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Wirtschaftlicher Totalschaden - Auszahlung ?

Themenstarteram 16. Februar 2009 um 8:47

Hallo,

hiermit moechte ich um Euren Rat in folgendem Fall bitten:

Meiner Schwiegermutter ist jemand in die Seite des 15 Jahre alten Wagens gefahren. Das Fahrzeug ist noch fahrtuechtig, aber aufgrund des grossen Seitenwandschadens "wirtschaftlicher Totalschaden", d.h. Reparaturkosten wurden mit ca. 4000 Euro abgeschaetzt, Fahrzeugwert deutlich darunter.

Nun behauptet die Versicherung, dass der Wagen mit insg. 1000 Euro inkl. 100 Euro Verschrottungsanteil abgegolten wird, dafuer das Fahrzeug aber eingezogen werden muss.

Meiner Ansicht nach kann sie aber beim lokalen Schrotthaendler mehr als 100 Euro fuer den Wagen erhalten. Kann meine Schwiegermutter auf den Verschrottungsanteil "verzichten" und die Auszahlung des Wiederbeschaffungswerts beantragen und den Wagen behalten oder kann die Versicherung hier noch "andere Kosten" von dem Wiederbeschaffungswert abziehen oder sich dem ganz wiedersetzen ?

Leider habe ich keine umfassende Information ueber das Thema Totalschaden und Abwicklung mit der Versicherung gefunden.

Vielen Dank fuer die Hilfe

Joe

Beste Antwort im Thema
am 17. Februar 2009 um 6:59

Zitat:

Original geschrieben von rooster45

@traumzauber (tänzer?)

Hi männ,,bist ja en ganz pfiffigs Kerlchen, nur wohl nicht von dieser Welt.

Gähn...

Ich sag´s mal ganz simpel, es gibt absolut nichts, was du oder bestimmte andere User mit Geltungsbedürfnis und/oder Versicherungsparanoia mir im Bereich der Schadenregulierung noch beibringen könnten. Klingt überheblich, ist aber so. :cool:

Stammtischgebrabbel und berufliche Erfahrung - da prallen häufig Welten aufeinander.

Gruß

traumzauber

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Sind das jetzt wieder gesammelte Erfahrungen aus der Welt der H*K C  und DonQuijote1973 ???

am 16. Februar 2009 um 22:44

Neeee. das War die 65+ Tante von nem Kumpel und die Rh....

@krypton oder wen es interessiert

Du hast zB einen völlig ausgebrannten Golf (neuers Bj), Benz oder BMW mit sagen wir Frontschaden, Heckschaden, nichts mehr verwertbares dran an der Kiste nur noch der reine Metallwert. Dieses Fzg in die Restwertbörse gebracht bringt zur Freude (deiner Versicherung?) ein stattliches Sümmchen, der Fzg Papiere wegen, und was mit diesen dann geschieht kann sich wohl jeder selbst zusammen reimen.

Sind wir mal äährlich, klar ist doch das es hierzulande einen na nennen wir das mal nen "grauen Markt" für Kfz Papiere gibt. Viele wissen das und freuen sich, ganz besonders die Versicherer.

am 17. Februar 2009 um 6:59

Zitat:

Original geschrieben von rooster45

@traumzauber (tänzer?)

Hi männ,,bist ja en ganz pfiffigs Kerlchen, nur wohl nicht von dieser Welt.

Gähn...

Ich sag´s mal ganz simpel, es gibt absolut nichts, was du oder bestimmte andere User mit Geltungsbedürfnis und/oder Versicherungsparanoia mir im Bereich der Schadenregulierung noch beibringen könnten. Klingt überheblich, ist aber so. :cool:

Stammtischgebrabbel und berufliche Erfahrung - da prallen häufig Welten aufeinander.

Gruß

traumzauber

Themenstarteram 18. Februar 2009 um 5:33

Wow,

ist schon erstaunlich, wohin meine Frage hier fuehrt ...

Zum Topic, die Versicherung wurde angeschrieben, den Schaden abzueglich des Restwerts zu regulieren und das Fahrzeug bleibt beim bisherigen Besitzer.

Reaktionen gibt es dazu bisher noch nicht (ist auch etwas zu frueh).

Ich hoffe nur, dass sie Eure wie meine Rechtsauffassung teilen und mich nicht dazu noetigen, einen Anwalt einschalten zu muessen.

Gruesse

Joe

Hallo Joe,

 

hier wurde, wie schon von den Leuten die Ahnung von der Thematik haben und sich tagtäglich mit solchen Dingen beschädigtigen schon geschrieben, was passieren wird.

 

Das Auto ist und bleibt Eigentum deiner Schwiegermutter. Sie entscheidet, an wen Sie das Auto verkaufen möchte. Nicht die Versicherung auch nicht irgendwelche Laberköppe die meinen das zu wissen, weil Sie mal irgendwo etwas gelesen oder gehört zu haben. 

 

Den Restwert ermitelt der KFZ- Sachverständige, das ist sein Beruf und da läst er sich bestimmt auch von keinem Reinreden. Nicht von der Versicherung und nicht von Halbwissenden möchtegern Experten (damit meine ich natürlich nicht deine Schwiegermamma, obwohl die ja immer mitreden möchten;)).    

 

Auf diesen Restwert könnt ihr euch verlassen und diesen auch zugrunde legen. Und wenn Ihr das Fahrzeug zum Restwert des Sachverständigen verkauft, oder die Versicherung nach diesem abrechnet, gibt es auch keine Probleme.

 

Auch dann nicht, wenn ihr das Fahrzeug zu dem genannten Restwert behalten wollt.

 

Die einzige Ausnahme wäre, wenn die Versicherung euch ein höheres Gebot übermittelt und ihr in Kenntnis dieses Gebotes das Fahrzeug für den niedrigen Restwert verkaufen würdet.

 

Dann sagt die Rechtsprechnung ganz klar das das nicht geht, da ihr ja durch das Gebot der Versicherung keinen Nachteile erleiden würdet.

 

Ich glaube auch nicht, das bei deinen hier vorgebrachten Zahlen hier ein Streit um den Restwert entfachen wird. 

 

Das passiert meistens nur bei etwas jüngeren Fahrzeugen oder bei anderen Konstellationen.

 

In euerem Fall wird das sicher Problemlos über die Bühne gehen. 

 

Du kanst ja mal berichten, wie es weitergeht.

 

Gruss

 

Delle

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