1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. A-Klasse & Vaneo
  6. W169
  7. behindertenrabatt

behindertenrabatt

Mercedes A-Klasse W169

Hallo,
hat jemand von euch gehört ob Mercedes einen Behindertenrabatt gewährt so wie andere Hersteller auch?
Grüsse Kevin

16 Antworten

Im web gefunden:

Autokauf: Viele Hersteller gewähren einen kräftigen Preisnachlass
Gerade für Menschen mit einer Behinderung ist das Auto ein notwendiges Hilfsmittel, um mobil zu bleiben.
Möglicherweise ganz selbstständig, wenn das Auto behindertengerecht umgebaut werden kann, so dass zum
Beispiel RolIstuhlfahrer ihren Wagen komplett per Hand steuern k ö n n e n
Selbst wenn Umbauten nicht notwendig sind, bleiben hohe finanzielle Belastungen. Doch bei mehr als einem
dutzend Hersteller gibt es einen Preisnachlass für behinderte Autokäufer. Gängig sind 15 Prozent Rabatt, wie sie
etwa die Marken des VolkswagenKonzerns (VW, Audi, Seat, Skoda) einräumen. Ford Köln bietet sogar 20 Prozent
Preisnachlass, während sich die Käufer noblerer Produkte aus dem FordKonzern (Jaguar, Land Rover) mit
15 Prozent begnügen müssen. Die koreanischen Hersteller Kia (16 Prozent) und Hyundai (zehn Prozent) geben
ebenso einen Nachlass wie Saab und Renault Oeweils 15 Prozent). Mit einem PauschalRabatt arbeiten Fiat
(1200 Euro pro Autokauf) und Mercedes-Benz - bei Mercedes gibt es 1500 Euro, allerdings nur für behindertengerechte
Umbauten beim Modell Vaneo. Voraussetzung für den Rabatt ist in allen Fällen die Vorlage des
Behindertenausweises.

mfg
hemiga

Es gibt seit dem 1. August 2004 bei Mercedes einen Behindertenrabatt.
Dieser beträgt 10 % auf den Gesamtpreis incl. aller Zubehörteile.
Dies ist neu und sehr passabel.
Eine Einschränkung: es muß eine behindertengerechtes Zubehör eingebaut werden
( z.B.eine Automatik für " Einbeinige"😉

Ja wie, generell auf alle Pkws im Programm (?!), ich hörte auch mal nur vom Vaneo, evtl. noch Vito..

Also auch für die neue A-Klasse (!!!) ??!

Welches behindertengerechte Zubehör gilt für diese Einschränkung noch?

Gruß
hemiga

ja, wir haben gerade einen A200 mit autotronic bestellt.
Diese gilt als behindertengerechtes Zubehör.
Über anderes Zubehör, das für Behinderte ( im Ausweis muß G,a.G.,stehen und mindesten 50%) gilt, wird euch der Mercedeshändler Auskunft geben.

Noch einmal, es gibt diesen Rabatt erst durch ein Rundschreiben an die Mercedeshändler vom 1.August 2004.
Nach meinem Wissen gilt der Rabatt auch für alle anderen Fahrzeugtypen.

Na klasse, das wäre ja mal ein Fortschritt, wo´s doch sonst kaum die 3% Skonto bei denen gibt.

Re: behindertenrabatt

Zitat:

Original geschrieben von winquick


ja, wir haben gerade einen A200 mit autotronic bestellt.
Diese gilt als behindertengerechtes Zubehör.
Über anderes Zubehör, das für Behinderte ( im Ausweis muß G,a.G.,stehen und mindesten 50%) gilt, wird euch der Mercedeshändler Auskunft geben.
...

Hallo Winquick!

Vermutlich liegst du mit deiner Aussage nicht ganz richtig. Du brauchst zwar mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50%, um in den Besitz eines Schwerbehindertenausweises zu kommen, aber für den Rabatt ist bestimmt das Merkzeichen aG (also außergewöhnlich gehbehindert) erforderlich. Das Merkzeichen G (gehbehindert) wird wohl alleine dafür nicht ausreichen.

Um wiederum das Merkzeichen "aG" zu erhalten, musst du beide Unter- oder Oberschenkel amputiert haben, bzw. eine Behinderung haben, die dem vergleichbar ist. Somit Rollstuhlfahrer, Querschnittsgelämte oder Lungengeschädigte, die keine Wegstrecke mehr von 30 m am Stück zurücklegen können. Das nur als kleiner Ausschnitt, damit sich nicht alle Gesunden gleich Hoffnungen machen! 😉

Viele Grüße
Repeter42

PS.: Meine Mutter ist blind und hat nämlich "G". Das wäre doch zu einfach mit dem Rabatt.

Autsch ! Mit "einfacher" MS ist dem also nicht genüge getan ?!

So etwas darf ich gar nicht lesen, zu unqualifiziert.

1.) Blinde haben nicht ein "G" im Ausweis, sondern ein"BI".
2.) Die Aussage über Schwerbehinderte mit "a.G." sagt nichts über die Behinderung aus, sondern besagt:" Das Merkzeichen "a.G." erhält,wer sich wegen der Schwere seines Leidens nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen kann!"
Also auch Personen, die "MS" haben, eine Lähmung eines Beines, u.s.w.. Es gibt leider sehr viel mehr Personen mit verschiedeste Behinderungen.
3.) Auch Personen mit dem Merkzeichen "G" im Ausweis werden beim Behindertenrabatt berücksichtigt.
Nur beim Erwerb eines Parkausweises für Behindertenparkplätze,werden Personen mit dem Merkzeichen "G" ausgeschlossen.

Also "Repeter42",Schwerbehinderte haben es nicht
so leicht, und bekommen ihren Ausweis nicht geschenkt.
Auch Deine Beschreibung der a.G.-Personen finde ich schon sehr Respektlos!!!

Leider wird dieses auch von vielen Fahrzeugführern außer acht gelassen. Benutzen von Behindertenparkplätzn, Parken auf Bürgersteigen, Parken vor Fußgängerwegabsenkungen,u.s.w.

Zitat:

Original geschrieben von winquick


So etwas darf ich gar nicht lesen, zu unqualifiziert.

1.) Blinde haben nicht ein "G" im Ausweis, sondern ein"BI".
2.) Die Aussage über Schwerbehinderte mit "a.G." sagt nichts über die Behinderung aus, sondern besagt:" Das Merkzeichen "a.G." erhält,wer sich wegen der Schwere seines Leidens nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen kann!"
Also auch Personen, die "MS" haben, eine Lähmung eines Beines, u.s.w.. Es gibt leider sehr viel mehr Personen mit verschiedeste Behinderungen.
3.) Auch Personen mit dem Merkzeichen "G" im Ausweis werden beim Behindertenrabatt berücksichtigt.
Nur beim Erwerb eines Parkausweises für Behindertenparkplätze,werden Personen mit dem Merkzeichen "G" ausgeschlossen.

Also "Repeter42",Schwerbehinderte haben es nicht
so leicht, und bekommen ihren Ausweis nicht geschenkt.
Auch Deine Beschreibung der a.G.-Personen finde ich schon sehr Respektlos!!!

Leider wird dieses auch von vielen Fahrzeugführern außer acht gelassen. Benutzen von Behindertenparkplätzn, Parken auf Bürgersteigen, Parken vor Fußgängerwegabsenkungen,u.s.w.

Hallo Winquick!

Mir ist gelungen, was ich wollte: Nämlich dich aus der Reserve zu locken! Ich wollte, wie die meisten anderen wissen, wann es den Behindertenrabatt gibt.

Meine Beschreibung des Personenkreises, die das Merkzeichen "aG" bekommen, soll nicht "respektlos" klingen, sondern die ungefähre Schwere des Leidenszustandes aufzeigen, der gegeben sein muss. Ich habe mir erlaubt, das in verständlichen Worten aus den "Anhaltspunkten für die Begutachtung der Schwerbehinderteneigenschaft" zu übersetzen. Natürlich ist es noch weit vielschichtiger, mir war aber wichtig, aufzuzeigen, dass das Merkzeichen "aG" nur in wirklich schweren Fällen ausgestellt wird!

Recht hast du mit dem Anspruch auf die Parkgenehmigung, wenn das Merkzeichen zuerkannt wurde. Und natürlich ärgert mich auch die Respektlosigkeit der Autofahrer, die sich einfach auf solche Schwerbehindertenparkplätze stellen. Ich werde meistens sehr ungehalten, wenn ich jemanden dabei erwische. Soviel zu meinem Respekt gegenüber Schwerbehinderten.

Falsch liegst du übrigens wieder bei Blinden, denn meine Mutter hat das Merkzeichen "G" und "B", dazu "BL" und "RF". Gerade weil sie blind ist, ist sie gehbehindert im öffentlichen Straßenverkehr. Zusätzlich hat sie Anspruch auf eine Begleitperson.

Bekomme ich denn nun bei dem GdB von 100 meiner Mutter einen Behindertenrabatt lieber Winquick? 😉

Viele Grüße
Repeter42

PS.: Wenn jetzt immer noch am Berechtigtenkreis für das Merkzeichen "aG" Verständnisschwierigkeiten sein sollten, kann ich auch gerne den Wortlaut aus der Sozialgesetzgebung wiedergeben. Dann wird bestimmt alles klarer. 😁

Zitat:

Original geschrieben von flex-didi


Autsch ! Mit "einfacher" MS ist dem also nicht genüge getan ?!

Hallo Flex-Didi!

Ich weiß leider nicht genau, wie ich diesen Einwand einordnen soll. MS gestaltet sich in Schüben und kann natürlich ein Ausmaß erreichen, das dem von Winquick und mir beschriebenen Leidensgrad entspricht oder diesen gar übersteigt. Das lässt sich ohne ärztliche Begutachtung nicht feststellen und ist daher hier im Forum auch nicht zu klären.

Wenn bei dir in der Familie ein solcher Fall vorliegt, dann sollte auch ein Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt (Achtung, der Name ist in jedem Bundesland etwas anders!) ausgestellt sein, der etwas über den GdB (Grad der Behinderung) aussagt.

Viele Grüße
Repeter42

Zitat:

Original geschrieben von repeter42


Zitat von repeter42!!!

Falsch liegst du übrigens wieder bei Blinden, denn meine Mutter hat das Merkzeichen "G" und "B", dazu "BL" und "RF". Gerade weil sie blind ist, ist sie gehbehindert im öffentlichen Straßenverkehr. Zusätzlich hat sie Anspruch auf eine Begleitperson.

Bekomme ich denn nun bei dem GdB von 100 meiner Mutter einen Behindertenrabatt lieber Winquick? 😉

Hallo repeter42,
Natürlich habe ich nicht alle Merkzeichen für eine blinde Person aufgezählt.
"G" = Gehbehindert
"B" = auf Begleitperson angewiesen
"RF" = Rundfunkgebühren befreit
und "BL" für Blind

Bei Ford, Opel, Seat,VW gibt es den Behindertenrabatt z.B. auch für die Eltern behinderter Kinder.
Bei Mercedes gibt es den Rabatt meines Wissens nur für den Behinderten, das heißt, das Fahrzeug muß auf den Behinderten zugelassen werden.
Aber mit Verhandlungsgeschick ist vielleicht ja mehr zu erreichen.

Gruß

Ich wünsche Allen, die in dieser misslichen Lage sind viel Erfolg und Verhandlungsgeschick!

Hallo Winquick!

Vielen Dank für deine rasche Antwort. Ich denke, dass man sich diese 10% nicht entgehen lassen sollte, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Ich habe heute bei der Präsentation der neuen A-Klasse direkt einmal nachgefragt und es stimmt, was du geschrieben hast. Es gibt auch für die A-Klasse den Rabatt und in meinem Fall müsste das Fahrzeug für 12 Monate auf meine Mutter als Halterin zugelassen werden.

Sollte mein Freundlicher doch noch einen Weg finden, um als Erstbesitzer im Brief zu stehen, werde ich es hier posten.

Viele Grüße
Repeter42

Zitat:

Original geschrieben von repeter42


Hallo Flex-Didi!

Ich weiß leider nicht genau, wie ich diesen Einwand einordnen soll. ....

Sorry, Ausdrucksweise war wohl etwas zu salopp von mir (!),

Nachfrage bei Betroffenem ergab, "aG" ist eingetragen, bzw. die Bedingung hierfür war wohl gehen nur unter 50m noch möglich.
Ist schon bitter mit MS (auch gerade mit den Schüben !)!!

Deine Antwort