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Weitere Tüvabnahme bei Wechsel auf Winterreifen?
Habe zur Zeit 30mm H&R Federn und 18 Zoll Felgen drauf. Habe vor nem halben Jahr Spoiler,Felgen,Reifen und Tieferlegung in einer Einzelabnahme beim Tüv eintragen lassen. Jetzt muss ich ja langsam mal die Winterreifen drauf machen die natürlich andere Reifen und ne kleinere Zoll Größe haben. Wenn ich die drauf gemacht hab muss ich ja nochmal zum Tüv um die Tieferlegung in Kombination mit den Winterreifen eintragen zu lassen oder? Ist das dann wieder ne teure Einzelabnahme oder wie läuft das? Weil die H&R Federn sind ja nur mit der mittelieferten ABE gültig solange Serienbereifung drauf ist…
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8 Antworten
Sind die Winterreifen Original BMW Felgen oder Aftermarket?
Das sind so ganz normale 0815 Stahlfelgen in schwarz in 16 Zoll. Aber wohl keine Bmw originale
Entsprechen die Rad Reifen Kombi dem originalen lt. COC oder Reifen Luftdruck Tabelle Fahrer Tür.bzw ist das dort zu finden wie du hast aktuell hast?
Das ist ne gute Frage. Das muss ich mir nochmal anschauen. Aber wenn die Winterreifen damit übereinstimmen brauch ich nichts weiter machen richtig?
Zitat:
@Mariobraeu schrieb am 3. November 2023 um 15:49:55 Uhr:
Das ist ne gute Frage. Das muss ich mir nochmal anschauen. Aber wenn die Winterreifen damit übereinstimmen brauch ich nichts weiter machen richtig?
Das kommt darauf an was und wie das eingetragen ist.
Normalerweise, wenn man eine Komponente ändert, muss man das neu eintragen lassen.
Haben die Stahlfelgen die OEM Abmessungen? Wenn nicht müssten die so oder so eingetragen werden.
Genau, die müssten die Oem Abmessung haben. Die waren jetzt auch jeden Winter drauf nur halt ist jetzt die Tieferlegung neu dazugekommen.
Dann musst du nichts mehr abnehmen lassen.
Zitat:
@Mariobraeu schrieb am 3. November 2023 um 16:49:37 Uhr:
Genau, die müssten die Oem Abmessung haben. Die waren jetzt auch jeden Winter drauf nur halt ist jetzt die Tieferlegung neu dazugekommen.
Da müssten?
Der TÜV nimmt es aber genauer.
Was für Abmessungen haben denn deine Stahlfelgen und die montierten Reifen?
@Laguna85, wie erwähnt, es kommt darauf an was und wie eingetragen wurde.
Auszug Gutachten:
Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie
weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung,
wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort
aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit
und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem
Fahrwerk.
Also überprüfen was für Stahlfelgen montiert sind.