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Voraussetzung für Garantieansprüche bei MB-100

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 23. Mai 2018 um 7:43

Hat jemand reale Erfahrungen (positive wie negative) bei der Abrechnung von Garantieansprüchen der MB-100 wenn die Inspektionen nicht bei MB selbst durchgeführt wurden?

In den Bedingungen heißt es wörtlich:

Zitat:

§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche

Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:

a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt.

Die Bedingungen sind m.M. an der Stelle wachsweich und uneindeutig formuliert und es gibt m.W. ein entsprechendes Urteil, dass es ausdrücklich erlaubt ist, Inspektionen auch in markenfremden Werkstätten durchführen zu lassen und die Garantie weiter zu erhalten. Dabei geht es aber meist um Neuwagengarantien, mir jedoch um echte Erfahrungen, ob sich die Werkstatt oder der Garantiegeber schon mal quergestellt haben.

Also bitte keine "hätte, wäre, wenn und aber" sondern nur MB-100 und Inspektionen bei einer freien Werkstatt nach Herstellervorgaben und entsprechender Dokumentation in den MB Systemen (dass letzteres geht, weiß ich).

Danke für Euren Input. Betroffen ist übrigens ein GLK - ich stelle die Frage hier zusätzlich in einem Forum für ein weiteres Massenmodel von MB in der Hoffnung auf möglichst viel Feedback.

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Das sind alles Rabatte von deinem Händler. Nicht von der Garantie Versicherung

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