Gemeinsame Aktion für LPG?
Hallo liebe Gasgemeinde,
ich habe mal einen neuen Beitrag aufgemacht, obwohl es in dem Beitrag "EU stuft LPG als förderwürdigen alternativen Treibstoff ein!" schon angesprochen wurde.
Die Zeit ist genau reif zu Handeln. Da es wohl im September Neuwahlen gibt drängt es sogar.
Ich meine, wir sollten uns mal überlegen, wie wir das am Besten hinbekommen. Fakt ist: wir haben nur einen richten Schuß. Wenn der daneben geht, haben wir Pech gehabt.
Hier mein Denkansatz:
Wir sollten uns auf die Feinstaubwelle raufsetzen und uns als umweltbewusste Gemeinde hinstellen (sind wir ja auch), die Ihre teure Investition und ihre Einstellung geschütz sehen möchte. Desweiteren ist natürlich noch die Arbeitsplatzdiskussion aktuell. Von dem verringerten CO2 Austoß und dem sonst nutzlosen Abfackeln können wir auch profitieren.
Wie sollen wir unserer Meinung Gewicht verleihen?
Mein Vorschlag:
Ein vorgefertigtes Schriftstück sollte an jeder Gastanke ausliegen. Wir erarbeiten das Schriftstück und jeder von uns vervielfältigt es ein paar mal und legt es beim nächsten Tanken aus (der Tankwart wird ja wohl nichts dagegen haben). Jeder der tankt kann es lesen und evtl. auch vervielfältigen oder sich aus dm Netz neu runterladen.
Ich denke damit können wir fast alle Gasfahrer und Baldgasfahrer und deren Angehörigen mobilisieren. Wenn alle dann dieses Schreiben an die Umweltgremien der Parteien schicken, kommen doch schon viele "Wählerstimmen" zustande. Dazu kommt, was will sich z.B. die CDU an umweltnützlichen Neuen auf die Fahne schreiben? Damit könnten wir denen sogar was in die Hand geben. FDP wäre auch gut, da Schutz fürs HAndwerk.
So, wie gesagt war nur ein Vorschlag von mir. Es wäre schön wenn wir einem für uns nützlichen Ergebnis kommen.
Was meint ihr, kann man evtl. auch die Leute aus den anderen Foren bündeln, ohne hier jemand auf die Füße zu treten?
Gruß Dirk
43 Antworten
Habe mich ebenfalls mit unserem Abgeordneten Cajus Cäsar in Verbindung gesetzt und die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage, die ja teilweise schon im Thread abgedruckt ist, erhalten.
Hab als Anlage mal den Originaltext zu 41. und 42. drangehängt (Quelle: Drucksache 15/5290)
Muss jetzt nur noch rausfinden, was in den Verweisen steht :-)
Hier der Anhang
Also ist u.a. ein Gutachten vom Tüv Saarland an der Misere schuld...auf deren Homepage lese ich:
TÜV-Chef Althoff wird 60 Jahre alt
Saarbrücken, 04.01.2005:
Professor Jürgen Althoff, alleiniger Vorstand des Technischen Überwachungs-Vereins (TÜV) Saarland, wird heute 60 Jahre alt.
Gratulieren wir ihm nachträglich zum Geburtstag🙂
@frankenelbe- Überzeugungsarbeit wird laufend geleistet: Interessant sind die Reaktionen- von sehr interessiert bis skeptisch- als erstes werde ich nach der Tankstellendichte gefragt und dann geht es um Garantie/Sicherheit bzw. warum es die Autos nicht ab Werk gibt...sonst ist das Interesse bei den Vielfahren schon vorhanden (bin gerade dabei meinen Chef umzustimmen, daß er sich einen LPGler zulegt...)
Was wir brauchen sind auch gute Slogans und günstiges aber effektives Werbematerial.
Den Aufkleber 'Autogas Inside' finde ich ziemlich gut.
Gab mal den Slogan aus den 50ern:
Mein Benzin Gasolin!
Könnte man umbauen zu:
Mein Benzin? Hab Autogas drin!
Wir können ja mal Ideen sammeln und später abstimmen.
Die Frage ist aber auch, was mit den 'geworbenen' Fahren wird- die müssen an den Umrüster in deren Nähe gebracht werden und nicht jeder hat einen Internetzugang, wo er sich den nächsten heraussuchen kann...die müssen also mit in die Aktion einbezogen werden.
Die Antwort vom DVFG fand ich zwar schnell, aber auch nicht so unterstützend...der Verband hat immerhin die Kontakte die für die Aktion wichtig.
Vielleicht sollten wir auch zusammenschreiben wer auf unserer Seite ist z.B.: Lada, Subaru, Chevrolet Deutschland GmbH, Umrüster, LPG-Tankstellenbetreiber
wer neutral: ADAC, DVFG, Volvo
und wer dagegen: deutsche Autohersteller , Erdölindustrie, Politik, (TAZ!)
Gibt es Medien, die auf unserer Seite sind?
Wir sollten auch Pressestimmen sammeln...
@tunnelraser
sicher hast Du recht, dass auch nach dem Sep. gekämpft werden muß. Nur haben wir vor der Wahl es viel einfacher unser Anliegen zum Erfolg zu bringen. Warum soll man diese Chance vergeben. Und mal ehrlich, ganz nüchtern betrachtet ist unser Anliegen (so ehrenwert es für die Umwelt, Arbeitsplätze und unsere Geldbeutel auch ist), im Verhältnis zu den Problemen die Deutschland hat, eher sehr klein. Deshalb wird dieser Sache nach der Wahl kaum noch Beachtung geschenkt werden. So nüchtern sehe ich das zumindest. Deshalb jetzt Gas geben...
Ich melde mich später nochmal...das ist eine Drohung 😁
Gruß
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Hallo liebe Leute,
diese Antwort stelle ich wieder bei
www.motor-talk .de
Rubrik Alternative Kraftstoffe,
bei
www.autogas-einbau-umbau.de
Rubrik Sonstiges
und bei
www.autogas-forum.de
rein.
So, es haben sich einige Leute gemeldet, die Aktiv an der Gestaltung einer Seite arbeiten werden.
Deshalb ein herzliches Danke an Frankenelbe, Ralfo1704 und berggeist03 aus dem Motor-Talk Forum sowie C200K und VerGaser aus dem Einbau-Umbau-Forum.
Wenn die Seite in groben zügen steht, könnt Ihr sie ja mal bewerten und noch Tips und Meinungen dazu geben.
Die Seite soll informieren, zum Download der kpl. "maulfertig" gemachten Vordrucke dienen und die Möglichkeit bezitzen direkt per Mail an die entsprechenden Gremien zu posten.
Sobald Rohfassung dieser Seite steht, melde ich mich wieder.
Bis dahin dürfen gerne weitere Beiträge geschrieben werden ;-)
Wünsche allen ein schönes Wochenende
Gruß Dirk
Zitat:
Original geschrieben von A8Dirk
Hallo liebe Leute,
Danke an Frankenelbe, Ralfo1704 und berggeist03 aus dem Motor-Talk Forum sowie C200K und VerGaser aus dem Einbau-Umbau-Forum.
Wenn die Seite in groben zügen steht, könnt Ihr sie ja mal bewerten und noch Tips und Meinungen dazu geben.
Gruß Dirk
Und natürlich ein Dank auch an den der auf die Idee kamm und zwar A8Dirk schlieslich Pflegt er hier immer und schreibt was Stand der Technik ist ÄÄH Sache ist.
Und Leute nicht vergessen Nicht nur Gasfahren sondern auch bei uns Eintragen damit das Klappt.
Die Auszüge aus den Befragungen der Abgeordneten der Jahre 2003, 2004 und 2005 in Zusammenhang mit der Ungleichbehandlung von Erdgas und Flüssiggas:
2003
***Bundesdrucksache 1500988***
23. Abgeordneter Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU)
Welche insbesondere umweltpolitischen, ordnungspolitischen und steuerpolitischen Gründe rechtfertigen nach Ansicht der Bundesregierung die unterschiedliche Behandlung von Flüssiggas und Erdgas im Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform, vor allem im Hinblick auf den Verwendungszweck Heizen einerseits und Einsatz in Verbrennungsmotoren andererseits?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 3. April 2003
Die mineralölsteuerliche Begünstigung von Flüssig- und Erdgas als Kraftstoffe war seit ihrer Einführung 1995 unweltpolitisch begründet. Im Vordergrund stand dabei vor Einführung der Europäischen Abgasgesetzgebung das Potenzial der verschiedenen Kraftstoffe Erdgas (Methan fossilen Ursprungs) und Flüssiggas (Butan, Propan) zur Verminderung von Luftschadstoffen wie Stickoxyde, Schwefeldioxyde oder Rußpartikel. Mit den durch die Europäische Abgasgesetzgebung begründeten Perspektiven für die Verminderung der Luftschadstoffe treten Gesichtspunkte des verkehrsbezogenen Klimaschutzes und der durch den geringeren Kohlenstoffanteil von Methan begründete Potenzialvorteil in den Vordergrund, die die unterschiedliche Behandlung der unterschiedlichen Kraftstoffe Erdgas und Flüssiggas bei der zeitlichen Fortschreibung der Mineralölsteuersätze mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform begründen.
24. Abgeordneter Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU)
Mit welchen Folgen insbesondere bei den Investitionen, der Wettbewerbsfähigkeit und den Arbeitsplätzen im Bereich der deutschen Autogaswirtschaft rechnet die Bundesregierung unter Berücksichtigung des durch die im Jahre 1995 erfolgte Steuersenkung für beide Arten Gas (Flüssiggas und Erdgas) geschaffenen Vertrauenstatbestandes und den seitdem erfolgten Initiativen der Wirtschaft?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 3. April 2003
Die reduzierten Mineralölsteuersätze für die verschiedenen Kraftstoffe Flüssiggas und Erdgas waren seit ihrer Einführung befristet. Sie wurden auch bei der Fortschreibung im Rahmen der ersten Stufe der ökologischen Steuerreform bis zum 31. Dezember 2009 befristet. Die Frist für die Begünstigung von Flüssiggas wurde von dem Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform nicht berührt, so dass sich angesichts der üblichen Abschreibungsfristen an den bisherigen Bedingungen für Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit oder Arbeitsplätze der deutschen Flüssiggaswirtschaft nichts ändert. Von einem darüber hinausgehenden Vertrauenstatbestand für die deutsche Autogaswirtschaft, der einer ökologisch begründeten steuerlichen Anpassung entgegensteht, kann nicht die Rede sein.
***Bundesdrucksache 1501040***
21. Abgeordnete Tanja Gönner (CDU/CSU)
Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung umweltrelevante Gründe für die im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung der Ökologischen Steuerreform eingeführte steuerliche Ungleichbehandlung von Flüssiggas gegenüber Erdgas, und wenn nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung dann diese Ungleichbehandlung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 19. Mai 2003
Die mineralölsteuerliche Begünstigung von Flüssig- und Erdgas als Kraftstoffe war seit ihrer Einführung 1995 umweltpolitisch begründet. Im Vordergrund stand dabei vor Einführung der Europäischen Abgasgesetzgebung das Potenzial der verschiedenen Kraftstoffe Erdgas (Methan fossilen Ursprungs) und Flüssiggas (Butan, Propan) zur Verminderung von Luftschadstoffen wie Stickoxyde, Schwefeldioxyde oder Rußpartikel. Mit den durch die europäische Abgasgesetzgebung begründeten Perspektiven treten Gesichtspunkte des verkehrsbezogenen Klimaschutzes und der durch den geringeren Kohlenstoffanteil von Methan begründete Potenzialvorteil in den Vordergrund, die die unterschiedliche Behandlung der unterschiedlichen Kraftstoffe Erdgas und Flüssiggas bei der zeitlichen Fortschreibung der Mineralölsteuersätze mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform begründen. Auch aus Gründen der sparsamen Ressourcen-Nutzung ist die rohstoffliche Nutzung von Butan und Propan einer energetischen Nutzung deutlich vorzuziehen. Die bestehende Perspektive auch für Flüssiggas als Kraftstoff bis 2009 wird allerdings nicht in Frage gestellt. Flüssiggas konnte sich zwar trotz seiner systembedingten Kostenvorteile und der Begünstigung seit 1995 nicht durchsetzen, aber im Lichte der Europäischen Abgasgesetzgebung kann eine Umrüstung von Altfahrzeugen durchaus noch umweltpolitisch sinnvoll sein.
***Bundesdrucksache 1501556***
37. Abgeordneter Uwe Schummer (CDU/CSU)
Warum wurde im Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform die Gleichstellung von Erd- und Flüssiggas beim Einsatz als Energieträger in Verbrennungsmotoren bisher nicht durchgesetzt, wohingegen die Bundesregierung beide Gasarten für den Verwendungszweck Heizen insofern gleich behandelt, als dass sie beide Gasarten für den Verwendungszweck Heizen mit einer gleichen Steuererhöhung von 58% belegt hat?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 16. September 2003
Die gesetzlich beschlossene Fristverlängerung der Mineralölsteuerbegünstigung bis 2020 nur für Fahrzeuge mit Erdgasantrieb erfolgte neben fiskalischen insbesondere aus folgenden Gründen: Bei der Erarbeitung einer „Verkehrswirtschaftlichen Energiestrategie“ (VES), in der Bundesressorts mit Unternehmen aus Automobil- und Energiewirtschaft Zukunftsperspektiven erarbeitet haben, stand am Ende eine Konzentration auf Erdgas und Wasserstoff; u. a. auch, weil Erdgas eine Synergie mit regenerativem Biogas zulässt. Die Europäische Kommission ist in ihrem Weißbuch „Die europäische Verkehrspolitik bis 2010 – Weichenstellungen für die Zukunft“ zu demselben Ergebnis gekommen. Sie hält bei guten Rahmenbedingungen in Europa bis zum Jahr 2020 einen Marktanteil für Erdgas im Kraftstoffsektor von immerhin 10% für realisierbar. Die Gesetzesänderung greift diese Entwicklung auf, um der Industrie klare Signale und Investitionssicherheit für Weichenstellungen bei der Fahrzeugentwicklung, insbesondere auch im Bereich von Nutzfahrzeugen, für die nächsten Jahre zu geben. Die Entwicklung eines alternativen und kostengünstigen Antriebskonzeptes als Systemwettbewerber zum Dieselantrieb ist nur über eine Konzentration auf die Erd- oder Biogasfahrzeugtechnologie möglich. Damit können auch die mit Blick auf die Anforderungen der Europäischen Luftqualitätsgrenzwerte für Partikel ab 1. Januar 2005 dringlich erforderlichen Potenziale genutzt werden. Das gilt gleichzeitig mittelfristig für die Nutzung des CO2-Minderungspotenzials des kohlenstoffärmsten fossilen Energieträgers Erdgas im Verkehrsbereich. Diese Strategie der Bundesregierung wird eindrucksvoll durch eine aktuelle wissenschaftliche „Wellto-Wheel-Studie“ eines renomierten unabhängigen Instituts bestätigt. Auch aus Gründen der sparsamen Ressourcen-Nutzung erscheint die rohstoffliche Nutzung von Butan und Propan einer energetischen Nutzung deutlich vorzugswürdig. Der Verband des Flüssiggashandels geht selbst davon aus, dass die bei einer echten Markteinführung von Flüssiggas als Kraftstoff notwendigen Mengen nur durch eine Umsteuerung der bisher in der chemischen Industrie stofflich genutzten Mengen verfügbar gemacht werden können. Die bestehende Perspektive auch für Flüssiggas als Kraftstoff bis 2009 wird für die Verbraucher allerdings nicht in Frage gestellt. Flüssiggas konnte sich zwar trotz seiner systembedingten Kostenvorteile und der Begünstigung seit 1995 nicht durchsetzen, aber im Lichte der Europäischen Abgasgesetzgebung kann eine Umrüstung von Altfahrzeugen durchaus noch umweltpolitisch sinnvoll sein.
2004
***Bundesdrucksache1503877***
23. Abgeordneter Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU)
Bleibt die Bundesregierung bei ihrer in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, vom 16. September 2003 auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Uwe Schummer auf Bundestagsdrucksache 15/1556 bezogenen Haltung, durch die Fortschreibung des Mineralölsteuersatzes für Erdgas als Kraftstoff bis zum Ende des Jahres 2020 mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform Investitionssicherheit zu gewähren, um bis dahin einen Marktanteil für Erdgas von 10 Prozent zu erreichen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 30. September 2004
Nach der Gesetzeslage wird die Markteinführung umweltpolitisch erwünschter gasbetriebener Fahrzeuge durch einen ermäßigten Steuersatz auf Erdgas zum Betrieb dieser Fahrzeuge bis zum Jahr 2020 gefördert. Bund und Länder haben im Vermittlungsverfahren zur Umsetzung der „Koch/Steinbrück-Vorschläge“ im Dezember 2003 die Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes für Erd- und Flüssiggas, das in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs verwendet wird, vereinbart. Sie haben dabei beschlossen, den von den beiden Ministerpräsidenten in drei Stufen vorgeschlagenen Subventionsabbau im steuerlichen Bereich in einem Schritt zusammenzufassen. Mit der Novellierung sind damit die „Koch/Steinbrück-Vorschläge“ auch in diesem Bereich umgesetzt.
24. Abgeordneter Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU)
Ist der Bundesregierung bewusst, dass die im o. g. Schreiben erwähnten „klaren Signale“ und die beabsichtigte „Investitionssicherheit“ in der Industrie längst aufgegriffen wurden und im Vertrauen auf den Bestand der gesetzlichen Regelung erhebliche Investitionen – auch und gerade in der mittelständischen Zulieferindustrie – mit erheblicher Arbeitsplatzrelevanz vorgenommen wurden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 30. September 2004
Der ermäßigte Steuersatz für Erdgas als Kraftstoff hat bereits erhebliche Investitionen der Wirtschaftsbeteiligten ausgelöst und Arbeitsplätze geschaffen. So wird in Kürze die 500. Erdgastankstelle in Deutschland in Betrieb genommen. Die Automobilindustrie bringt zunehmend Serienfahrzeuge mit Erdgasantrieb auf den Markt.
2005 [/ B].
***Bundesdrucksache 15/4975***
14. Abgeordnete Sibylle Laurischk (FDP)
Plant die Bundesregierung eine Initiative, den § 3 des Mineralölsteuergesetzes so zu verändern, dass für die Verwendung von Flüssiggasen (Autogas) eine Verlängerung des verminderten Steuersatzes über das Jahr 2009 hinaus gewährt wird?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 21. Februar 2005
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die Befristung der steuerbegünstigten Verwendung von Flüssiggas (Autogas) zum Antrieb von Fahrzeugen zu ändern.
@ tunnelraser,
danke das Du Dir soviel Mühe gemacht hast, dieses "Werk" zu erstellen. Diese Tante Hendricks scheint ja echt einen Sprung in ihrer Antwortschallplatte zu haben.
Ich möchte nur das Ende kurz zitieren:
...Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die Befristung der steuerbegünstigten Verwendung von Flüssiggas (Autogas) zum Antrieb von Fahrzeugen zu ändern...
Es sollte nicht die Bundesregierung lauten sondern diese Bundesregierung. JA und die gibts ja nicht mehr lange...
Gruß Dirk
Ja, leider gibt es sie nicht mehr lange. Dadurch wird die Verlängerung der Steuerermässigung für LPG wieder ungewiss.
Zum 01.01.2006 sollte das Energiesteuergesetz, das u.a. das Mineralölsteuergesetz ersetzen soll in Kraft treten. Im Entwurf dieses Gesetzes war die Gleichstellung von Flüssiggas und Erdgas vorgesehen.
Leider wird dieses Gesetz vor der anstehenden Bundestagswahl nicht mehr ins Gesetzgebungsverfahren gebracht. Was danach wird, ist dann wieder ungewiss.
Viele Grüße,
Vanished
Hab mir mal das Gutachten vom TÜV Saarland angesehen:
http://www.bmu.de/.../fluessiggas_kohlenstoffdixydemissionen.pdf
"Der Wert für LPG wurde von DG JRC nicht untersucht. Er wird für diese Analyse etwas niedriger als der Wert für Benzin angesetzt, da LPG den gleichen Förder-, Transport- und Raffinationsprozessen unterliegt wie die Leichtölfraktion Benzin."
Bin kein Experte, aber wenn die auf Seite 3 bei LPG die CO2-Emissionen schätzen, die bei der Bereitstellung des fertigen Kraftstoffs entstehen, dann ist das für mich kein Gutachten sondern eine Schätzung!
Was passiert mit dem CO2 wenn das Gas nicht genutzt wird sondern abgefackelt wird???
Klasse finde ich die Liste im Anhang!
Es gibt sie also doch die OEM-LPG Fahrzeuge (ganze 12 Stück sehe ich da!)
Man beachte auch den Tippfehler beim Citroën Berlingo: 1.4 55 kW 1360 cm³ LPG 10,2 kg/100 km!
Das Argument mit den Arbeitsplätzen gilt genauso für LPG: Umrüster, Tankstellenbetreiber und auch Hersteller!!!
Zitat:
Original geschrieben von Vanished
Ja, leider gibt es sie nicht mehr lange. Dadurch wird die Verlängerung der Steuerermässigung für LPG wieder ungewiss.
Zum 01.01.2006 sollte das Energiesteuergesetz, das u.a. das Mineralölsteuergesetz ersetzen soll in Kraft treten. Im Entwurf dieses Gesetzes war die Gleichstellung von Flüssiggas und Erdgas vorgesehen.
Leider wird dieses Gesetz vor der anstehenden Bundestagswahl nicht mehr ins Gesetzgebungsverfahren gebracht. Was danach wird, ist dann wieder ungewiss.Viele Grüße,
Vanished
Woher stammen diese Informationen? Quelle?
Erstens wie Schätzt man Abgaswerte???
vileicht finger in den A...... und bis 3 Zählen
ist doch schei.. das Spiel genauso wie die Werte
Übrings Leute mal nur so zur info
wir arbeiten schon eifrig an der Homepage
und natürlch dürfen sich weider hin alle Leute eintragen die für eine Gleichstellung LPG und CNG sind mit Namen und Adresse
auch Freunde oder Bekannte weider sagen!!
einfach Euer Namen mit Euerer Adresse an autogasfreunde@web.de senden
DANKE
Hallo Freunde,
Endlich ist es soweit
unsere Homepage steht
Zur Gleichstellungs Aktion von LPG und CNG
Am bessten ihr tragt Euch gleich ein schlieslich wollen wir doch alle das die Aktion ein Erfolg wird
Hier der Link:
http://www.autogas-gleichstellung.de.vu/
Viel Spaß beim Durchlesen und Natürlich beim Eintragen
Und ein Danke Für Euere Unterstützung
Zu den Fakten:
Das Gutachten des TÜV Saarbrücken beschränkt sich alleine auf eine (CO2) von 5 limitierten Schadstoffemmisionen.
Umweltvorteile von LPG gegenüber Benzin bei den limitierten Schadstoff-Emissionen:
+ Verminderung von CO2 um bis zu 15 % (nur das wurde untersucht, und Diesel liegt hier relativ gut),
+ Verminderung von HC um bis zu 60 %,
+ Verminderung von CO um bis zu 80 %,
+ Verminderung von NOX um bis zu 80%,
+ Partikel werden nicht ausgestoßen bei LPG .
Umweltvorteile von LPG bei nichtlimitierten Emissionen sind:
Verminderung der Abgaskomponenten, die für Smog verantwortlich sind, um bis zu 80 % im Vergleich zum Benzinmotor, [DVFG, 2000]
Verminderung des Ausstoßes von Substanzen, die für den Treibhauseffekt relevant sind, um bis zu 20 % im Vergleich zum Benzinmotor,
Verminderung der toxischen und gesundheitsschädlichen Emissionen, wie z. B. von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Aldehyden, Benzolen, Toluolen etc..
CNG ist zweifelsohne noch vor LPG, aber eben nur leicht.
Diesel und Benzin liegen dagegen deutlichen hinten.
Der Diesel liegt bei Sommer/Wintersmog deutlich hinten.
Link zur Quelle