Der Tag, als ich zum Todes-Raser.....Turbo Rolf erstmals öffentlich

Mercedes E-Klasse W211

Der auf Bewährung verurteilte DC Testfahrer, der als Turbo-Rolf, im Jahr 2003 zu trauriger Berühmtheit gelangte, äußert sich heute um 21.45 in der ARD erstmals öffentlich zu dem Unfall.

MFG
Rudolf

Beste Antwort im Thema

Eine Frau als Richterin....das ist der Tod des Rechtstaats.
Zitat...mein Rechtsanwalt.
Justiz in Deutschland.....wie im Casino.
Conferio

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Sind eben alles riesige Geldmaschinen, diese Massenmedien. Die einen verpacken es als Skandalkanone für den Deppen, die anderen halten sich gelegentlich mit "pseudo-ehrlichen" Beiträgen einen seriösen Namen und verzapfen nebenher genau den gleichen Mist.

In diesem Fall hat erstmal die Bild mit der Hetzerei das Thema angeheizt, damit die ARD hinterher was dagegen tun kann, wenn die Massen es verlangen. So läuft das Mediengeschäft.

Egal ob Schmierblatt oder hochgestochener Bestseller: Wollen alle nur Geld und tun alles dafür. Und die Manipulationsopfer in der Gesellschaft interessieren nicht mehr die Bohne, wenn sie erstmal total ausgesaugt zugrunde gegangen sind.

Schön, dass sich im Internet jeder informieren kann bzw. könnte, wie und wo er möchte.

Einige hier wieder aufgetauchte, grauenhafte Verdrehungen der Tatsachen und des menschlichen Zusammenlebens, aber auch positivere Aspekte kann ich nicht unkommentiert stehenlassen.

Sollte jemandem die Diskussion zu lang sein, hier wäre meine Schlußfolgerung vorab:

Anders herum hätte eine defensivere Fahrweise des Stärkeren gegenüber dem Tod von zwei Menschen nur eine lächerlich kleine Einschränkung bedeutet, die eigentlich für alle Führerscheinbesitzer sogar selbstverständlich sein sollte: Die Einhaltung der StVO und der darin von allen Teilnehmern am Straßenverkehr geforderten Rücksicht und Vorsicht.

Die hier immer wieder implizit angestellte Höherbewertung des minimalen eigenen Zeitvorteils "so schnell wie ich will" gegenüber einer Vernachlässigung der Sicherheit Anderer mit -wie der Fall zeigt- u.U. tödlichem Ausgang, offenbart eine erschreckende geistige Unreife, die leider symptomatisch für die Verwahrlosung unseres gesellschaftichen Geisteszustands zu sein scheint.

Für alle, die die Herleitung interessiert:

Zitat:

Original geschrieben von rohei


Was mich aber noch viel mehr interessiert: Inwieweit bin ich für die Fahrfehler anderer verantwortlich?

Gut, dichtes Auffahren wäre ein Grund für diese Verantwortung, aber wo ist die Grenze? Der/die nächste Autofahrer/in erschrickt vielleicht schon wenn sich ein großes, schwarzes Auto mit Licht schnell von hinten nähert, aber der Abstand noch ausreichend ist.

Hier gibt es m.E. eine klare Grenze: Der (aus gutem Grund)

vorgeschriebene

Abstand muß eingehalten werden.

Wird der unterschritten, liegt auf alle Fälle schon mal eine vermeidbare Gefährdung und Regelverletzung vor und somit zumindest eine Mitschuld des Auffahrenden.

Zitat:

Original geschrieben von Late


Ist es möglich über eine 2-Spurige Autobahn mit Baustellen durchsetzt einen Schnitt von 180 Km/h zu schaffen?

Offenbar ja. Siehe

http://www.motor-talk.de/t759684/f155/s/thread.html.

Hier war es ein E500 und es wurden "keine Regeln verletzt". Ein CL600 BiTurbo (evtl. mit Regelverletzungen ?) sollte auch mehr schaffen.

Zitat:

Original geschrieben von WernerWiesbaden


jaaa....ich habe die Sendung auch gesehen...und mich hat es gegruselt.!
Und zwar aus folgendem Grund:
Ich habe keinen zwingenden Beweis gesehen.: NICHTS;was zwingend auf diesen *Turbo-Rolf* zeigt.

Ich habe auch nicht das geringste Vertrauen in die Leistung unserer Richter. Hier fehlen eindeutig kontrollierende Instanzen. Es ist unseren Richtern sogar möglich, rechtskräftige Urteile zu erzeugen und dabei zuzugeben, evidentes Beweismaterial ignoriert zu haben. (O-Ton in der Beweisaufnahme bei Vorlage von Gutachten: "Sie glauben doch nicht ernsthaft, daß ich mir das alles durchlese." und in der Urteilsbegründung: "Dem Kläger ist es nicht gelungen, seine Behauptungen überzeugend zu belegen".

Zitat:

Original geschrieben von bruno47


Mal so gedacht:
Wie kommt jemand dazu, nur weil einer eventuell dicht auffährt, sich selbst direkt in die Bäume zu steuern? Ohne jeglichen Kontakt mit dem Auffahrenden?
Die Frau ist doch ganz allein in den Wald gefahren!!!!

Ja, ganz sicher - sie hatte einfach Lust dazu. 🙄

In dieser Hinsicht ist die Rechtslage allerdings völlig klar:

§1 StVO:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Daraus verbietet sich m.E. bereits, in mäßig dichtem Verkehr mit Differenzgeschwindigkeiten von mehr als 40km/h zu überholen wenn nicht noch eine Spur zum Ausweichen frei ist.

Zitat:

Original geschrieben von fini


Allersings ist es doch wirklich ein Fahrfehler der Frau gewessen egal ob er nun bis auf 50, 15 oder 5 Meter an ihr Auto herangefahren ist! Selbst in der Fahrschule lernt man doch, dass man in sollchen Situationen weder hektisch noch unüberlegt handeln soll und dass der sich nähernde langsam zu machen hat und ich bin mir sicher das der Fahrer dies auch getan hätte, denn wenn es ein Testfahrer ist hat er auch die Fahrprksis und das Können sollche Situationen abschätzen zu können!

Das wäre der Idealfall. Viele Fahrer, die es eilig haben, bauen aber mit ihrem Verhalten absichtlich eine regelrechte Bedrohungssituation auf, um die linke Spur, die sie aus unerfindlichen Gründen gepachtet zu haben glauben, "frei zu räumen".

Auch wenn sie letztlich doch bremsen, benutzen sie die Gefährdung absichtlich als Druckmittel. (-> Nötigung)

Wer hier als Bedrängter "zu gut für die Welt" ist, hat ganz schlechte Karten und ich kann mir nur wünschen, daß die Justiz bei solch extrem asozialem Verhalten keinerlei Gnade zeigt, wenn die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei belegt ist. Eine Berührung des bedrängten Fahrzeugs ist dazu nicht notwendig; lediglich die Unterschreitung des vorgeschriebenen Mindestabstands reicht dazu aus, die Situation unnötig gefährlich werden zu lassen.

Etwas anderes ist es, wenn der Überholte rücksichtslos die Spur wechselt. (-> Mißachtung der Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs)
Dann hat der Auffahrende m.E. nur noch die Pflicht, seine Geschwindigkeit so gewählt zu haben, daß beim Fehlverhalten des Überholten keine unabwendbare Gefahr entsteht.

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


[...]Denn es gibt und gab keinen Grund, auch bei einem rüden Auffahren, so unkontrolliert zu reagieren, dass der Wagen auf trockener Fahrbahn ausbricht. Als unsicherer Autofahrer sollte man eigentlich gar nicht fahren, aber auf jeden Fall die Autobahn meiden und erst recht die linke Spur.

Es gibt keine Führerscheinbesitzer mit geringeren Rechten.

Niemand hat Anspruch darauf, daß er so schnell fahren kann, wie er möchte, aber jeder hat Anspruch darauf, sich im Rahmen der StVO ohne Lebensgefahr auf der Autobahn bewegen zu können. Diesem Anspruch haben

alle

Verkehrsteilnehmer durch Vorsicht und Rücksichtnahme gerecht zu werden.

Zitat:

Original geschrieben von bruno47


Tja, die Frau hat hysterisch reagiert, das ist im Prinzip alles...
Und mittlerweile wird man schon wegen fremder Hysterie verurteilt.

Wo ist denn da die Grenze?

Die Grenze verläuft exakt beim vorgeschrieben Sicherheitsabstand.

Zitat:

Original geschrieben von bruno47


Und wenn, was kann er denn dafür, daß die (sorry) Trulla derart bescheuert reagiert und sich und ihr Kind an den Baum fährt!?

Falls er eine Nötigung (s.o.) begangen hat, kann er sehr viel dafür.

Zitat:

Original geschrieben von Dig555


anyway, die sendung kam 2 jahre zu spät und ich bin mir sicher das sich seinerzeit KEIN sender es getraut hätte die sache so zu beleuchten und zu bringen. traurig aber wahr das es trotz pressefreiheit in diesem land nicht möglich zu sein scheint sich auch abseits der windrichtung zu positionieren.

100% Zustimmung. Die Pressefreiheit existiert zwar auf dem Papier, aber in der Praxis herrschen erhebliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Zwänge, die einer freien Entfaltung der Meinung erheblich engere Grenzen setzen, als dem Grundgesetz nach beabsichtigt.

Zitat:

Original geschrieben von mcs83bo


So schlimm es auch für die junge Frau und ihr Kind war, schuldig bleibt zum größten Teil sie selbst, denn sie ist verantwortlich für das Manöver in ihrem eigenen Fahrzeug gewesen. Es ist ja nicht so, das sie gerammt wurde o.ä.

Doch. Möglicherweise hat "o.ä." stattgefunden. Siehe oben unter "Nötigung".

Zitat:

Original geschrieben von Thomas Peuschel


Die Gerichte in Deutschland sehen wegen Verkehrsverstössen angeklagte Menschen auch ohne Medienrummel vor dem Prozeß bereits als Rowdy´s an die möglichst hart verurteilt werden sollen.

Stimmt. Im Falle echter Rowdies schließe ich mich dem voll und ganz an. Was allerdings immer eine eindeutige Beweislage erfordern muß und da glaube ich auch, daß viel zu oft viel zu billig geurteilt wird.

Zitat:

Original geschrieben von mailgame


Es gab keinen Grund für die Frau das Lenkrad zu verreissen...denn vor was hatte sie Angst? Dass Rolf ihr hintendrauf fährt? Glaub ich nicht Rolf will sich ja auch nicht seinen schicken Wagen demolieren...und wenn man Angst hat sollte man auch nicht auf der linken Spur fahren...

Ich glaube allmählich, daß der Begriff "linke Spur" eine Vergötzung erfährt, wie der Stier bei den Neandertalern.

Auf der "linken Spur" darf und soll jeder fahren, der ein Auto auf der zweitlinken Spur überholen möchte. Auch mit geringerer Geschwindigkeit vorausfahrende Fahrzeuge haben dort Vorfahrt.

Und "Rolfs" Job ist es, den "seinen schicken Wagen" zu ruinieren. Es war ein Testwagen ! Und die kommen nach Abschluß der Tests in Presse ! (In mindestens eine...)

Zitat:

Original geschrieben von RogerT


Turbo Rolf hat genausowenig "Schuld" wie die junge Frau; er hat nur etwas Erlaubtes getan (dort gab es keine Beschränkung). Beide sind Opfer des Systems geworden, daß es in Deutschland keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf unseren Autobahnen gibt - dafür aber sehr große Unterschiede in der Fahrpraxis einzelner Fahrer - das ganze ist dann eine tödliche Mischung.

Oh, doch, es gibt immer eine Beschränkung: Nämlich die, niemanden durch sein Fahrverhalten zu gefährden und seine Geschwindigkeit der Verkehrssituation anzupassen. Und damit verbietet es sich z.B. schlichtweg, auf einer nicht leeren Autobahn einen CL600 BiTurbo ausfahren zu wollen oder nur daran zu denken.

Solange die Verkehrsteilnehmer entsprechende Verhaltensregeln beachten, wird ein generelles Tempolimit überflüssig sein.

Falls es nicht funktioniert, wird der Druck auf die Dauer so groß werden, daß es kommen wird.

Damit hätte die Uneinsichtigkeit wieder ein Stück persönliche Entscheidungsfreiheit vernichtet, aber vielleicht muß es sein.

Zitat:

Original geschrieben von Z. Beeblebrox


Es gibt keinen Grund, bei leerer Autobahn mit 150 auf der linken Spur zu fahren.

Soweit ich mich an die zitierten Zeugenaussagen erinnere, war die Autobahn alles andere als leer. Es mag also durchaus einen Grund gegeben haben, auf der linken Spur mit 150km/h zu fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Z. Beeblebrox


"und bei den Genen ist es wohl für die Sicherheit auf den Autobahnen auch besser, dass das Kind tot ist".
Spätestens dann will mit mir keiner mir darüber reden.

Ich bin auch ein Verfechter des Darwinismus im Straßenverkehr.

Allerdings nur in Bezug auf das Auslöschen potentieller Gefährder durch sich selbst.
Unbeteiligte -auch Schwächere- sollten dabei unbehelligt bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von stilo1985


Nur wenn ich auf der linken Spur mit meinen 180 km/h ankommen und vorne am Horizont jemand meint, er müsse mit 120 km/h die linke Spur blockieren, da bin ich freundlich und zeige 1x die Lichthupe (ist erlaubt!!) und dann der linke Blinker.

Alternative: Wenn

ich

mit 180km/h ankomme und am Horizont taucht ein Fahrzeug auf, das mit ca. 120km/h meine Spur "blockiert" und ich habe keine linkere Spur mehr zum Überholen, dann nehme ich das Gas weg und lasse ausrollen bis ich mit vorschriftsmäßigem Abstand hinterherfahre. Wenn nötig wird gebremst. Das funktioniert sehr gut und auf mehr hat niemand einen Anspruch. 😉

Zitat:

Original geschrieben von RogerT


wie ich schon ein paar Seiten vorher schrieb, wenn die Geschwindigkeit nicht begrenzt ist, darf man so schnell fahren, wie man will.

In gar keinem Fall.

Wie gesagt - auch dann besteht immer die

Pflicht

, seine Geschwindigkeit der Verkehrssituation anzupassen um eine Gefährdung Anderer auszuschließen.

Zitat:

Original geschrieben von Dig555


...und hätte dann vielleicht an anderer stelle ihren unaufmerksamkeits crash hingelegt der evt. noch schlimmer ausgegangen wäre.

das ganze verfahren hat m.M. nach ein falsches signal gesetzt. ich kann mich sehr gut daran erinnern das nach dem urteil weitaus mehr autos mit weiblichen fahrern mit langsamen tempo auf die linke spur gezogen sind, eine fast vollbremsung verursachten und dann nur noch frech grinsten.

das man, wenn mans nicht mehr schafft zu bremsen durch solche kisten hinten re8in und vorne wieder rausfährt haben die dabei nicht geschnackelt.

Ah, noch ein Darwinist.

Wie gesagt - wenn Spinner sich selbst das Licht ausblasen, ist dagegen nichts einzuwenden.
Sobald aber Andere einbezogen werden, ist Schluß mit Lustig.

In der von Dir beschriebenen Situation entsteht die Gefährdung allerdings durch ein Fehlverhalten des Spurwechslers, nicht durch ein Fehlverhalten des Überholenden.
Das ist etwas ganz anderes, als wenn ein auf derselben Spur auffahrendes Fahrzeug ein dort bereits überholendes Fahrzeug absichtlich bedrängt.

Zitat:

Original geschrieben von JoergMCF


Mein Punkt ist, auch wenn sich jeder sicher ist, daß die Bild ein Käseblatt ist, aus meiner Sicht ist auch ein Großteil der "seriösen" Berichterstattung im höchsten Maße einseitig und manipulativ....und es scheint zu funktionieren.

Absolut korrekt beobachtet !

Das Problem ist: Dem Volk fehlt eindeutig Bildung und damit eigenes, unabhängiges Urteilsvermögen. Siehe auch ->Politik. 🙁

Zitat:

Original geschrieben von DinoCrocetti


ich finde übrigens, dass man jenseits der rechtssicher erlaubten 130km/h jederzeit damit rechnen muss, dass eine unsichere fahranfängerin fehler begeht. alleine durch die situation -links 150km/h ohne zu überholen- sollte man gewarnt sein.

Korrekt. Und keinesfalls hat sie durch einen solchen Anfängerfehler den Tod verdient, wie hier gelegentlich (auch damals) zu lesen war.

Unser gesellschaftlicher Konsens beruht darauf, daß Stärkere Verantwortung auch für Schwächere übernehmen.

Dieser Fall zeigt deutlich, daß das Pochen auf sich selbst fälschlich zugesprochenen Rechten und Ansprüchen ("kann so schnell fahren wie ich will", "hat auf der linken Spur nichts zu suchen", "Ohne Berührung bin ich nicht schuld" usw.) durch eine Verkettung unglücklicher Umstände fatale Folgen haben kann.

Anders herum hätte eine defensivere Fahrweise des Stärkeren gegenüber dem Tod von zwei Menschen nur eine lächerlich kleine Einschränkung bedeutet, die eigentlich für alle Führerscheinbesitzer sogar selbstverständlich sein sollte: Die Einhaltung der StVO und der darin von allen Teilnehmern am Straßenverkehr geforderten Rücksicht und Vorsicht.

Die hier immer wieder implizit angestellte Höherbewertung des minimalen eigenen Zeitvorteils "so schnell wie ich will" gegenüber einer Vernachlässigung der Sicherheit Anderer mit -wie der Fall zeigt- u.U. tödlichem Ausgang, offenbart eine erschreckende geistige Unreife, die leider symptomatisch für die Verwahrlosung unseres gesellschaftichen Geisteszustands zu sein scheint.

MfG ZBb5e8

Zitat:

Original geschrieben von ZBb5e8


Anders herum hätte eine defensivere Fahrweise des Stärkeren gegenüber dem Tod von zwei Menschen nur eine lächerlich kleine Einschränkung bedeutet, die eigentlich für alle Führerscheinbesitzer sogar selbstverständlich sein sollte: Die Einhaltung der StVO und der darin von allen Teilnehmern am Straßenverkehr geforderten Rücksicht und Vorsicht.

Die hier immer wieder implizit angestellte Höherbewertung des minimalen eigenen Zeitvorteils "so schnell wie ich will" gegenüber einer Vernachlässigung der Sicherheit Anderer mit -wie der Fall zeigt- u.U. tödlichem Ausgang, offenbart eine erschreckende geistige Unreife, die leider symptomatisch für die Verwahrlosung unseres gesellschaftichen Geisteszustands zu sein scheint.

Soweit stimme ich zu.

Und ich möchte etwas anmerken:

Diese Schlußfolgerung sollte normalerweise auch ohne irgendeinen Beitrag der BILD, ARD, usw. enstehen, allein aufgrund zwischenmenschlicher Verhaltensregeln & Gesetze.

ABER genau das ist hier mein springender Punkt in der Geschichte: Die Mehrheit der Gesellschaft lässt sich das Denken von den Medien (in welcher Form auch immer) viel zu gerne abnehmen.

Alle Achtung ZB!

Es geht aber nicht an, die Verantwortung einzig auf den sogenannten 'Raser' abzuwälzen!
Angenommen er wäre es wirklich gewesen, dann gäbe es drei Möglichkeiten:

Er hat sich verschätzt und es wäre ohne das Ausweichen des 'Opfers' zum Auffahrunfall gekommen, oder:

Er hat kontrolliert gebremst, hat aber die Erwartungsgrenze des Opfers überfordert, oder:

Das Opfer hat per Zufall in den Rückspiegel geschaut und keine Zeit mehr für rationale Entscheidungen gehabt, warum auch immer....

Fall 3 scheint mir der Wahrscheinlichste zu sein, und die Rechtsprechung kommt mit sowas nicht klar!
Der berühmte Paragraph Eins würde für beide zutreffen, der verlangt nämlich grundsätzliche Aufmerksamkeit in jeglicher Richtung, und die rechtliche Vereinfachung, daß man Alles tun muß, um Niemanden zu gefährden, die scheitert schon daran, daß es nicht definiert ist, was man von einem beteiligten Verkehrsteilnehmer erwarten darf!

Das ist nämlich teilweise so wenig, daß man mit miteinander streitenden Ehepaaren in fahrenden Autos rechnen muß und niemals die geringste Chance hätte, sowas nachzuweisen.
Es ist eine rechtliche Vereinfachung ohne erkennbare Grenzen, nur zu dem Zweck, daß sie klar formuliert ist... und beliebig angewendet werden kann.
Weitere Beispiele spar ich mir.

Apropos Zeitvorteil:
Dieser Punkt wird täglich mehrmals bzw. fast ständig von individuellen 'Minusfahren' boykottiert, also von Leuten, die es gemütlich haben wollen und auf der Landstraße 70 fahren.
Leute jedoch, die die Verkehrswege beruflich nutzen müssen und gerne mit erlaubtem Tempo 100 fahren würden, die betrachten die Straßen als Transportweg, und 1 Stunde mehr kostet meine Freizeit oder ich legs halt auf den Kunden um und laß mir die Stunde bezahlen.

Ich und tausende Andere können das nur auf den Kunden umlegen, und damit wird der BMW für den Rentner halt teurer, weil BMW von allen Dienstleistern höhere Rechnungen bekommt.

Fahrtzeiten sind Totzeiten, die reine Wertvernichtung!

Mit Rasen hat das nichts zu tun! Die Wertvernichtung summiert sich mit jedem privaten Interesse am Langsamfahren unterhalb dem Standard.
Allein ich (einer von Hunderttausenden) schätze den Wert meiner verlorenen, natürlich zu Lasten des Kunden weiterberechneten Vollzeit auf 5000 Euro pro Jahr nur wegen den Leuten, die auf ihrer gemütlichen Privatschiene fahren.
Das sind Allgemeinkosten, die jeder am Ende bezahlen muß!

Die Zeit ist nicht bloß ein privater Vorteil, sie kann deutlich in die Gesamtkosten der Wirtschaft durchschlagen.

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Zitat:

Original geschrieben von bruno47


Mit Rasen ...Die Zeit ist nicht bloß ein privater Vorteil, sie kann deutlich in die Gesamtkosten der Wirtschaft durchschlagen.

Zeit und damit Geld rechtfertigen die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf zu nehmen? Oder wie ist Deine Aussage zu verstehen?

Die Analyse von @ZBb5e8 ist umfassend und er kommt zur richtigen Schlussforderung.

Es ist richtig, daß man der Frau evtl. eine Mitschuld aufgrund mangelnder Vorsicht zuweisen könnte.

Die Hauptverantwortung liegt aber bei demjenigen, der aufgrund höherer Geschwindigkeit oder aufgrund weiterer Regelverletzungen eine Verschärfung der Situation herbeiführt.

Wer besonders schnell fahren möchte, der lädt sich auch eine besonders-hoch-zwei-fache Verantwortung auf, dadurch keinen anderen zu gefährden.
Und wie gesagt - er hat nicht den geringsten Anspruch darauf, so schnell fahren zu können wie er möchte, sondern immer auch zuerst die Pflicht zur Vorsicht und Rücksicht.

Wenn die Verkehrssituation eine bestimmte Geschwindigkeit nicht zuläßt, ohne daß man mit brenzligen Situationen auch durch ein übliches Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen müßte, dann ist diese Geschwindigkeit nicht zulässig, auch wenn keine ausdrückliche Beschränkung vorliegt.

Und zur Höhe des Zeitvorteils:
Wenn ich 10km hinter einem Schleicher (70km/h auf der Landstraße) herfahren muß anstatt 100km/h fahren zu können, bis ich ihn mal überholen kann, dann kostet mich das 2min 34s.
Und das ist schon ein Extrembeispiel was die Dauer und die Geschwindigkeitsdifferenz betrifft.
Um eine ganze Stunde zu verlieren, müßte mir das 23,3 mal passieren oder anders gesagt, ich müßte auf einer Strecke von 233km durch vor mir herschleichende 70-Fahrer daran gehindert werden, 100km/h zu fahren.

Soweit die Theorie.
In der Praxis sieht es eher so aus, daß viele Fahrer, die durch vorausfahrende 90km/h-Fahrer vom 100km/h-fahren abgehalten werden, bereits überschäumen, wenn das auf einer Strecke von 100 Metern geschieht.
Zeitverlust hier: 0,4 Sekunden

Um dadurch insgesamt 1 Stunde zu verlieren, müßte das 9000 mal passieren bzw. insgesamt über eine Strecke von 900km.

Abgesehen davon sieht man sich an der nächsten Ampel oder dem nächsten Verkehrshindernis sowieso wieder und dann ist der ganze Nutzen eines evtl. sogar noch gefährlichen Überholmanövers vollkommen ausgenullt.

Kaum einer macht sich klar, wie gering der Zeitgewinn durch einen rücksichtslosen Fahrstil tatsächlich ist.
Außerdem glauben sehr viele, ungemein wichtiger als andere zu sein.
Stichwort: "Mein Stundensatz..."

Falsch !
Es gibt im Straßenverkehr nur eine Klasse von Fahrzeugen mit besonderen Rechten: Die mit aktivem Blaulicht.
Alle anderen haben die gleichen Rechte und sind gleich wichtig.

Das Verkehrsgeschehen läßt auf gewissen Strecken eine bestimmte Durchschnittsgeschwindigkeit zu, die ohne eine besondere Gefährdung Anderer möglich ist.
Mit dieser Durchschnittsgeschwindigkeit (die man mit mindestens 10.000km Fahrpraxis sehr gut kennen dürfte) abzüglich einer gewissen Reserve für Staus muß ich kalkulieren, wenn ich meine Terminplanung mache.

Wenn dadurch Kosten oder Zeit nicht akzeptabel sind, müssen andere Strategien entwickelt werden. (Alternative Verkehrsmittel, alternative Kommunikationsmittel)

Von einem Menschen, dessen Zeit so wertvoll ist, daß er sie in Minuten rechnet, sollte man eine solche Intelligenzleistung erwarten können.

Schenkt man sich solche Überlegungen z.B. aus Bequemlichkeit oder Ignoranz und kalkuliert statt dessen mit der Mißachtung des Vorsichts- und Rücksichtsgebotes der StVO - d.h. man nimmt eine Gesundheits- oder sogar Lebensgefährdung seiner Mitmenschen zugunsten eines eigenen materiellen Vorteils in Kauf, dann gibt es für ein solches Verhalten nur ein Wort:

Asozial

MfG ZBb5e8

Der Beitrag von ZbB5e8 ist die absolute Quintessenz dieses Threads.
(EDIT: bezieht sich auf den VORLETZTEN!)

Ich bin selbst Jurist - wenn auch nicht als solcher tätig - und habe mir, anders als die zitierten Richter in diesem Fall 🙄 , zumindest hier ALLES durchgelesen.

Wie nicht anders zu erwarten , hat der absolute Denker- und Schreiberfürst des MB-Forums, ZbB5e8 also, gnadenlos aber völlig korrekt alle Beiträge analyisiert, zitiert und dann die Essenz daraus, wohl dosiert und formuliert, hier eingestellt.

Besser geht es nicht.

Und das sagt einer, nämlich Camlot, der selbst für die von ihm häufig gefahrene Strecke Graz-Düsseldorf (exakt 1000 km) noch nie mehr als 8 Stunden gebraucht hat.
Dabei mehr als einmal tatsächlich jemand ein bißchen "genötigt" hat, allerdings eher "zärtlich", so wie man manchmal einer unerfahrenen Partnerin einen kleinen Anstoß geben muß, doch auch das Höschen noch auszuziehen...😉

Also, ich habe sozusagen - ohne damit Doppel-Benz zu kritisieren (!!) - eine kleine Einschränkung zu seiner ultimativen und - im Zweifelsfall vorrangigen (!!) - Meinung:

Ein - bis zwei Mal Lichthupen und ein bißchen Linksblinken aus einer Entfernung von zwei-dteihundert Metern sehe ich eher als Hilfestellung für den Vorausfahrenden denn als Nötigung.
Wohlgemerkt nur dann, wenn der Eindruck entstehen muß, der Vorausfahrende habe nach einem Überholvorgang einfach vergessen, irgendwann sich wieder weiter rechts einzuordnen. Dieser Eindruck entsteht recht häufig, meiner Erachtens.🙄

Etwas noch hat ZbB5e8 nicht berücksichtigt:

Er verweist - absolut legitim (!!) - auf das "Recht des Schwächeren".
Nur: Wer der/die "Schwächere" ist, weiß man immer erst im NACHHINEIN!

WIR wissen nun , daß besagter Rolf der "Stärkere" war. Davon durfte aber "die Schwächere" (deren Schicksal ich zutiefst bedaure!) damals nach dem Gleichheitsgesetz nicht ausgehen!
Sie hätte sozusagen ja von sich aus auch Rolf für einen "Schwächeren" halten müssen, also für Einen, der mit dem sich nähernden CL600biturbo nicht umgehen kann und vielleicht nicht weiß, wie man wann rechtzeitig bremst etc.

Es soll ja durchaus Fahrer solcher Autos geben, die Dasselbe keineswegs beherrschen!

Also folgert daraus, daß JEDER Verkehrsteilnehmer die PFLICHT hat, den Anderen für den SCHWÄCHEREN zu halten bzw. in unserem Fall die Mutter eben auch mit einem (geistig?) SCHWÄCHEREN Hintenaufraser hätte rechnen müssen und - wie es sich gehört, mit einem Auge im Rückspiegel - FREIWILLIG bereits hätte die Fahrbahn räumen müssen, davon ausgehend, daß der sich nähernde Raser eben ein unfähiger Idiot ist - also der Schwächere!!

Wenn man sich selbst aber für einen SCHWACHEN hält, dann sollte man die linke Spur - aus eben den genannten Vernunftsgründen - überhaupt meiden, noch dazu mit Kind im Auto, oder durch entsprechende Kurse und Prüfungen verifizieren, ob man sich zu den "Stärkeren" zählen darf,

An dieser Stelle spiele ich den Ball an die Behörden weiter, die sich ja mittlerweilen in Alles einmischen,("Krümmungsradius der EU-Gurke". Tatsache! 🙄 😛 ) warum also nicht auch hier, wo echter Handlungbedarf bestünde?

Sowohl das Verkehrsaufkommen als auch die erzielbaren Geschwindigkeiten mit Durchschnittautos von Heute sind mit den Gegebenheiten von zB. 1966 überhaupt nicht vergleichbar!!!

Ich darf aber festhalten, daß mit den Leistungen, mit denen meine eigene Tochter im Vorjahr die Fahrerlaubnis erhielt, ich selbst seinerzeit schon nach zwei Minuten aus dem Prüfungsfahrzeug hätte aussteigen müssen !!!

Es ist UNVERANTWORTLICH im Rahmen einer Prüfung mit dem Kanditaten bei Auffahrt A auf die AB aufzufahren, im 90 km/h Tempo auf der rechten Spur 4 km bis Abfahrt B zu zuckeln und dann dem Führerscheinaspiranten eine FAHRERLAUBNIS für ALLES STRASSEN DIESER WELT auszustellen !!

Hier liegt der Hase im Pfeffer.
Solange das so bleibt, wird es immer wieder zu solch katastrophalen Unfällen kommen.

Deswegen deponiere ich nochmals, hier bei MT wenigstens :

In Eurem EIGENEN Interesse und im Interesse der ALLGEMEINHEIT :

Bildet Euch fahrtechnisch weiter, macht KURSE und FAHRERLEHRGÄNGE soviel Ihr nur könnt!

Denn Eines ist ja wirklich seltsam:
KEINER würde die Kitzbüheler Streif-Abfahrt im Schuß hinunterrasen oder den Aachener S-Parcours des Reiterchampionats in Angriff nehmen, OHNE vorher ausgiebigst Unterricht und Trainerstunden absolviert zu haben.

Auf die Straße aber traut sich JEDER.......warum?

Schönen Sonntag,

CAMLOT

Irgendwie, ZBb5e8, hast du mich mißverstanden!

Keineswegs fordere ich Tempo, was immer man auch drunter versteht, geschweige denn eine "asoziale" Tempodifferenz!

Und bei 50.000 km im Jahr 'verbraucht' man bei Tempo 100 500 Stunden, und bei Tempo 80 625 Stunden, Differenz 125 Stunden à 50 Euro gleich 6250 Euro...
Also so banal wie du das siehst ist das ja auch nicht...

PS: Ich hab jetzt extra mal auf mein Bordcomputerlein geschaut und ich habe in den letzten 5000 km eine Maximalgeschwindigkeit von 168 gehabt und einen Gesamtschnitt von 62 km/h (bei 90% Langstrecke!).
Was kommt dir daran 'asozial' vor?

Zitat:

Original geschrieben von Camlot


........
Auf die Straße aber traut sich JEDER.......warum?

Schönen Sonntag,

CAMLOT

Weil JEDER meint, zumindest ein imaginäres

Recht

zu besitzen dies zu dürfen?

Und wenn dann - bei einigen, wenigen - auf dieses Recht gepocht wird einhergehend mit Selbstüberschätzung, ausgelebten Aggressionen aufgrund von aufgestauten Minderwertigkeitskomplexen, dann wird bei einem Unfall immer nur die Schuld bei anderen gesucht, nie bei sich selber. Man müßte sich dann ja Dinge eingestehen, die man jahrelang verdrängt hat.

Zumindest der Versuch eines psychologischen Ansatzes. 😉

Es ist ein Privileg, daß wir in D keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung haben, kein Grundrecht. Wenn nach weiteren Unfällen dieser Art eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung kommt, können wir uns bei denen bedanken, die nicht rechtzeitig den Fuß vom Gas nehmen konnten.

DaimlerChrysler ist bei der Sache übrigens gut davon gekommen. Wäre in einem anderen Land bekannt geworden, daß die Testfahrer eines Autoherstellers regelmäßig höchstmotorisierte Testfahrzeuge wie die sprichwörtlich gesengten Säue fahrend zu der weit entfernten Teststrecke überführen, dann wäre das Unternehmen in der Öffentlichkeit zerrissen worden, von Schadensersatzprozessen ganz zu schweigen.

Zitat:

Original geschrieben von Camlot


Wie nicht anders zu erwarten , hat der absolute Denker- und Schreiberfürst des MB-Forums, ZbB5e8 also, gnadenlos aber völlig korrekt alle Beiträge analyisiert, zitiert und dann die Essenz daraus, wohl dosiert und formuliert, hier eingestellt.

Besser geht es nicht.

CAMLOT

Die Frage ist nur, wie viele von den Schreibern dieser Beiträge sind gewillt, diese Analyse zu akzeptieren?

Wenn's Tempolimit kommt, dann schreien sie "warum"!

(Ich will auch keins)

- - -

Randbemerkung: Die Theorien des Charles Darwin sind jedoch längst überholt und werden nach und nach nicht mehr unterrichtet (Beispiel: Universität Harvard), falls Ihr es noch nicht mitbekommen habt.

Eigentlich wollte ich mich hier nicht äussern, da mich die meisten Posts hier ziemlich ..... 🙁

Aber ich muss ZBb5e8 ein Kompliment aussprechen!

Und zu oblomov: Warum bitte soll DC zahlen? Ist doch genau wieder das selbe, immer sind die anderen Schuld und verantwortlich. Es handelt sich hier ggf. um ein Fehlverhalten EINES Mitarbeiters, damit muss genau DIESER auch für sein Handeln SELBER geradestehen. Denn er fährt das Auto, nicht irgendein anonymer Konzern.

Aber genau die Anonymität ist doch auch ein Auslöser im Strassenverkehr. Man sieht nur ein anderes Auto, einen Gegner, nicht aber die andere Person am Steuer.

Warum aber viele meinen sie hätten mehr Rechte als andere ist mir ein Rätsel. Selbst wenn die Stunde 500€ kostet ist das kein Recht andere zu nötigen oder gar zu gefährden. Wenn vor mir jemand mit 100 einen LKW überholt ärgert mich das auch irgendwie, aber dass ist sein gutes Recht, es gibt keinen Zwang schneller zu fahren. Dann muss man halt mal kurz vom Gas. Und? Wo ist das Problem? Wer schnell fährt und rechts mehrere Fahrzeuge sind, der muss auch damit rechnen, dass von denen jemand überholen will und im Spiegel hohe Geschwindigkeitsunterschiede kaum abzuschätzen sind. Zu einem guten Autofahrer gehört auch kollegiales Verhalten und ein Instinkt für solche Situationen.

Bin selber teils 50tkm/a unterwegs, aber selbst mit 180 musste ich wegen einem ausscherenden schon lange keine harte Bremsung mehr hinlegen. Man sieht es einfach wenn ein LKW auf einen anderen aufläuft und nimmt den Fuss vom Gas. Nur mal als Beispiel.

Aber sag in D mal jemandem er könne nicht Autofahren. Das scheint die grösste Beleidigung überhaupt zu sein. Und trotz 1/2mio Km Erfahrung mache ich genauso noch Fehler wie jeder andere, und dass es dann nicht gleich zum Unfall kommt ist der Rücksicht und guten Reaktion anderer zu verdanken.

GEGENSEITIGE Rücksicht ist das Schlagwort!

Gruß Meik

P.S. Zum vorliegenden Fall kann ich nichts sagen, ich war nicht dabei und weiss daher nicht was passiert ist. Alles andere sind reine Vermutungen und Unterstellungen.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Und zu oblomov: Warum bitte soll DC zahlen? Ist doch genau wieder das selbe, immer sind die anderen Schuld und verantwortlich. Es handelt sich hier ggf. um ein Fehlverhalten EINES Mitarbeiters, damit muss genau DIESER auch für sein Handeln SELBER geradestehen. Denn er fährt das Auto, nicht irgendein anonymer Konzern.

 

ach ja? kennst DU die vorgaben des konzerns an die testfahrer? kennst du die? ich denk mal wenn die überall stvo konform fahren würden wärense nicht mehr lange testfahrer.

natürlich distanziert sich der "konzern" dann im "schadenfall" vom mitarbeiter, ist schön einfach da derartige "vorgaben" eh nicht schriftlich vorliegen werden und das spiel beginnt von vorn mit einem anderen.

DC hat sich da in schäbigster art auf dem rücken seiner mitarbeiter heraus gewunden.

Ach, DU kennst die Vorgaben? Bitte drängelt und gefährdet andere Verkehrsteilnehmer?

Verkehrsregeln übertreten ist eine Sache, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden eine ganz andere. (Wenn es denn wirklich so war) Und dafür ist derjenige am Steuer verantwortlich, kein anderer.

Kenne die Situation auch (sowohl bei Fahrtests wie als LKW-Fahrer). Wenn es um Verkehrsübertretungen geht, da spielt man ja noch in Grenzen mit, wenn die Fa. die Bussgelder übernimmt. Trotzdem obliegt es auch da ganz allein MEINER VERANTWORTUNG, dass ich keine Gefahr für andere darstelle.

Da fällt mir noch ein netter Spruch eines Richters ein, als er einem Ex-Kollegen eine mehrjährige FS-Sperre auferlegte:
"Sie reden sich raus sie hätte keine Wahl da sie ihre Familie ernähren müssten, und was ist mir der Familie der sie den Ernährer genommen haben?"

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Camlot


Sie hätte sozusagen ja von sich aus auch Rolf für einen "Schwächeren" halten müssen, also für Einen, der mit dem sich nähernden CL600biturbo nicht umgehen kann und vielleicht nicht weiß, wie man wann rechtzeitig bremst etc.

Stimmt schon.

Ich bin irgendwie intuitiv davon ausgegeangen, daß jemand, der mit einem 500PS-Geschoß ohne ausreichende Fahrpraxis auf die Straße eiert, eine gröbere Fahrlässigkeit begeht, als jemand, der das gleiche mit einer 50PS-Möhre tut.

Ist wohl juristisch nicht unbedingt haltbar, auch wenn mir der "gesunde Menschenverstand" dies hartnäckig souffliert.

Zitat:

Original geschrieben von bruno47


Irgendwie, ZBb5e8, hast du mich mißverstanden!

Jein.

Deine Kostenrechnung ließ die Interpretationsmöglichkeit offen, eine Abwägung gegen Sicherheitsforderungen vorzunehmen.
Diese Lücke wollte ich schließen.

Nochmal zu dem Aspekt "Zeitverlust":
Du fährst 50.000km pro Jahr und hast einen Schnitt von 62km/h.
Damit bist Du 806 Stunden pro Jahr im Auto.

Sagen wir mal großzügig, auf 20% dieser Strecke wirst Du vermeidbar von unnötig langsam fahrenden Verkehrsteilnehmern aufgehalten und könntest dort ohne diese Behinderung 30% schneller fahren.

Dann kämst Du auf einen Schnitt von 65,76km/h und wärst somit pro Jahr nur 760h unterwegs. Gerade mal 46h gespart.
Und das unter idealisierten Bedingungen !
Denn am nächsten unvermeidlichen Hindernis trifft sich bekanntlich meist wieder, was sich vorher mühsam überholt hat...

Abgesehen davon sehe ich die Fahrt keineswegs als Totzeit.
Musik hören, mit Mitfahrern plaudern, die vorbeiziehende Landschaft genießen... Einen Umweg ? Ist recht. 🙂
Ich würde es an Deiner Stelle also so betrachten:
806 Stunden pro Jahr bezahlten Raum, die Seele baumeln zu lassen, zu sinnieren, entspannen...
Das funktioniert natürlich nur mit dem passenden Fahrstil dazu, aber es haben ja alle was davon.

Mit dem als asozial identifiziertem Verhalten habe ich den Fall beschrieben, daß jemand aus Zeitnot, materiellem ("Zeit ist Geld"😉 oder ideellem ("Spaßfaktor" 🙄 ) Eigennutz Anderen die Berechtigung zur ordnungsgemäßen Straßennutzung abspricht oder sie sogar gefährdet.

Wie gesagt - Deine Argumentation schloß nicht aus "Zeit ist Geld" zu rufen und der nächste Schritt, (vermeintlichen) Langsamfahrern aus "hehren" volkswirtschaftlichen Gründen die Existenzberechtigung abzusprechen, liegt dann viel zu nahe.

MfG ZBb5e8

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