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Xenon einbauen

Themenstarteram 8. Dezember 2009 um 19:44

hallo

Habe mal eine Frage.

Möchte bei meinen ML 270 Bj. 05/03 gerne Xenon einbauen (ein Satz aus Ebay), kann ich meine originalen Scheinwerfer behalten oder muss ich andere haben ?

Gruß Peter

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von das-markus

Wozu gibts dann den Tüv wenn der nicht dafür sorgen kann dass etwas legal eingetragen ist?

Der hat dafür die Verantwortung zu übernehmen. Legal bleibt es solange diu seit dem Stand der Abnahme nix dran geändert hast!!!

 

Sonst brauchen wir auch keinen Tüv mehr.

Das ist vielleicht Dein persönlicher Wunsch, daß es so funktionieren soll. Die Realität sieht allerdings genau so aus wie Magirus es beschreibt. So lange sich der Tüv bei der Eintragung selbst nicht an die stvzo hält, ist seine Eintragung auch nichts wert. Das sind dann sogenannte Gefälligkeitseintragungen die der Tüver mit zwei zugedrückten Augen macht. Der Dumme bist hinterher allerdings trotzdem DU.

Gruß

Jürgen

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Hallo,

könntest du mal vielleicht was genaueres zum Satz sagen oder eventuell zeigen?

Denn allein die Glühbirnen austauschen geht nicht, außer es sind Xenon-Look Birnen. Aber es gibt auch umbausätze mit Vorschaltgeräte etc. die du in deine originalen Scheinwerfer einbauen kannst.

zum einbau von xenon benötigst du folgendes:

-zugelassene xenon-scheinwerfer

-zugelassene xenon-brenner

-zugelassene steuergeräte

-alwr

-swra

solltest du dir so ein hid-kit von ebay gekauft haben, kannst du dies direkt wieder zurückschicken, da der betrieb im geltungsbereich der stvo NICHT zulässig ist...und neben 3punkten in flensburg auch den verlust des versicherungsschutzes mit sich bringt....

Hallo Dr. A.Mok,

es gibt auch komplette Sätze bei ebay mit den aufgeführten Zeug von dir :)

da er fragte ob er seine originalen scheinis behalten kann, gehe ich (rein aus der erfahrung bei mt...lasse mich aber gerne belehren!) davon aus, das er sich so ein hid kit für 50-120€ gekauft hat....die allesamt KEINE zulassung haben!

Themenstarteram 9. Dezember 2009 um 16:34

Danke für die Antworten

Aber gekauft habe ich nocht nicht``s ! Die sollen 60 €uro kosten sind nur die Brenner und Birnen.

Gruß Peter

Zitat:

Original geschrieben von Pete01

Aber gekauft habe ich nocht nicht``s !

dann lass das auch mal schön bleiben!

denn wie bereits geschrieben, sind diese teile NICHT zulässig im bereich der stvo und können eine menge ärger einhandeln......erst recht in einem ml, wo die scheinwerfer fast auf augen bzw. rückspiegelhöhe der anderen verkehrsteilnehmer montiert sind.......

Hallo Peter,

da muss ich leider Dr.A.Mok zustimmen. Lass die Finger davon. Ist für show Effekte gedacht.

Mann kann es eintragen lassen. Musst mal mehrere Prüfer fragen. Und wenn es eingetragen ist, bist du ausm Schneider, und fährst legal!

 

Vorraussetzung ist eben:

Die Scheinwerferreinigungsanlage = 30EUR

Die Automatische Leuchtweitenregelung = 200EUR

Eintragung bei Tüv / Dekra / GTÜ usw. = ca. 40EUR

Anbei die Bestimmungen von Kraftfahtbundesamt. (vielleicht kennt ihr es schon)

Zitat:

Original geschrieben von das-markus

Mann kann es eintragen lassen.

NEIN, diese hid-kits kann man NICHT eintragen lassen!

steht aber auch in dem verlinkten kba-schrieb! :rolleyes:

Zitat:

Und wenn es eingetragen ist, bist du ausm Schneider, und fährst legal!

ebenfalls dummfug!

nur weil etwas eingetragen ist, ist es nicht gleich legal!

Wozu gibts dann den Tüv wenn der nicht dafür sorgen kann dass etwas legal eingetragen ist?

Der hat dafür die Verantwortung zu übernehmen. Legal bleibt es solange diu seit dem Stand der Abnahme nix dran geändert hast!!!

 

Sonst brauchen wir auch keinen Tüv mehr.

Zitat:

Original geschrieben von das-markus

Der hat dafür die Verantwortung zu übernehmen.

wer die !!!alleinige!!! verantwortung für den stvzo-konformen zustand des fahrzeuges hat, kannst du der stvo bzw. dem bußgeldkatalog entnehmen......die polizei, der nachbar, der papa, der tüv und die werkstatt sind dort allerdings NICHT genannt!

Zitat:

Legal bleibt es solange die seit dem Stand der Abnahme nix dran geändert hast!!!

wenn die eintragung von vornherein gegen die stvzo bzw. deren anhänge verstößt, steht sie lediglich auf dem papier, hat aber rechtlich soviel interesse wie die bunten aufdrucke auffm klopapier......

Zitat:

Wozu gibts dann den Tüv wenn der nicht dafür sorgen kann dass etwas legal eingetragen ist?

diese frage hast du dir indirekt hiermit: "Musst mal mehrere Prüfer fragen." bereits selbst beantwortet! wenn das doch so legal wäre wie du meinst, wieso muss ich dann mehrere tüv'ler fragen, bis ich an einen "kulanten" gerate der mit das einträgt?!

der rest zu dem unsinn den du auftischst, steht ja bereits in dem von dir verlinkten kba-schrieb, den du dir wohl selbst nicht durchgelesen hast.....

Zitat:

Original geschrieben von das-markus

Wozu gibts dann den Tüv wenn der nicht dafür sorgen kann dass etwas legal eingetragen ist?

Der hat dafür die Verantwortung zu übernehmen. Legal bleibt es solange diu seit dem Stand der Abnahme nix dran geändert hast!!!

 

Sonst brauchen wir auch keinen Tüv mehr.

Das ist vielleicht Dein persönlicher Wunsch, daß es so funktionieren soll. Die Realität sieht allerdings genau so aus wie Magirus es beschreibt. So lange sich der Tüv bei der Eintragung selbst nicht an die stvzo hält, ist seine Eintragung auch nichts wert. Das sind dann sogenannte Gefälligkeitseintragungen die der Tüver mit zwei zugedrückten Augen macht. Der Dumme bist hinterher allerdings trotzdem DU.

Gruß

Jürgen

Am W 163 wird kein Xenon eingetragen weil es ab Werk auch nicht drin steht. Ist etwas anders als beim Golf.

Ja, steht alles drin. Bauartgenehmigter Scheinwerfer mit Gasentladungslampe.

Bauartgenehmigter Scheinwerfer für Halogenlampe und an Stelle derer eine Gasentladungslampe (HID) ist schon mal nicht konform und nicht eintragbar.

In Österreich soll dass wieder anders sein.

Wenn du Google benutzt findest du ausreichend Material in den unterschiedlichen PKW Foren. Es gibt keins wo dieses Thema nicht ausschweifend behandelt wurde.

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