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werkseitige AHK-Eintragungen

Skoda
Themenstarteram 10. August 2014 um 14:23

Ich habe jetzt einen O3-Kombi mit 1,4TSI und werkseitiger AHK.

Vielleicht kann mir ja jemand meine AHK-Fragen dazu beantworten:

1. zul. Anhängelast:

Eingetragen sind sowohl in der Zul.-Bescheinigung 1, als auch in der EU-Übereinstimmungserklärung lediglich 1500kg.

Die 1800kg bei 8% Steigung, die sowohl in den allgemeinen techn. Daten, als auch in den techn. Daten der Bedienungsanleitung erwähnt sind, tauchen nirgendwo in den amtlichen Papieren auf.

Folge:

Mit 1800kg schwerem Anhänger darf ich gar nicht fahren.

Diskussion mit Ordnungshütern, auch bei Vorlage der Bedienungsanleitung, überflüssig.

Wie bekommt man diese zugesagte Eigenschaft des Fahrzeugs in amtl. Papiere?

2. "Anhänger-ESP"

Dieses ist auch in der Bedienungsanleitung erwähnt. In den amtl. Papieren aber leider ebenfalls nicht.

Folge:

Mit entsprechend schweren Anhängern ohne Antischlinger-Kupplung darf ich nicht 100km/h laut der 9. Ausnahmeverordnung der STVZO fahren.

Frage dazu: s.o.

Beim meinem Golf 6 war sowohl die erhöhte Anhängelast bis 8%, als auch das "Anhänger-ESP" (mit Verweis auf die 9. Ausnahmeverordnung) unter Bemerkungen in der Zul.-Bescheinigung 1 unter Bemerkungen aufgeführt.

Leider gibt es auch bei Skoda (anscheinend VAG-übergreifend) keine vernünftigen Angaben in den, dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen:

Laut Bedienungsanleitung existieren 3 Sicherungen für die AHK, nur leider steht nicht, welche Sicherung für was zuständig ist.

Kann dazu jemand etwas sagen?

Wo wird eigentlich etwas zur Stromversorgung durch die AHK-E-Dose ausgesagt?

Da entdecke ich eigentlich bis jetzt gar nichts.

Anscheinend ist die Dauerstromversorgung (PIN 9 und PIN 13) der AHK nur aktiv, wenn auch ein 13-poliger Stecker angeschlossen ist. (Soweit habe ich das schon heraus gefunden)

Vielleicht sind ja auch PIN 10 und PIN 11 (Ladeleitung) aktiv (man kann ja nie wissen...dass PIN 9 aktiv ist steht ja m.E. auch nirgendwo).

Dies könnte ich aber erst durch entsprechende Tests herausfinden.

Diese Null-Info, mit der die Käufer allein gelassen werden, ist schon ein Trauerspiel.

Gibt es zu der E-Dose irgendwelche (offizielle) belastbare Infos?

Beste Antwort im Thema

Aufgeschreckt durch das Forum hatte ich versucht vor der Anmeldung/Abholung meines neuen O3 die Sache mit dem Händler und dem Zulassungsdienst zu klären. Wie bei anderen auch glänzte der Händler durch Unwissenheit; "da sind sie der erste der danach fragt"!???

War in der zwischenzeit beim TÜV (Sachverständigem) und habe dort nachgefragt.

"Bring mir ein Papier von Skoda und ich trag dir das ein, ohne - keine Chance".

Hab jetzt an Skoda geschrieben und eine schriftliche Bestätigung der erhöhten Anhängelast laut BA gefordert.

Sie haben mich vertröstet: "Die gewünschte "Gutachterliche Stellungnahme" zur Anhängelast ist noch nicht verfügbar, da die Prüfungen noch andauern. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld."

Ich bleib drann und werde euch auf dem laufenden halten.

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vielen Dank - okay, dann könnte der Octavia den Hänger nicht ziehen, der Alhambra schon - mein Gott ist das Kompliziert.

Der Alhambra weist 2200 normale und bis 2400 bis 8% Steigung aus...das reicht mir dann.

Also im Katalog steht beim RS zumindest 1600KG, wo kommen die 1800KG her?

am 17. September 2014 um 10:25

Hallo,

in der Bedienungsanleitung steht 1600kg bei 12% und 1800kg bei 8% und alle 4x4 Modelle können bis 2000kg ziehen. Bei mir im Schein stehen auch nur 1600kg und beim Kollegen mit dem Diesel RS das selbe.

Gruß timex

...dann lies mal jetzt dort weiter, was es da noch für zusätzliche Einschränkungen gibt...

und vergleiche das mal, mit meinem Beitrag in diesem Thread vom 29.08....

Wie ich auch da geschrieben habe, keine Ahnung warum immer der Golf als Vergleich genommen wird und wo die Angabe von 1,8t herkommt. Vielleicht ist es einfach ein Druckfehler in der BA?

In den technischen Daten auf der Homepage und der Preisliste stehen doch die richtigen Daten, oder?

Gruß Scoty81

...dann sind es aber einige Druckfehler in der BA und woher kommen dann die Angaben zu erhöhten Anhängelasten in den Broschüren aus A?

am 17. September 2014 um 19:26

Wie schon geschrieben stehen die Daten in der BA und das auf mehreren Seiten. In meiner Zulassung (Österreich) stehen aber auch nur 1600kg und beim RS das selbe.

Gruß timex

in den Zulassungen, Typenscheinen und Coc's stehen für den Octavia immer nur die 12%-Werte.

Die 8%-Werte stehen aktuell zumindest (noch) in den techn. Daten aus A (Preisliste) und in der BA.

am 18. September 2014 um 19:52

Ich hätte mal eine Frage zur serienmäßigen Anhängerkupplung. Wie schnell sollte man maximal/optimaler Weise mit einem Fahrradträger auf der Kupplung und 2 Rädern fahren?

Gibt es da irgend eine Vorschrift.

Vielen Dank

Darksky

vorschrift meine ich nicht, aber in den anleitungen der jeweiligen dach und heckträgersysteme sollten empfehlungen stehen.

Hallo trage mich auch mit dem Gedanken, einen Octavia Scout zu ordern. In den Prospekten steht 2000kg (110KW) bzw. 1800kg (135KW) bei 12% Steigung. Kann ich dem jetzt nicht Glauben schenken? Ich wäre natürlich eher an dem 135KW interessiert, 1800kg ist allerdings etwas knapp, stehen dort im Schein mehr kg bei 8%?

Hat jemand so ein Fahrzeug und einen Schein dazu, denn das ist ja das einzig legitime Papier hierzu.

Und um Diskussionen vorzubeugen, nein, ich möchte den Octavia nicht dauerhaft 2000kg ziehen lassen, dafür habe ich ein anderes Fahrzeug. Es geht darum, ob ich den Octavia im Falle einer Nichtverfügbarkeit für Kurzstrecken mit Pferdeanhänger nutzen kann.

Themenstarteram 1. Oktober 2014 um 7:13

die 12%-Angaben werden vermutlich immer stimmen. Die 8%-Angaben sollten in jedem Fall vorher genau überprüft werden.

am 1. Oktober 2014 um 11:01

Hallo,

wiegt denn dein Pferdeanhänger immer 2000kg? Denn effektive kannst du ja einen Anhänger mit 2000kg Zulässigen Gesamtgewicht anhängen, der aber eben am Skoda nur maximal 1800kg Gesamtgewicht haben darf.

Gruß timex

Themenstarteram 1. Oktober 2014 um 11:28

die Frage, ob so eine erhöhte Anhängelast auch in den offiziellen Papieren steht, ist doch unabhängig von dem, was man tatsächlich dran hängt, nicht unberechtigt.

(ich möchte auch, dass es mein Auto schaffen kann, die angegebene Vmax zu erreichen, obwohl ich die u.U. niemals ausnutzen werde.)

Spätestens mit 2 Pferden plus Zubehör kann es schon mal knapp werden (auf der Pferdekoppel oder an den Ställen sind Anhängerwaagen eher selten zu sehen), so dass es auf 200kg mehr oder weniger, drauf an kommen könnte.

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