kobold sich anderen Kindern gegenüber falsch verhalten könnte. Und trotzdem kann man nicht alles unter Kontrolle haben. Was natürlich auch wieder gut ist, weil man eben nicht alles kontrollieren kann. Was jenseits der Kontrollmöglichkeit übrig bleibt, nennt man Vertrauen. Das muss man übrigens auch erst mal lernen...
Mon Feb 27 14:48:52 CET 2017 |
Holgernilsson
Ja, Ostelch. Das wollte ich zu verstehen geben. Ein Urteil sollte unter Beachtung aller objektiven Umstände gefällt werden. Dazu muss man in der Lage sein und ich bin das eben eher nicht. Dazu stehe ich.
Mon Feb 27 14:52:17 CET 2017 |
Holgernilsson
Ich werde z.B. fuchsteufelswild, wenn ich mit irrational handelnden Finanzamtsmitarbeitern zu tun habe. Neulich schrieb ich schon einmal von der Prüferin, die ein Fahrtenbuch verwerfen will, weil der Unternehmer am Sonntag gearbeitet hat. Nun hat sie noch was aufgebracht. Der Unternehmer hat eine Dienstreise nach NRW gemacht und hat keine Übernachtungskosten geltend gemacht. Deswegen glaubt sie ihm die Dienstreise nicht. Wir haben ihr erklärt, dass er von der Firma Nobilia eingeladen war. Das will sie nun nachgewiesen bekommen. Haste Töne?
Mon Feb 27 14:53:49 CET 2017 |
Ostelch
"Wenn das eigene Kind der Täter wäre, wüsste ich, dass ich etwas falsch gemacht habe."
Nein, Holger, du bist nicht Gott. 😉 Du kannst dir nur alle Mühe geben, dein Kind so zu erziehen, dass es nach deiner Ansicht ein ordentlichen Leben führen könnte. Ob das gelingt, kann niemand garantieren. Wir werden mit freiem Willen geboren und der eröffnet immer alle Wege und wir müssen selbst entscheiden, welche wir einschlagen. Dabei hören wir sicher nicht immer auf andere, schon gar nicht auf die Eltern.
Mon Feb 27 14:53:58 CET 2017 |
Holgernilsson
BER: Die Luft für Herrn Mühlenfeld ist sehr sauerstoffarm...
Mon Feb 27 14:56:21 CET 2017 |
212059
Holger, mit der scheint es sinnlos zu sein. Bericht abwarten, mit der Veranlagung klären und - wenn dies nicht klappt - Einspruch und Klage. Ist zwar blöd und nervig, zumal das FG nach Deinen Schilderungen auch schräg unterwegs ist, aber was willst Du Dich mit der Prüferin rumschlagen, die den Knall eh nicht gehört hat.
Das Dreifache-F bliebe noch, hat aber auch keinen durchschlagenden Erfolg. Hast Du eine Ahnung, ob der SGL auch so tickt? Wenn nein, wäre dies auch eine Möglichkeit.
Mon Feb 27 14:59:59 CET 2017 |
Holgernilsson
Wir werden Ende März eine Besprechung in Anwesenheit des SGL haben. Dieser ist in der Finanzverwaltung hinlänglich als unseglicher selbstverliebter Tiefflieger bekannt. Ich habe heute mit der Prüferin telefoniert und sie hat an meinem Ton gemerkt, wie verärgert ich bin. Sie war ganz überrascht und hat mich nach dem Grund meiner Verärgerung gefragt. Ich meinte nur, dass alleine diese Frage meine Verärgerung auf die nächste Ebene bringt und dass es nicht mehr viele Ebenen darüber gibt. Verstanden hat sie es sicher nicht.
Mon Feb 27 15:02:42 CET 2017 |
212059
Oje, oje.
Mon Feb 27 15:07:07 CET 2017 |
Holgernilsson
Jubiläum. Jetzt ist es ein Oldtimer.
(732 mal aufgerufen)
Mon Feb 27 15:13:16 CET 2017 |
A346
Ist ein SGL, also wohl Sachgebietsleiter, im Finanzamt schon eine hohe Ebene?
Mon Feb 27 15:20:12 CET 2017 |
Holgernilsson
Richtig, Fritzi. Die Sachgebietsleiter sind die Bereichsleiter, die in der zweiten Ebene unter dem Vorsteher des FA stehen. Es sind meist Juristen, die oft entweder unerfahren, desinteressiert oder nicht mit allzu viel Fachwissen belastet sind.
Mon Feb 27 15:20:43 CET 2017 |
Faltenbalg25217
Der hat Weisungsbefugnis. Die Kompetenzfrage wird nach der Stellenbesetzung nicht mehr geprüft. Über das davor wird es verschiedene Ansichten geben. ...
Mon Feb 27 15:34:57 CET 2017 |
A346
Danke für Aufklärung. In meiner ehemaligen Behörde ist ein SGL max. in der vierten Ebene, deshalb meine Frage.
Mon Feb 27 16:13:27 CET 2017 |
OS777
Holger, deiner ist erst ein Youngtimer. Meiner hat am Wochenende die 200.000 geknackt - DAS ist ein Oldtimer... Hatte noch nie ein Auto mit der Laufleistung.
Mon Feb 27 16:25:17 CET 2017 |
A346
Und, keine unplanmäßigen Werkstattaufenthalte während der Zeit?
Mon Feb 27 16:30:19 CET 2017 |
Holgernilsson
Meine Bremsen haben am Tag der Abholung nach der Reparatur bereits wieder angefangen zu quietschen. Ich lasse es jetzt einfach. In drei Monaten geht die Kiste wieder weg.
Ö, das ist eine stolze Laufleistung. Sollte allerdings selbstverständlich sein für heutige Autos. Insbesondere für einen Mercedes.
Mon Feb 27 16:50:43 CET 2017 |
yellow84
Holger, wie alt ist der nochmal? Fährst Du wirklich so wenig...
Mon Feb 27 17:01:07 CET 2017 |
OS777
Ich habe ihn ja mit 77.000 km 10/2011 von einem Freund übernommen. Bei 101.000 habe ich die Leistung etwas angehoben und bis auf AGR Stellmotor und ein abgesoffenes Steuergerät in der Heckklappe bis dato nur normaler Verschleiss. Okay, Smartrepair für die Optik habe ich in der Zeit zweimalig machen lassen und steht auch wieder an. Ansonsten innen und außen in einem super Zustand...
Mit Wertverlust und allen anderen Kosten liege ich bei 0,30 € / km. Ein super Wert.
Das Auto fährt super gut. Daher habe ich es ja auch überhaupt so lange ausgehalten. Die Lust auf Neues ist zwar in letzter Zeit vermehrt da, bei dem Blick auf die Kaufpreise entsprechender und in Frage kommender Modelle aber verfliegt diese wieder.
Hätte ich kürzlich nicht so viel Geld verbrannt, hätte ich mir dieses Jahr aber etwas neueres gegönnt. So bleibt er (vermutlich) vorerst. Ich rede ihn mir immer schön, in dem ich sage: Er hat Platz, Leistung, steht noch super da und ist eine Spardose (für solch eine Fahrzeugklasse mit der Motorisierung).
Mon Feb 27 17:07:46 CET 2017 |
Standspurpirat26
Unser 212er hat 195tkm runter. Das meiste hatte mein 123er 240D runter. Einmal zum Mond. 370000km. 😉 Der 230E hatte 350 und der E280 300tkm runter.
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