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werkseitige AHK-Eintragungen

Skoda
Themenstarteram 10. August 2014 um 14:23

Ich habe jetzt einen O3-Kombi mit 1,4TSI und werkseitiger AHK.

Vielleicht kann mir ja jemand meine AHK-Fragen dazu beantworten:

1. zul. Anhängelast:

Eingetragen sind sowohl in der Zul.-Bescheinigung 1, als auch in der EU-Übereinstimmungserklärung lediglich 1500kg.

Die 1800kg bei 8% Steigung, die sowohl in den allgemeinen techn. Daten, als auch in den techn. Daten der Bedienungsanleitung erwähnt sind, tauchen nirgendwo in den amtlichen Papieren auf.

Folge:

Mit 1800kg schwerem Anhänger darf ich gar nicht fahren.

Diskussion mit Ordnungshütern, auch bei Vorlage der Bedienungsanleitung, überflüssig.

Wie bekommt man diese zugesagte Eigenschaft des Fahrzeugs in amtl. Papiere?

2. "Anhänger-ESP"

Dieses ist auch in der Bedienungsanleitung erwähnt. In den amtl. Papieren aber leider ebenfalls nicht.

Folge:

Mit entsprechend schweren Anhängern ohne Antischlinger-Kupplung darf ich nicht 100km/h laut der 9. Ausnahmeverordnung der STVZO fahren.

Frage dazu: s.o.

Beim meinem Golf 6 war sowohl die erhöhte Anhängelast bis 8%, als auch das "Anhänger-ESP" (mit Verweis auf die 9. Ausnahmeverordnung) unter Bemerkungen in der Zul.-Bescheinigung 1 unter Bemerkungen aufgeführt.

Leider gibt es auch bei Skoda (anscheinend VAG-übergreifend) keine vernünftigen Angaben in den, dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen:

Laut Bedienungsanleitung existieren 3 Sicherungen für die AHK, nur leider steht nicht, welche Sicherung für was zuständig ist.

Kann dazu jemand etwas sagen?

Wo wird eigentlich etwas zur Stromversorgung durch die AHK-E-Dose ausgesagt?

Da entdecke ich eigentlich bis jetzt gar nichts.

Anscheinend ist die Dauerstromversorgung (PIN 9 und PIN 13) der AHK nur aktiv, wenn auch ein 13-poliger Stecker angeschlossen ist. (Soweit habe ich das schon heraus gefunden)

Vielleicht sind ja auch PIN 10 und PIN 11 (Ladeleitung) aktiv (man kann ja nie wissen...dass PIN 9 aktiv ist steht ja m.E. auch nirgendwo).

Dies könnte ich aber erst durch entsprechende Tests herausfinden.

Diese Null-Info, mit der die Käufer allein gelassen werden, ist schon ein Trauerspiel.

Gibt es zu der E-Dose irgendwelche (offizielle) belastbare Infos?

Beste Antwort im Thema

Aufgeschreckt durch das Forum hatte ich versucht vor der Anmeldung/Abholung meines neuen O3 die Sache mit dem Händler und dem Zulassungsdienst zu klären. Wie bei anderen auch glänzte der Händler durch Unwissenheit; "da sind sie der erste der danach fragt"!???

War in der zwischenzeit beim TÜV (Sachverständigem) und habe dort nachgefragt.

"Bring mir ein Papier von Skoda und ich trag dir das ein, ohne - keine Chance".

Hab jetzt an Skoda geschrieben und eine schriftliche Bestätigung der erhöhten Anhängelast laut BA gefordert.

Sie haben mich vertröstet: "Die gewünschte "Gutachterliche Stellungnahme" zur Anhängelast ist noch nicht verfügbar, da die Prüfungen noch andauern. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld."

Ich bleib drann und werde euch auf dem laufenden halten.

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Hi, war damals bei meinen O2 ähnlich. Hatte dann vom Freundlichen eine Bescheinigung speziell für mein Fahrzeug bekommen, in der die höhere Anhängelast bei Begrenzung der Steigung bescheinigt war. Also einfach mal beim Freundlichen nachfragen?

Gruß

S.

Themenstarteram 10. August 2014 um 14:35

Danke.

Den Händler habe ich auch schon gefragt. Der will sich darum kümmern.

(hatte (natürlich), von allein, keine Ahnung)

Die Frage ist nur, warum Skoda diese, eventuell nicht ganz unwichtigen Eintragungen nicht generell vor nimmt. Brauchen doch nur mal beim Mutterkonzern anfragen, wie es geht...

So etwas gehört in den Fz-Schein und nicht auf irgendwelche wilden Zettel.

Volle Zustimmung. Vielleicht fragen so wenige Kunden nach, dass die nachträgliche Lieferung von Zusatzpapieren "einfacher" ist. Lustig wäre sicher auch eine Anfrage bei der Kundenbetreuung von Skoda Deutschland...

Wäre nett wenn Du berichtest, wie es weitergeht.

Gruß

S.

Themenstarteram 10. August 2014 um 14:54

...es soll ja angeblich noch die Abfrage kommen, wie zufrieden ich bin...

Themenstarteram 15. August 2014 um 12:16

Kleine Zwischenbilanz zur 13-pol-E-Kupplung meines neuen Octavia:

Dauerplus (PIN 9 und 10) vorhanden:

Ob ein Stecker in der Dose steckt oder nicht, ist dabei an sich völlig belanglos.

Ein Mikroschalter in der Dose ist m.E. nicht eingesetzt.

Wichtig ist nur, dass die STVZO-Beleuchtung angeschlossen ist, denn ob sie angeschlossen ist, wird offensichtlich, auch bei abgeschalteter Zündung, von einem Steuergerät überwacht.

Jetzt kommt noch eine erfreuliche Steigerung.

Ladeleitung (PIN 10 und 11) ebenfalls vorhanden:

Funktioniert, wie Dauerplus nur, wenn die STVZO-Beleuchtung angeschlossen und die Lichtmaschine Spannung ab gibt. Zündungsplus allein reicht also nicht.

Optimal für Wohnwagenfahrer. Keine zusätzliche Installation im Octavia nötig.

Das alles habe ich (natürlich) selbst heraus gefunden. Ein Dokumentation über dieses Thema, die für den Kunden bestimmt ist, existiert (wahrscheinlich) nicht.

Die Bedienungsanleitung sagt dazu gar nichts aus, lässt aber den Kunden mit der Angabe zu 3 namenlosen AHK-Sicherungen alleine.

 

Angaben zur Belastbarkeit dieser Leitungen fehlen daher natürlich auch.

(Die wird Skoda mir allerdings noch liefern müssen)

Zu den Anhängelasten und dem fehlenden Hinweis zur Anhängerstabilisierung im Fz-Schein geht die Geschichte, über den Händler, noch weiter.

Der aktuelle Stand ist so, dass die Angaben in der Bedienungsanleitung zu den erhöhten Anhängelasten bei 8% vollkommen falsch sind:

Es gibt gar keine erhöhten Anhängelasten (zumindest nicht für den 140PS-TSI-Combi, so wie ich ihn habe)

Themenstarteram 29. August 2014 um 19:03

Mein letzter Stand zum Skoda 1,4TSI in D:

Es ist nur eine max. Anhängelast von 1600kg bei 8% möglich (Gutachten) Diese wird dann auch noch durch weitere Auflagen eingeschränkt:

keine Anpassung der zul. ZugGesamtmasse, wie z.B. beim Golf und zusätzliche Antischlingerkupplung am Anhänger notwendig. Kann man also meistens komplett vergessen.

Anhänger-ESP kann man bei Octavias in den Fz-Schein eintragen lassen.

Hinweise und Daten in der Bedienungsanleitung haben rechtlich in der Beziehung keine Bedeutung.

Was an Anhängelasten oder Anhänger-ESP nicht im Fz-Schein steht, zählt bei Kontrollen nicht.

Insgesamt ein trauriges Bild, was Skoda da abliefert. Definitiv nicht "simply clever".

Könnte jmd. mal bitte ein Bild von dem Blatt posten?:)

mein VRS TDI O³ hat 1600 kg eingetragen und im Kfz Schein steht (22)

7.2/8.2:+44 b. Anhägenbetrieb*techn.zul. Ges-Masse d. Zugkombination: 3593kg*StufePM5 ab Tag der EZ*ww.AHK1t.EGTG*

 

Wenn ich es richtig lese, wäre also trotz Eintragung von 1600kg (O.1) erlaubt eine Gesamtgespannmasse von 3593 kg zu bewegen - laut Kfz Schein habe ich (G)1502 Leergewicht (nicht fahrbereite Masse, oder?) und somit theoretisch bis zu 2091 KG Zugmöglichkeit, oder?

Wo steht denn die Gesamtgespannmasse?

Musst du von der Gesamtgespannmasse nicht die zulässige Gesamtmasse (F1) abziehen?

Wenn ich nun F1 und O1 addiere komme ich auf 3573kg

Leergewicht - G = 1482;

Max. Gewicht - F1 1973;

Gebremster Hänger - O1 = 1600;

Ungebremster Hänger - O2 = 740

@Coestar:

Zitat:

Wenn ich es richtig lese, wäre also trotz Eintragung von 1600kg (O.1) erlaubt eine Gesamtgespannmasse von 3593 kg zu bewegen - laut Kfz Schein habe ich (G)1502 Leergewicht (nicht fahrbereite Masse, oder?) und somit theoretisch bis zu 2091 KG Zugmöglichkeit, oder?

So kann man es leider gar nicht lesen...

Ziel mal von deiner Gesamtgespannmasse (3593kg) die zul. Anhängelast (1600kg) ab. Das ergibt dann 1993kg und diese 1993kg solltest du dann unter F.1 (techn. zulässige Gesamtmasse) in der Zulassungsbescheinigung 1 wiederfinden.

Ist es so?

@Benni_LDK:

Zitat:

Wo steht denn die Gesamtgespannmasse?

..in der EU-Übereinstimmungserklärung zu deinem Auto, sofern du aus D kommst.

= "technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination"

 

Was ist nun mit den 1,8t Anhängelast ?? Wäre interessant, bzgl. Wohnwagen.

Zitat:

Original geschrieben von navec

@Coestar:

Ziel mal von deiner Gesamtgespannmasse (3593kg) die zul. Anhängelast (1600kg) ab. Das ergibt dann 1993kg und diese 1993kg solltest du dann unter F.1 (techn. zulässige Gesamtmasse) in der Zulassungsbescheinigung 1 wiederfinden.

Ist es so?

Ja, es ist so. F1=1993

Also nur mal als Laie gefragt: Darf ich nun 1600 oder 1993 kg ziehen?

Ich plage mich zurzeit als potentieller Caravan Neuling mit dem Thema herum. Der WoWa soll 1700-1800 kg haben. Ich würde allerdings eh ein anderes Zugfahrzeug haben (Seat Alhambra 7N) und werde aus dem Kfz Schein ebenso wenig schlau (wobei es für die Last in jedem Fall reichen wird)

Du darfst nur 1600 ziehen, die 1993kg beziehen sich auf das Auto, welches dabei inkl Mitfahrer und Gepäck nicht mehr als 1993kg wiegen darf.

@Coestar, genau so, wie @mikrosaft es beschrieben hat, ist es.

@Krischo_A4:

Zitat:

Was ist nun mit den 1,8t Anhängelast ?? Wäre interessant, bzgl. Wohnwagen.

Es gibt für die Octavias, die laut Bedienungsanleitung 1,8T-Anhängelast bis 8% haben, anscheinend keine 1,8T-Anhängelast bis 8%!

So ist das leider.

Es gibt kein amtl. Dokument (Zul. Besch. 1, EU-Übereinstimmungserklärung oder Typenschein), in dem die erhöhte Anhängelast auf geführt ist und von daher ist sie in der Realität nicht existent. Über deinen Händler ist da auch nichts zu machen.

Wer so eine erhöhte Anhängelast haben möchte, darf nicht zum Octavia greifen, sondern müsste , wenn es unbedingt ein VAG-Kompakter sein soll, beispielsweise zu Golf 7 (inkl. Golf 7 Variant und Sportsvan) greifen.

Dort schafft es der Hersteller offenbar, bei nahezu identischer Technik, Motor, Übersetzung...., nicht nur die erhöhte Anhängelast frei zu geben, sondern auch eine entsprechend erhöhte Gespanngesamtmasse bis 8% zu zu lassen.

Beides steht dann von vorn herein in der Zul.Bescheinigung 1( wo es hin gehört, denn diese Daten muss der Fahrer jederzeit selbst überprüfen können) und zusätzlich hat VW, im Gegensatz zu Skoda, beim Golf 7 zusätzlich nicht "serienmässig vergessen", die vorhandene Gespannstabilisierung des Autos gem. 9. Ausnahmeverordnung der STVO, in die Zulassung eintragen zu lassen.

Mit einem Octavia kann man, solange die Zulassung noch im "Originalzustand" ist, leider nicht von der erhöhten Anhängelast bis 100km/h Gebrauch machen, wenn der Anhänger keine eigene ASK haben sollte.

Was Skoda sich in Bezug auf die Anhängelasten geleistet hat (Bedienungsanleitung falsch, fehlende Eintragung der Gespannstabilisierung, schlechtere Verhältnisse im Anhängerbetrieb als beim MQB-Bruder-Golf, trotz nahezu identischer Technik), ist eigentlich schon ein dicker Hund.

So etwas ist aber ein Nischenthema und daher für den "Normal"-Kunden nicht interessant. Der regt sich über andere Dinge auf.

(die komplett fehlende Dokumentation der 13-pol-Steckdose inkl. deren Sicherungsbelegungen macht die Sache ganz bestimmt nicht besser...)

 

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