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Kaminzimmer

Sat Jun 01 17:56:20 CEST 2013    |    Standspurpirat26    |    Kommentare (157750)

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DAS ORIGINAL

Hallo Gemeinde !

Hier ist er:

🙂 😁 😉

Der ultimative Off-Topic-Blog
 

Wir machen bis auf weiteres Urlaub !

( Wer sich ausschließlich vergnügen möchte, suche bitte nach dem nachgemachten, unehrlichen und kuschelweichen Blog des selbsternannten Herrn Dr. Allwissend ! )

Ich hatte den Blog mit sehr viel Mühe und Gegenwehr gegründet, damit man sich die Wahrheit sagen kann, ohne das offizielle Forum zu schädigen. Ich habe viel Schelte der Obrigkeit eingesteckt und mich trotzdem durchgesetzt. Aber das macht nichts. Setzt Euch ins gemachte Nest und kuschelt heuchlerisch weiter ...

Ehrlich währt am Längsten 😉 !

Herzliche Grüße,
Jochen ( Jock68 )

KaminzimmerKaminzimmer

Fri Feb 28 23:18:24 CET 2014    |    filiushh

Gibt es nicht so etwas wie ein elektronisches Fahrtenbuch oder muss das immer noch handschriftlich geführt werden?

Fri Feb 28 23:19:50 CET 2014    |    filiushh

Das war die 9600. Bis ich aus den Ferien zurück bin, werdet ihr doch wohl die 10.000 geknackt haben, oder? Nicht, dass ich noch verlängern muss... 😁

Sat Mar 01 06:05:18 CET 2014    |    Mobi Dick

Guten Morgen! Frage an die Spezialisten; ist bei einem Einzelunternehmen mit identischer Wohn- und Firmenanschrift der Zusatz "Transporte" in der Zulassungsbeschränkung Teil 2, bei der Anwendung der 1%-Regel notwendig? Ich vergesse bei der Zulassung regelmäßig die Gewerbeanmeldung, deshalb steht bei mir nur der Name drin. Der Leasingvertrag und Rechnungen laufen aber auf die Firma (gleiche Anschrift).

Sat Mar 01 12:44:45 CET 2014    |    frechdach73

moin moin...
ich habe auch mal eine frage:
kennt sich jemand ein wenig mit aktiengeschäften aus? es ist ja jetzt wieder die zeit für dividenden-ausschüttungen und ich spiele mit dem gedanken, kurzfristig aktien anzukaufen, um eben die dividenden abzuschöpfen.
gibt es da eine gesetzliche einschränkung oder muss man aktien erst eine bestimmte zeit besitzen, um ein recht auf die dividenden eines unternehmens zu haben, oder ist das egal und legal?

Sat Mar 01 16:38:09 CET 2014    |    212059

@Leo: Elektronische Fahrtenbücher sind möglich, aber noch gefährlicher als die Papiervariante. Die Datei darf nicht nachträglich änderbar sein, ohne dass dies protokolliert wird etc. Es gibt dazu einschlägige Zusammenfassungen, was geht und was nicht geht. Die Excel-Liste geht schon mal nicht, wohl aber bestimmte (bei weitem nicht alle) Spezialprogramme.

@Matze: Wenn der Kauf und die Kosten nachweisbar auf die Firma gelaufen sind (Angaben in der Rechnung), sollte es gehen. U.U. gibt's eine Nachfrage bei der Prüfung (es werden z.B. die Kfz-Steuerdaten abgeglichen), aber mehr sollte m.E. bei vernünftigem Umgang miteinander nicht passieren.

@Michael: Du hast Anspruch auf die Dividende, wenn die Aktien cum erwirbst. Dies ist noch am Tag der Hauptversammlung möglich, wenn an diesem die Order durchläuft, auch wenn die Belieferung i.d.R. T+2 erfolgt. Deine Idee hat nur den Haken, dass die Dividende im Kurs eingepreist ist. Somit fallen die Aktien nach Dividendenausschüttung normalerweise um den Betrag der Dividende. Hier Gewinne zu realisieren, ist durch die Kursdifferenzen sehr schwierig und mit hohen Risiken verbunden.

Diese wurde bis 2011 mit illegalen Konstruktionen ausgehebelt, was zu den aktuell diskutierten cum/ex-Trades mit Leerverkäufen im Ausland führte. Hier wurde versucht, eine zusätzliche Steuererstattung zu generieren, obwohl's keine weitere Abführung gab. Nur hierdurch lohnten sich diese Geschäfte vordergründig. Jetzt ist die Sache aufgeflogen und der Jammer allerorten groß (nach den Presseberichten sind wohl Milliarden EUR in der Diskussion).

Sat Mar 01 18:01:59 CET 2014    |    frechdach73

danke, peter, für die information. woher bist du so vielfältig versiert? 😰

ich hab mir den jahresverlauf verschiedener aktien mal angesehen. das ist tatsächlich ein launisches geschäft. hannover rück, z.b., ist gleich nach ausschüttung der dividende für monate ins bodenlose gefallen und hat sich bis dato noch nicht wieder richtig erholt.
wobei BASF letztes jahr direkt nach der hauptversammlung sogar noch fast explosionsartig gestiegen ist.
andere waren ein paar wochen später wieder im plus, wenn man den einkaufspreis als grundlage nimmt. man sollte das geld also auch liegen lassen können und nicht auf gewinn spekulieren, wenn man es dringend braucht...
du hast absolut recht. ich hatte schon vermutet, dass es da haken und ösen gibt. ich kannte sie nur nicht.

Sat Mar 01 19:18:02 CET 2014    |    Mobi Dick

Danke Peter! So ungefähr hat es mein Steuerberater auch gemeint. Ich wollte aber auch nochmal eine weitere Meinung hören.🙂

Sat Mar 01 21:12:52 CET 2014    |    Holgernilsson

@ Klaus: Bei Fehlern im Fahrtenbuch, die sich über mehrere Hundert Kilometer erstrecken, wird kein Finanzamt eine Auge zudrücken. Wie so etwas einem Steuerberater passieren kann, ist mir unerklärlich. Ich habe für einen Mandanten schon einmal wegen eines einzigen Kilometers diskutieren müssen. Er hatte eine Fahrt zu einer Werkstatt nicht eingetragen, die 500 Meter entfernt von seiner Firma war. Die Gesamtfahrleistung betrug in dem fraglichen Jahr knapp 100.000 km. Als der Betriebsprüfer das ernsthaft thematisiert hat, habe ich ihn gebeten, die BP zu unterbrechen, habe mit seinem Vorgesetzten gesprochen und der hat den Prüfer ausgetauscht. Es gibt sicherlich keinen Freifahrtsschein für Steuerberater aber wie Peter richtig festgestellt hat, geht man bei einem seriös agierenden Steuerberater davon aus, dass er seine Angelegenheiten ordentlich führt.

Matze, ich bestätige das auch gerne noch einmal. Knackpunkt ist, dass durch die Identität der Adressen kein klarer Unterschied zwischen Firma und Privat gegeben ist. Das ist z.B. bei mir völlig anders. Hinzu kommt bei mir, dass ich meine Firma nicht als Einzelfirma betreibe.

Sat Mar 01 21:28:04 CET 2014    |    212059

@Michael: Wenn man (wie ich) mit Schwerpunkt Steuerrecht unterwegs ist, tauchen auch wirtschaftliche Zusammenhänge auf. Wenn dann zudem die cum/ex-Deals im Moment sehr diskutiert werden, bekommt man auch so ein paar Börsenusancen mit.

Letztlich dürfte ja jeder suchen, wie ein paar Euro so anlegt, dass man wenigstens die Inflation schlägt. Dank der Niedrigzinsen kommt man ja um Aktien und Anleihen nicht herum, so dass ich mich da auch ein wenig erkundigt habe.

@Holger: Dies meinte ich (auch wenn sicher 1 km bei 100.000 km nicht nachvollziehbar sind). Ein Fahrtenbuch ist immer Gegenstand einer intensiven Prüfung. Einige übertreiben es mit dem "sportlichen" Ehrgeiz ein Fahrtenbuch zu knacken, da eben der Regelsatz gilt, dass in jedem Fahrtenbuch ein Fehler ist.

Sat Mar 01 21:38:29 CET 2014    |    Holgernilsson

Leo, warst Du heute gegen 15.30 Uhr mit Frau, Kind und Hund spazieren?

Sat Mar 01 21:40:21 CET 2014    |    filiushh

So Ihr Lieben, ich verlasse Euch jetzt ins internetlose eidgenössische Feriengebiet (im Urlaub bleibt das Web aus). Um vier Uhr gehts auf die Autobahn, 980 km stehen an.

Seid nett zueinander, lasst die pösen Puben in den X6 nicht zu nah an den Kamin.

Liebe Grüße,

Leo

Edit: Bin erstaunt, dass Holger schon wieder da ist. Hatte seinen Mercedes in der Tat heute gesehen. Und ich kann Euch sagen: Er ist nicht Hellblau...!

Sat Mar 01 21:42:58 CET 2014    |    filiushh

Nein, Holger. Der Hund ist schon im Hundehotel gewesen. Aber ich habe zumindest deinen Wagen gesehen...

Sat Mar 01 21:43:26 CET 2014    |    212059

@Leo: Siehste mal. Palladium ist eben nicht hellblau 😁.

Sat Mar 01 21:43:50 CET 2014    |    Holgernilsson

Dann habe ich Dich wohl auch gesehen, als Du um meinen Wagen herumgeschlichen bist. Bin recht zeitig wieder aufgebrochen Richtung Heimat.

Edit: Dann habe ich mich getäuscht. Wo hast Du denn meinen Wagen gesehen. In der bewussten Strasse parkend, oder fahrend?

Sat Mar 01 21:51:07 CET 2014    |    filiushh

Sage mal so: Bellevue. Bin aber nicht geschlichen, bin nur vorbeigefahren, weil ich in der Nähe bei Freunden war.

Wie soll denn meine Frau ausgesehen haben? 🙂

Sat Mar 01 21:55:18 CET 2014    |    Holgernilsson

Habe nur einen Kerl mit üppigem Haupthaar in Begleitung von einer Frau, einem Kind und einem Hund gesehen. Frau und Kind habe ich nicht richtig erkennen können. Die Haare der Frau waren blond.

Sat Mar 01 22:02:13 CET 2014    |    filiushh

Glück gehabt. Meine Frau ist nicht blond und meine Jimi Hendrix-Frisur wurde vor kurzem platt gemacht. Das nächste Mal treffen wir uns "offiziell". Bin übrigens Anfang April in Berlin...

Sat Mar 01 22:04:49 CET 2014    |    Holgernilsson

Ja, das sollten wir mal schaffen. Sag mal möglichst bald den genauen Termin.

Sat Mar 01 22:12:58 CET 2014    |    212059

Na dann, wir das Kaminzimmer ziemlich nach Berlin verlegt. Ich bin nämlich Ende März/Anfang April auch in der Hauptstadt unterwegs (aber terminlich schon ziemlich dicht).

Sat Mar 01 22:16:34 CET 2014    |    filiushh

Melde mich rechtzeitig. So, mache jetzt das Licht aus. In fünfeinhalb Stunden klingelt der Wecker...

Sat Mar 01 22:19:09 CET 2014    |    Holgernilsson

Peter, sag auch Du einfach mal Bescheid, wenn Du da bist. Vielleicht klappt es mit einem Treffen auf einen Kaffee.

Leo, gute Nacht und schönen Urlaub. Komm gut wieder heim.

Sat Mar 01 22:21:27 CET 2014    |    AlcesMann

Und meiner in 5 🙁 ! Gute Nacht alle zusammen, und Dir, Leo, eine gute Reise - als Dickelch-Treiber wirst Du sie ja bestimmt genießen 😎 ...

Sat Mar 01 22:25:11 CET 2014    |    Holgernilsson

Dafür ist bei mir jede Nacht wie eine Wundertüte. Ich weiß nie, wie oft der Kobold sich meldet.

Sat Mar 01 22:52:06 CET 2014    |    Beethoven22

@Holger: es gibt eben solchene und solchene (Steuerberater und Prüfer). Mich hatte das Finanzamt einmal mit 1% besteuert, obwohl ich nach Fahrtenbuch erklärt hatte. Nach meinem Einspruch gab es eine Einzelfallprüfung (so hieß das glaube ich) nur des Fahrtenbuchs, und siehe da, die Prüferin fand einen Tankbeleg ohne dazugehörige Fahrt. Das war schnell aufzuklären, ich hatte damals einen Werkstattersatzwagen und diesen betankt, was durch die entsprechende Werkstattrechnung und den Leihvertrag belegt wurde. Die Prüferin meinte dann noch, ich hätte auch diese Fahrt eintragen müssen. Auf meine Frage, ob ich das Fahrtenbuch eigentlich für mich oder für mein Fahrzeug führen muß, war das Thema erledigt. Seither habe ich meine Ruhe.

Sat Mar 01 22:57:18 CET 2014    |    Holgernilsson

Da hatte die Prüferin nun wirklich auf das falsche Pferd gesetzt. Ich werde immer richtig ärgerlich, wenn ein Prüfer mir derart dämlich kommt. Ein beliebter Spruch von mir ist dann: Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie es wirklich nicht besser wissen, mache ich mir Gedanken, warum Sie mir mit dieser Frage kommen. Der Prüfer kann dann eigentlich nur das Thema fallen lassen, weil er entweder eingestehen muss, keine Ahnung zu haben, oder wider besseren Wissens eine Sache zu verfolgen, die hirnrissig ist.

Sat Mar 01 22:59:50 CET 2014    |    212059

Wenn Du die Fahrt mit dem Ersatzwagen eingetragen hättest, wäre das Fahrtenbuch unbrauchbar gewesen. Aber dies zu fordern, zeugt schon von wenig Kenntnis zu dieser komplexen Materie mit vielen Einzelentscheidungen der Gerichte.

Sat Mar 01 23:10:24 CET 2014    |    Holgernilsson

Mich hat mal eine Umsatzsteuersonderprüferin mit ihrer Feststellung konfrontiert, dass sie die gesamte Buchführung verwerfen wollte, wie sie offensichtlich falsch gewesen wäre. Schließlich würden die Eintragungen im Kassenbuch nicht mit den Zahlen auf dem Konto in der Buchführung übereinstimmen...

Für Nicht-Insider: Im Kassenbuch werden die (Brutto)-Einnahmen eingetragen und in der Buchführung stehen auf dem Erlöskonto nur die Nettobeträge. Das weiß jeder, der sich damit beruflich befasst. Die Dame hatte danach keine Freude mehr bei der Prüfung, weil sie sich kaum noch etwas zu fragen traute. Ich habe mir nicht verkneifen können, ihr zu vermitteln, wie sehr mich eine derartige Ahnungslosigkeit erstaunt.

Will sagen: Es gibt sehr viele sehr fähige Prüfer aber immer wieder auch einige, die ziemlich daneben sind.

Sat Mar 01 23:11:22 CET 2014    |    Beethoven22

Du sagst es Peter. Nachdem auf meine provokative Frage das Thema sehr schnell erledigt war, habe ich das unter Rechthaberei verbucht ... wenn man sonst schon nichts findet. Man sollte die Prüfer prüfen!

Sat Mar 01 23:12:19 CET 2014    |    Holgernilsson

Zum Thema Ersatzwagen: Ich trage dann immer im Fahrtenbuch ein, dass ich mein Auto an diesem Tag nicht genutzt habe, weil mir ein Ersatzwagen zur Verfügung stand. Das muss natürlich mit anderen Dokumenten, z.B. Werkstattrechnung korrespondieren.

Sat Mar 01 23:13:02 CET 2014    |    Holgernilsson

Klaus, die Prüfer der Prüfer sind die Steuerberater.

Sat Mar 01 23:14:56 CET 2014    |    Beethoven22

... also auch Nichtfahrten eintragen? Also ein Fahrten- und Nichtfahrtenbuch, die Glückseligkeit für jeden braven Finanzbeamten.

Sat Mar 01 23:17:23 CET 2014    |    Holgernilsson

Ich mache das aus Gründen der Plausibilität. Deswegen hebe ich auch Belege über private Flugreisen auf. So kann ich stichhaltig nachweisen, dass ich tatsächlich nicht mit dem Auto in den Urlaub gefahren bin.

Sat Mar 01 23:18:09 CET 2014    |    Beethoven22

Der war gut, Holger. Für mich wäre es eine schauderhafte Vorstellung, mich von Berufs wegen ständig mit solchen Erbsenzählern auseinandersetzen zu müssen.

Sat Mar 01 23:21:50 CET 2014    |    Holgernilsson

Das ist ja zum Glück nur eine Facette des Berufs. Es gibt viele sehr interessante. Man lernt viele sehr interessante Leute kennen, besonders, wenn man in der Hauptstadt den Beruf ausübt. Außerdem kann es auch Spaß bereiten, wenn man bestimmte Dinge durchsetzen kann. Nicht immer spiegelt das Ergebnis einer Prüfung objektive Richtigkeit wider. Aber das würde jetzt zu weit führen...

Sun Mar 02 06:57:28 CET 2014    |    AlcesMann

Guten Morgen allerseits !

Ich führe übrigens kein Fahrtenbuch, obwohl mir nach den letzten beiden Steuererklärungen dazu "geraten" wurde 😁 ...

Sun Mar 02 16:14:45 CET 2014    |    212059

Das Fahrtenbuch ist nur schlimm (weil die Anforderungen hoch sind), wenn man die pauschalierende gesetzliche Regelung (1% für Privatnutzung, 0,03%xEntfernungskilometer für Wohnung-Arbeit und 0,002%xEnfernungskilometer Wohnung-Zweitwohnung; jeweils vom inländischen Bruttolistenpreis bei Erstzulassung (also ohne Rabatte) und pro Monat) vermeiden will. Dies ist der Fall wenn ein Fahrzeug dem Betrieb zugeordnet ist (als gewillkürtes oder notwendiges Betriebsvermögen) und dieses auch teilweise zu nicht-betrieblichen Zwecken genutzt wird.

Geht es darum, die echten Kosten pro Kilometer bei einem Fahrzeug im Privatvermögen anzusetzen (also nicht die lächerliche Pauschale von 0,30 EUR/km), ist dies einfacher. Auch da braucht's ein "Fahrtenbuch", wobei dieses nur geringere Anforderungen hat. Du musst die Gesamtfahrleistung im Jahr nachweisen (also Ablesung am Beginn/Ende) und die konkreten Fahrten, die steuerlich absetzbar sind (also am Beginn/Ende dieser Fahrten ablesen), mit Fahrtroute, Grund der Fahrt etc. angeben. Die dazwischen liegenden privaten Fahrten können in einer Summe (praktisch die Differenz zwischen steuerlich relevanter Fahrt A und steuerlich relevanter Fahrt B) eingetragen werden. Bei Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte oder Wohnung-Zweitwohnung (soweit doppelte Haushaltsführung und nicht die Begründungs- oder Aufhebungsfahrt) braucht man die Einzelfahrten auch nicht aufzulisten, da hier die Entfernungspauschale gilt. Hinsichtlich der Kosten brauchst Du im Ernstfall die Belege, aber dies ist auch nicht so wild.

Ich habe daher z.B. für meinen 212er ein solches "Fahrtenbuch", da ich bei steuerlich relevanten Fahrten doch die echten Kosten (und nicht nur 0,30/km) ansetzen möchte. Dies wurde auch nach Prüfung (so wurde das Fahrtenbuch und die Kostenaufstellung geprüft (die Belege wollten sie dann doch nicht sehen)) akzeptiert und auch km-Sätze deutlich >0,30/km akzeptiert.

Sun Mar 02 16:33:49 CET 2014    |    AlcesMann

Ich bin bisher immer von der von Dir angesprochenen 0,30-€-Pauschale pro Kilometer ausgegangen, und zwar lediglich für die Fahrten Wohnung - Dienststelle. Dass ich auch "Privatfahrten" absetzen kann, wusste ich nicht 😰 !

Und bei meiner letzten Steuererklärung, die ich im Jahr 2008 ( ? ) gemacht habe, wurden auch nicht alle Kilometer anerkannt; gleichzeitig erfolgte der Hinweis, dass ich für eine komplette Anerkennung ein Fahrtenbuch führen müsse - das war mir aber irgendwie zu kompliziert / mühselig 🙄 ...

Sun Mar 02 16:50:11 CET 2014    |    212059

Du hast eine sehr große Entfernung zwischen Wohnung-Arbeitsstätte (Bremen - Hamburg, richtig?), so dass Du nur dann alle km (also auch über den Deckel von 4.500 EUR) bekommst, wenn Du die Nutzung des Fahrzeugs glaubhaft machen kannst. Hierfür braucht's kein Fahrtenbuch, sondern die Glaubhaftmachung kann auch über Werkstattrechnungen und TÜV-Berichte gehen, wenn aus diesen die Gesamtfahrleistung ableitbar ist. Es ist insoweit nicht automatisch anzunehmen, dass jemand >15.000 km im Jahr zwischen Wohnung und Arbeit pendelt. Daher die zusätzliche Prüfung, ob die Gesamtfahrleistung im Verhältnis passt.

Private Fahrten kann man nicht absetzen, sondern nur Fahrten, die in Zusammenhang mit einer Einkunftsquelle als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzuerkennen sind (und es keinen abgeltenden Pauschbetrag gibt). Das strenge Fahrtenbuch (mit jeder Fahrt) brauchst Du, um die Pauschalen bei privater Nutzung eines Firmenwagens zu vermeiden. Nutzt Du ein privates Fahrzeug ab und an für steuerlich relevante Zwecke (z.B. zur Anreise bei einer Fortbildungsveranstaltung, die nicht an der Arbeitsstätte stattfindet) und Du möchtest mehr als 0,30/km ansetzen, dann brauchst Du das "lockere" Fahrtenbuch. Dieses muss auch lückenlos sein, so dass die privaten Fahrten zwischen steuerlich relevanten Fahrten drin sein müssen. Für private Fahrten gibt's aber bei der Steuer nix.

Sun Mar 02 17:02:47 CET 2014    |    AlcesMann

Aber aus der Gesamtfahrleistung pro Jahr kann doch das Finanzamt nicht ersehen, wie viele Kilometer ich davon als Arbeitsweg hatte - oder mache ich gerade ( wieder mal ) 'nen Denkfehler 🙄 ?

Sun Mar 02 19:57:36 CET 2014    |    Holgernilsson

Du musst halt glaubhaft machen, dass Du mit dem Auto zur Arbeit fährst, wie Peter schon schrieb. Bei einer recht hohen Fahrleistung und Deiner wöchentlichen Arbeitszeit/Fahrtzeit für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sollte es schon genügen, dass Du dem Finanzamt nachweist, wie hoch Deine Gesamtfahrleistung ist. Man wird Dir glauben, dass Du die vielen Kilometer nicht in der Freizeit gefahren bist.

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