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Zwei Schäden kurz hintereinander. Versicherung zahlt nur einmal?

Themenstarteram 21. Oktober 2013 um 11:13

Hallo liebe Motortalker,

ich bin zweimal innerhalb weniger Wochen Geschädigter geworden:

erst kam es zum Parkrempler mit Lackkratzern: Zur Werkstatt, Kostenvoranschlag, Versicherung benachrichtigt: Dort telefonische Auskunft: Kein Problem bitte mit Kt.-Nr. zuschicken. Gesagt, getan.

Eine Woche später fuhr mir dann jemand hinten drauf: Stoßstange eingerissen. Versicherung angerufen - dieselbe wie beim ersten Schaden! - dort hieß es jetzt: es liegt bereits ein Schaden vor: Abrechnung über Kostenvoranschlag "nicht möglich": Zunächst soll der zweite Schaden auch behandelt werden ("nutzen sie doch unser Angebot Schadenservice").

Darf/muß die Versicherung nur einen Schaden regulieren? Wahrscheinlich werden aber doch beide Unfallverursacher hochgestuft, oder?

Soll ich in eine Werkstatt fahren und einen erneuten Kostenvoranschlag einholen? Worauf muß ich dabei achten?

Wer kennt sich in so einem Spezialfall aus? Was meint Ihr? Wie soll ich mich verhalten?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Diese ganze Geschichte mit fiktiver Abrechnung plus der ganzen Gelumpe gehört meiner Meinung nach zügig abgeschafft.

Wenn man einen Schaden hat, soll man diesen Instandsetzen lassen, damit es wieder so ist wie vorher. Damit ist dann auch gut.

Das würde das Leben so viel einfacher machen.

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wenn du für den ersten schaden bereits einen kva über eine neue stoßstange eingereicht hast - dieser schaden noch nicht repariert wurde und dir dann wieder einer in dieselbe stelle reinkracht, gibt es natürlich kein geld...denn was bereits kaputt ist, kann nicht noch kaputter gemacht werden!

Wenn ich das richtig verstehe, bist du 2x der Geschädigte und beide Unfallverursacher sind zufällig bei der gleichen Versicherung?

Moin,

 

wenn der 1. Schaden noch nicht repariert wurde, würde ich annehmen, dass beide Versicherer den Schaden sich teilen.

 

Oder auch nicht, denn der 1. Schaden wird von dem 1. Versicherer gezahlt und dann von dem 2. Versicherer im Abzug gebracht.

Deshalb der Gutachter beim 2. Schaden.

 

Themenstarteram 21. Oktober 2013 um 11:44

Danke für die Antworten!

@berndmeier

genau, beide Unfallverursacher sind zufällig bei der selben Versicherung.

@corsadiesel:

beim ersten schaden ist eine Lackierung notwendig, beim zweiten ein Austausch der Stoßstange - als Laie kenne ich die Kosten nicht, aber sie werden sich wohl unterscheiden, d.h. teilen wäre "ungerecht". Was wenn ein Unfallverursachen den Schaden rückkaufen möchte?

Was ist mit "im Abzug gebracht" gemeint? Der zweite zahlt nur die -vermeintlichen- Mehrkosten des zweiten Schadens?

Wenn ich das richtig hier bei anderen Threads mitbekommen habe, wird ein Vorschaden im Abzug gebracht, dazu können die Spezis (AKB + Hafi) sicherlich mehr berichten.

 

Wenn beide Schäden an verschiedenen Stellen aufgetreten sind, dann werden auch beide reguliert. War bei mir genauso. Jedoch musste der frühere (noch nicht regulierte und daher noch unreparierte) Schaden bei der Wertermittlung berücksichtigt werden. Das führte dann dazu, dass es dann ein wirtschaftlicher Totalschaden war - erster Schaden (Heck) ca. 1.500,-- Rep-Kosten; zweiter Schaden (Front) etwa 6.000,-- Rep-Kosten. So wurden vom Wiederbeschaffungswert (7.000,--) die 1.500,-- abgezogen => 5.500,--.

Ich hätte wegen der 130% Regel, zwar noch reparieren lassen können, hab mir dann beide Schäden auszahlen lassen.

Diese ganze Geschichte mit fiktiver Abrechnung plus der ganzen Gelumpe gehört meiner Meinung nach zügig abgeschafft.

Wenn man einen Schaden hat, soll man diesen Instandsetzen lassen, damit es wieder so ist wie vorher. Damit ist dann auch gut.

Das würde das Leben so viel einfacher machen.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Diese ganze Geschichte mit fiktiver Abrechnung plus der ganzen Gelumpe gehört meiner Meinung nach zügig abgeschafft.

Wenn man einen Schaden hat, soll man diesen Instandsetzen lassen, damit es wieder so ist wie vorher. Damit ist dann auch gut.

Das würde das Leben so viel einfacher machen.

Und wem soll der Beitrag jetzt nutzen??? - Das ist doch nicht die Frage des TE, oder? Dummerweise sind ihm zwei Unfälle innerhalb kurzer Zeit passiert. Von fiktver Abrechnung hat er gar nicht gesprochen...

Ich hatte nur meinen Fall geschildert. Ich war zwei Tage vor dem Frontschaden in der Werkstatt wg. KV...

...da der Unfall im Ausland passiert war und die italienische Versicherung nicht aus dem Arsch kam, ging das mit der Reparatur nicht so schnell. Mit dem zweiten Unfall war die Reparatur obsolet geworden und die Totalschadenabrechnung ist m.E. nicht fiktiv sondern reell...

Zitat:

Original geschrieben von Devil8x4

Und wem soll der Beitrag jetzt nutzen??? - Das ist doch nicht die Frage des TE, oder?

Vermutlich hilft er genau so wenig, wie dein Beitrag. Denn im Falle des TE ist dasselbe Bauteil (Stoßstange) beschädigt und nicht wie bei dir zwei unterschiedliche Stellen.

Zitat:

Original geschrieben von Devil8x4

Von fiktver Abrechnung hat er gar nicht gesprochen...

"Abrechnung über Kostenvoranschlag" klingt für mich recht fiktiv.

Und grundsätzlich: Eigentlich darf es bei sowas kein Problem geben. Versicherung zahlt den Austausch der neuen Stoßstange. Dann ist der Fall für den TE erledigt.

Was die Versicherung nun mit dem Verursacher des ersten Schadens verhackstückt ist doch nicht das Problem des TE.

Ob die Stoßstange nun vor dem zweiten Crash 500,- € Wert hatte oder nur 250,-€ ist doch egal. Ausgetauscht werden muss sie eh. Den Anteil des ersten Crashpiloten sollen die Versicherungen untereinander klären (in dem Fall die eine Versicherung mit sich selbst).

Alles wieder nur Hinhalte-Taktik die völlig unnötig ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von Devil8x4

Und wem soll der Beitrag jetzt nutzen??? - Das ist doch nicht die Frage des TE, oder?

Vermutlich hilft er genau so wenig, wie dein Beitrag. Denn im Falle des TE ist dasselbe Bauteil (Stoßstange) beschädigt und nicht wie bei dir zwei unterschiedliche Stellen.

Dann weißt Du mehr als ich...

Wo liest Du, dass beim ersten Mal die Stoßstange beschädigt war oder sind die Lackkratzer eben dort? Muss ich überlesen haben...

Wenn natürlich beide Male dasselbe Bauteil beschädigt worden ist, dann gibt es natürlich keinen Grund, dass die Versicherung das Ding 2x zahlt...

 

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Diese ganze Geschichte mit fiktiver Abrechnung plus der ganzen Gelumpe gehört meiner Meinung nach zügig abgeschafft.

Wenn man einen Schaden hat, soll man diesen Instandsetzen lassen, damit es wieder so ist wie vorher. Damit ist dann auch gut.

Das würde das Leben so viel einfacher machen.

Würde zu einer deutlichen Prämienerhöhung bei den Kfz-Versicherungen führen.

Jede Versicherung ist froh, wenn der Kunde fiktiv abrechnen will.

Das wird von den Versicherungen aktiv angeboten und vorgeschlagen.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Jede Versicherung ist froh, wenn der Kunde fiktiv abrechnen will.

Klar sind die froh darüber.

Haben sie es doch nach langer Lobbyarbeit geschafft den - meiner Ansicht nach nicht berechtigten - Abzug der Mehrwertsteuer einzuführen.

Hi,

so wie ich das sehe will die Versicherung jetzt einfach das ein ordentliches Gutachten gemacht wird. Einfach deswegen weil die Sache für einen KVA jetzt zu unübersichtlich wird.

Der Gutachter wird soweit möglich beide Schäden beurteilen und dann den kleineren ersten Schaden von größeren zweiten Abziehen.

Der Unfallverursacher des 2. Unfalls hat dann den "Vorteil" das es für ihn billiger wird wenn er den schaden zurückkaufen will.

gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

so wie ich das sehe will die Versicherung jetzt einfach das ein ordentliches Gutachten gemacht wird. Einfach deswegen weil die Sache für einen KVA jetzt zu unübersichtlich wird.

Das kann sie ja auch gerne tun, aber warum muss der TE deswegen unnötig warten?

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