Bye Bye Dicker

Audi A8 D3/4E

Da ich leider meinen Führerschein für eine längere Zeit abgeben muss. Werde ich mich wohl oder übel von meinem A8 trennen müssen. Kann nur sagen bei allen Autos die ich gefahren bin, dass der A8 der Beste war egal ob in Sachen Leistung, Haltbarkeit oder Fahrkomfort. Und ich glaube wenn man einmal A8 gefahren hat ist jedes andere Auto zu fahren Arbeit, denn nix lässt sich schöner fahren als ein A8. Wirklich schade, da ich noch einiges vor hatte wie z.B. die 20 Zoll S-Line Felgen zu montieren die schon bei mir zu Hause liegen. Naja, hier ist der Link zum A8 :

http://mobile.de/.../da.pl?...

Fotos und Daten der Felgen sind im Verkaufsforum zu finden, ansonsten heute Abend bei Ebay.

Euch allen noch eine allzeit gute Fahrt. Und vielleicht wird es ja ende nächsten Jahres ein 4E 🙂

47 Antworten

Bin morgens aufn Weg nach Hause von Freundin, dann musst ich warten bis mich jemand von der Unfallstelle abgeholt hat. Zu hause Blutungen gestillt und bin dann gegen 16.00 Uhr zum Arzt, weil ich vor Schmerzen nicht ausm Bett kam. Gleich anschliessend vom Chirugen zur Polizei. Das hab ich auch alles so der Polizei gesagt wegen Schock/Schmerzen das es nicht früher ging und allem pipapo. Ist der Staatsanwaltschaft aber wie es aussieht ****** egal. Die können meiner Meinung nach den Unterschied von einem Apfel und ner Birne nicht unterscheiden so siehts aus. Durch Leute wie mich die in dem Moment einfach gesagt zu blöd waren, verdienen die ihr Geld. Wäre ich nicht mal zur Polizei gefahren un hätte meine Aussage verweigert wäre vielleicht gar nichts passiert. Nur meine Ehrlichkeit wird noch bestraft. Aber einer der sich z.B an kleinen Kinder vergeht und alles zugibt, da sagen sie dann "ohhh, der hats verstanden... nen ganz toller Typ..." haha und geben den dann nur 1 Jahr Freiheitsentzug und das womöglich noch auf Bewährung.
Aber in meinem Fall bekomme ich wegen sowas 60 Tagessätze aufgebrummt, d.h. wenn ich das Geld nicht zahlen würde müsste ich für 2 Monate in den Bau. Wenn ich in den Bau gehen würde kostet den Staat das min. 100 euro am Tag. Wo ist hier die Logik? Die Logik ist das ich bestraft werden soll, jedoch bin ich schon bestraft genug von den Verletzungen die ich hatte + mein ganzes Erspartes was in dem TTR steckte was ich nicht erstattet bekommen habe....keinen Cent.
Aber womöglich sehe wohl nur ICH das aus dieser Perspektive.

Moin!

Bei Umweltsachen, haben die sich ordentlich affig! Kannste glauben. Wenn du wenigstens den Sekundenschlaf verheimlicht hättest, wäre es mit der Versicherung bestimmt bissl anders gelaufen. Aber hinterher ist man immer schlauer. Als Außenstehender kann man das auch sehr schlecht beurteilen, weil man in dem Moment, wo es passiert ist, anders handelt, als wenn man es so berichtet bekommt.

hmm,
Sorry aber mit dem Absitzen (Haft) Deiner Schuld wird die Rechnung nicht getilgt!

Zwei Monate Urlaub auf kosten des Staates gibt’s nicht (grob gesagt und nicht PERSÖNLICH).

Grüße und vor allem sehr viel erfolg beim bereinigen der sahen.
Turbonet

@Dynamite TT

naja schöne Sch....
Versuche unbedingt die Unfallflucht vom Tisch zu bekommen. Wenn Du das mit dem Schock als Aufhänger nutzt hättest Du bestimmt eine Chance (ist meine Laienmeinung). Wer so in die Botanik brezelt, klopft sich nicht nur den Staub von der Schulter. Da hat man richtig einen weg.
Meinen Schwiegereltern erging es kürzlich ähnlich. Sie mußten dringend zum Arzt. Eine fast nur mit Lupe und gegen das Sonnenlicht sichtbare Schramme hatte ähnliche Ausuferungen zur Folge. Der "Geschädigte" war ein Nachbar und Anwalt...
Sie sind leider sehr schnell eingeknickt... Ich wohne leider zu weit weg als dass ich da helfen könnte.

Gruß und noch mal Beileid

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Ist jetzt ja auch egal die Strafe sitzt fest. Schock habe ich betont und tut NIX zur Sache, hat wie gesagt nix geholfen. Beim Anwalt war ich auch. Als in sauren Apfel beissen und das Beste draus machen, mehr geht nicht.

@Turbonet:

Doch wird getilgt, denn es heisst bei einer Uneinbringlichkeit der Strafe, tritt statt eines Tagessatzes ein Tag Freiheitsstrafe. Selbst wenn es so wäre, ist das ja wohl noch dümmer...
Und wie gesagt ICH habe die Strafe bekommen und ICH kenne mich im Moment sehr gut mit den Rechten aus was sowas betrifft, leider! Würde gern was anderes sagen 😉

Soweit ich weiß gibt es die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Und 60 Tagessätze heißt vorbestraft. Keinen Job mehr als Beamter oder Angestellter des Öffentlichen Dienstes.
Im prinzip hast Du dich nur selber geschädigt.
Harter Fall......

Achim

Zitat:

Original geschrieben von Steinhertz


Soweit ich weiß gibt es die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Und 60 Tagessätze heißt vorbestraft. Keinen Job mehr als Beamter oder Angestellter des Öffentlichen Dienstes.

Das ist ja eine Frechheit! Ist das wirklich so? Das kann ja wohl nicht angehen. Da muß doch ein Anwalt gegen angehen können.....

Gruß,
hotel-lima

Das sit echt absolute Sche..... aber mich hat es auch erwischt zwar nicht so hart aber auch ärgerlich

http://www.motor-talk.de/t1236685/f308/s/thread.html

Also de Lappen bist du wegen § 315c los und nicht wegen Unfallflucht. Soviel is sicher.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Also de Lappen bist du wegen § 315c los und nicht wegen Unfallflucht. Soviel is sicher.

Und auf deutsch?

Gruß,
hotel-lima

§ 315c
Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hatte mal eine ähnliche Geschichte gehört.

Der Fahrer hatte seinen Wagen geschrottet und ist für eine Tag "verschwunden". Bei der Polizei hatte er dann sofort angegeben daß er einen Sekundenschlaf hatte und deswegen des Unfall verursacht hat. Ein derart schnelles Schuldeingeständnis hatten die Beamten noch nie. Der Typ gab noch an sich vom Unfallort entfernt zu haben und sich erstmal schlafen gelegt zu haben (???).

Die Polizei war natürlich sehr überrascht daß der Unfallfahrer SOFORT ein Schuldeingeständnis abgelegt hatte (bzw. nachdem er ausgeschlafen hatte). Sollte hier etwas vertuscht werden? Dadurch daß der Täter sich gleich schlafen gelegt hatte, ließ die Beamten vermuten daß der Typ lügt. Als er den Fall schilderte, kam heraus daß er sehr gut Bescheid wußte was ihm drohen würden wenn er betrunken gefahren wäre (Stichwort: MPU) und er mit der Sekundenschlaf-Nummer besser davonkommen muß. Die Staatsanwaltschaft mußte nur in Columo-Manier kombinieren und schon war die Strafe höher als man sie normalerweise erwartet hätte. Beweisen konnte ihm niemand was, aber jeder wußte was Sache war.

Sicherlich, den Fall kann man nicht mit deinem vergleichen. Aber man sieht wie es anderen Unfallflüchtigen ergangen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Lexmaul23


§ 315c
Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,

Damit ist unter anderem Müdigkeit gemeint.

Zitat:

Original geschrieben von Dynamite TT


Als Krönung, weil ja 10 Monate Führerschein entzug und die Tatsache, dass ich keinen Cent von der Versicherung bekommen habe, darf ich obendrauf noch 2200 Euro Strafe zahlen.

Hattest du das Urteil erstinstanzlich akzeptiert oder gab es eine Berufung?

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