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Erfahrungswerte Wirtschaftlicher Totalschaden

Themenstarteram 16. September 2015 um 16:26

Hallo,

ich weiß, das es eigentlich nicht vorher zu sagen ist, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, aber evtl könnt Ihr mir die ungefähre Richtung mitteilen.

Im Jahr 2011 hatte ich schon einmal einen unverschuldeten Unfall, bei den damaligen Gutachten wurde ein Schaden in Höhe von 4352,26 EUR festgestellt.

Im Gutachten stand, ´Die nachstehend angeführten Aufwendungen erreichen dem Wiederbeschaffungswert des Objektes bei weitem nicht.´

Der Kilometerstand betrug damals 76639 Kilometer, seit dem sind Jährlich 12.000 Kilometer dazu gekommen.

Seit damals bis jetzt kein weiterer Unfallschaden mehr.

Nun ist mir jemand in meine Linke Seite gefahren, der Kotflügel, die Tür und das Rad wurde getroffen.

Der Gutachter meinte, man müsste genau rechnen, hat sich daher sämtliche Sonderausstattung genau notiert.

Es handelt sich um einen Toyota Corolla 1.6 Automatic, Baujahr 2005.

Was meint Ihr, geht es bei diesen Schaden in die Richtung Wirtschaftlicher Totalschaden?

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30 Antworten

naja ohne schadenhöhe und näheres zum fahrzeug wird das schwer einschätzbar sein. hast du den schaden aus 2011 reparieren lassen?

Zitat:

@jordon85 schrieb am 16. September 2015 um 18:26:53 Uhr:

Hallo,

ich weiß, das es eigentlich nicht vorher zu sagen ist, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, aber evtl könnt Ihr mir die ungefähre Richtung mitteilen.

Im Jahr 2011 hatte ich schon einmal einen unverschuldeten Unfall, bei den damaligen Gutachten wurde ein Schaden in Höhe von 4352,26 EUR festgestellt.

Im Gutachten stand, ´Die nachstehend angeführten Aufwendungen erreichen dem Wiederbeschaffungswert des Objektes bei weitem nicht.´

Der Kilometerstand betrug damals 76639 Kilometer, seit dem sind Jährlich 12.000 Kilometer dazu gekommen.

Seit damals bis jetzt kein weiterer Unfallschaden mehr.

Nun ist mir jemand in meine Linke Seite gefahren, der Kotflügel, die Tür und das Rad wurde getroffen.

Der Gutachter meinte, man müsste genau rechnen, hat sich daher sämtliche Sonderausstattung genau notiert.

Es handelt sich um einen Toyota Corolla 1.6 Automatic, Baujahr 2005.

Was meint Ihr, geht es bei diesen Schaden in die Richtung Wirtschaftlicher Totalschaden?

Kommt drauf an, was dein Auto jetzt noch wert ist und wie groß der Schaden ist. Wenn Felge, Aufhängung UND Achse in Mitleidenschaft gezogen wurden und am Kotflügel vielleicht noch geschweißt werden muss, kannst Du Dich aber sicher schon mal nach Ersatz umsehen. ICH gehe davon aus, dass das bei Deinem Corolla auch bei geringeren Schäden schon der Fall sein dürfte...

 

Genau denselben Fall hatte ich mit meinem ersten '02er V70 II (230.000km) vor 1 1/2 Jahren... Vorfahrt genommen bekommen, links reingekracht: Tür eingedellt, Kotflügel verbeult, Alufelge im Eimer, Aufhängung beschädigt und Achse verzogen. Reparaturkosten im Verhältnis zum Fahrzeugwert (ca. 3000€) jenseits von Gut und Böse, auch wenn rein äußerlich soviel gar nicht zu sehen war.

 

Die schuldige A-Klasse sah allerdings richtig richtig richtig fies aus :)

Themenstarteram 16. September 2015 um 16:59

Hallo,

@ phaetoninteressent

Ja, der damalige Schaden wurde in einer Fachwerkstatt repariert.

@ madbros_bln

Das Gegnerische Fahrzeug, war auch ein Merecedes, allerdings ein Kombi, bei diesen sah man nicht viel an Schaden.

Anbei mal 2 Fotos des Schadens.

Wenns der Gutachter, der das Auto vor Ort begutachtet hat nicht sofort sagen kann, wie sollen dass dann User aus einem Forum ohne Fotos sagen können???

Also wenn der Vorschaden wie du gesagt hast sach- und fachgerecht repariert wurde, ist er für diesen Schaden nur in dem Sinne mittelbar relevant als dass er sich als nicht unerheblicher Unfallschaden vermutlich auf den Wiederbeschaffungswert auswirkt.

Mangels Expertise (bin ja kein SV oder Kfz-Mechaniker) kann ich die Schadenhöhe nicht schätzen. Den Wiederbeschaffungswert solltest Du selbst an Hand der einschlägigen Internetbörsen ermitteln können. Dann müsste noch ein Restwert vom Gutachter ermittelt worden sein.

Wenn nun der Schaden größer ist als die Differenz zwischen WBW und RW handelt es sich um einen wirtschaftlich Totalschaden. Du darfst jedoch bis zum 1,3 fachen des WBW reparieren lassen. Bei einer fiktiven Abrechnung bekommst Du lediglich die Differenz aus WBW und Restwert von der Versicherung; den Restwert vom Restwertaufkäufer.

Ansonsten, dass übliche im Haftpflichtschadenfall:

Recht auf Anwalt

Recht auf einen Gutachter

Recht auf Nutzungsausfall / Leihwagen

Recht auf eine Unkostenpausche i.H.v. 25-30€

guß

Themenstarteram 18. September 2015 um 13:24

Hallo,

das Gutachten ist da.

 

Es wurden Reparaturkosten in Höhe von 3923,76 EUR, der Widerbeschaffungswert beträgt 4500,00 EUR und der Restwert 900,00 EUR.

Beurteilung keine Reparaturfreigabe.

Im vorliegenden Fall schlage ich aufgrund einer möglichen Kostenausweitung durch das verbleibende Reparaturrisiko eine Abrechnung auf der Basis eines TotalSchadens vor.

 

Besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug noch Reparieren zu lassen?

Wenn nicht, welchen Betrag bekomme ich von der Versicherung ausgezahlt?

Klar.

Zitat:

@jordon85 schrieb am 18. September 2015 um 15:24:41 Uhr:

Hallo,

das Gutachten ist da.

Es wurden Reparaturkosten in Höhe von 3923,76 EUR, der Widerbeschaffungswert beträgt 4500,00 EUR und der Restwert 900,00 EUR.

Beurteilung keine Reparaturfreigabe.

Im vorliegenden Fall schlage ich aufgrund einer möglichen Kostenausweitung durch das verbleibende Reparaturrisiko eine Abrechnung auf der Basis eines TotalSchadens vor.

Merkwürdige Aussage des Gutachters. War der von der Dekra? Da hier kein Totalschaden vorliegt, ist das Fahrzeug reparaturwürdig.

Zitat:

Besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug noch Reparieren zu lassen?

Wenn nicht, welchen Betrag bekomme ich von der Versicherung ausgezahlt?

Natürlich, bis zum Betrag von 5850,- €.

Wenn Du nicht reparieren lässt, maximal die Nettoreparaturkosten.

Themenstarteram 18. September 2015 um 15:13

Hallo,

der Gutachter war von einen von mir beauftragen Ing- Büro.

Wenn Reparatur möglich, dann werde ich es auf jeden Fall machen lassen, hoffentlich spielt da aber die Versicherung mit.

Zitat:

@jordon85 schrieb am 18. September 2015 um 15:24:41 Uhr:

Besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug noch Reparieren zu lassen?

ja Du kannst reparieren, da der Schaden unter dem Wiederbeschaffungswert liegt.

Den Passus mit der möglichen Kostenausweitung verstehe ich irgendwie nicht. Sollte ein Sachverständige die Kosten nicht bemessen können? Naja egal.

Sollte sich der Schaden tatsächlich ausweiten ist die von mir benannte Grenze aus dem angesprochene Integritätsinteresse relevant. Sie erlaubt Dir das Fahrzeug bs zum 1,3 fachen des Wiederbeschaffungswertes reparieren zulassen.

Aber Achtung!

Es wird in der Regel erst dann als gegeben angesehen, wenn der Geschädigte (Du) das Auto mindestens ein weiteres halbes Jahr fährt und das wird auch von den Versicherern geprüft.

Gruß

Themenstarteram 18. September 2015 um 15:56

besten Dank, aber wird die Versicherung sich nicht Querstellen, da im Gutachten die Abrechnung als Totalschaden empfohlen wurde?

 

Ich möchte das Auto unbedingt Reparieren lassen, denn Geld für ein anders Fahrzeug habe ich nicht, vor allen, da es Automic Getriebe nur selten in der Preiskategorie gibt.

Du als Geschädigter bist "Herr des Restitutionsgeschehens", heißt, Du allein entscheidest, im Rahmen der Möglichkeiten, was gemacht wird. Darauf hat die Versicherung keinerlei Einfluss.

Zitat:

@jordon85 schrieb am 18. September 2015 um 17:56:19 Uhr:

besten Dank, aber wird die Versicherung sich nicht Querstellen, da im Gutachten die Abrechnung als Totalschaden empfohlen wurde?

Du hast einen Rechtsanspruch auf Reparatur.

Beim kleinsten Anzeichen von Mucken übergebe die Sache bitte einem Rechtsanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht - also nicht irgendeinem Wald und Wiesen RA.

Dann könnte die noch 500€ mehr zahlen für die Rechtsanwaltskosten, wenn es die unbedingt so haben wollen.

Themenstarteram 18. September 2015 um 17:00

besten Dank.

Ich melde mich, wie die Sache ausgegangen ist.

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