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Welche Versicherungsgesellschaft greift auch bei Schäden bei Touristenfahrten?

Themenstarteram 6. August 2015 um 11:19

Hallo,

ich war letztens Beifahrer auf der Nordschleife und möchte in Zukunft auch mal selber wieder als Tourist eine Runde über die Nordschleife fahren. Meine aktuelle Versicherung Direct Line schließt die Übernahme von Schäden bei solche Touristenfahrten grundsätzlich aus lt. AGBs. Welche Versicherungen gibt es, bei denen solche Touristenfahrten nicht explizit ausgeschlossen werden?

Gruss

Markus

Beste Antwort im Thema
am 6. August 2015 um 17:53

Moin,

 

ich bin ja mal wieder dermaßen begeistert, was hier für allwissende Vollprofis rumlaufen und für Geschichten erzählen :) ich gestehe ich gehöre zur dunklen Seite der Macht, denn ich bin Versicherungsvertreter *böse, böse*!

 

Ich kann dazu nur eins sagen, ich habe mehrere Kunden die ein Jahresabonnement auf dem Ring haben und ausnahmslos ALLE haben sowohl in der Haftpflicht als auch in der Kasko VOLLEN Versicherungsschutz - und das haben diese Ring-Begeisterten sogar schriftlich direkt von der Gesellschaft erhalten als schönen dreizeiler auf ach so schönem Papier mit Gesellschhaftslogo drauf.

 

Einer hat es treffend schon gesagt, auf dem Ring gilt die Straßenverkehrsordnung und es sind Touristenfahrten und das Ziel dieser Touristenfahrten ist es nicht ein "rennen" zu fahren und diese Touristenfahrten sind auch nicht mit dem Ziel Höchstgeschwindigkeiten zu erreichen.

 

Von daher ist alles gut. Wenn natürlich die ach so tollen und billigen Direktversicherer sowas nicht mit machen, würde ich mir die Frage stellen ob ich da den richtigen Partner an der Seite habe?!?

 

So Leute jetzt dürft ihr mich in der Luft zerreißen :) ist mir Latte :)

 

greetz

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am 7. August 2015 um 16:02

und das Spiel geht weiter mit Nicht-Servicegesellschaften:

Zitat:

A.2.17.2

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten

Quelle: AKB AdmiralDirekt 09/13

Der Fairness halber ein Gegenbeispiel:

Zitat:

A 1.4

Für Schadenfälle, die bei Beteiligung an Kfz-Rennen zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit entstehen, besteht kein Versicherungsschutz. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten und auch dann, wenn die Veranstaltungen behördlich genehmigt sind. In der Kaskoversicherung besteht darüber hinaus kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motor-sport-Rennstrecken, auch dann, wenn es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (z. B. Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten) ankommt. In der Kfz-Haftpflicht stellt die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen eine Pflichtverletzung nach diesen Bedingungen dar.

 

Quelle: AKB DirektLine 2015

Zitat:

A.2.16 Nr. 2

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auchfür dazugehörige Übungsfahrten.

Quelle AKB RV24

 

Fazit:Versichert man sich nicht bei einem Versicherer bzw. mit einem Tarif, der auf letzte Rille kalkuliert (ist), sollte das problemlos sein. Klar ist aber auch, dass der Versicherer da im Schadenfall auf jeden Fall genauer hinguckt.

am 7. August 2015 um 20:28

Die DirektLine ist ja geil drauf - aber das ist ja das was ich meinte.....

am 8. August 2015 um 11:01

naja, so doof ist das gar nicht von denen.

seien wr ehrlich. man besucht die Rennstrecke - häufig auch mit emtsprechenden leistungsstarken Fahrzeugen - nicht um auf diesen Blumen zu pflücken.

während der normale versicherer im schadenfall sich krampfhaft bemüht nachzuweisen, dass es eben doch das Offentsichtliche - nämlich ein (ggf. nur situatives) Rennen - war, um aus der Kaskoleistungspflicht herauszukommen, stellt die DirectLine es garnicht erst "zur Diskussion".

finde ich für alle beteiligten die rechtssicherere Variante. jeder weiß woran man ist.

Themenstarteram 10. August 2015 um 11:46

Hier ein Auszug aus der AKB einer anderen Versicherung:

"Behördlich genehmigte Fahrveranstaltung

A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung

an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei

denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen.

Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.

Hinweise:

– Für behördlich genehmigte Fahrveranstaltungen muss der Veranstalter

eine gesonderte Versicherung abschließen.

– Nehmen Sie an einem behördlich nicht genehmigten Rennen teil, verletzen

Sie Ihre Pfl icht nach D.1.5. Mit welchen Folgen Sie bei einer

Pfl ichtverletzung rechnen müssen: siehe D.3."

Demnach sollten Touristenfahrten in diesem Falle bei verursachten Schäden nicht ausgeschlossen sein, oder?

Gruss

Markus

Zitat:

@R6-Machine schrieb am 10. August 2015 um 13:46:37 Uhr:

Hinweise:

– Für behördlich genehmigte Fahrveranstaltungen muss der Veranstalter eine gesonderte Versicherung abschließen.

Diesen Passus halte ich für äußerst schwammig formuliert, da er überhaupt keine Aussage über den Deckungsumfang dieser "gesonderten Versicherung" trifft.

Themenstarteram 10. August 2015 um 12:31

Eine Touristenfahrten ist keine Fahrveranstaltung, bei der es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (auch wenn manche so fahren), im Gegensatz zu Nordschleifen-Rennserien wie VLN oder RCN, wo ich mit Sicherheit auch mit einem straßenzugelassenen Fahrzeug antreten kann. Dafür müßte man dann eine gesonderte Versicherung abschließen (Rennkasko o. Ä.). Die Direct Line schließt aber Touristenfahrten in Ihrer AKB namentlich aus. Da diese aktuell die Prämie erhöhen will, suche ich jetzt eine andere Versicherung, bei der das nicht der Fall ist. Ich werde vor Abschluß einer neuen Versicherungen, diese darauf vorher ansprechen, um auf Nummer sicher zu gehen (schriftlich natürlich).

Nicht behördlich genehmigte Fahrveranstaltungen dürften unter illegale Straßenrennen fallen.

Gruss

Markus

am 10. August 2015 um 13:05

Was -Guarddog - auch nicht anspricht ist die Prämie die es gilt zu zahlen, damit solche Fahrten auf einer Rennstrecke abgedeckt ist.

Die meisten mir bekannten Assekuranzen verweigern die Übernahme von Kaskoschäden, die aufgrund einer "Touristenfahrt" entstanden sind.

Somit ist die dort verwendete Aussage nicht in Einklang mit der Fragestellung vom TE zu bringen.

So ziemlich jeder gibt doch ab DöHö Vollgas, dann die jeweiligen Abschnitte und gut ist. Wenn man sich dann doch mal daran hält um die Strecke, äh ... Landschaft zu genießen läuft man Gefahr, abgeräumt zu werden.

Es gibt genügend Beispiele auf Youtube, da fährt wirklich keiner langsam, egal wann und wo aufgenommen.

Und ja, der TE hat recht in dem er sich nun eine Versicherung sucht die ihm bescheinigt, dass er den Teil mit Kaskoschäden abgesichert hat.

Nein, bin kein Versicherungskaufmann, kenne aber aufgrund der langjährigen Erfahrung von RTs genügend Beispiele, die keine Kostenübernahme erhielten.

Zitat:

@Hapabla schrieb am 10. August 2015 um 15:05:59 Uhr:

Es gibt genügend Beispiele auf Youtube, da fährt wirklich keiner langsam, egal wann und wo aufgenommen.

Die gefahrene Geschwindigkeit ist hier eher von sekundärer Wichtigkeit.

Entscheidend ist, daß der jeweilige Fahrer den fahrdynamischen Grenzbereich seines Fahrzeuges nicht überschreitet. Den sollte man dann natürlich kennen, bevor man eine solche Fahrt antritt.

Also ich verstehe das hier auch nicht. Touristenfahrten sind bei den meisten Gesellschaften eingeschlossen. Ausnahme sind eher die Gesellschaften die hier Ausschlüsse haben.

Die Nordschleife ist nichts anderes wie schon angesprochen Rossfeld oder Timmelsjoch oder Großglockner. Wenn ich eine schöne Straße fahre die mich von der Streckenführung oder der Landschaft interessiert, dann gibt es in anständigen Bedingungen keinen Grund warum das nicht versichert sein sollte. Es gilt die Straßenverkehrsordnung und man bewegt sich eben nur auf einer Mautstraße.

Dass hier einige Den Hahn aufziehen und alle Regeln außen vor lassen ist ja auch mal an dem einen oder anderen Alpenpass zu beobachten, man verlässt sich drauf, dass dort keine Blitzer stehen...

Volle Lotte kann man auf entsprechenden Rennveranstaltungen fahren. Dass es in der Praxis oft anders ist, ist mir auch klar.

Ob der Ausschluss der Direkt Line haltbar ist??? würde mich mal interessieren was passiert wenn ich bei Schleiz auf der Landstraße einen Unfall habe und die Versicherung drauf kommt, dass genau dieser Abschnitt auch für Rennen "Schleizer Dreieck" genutzt wird.

Im Übrigen haben wir auch schon mehrere Unfallschäden von der Nordschleife reguliert. Das ist allerdings nicht die großartige Leistung, sondern normal.

Frage ich einen Sachbearbeiter an der Hotline kommt es aber natürlich bei mehr Gesellschaften vor, dass hier falsche Aussagen gemacht werden. Es sitzt nicht immer das beste Personal am Telefon...

am 10. August 2015 um 16:23

es wird vorallem auf das schadenbild ankommen..

warum sollte der ausschluß nicht haltbar sein. er gilt in der kasko und hier kann ich weitesgehend alles frei vereinbaren.

die beweislast liegt natürlich weiterhin beim versicherer!

am 11. August 2015 um 5:05

Du bekommst das wofür die bezahlst !

Ich für meinen Teil habe mich einer Direktversicherung zugewendet, da ich damit vollkommen abgesichert bin und die Ausschlüße mich nicht tangieren.

Wenn natürlich jemand sein Fahrzeug über die NS bewegen möchte und das vielleicht auch etwas schneller, warum nicht, wenn es dann aber knallt sollte dieser nicht rumnölen, dass die Kasko nicht greift, da er vorher ein paar € an Prämie gespart hat.

Ich persönlich habe das große Glück die NS kostenfrei zu genießen und verstehe durchaus den Reiz der Strecke und des Gasgebens, aber wie will man der Assekrunaz erklären, dass man in der Eiskurve, Kallenhard oder gar kurz vor Aremberg im Sommer in schleudern geriet und Frontal auf die Leitplanke zusteuerte, obwohl man nicht schneller aus 50 km/h war ?!

Da kommen berechtigte Zweifel auf.

Was ich vermisse sind ein paar Fakten von dem ""Versicherungsvertreter" der im Stile von - Hallo Herr Kaiser - uns mitteilt, es würden die Schäden übernommen was glaubhaft ist, aber zu welchen Preis ?

Mit genügend Euros in der Tasche kann man die Versicherung wählen, die solche Schäden begleicht, nur will man das wenn man 1 - 2x drüber kurvt ?

Jeder muss es für sich selbst entscheiden !

Welche Fakten willst du denn wissen? Wir hatten Schäden auf Rennstrecken (Touristenfahrt!!!) die von Kravag HDI und VHV reguliert wurden. Das wäre aber sicher auch bei anderen Gesellschaften kein Problem gewesen.

Wieviel teurer die nun gegenüber der einen oder anderen Direktversicherung sind muss halt jeder für sich selber sehen.

Und bezüglich Ausschluss Direct Line, hier meinte ich wann ist eine Rennstrecke eine Rennstrecke im Sinne dieser Bedingungen? Dann wenn ein Zaun außen rum ist und dort auch Rennen gefahren werden? Wenn Maut verlangt wird, wenn die Strecke einen klangvollen Namen hat?

Es ist mir schon klar, dass wenn ein Porsche auf der Nordschleife auf dem Dach liegt, auf den Bildern schön Slicks, Startnummer und fehlende Kennzeichen ersichtlich sind, dass es dann nichts gibt. Aber hier geht es ja um die Touristenfahrten, meines Wissens nach wurden hier die Unfälle teils sogar von der Polizei aufgenommen.

Habe gerade auchmal bei meiner Versicherung nachgefragt und den bekannten Auszug bekommen:

"Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen,

bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige

Übungsfahrten."

Für Touristenfahrten muss man sich also auch bei "Dies gilt auch für dazugehörige

Übungsfahrten" keine Sorgen machen solange die Touristenfahrten nicht konkret im Text ausgeschlossen werden?

Klar, mittlerweile weiß ich das es bei der Touristenfahrt nicht auf eine Erzielung der Höchstgeschwindigkeit abzieht aber als Übungsfahrt kann man es auch nicht abstempeln?

Nein, eine Touristenfaht ist keine Übungsfahrt zu einer Fahrtveranstaltung, bei der es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.

Ein Touristenfahrt ist aus meiner Sicht eigentlich einfach nur ein normales Befahren einer Strecke (ggf. in Gruppen), für man sich persönlich interessiert. Viel anders wüsste ich es nicht zu definieren.

Themenstarteram 5. Oktober 2015 um 11:34

Ich habe meine neue Versicherung (eine Tochter der HUK) deswegen zweimal angeschrieben, das erste Mal vor, das andere Mal nach Vertragsabschluss. Bisher noch keine Antwort erhalten. Ich deute das mal so, dass man wohl die Kosten bei einem Schaden übernimmt, man will das aber nicht "offiziell" bestätigen, weil man (als Versicherungsnehmer) dann ja wie ein Berserker über die Strecke ballern kann, ohne das man bei einem Unfall einen großen finanziellen Schaden befürchten muss. Was ja eigentlich völliger Schwachsinn ist, da ja nicht nur Blech kaputt gehen kann, sondern auch die Knochen.

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