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Versicherung will das KFZ sehen trotz Gutachten, was tun ?

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 15:16

Hallo zusammen,

ich hatte einen unverschuldeten Unfall.

Gutachten wurde erstellt und bei der Versicherung eingereicht.

Ich habe heute mit der Versicherung telefoniert und die möchten das Auto selbst begutachten weil das Gutachten dem Techniker der Versicherung zu hoch vorkommt und der Gutachter der Versicherung will sich mit mir treffen um das KFZ zu besichtigen.

Wie soll ich mich verhalten und was sind meine Rechte ?

 

Besten Dank für eure Hilfe. ;)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 23. Februar 2016 um 08:43:22 Uhr:

Ist das so?

Ich dachte immer, die richtige Einstellung ist, so schnell wie möglich den Schaden reguliert zu haben.

Und dafür auf einen Teil des Schadensersatzes zu verzichten?

Zitat:

Wenn der eigene SV ein belastbares Gutachten gemacht hat, habe ich nichts dagegen, dass das Fahrzeug nochmal angeschaut wird.

Warum sollte eine zweite Besichtigung stattfinden? Diese kostet Geld, verzögert die Regulierung und ist so überflüssig wie ein Kropf!

Zitat:

Hat der eigene SV kein belastbares Gutachten gemacht, falle ich spätestens im Prozess sowieso auf die Nase damit.

Wenn das GA gravierend fehlerhaft ist, ist das auch richtig so!

Zitat:

Weigere ich mich, das Fahrzeug außergerichtlich nochmal anschauen zu lassen, wird der Versicherer in aller Regel nur den unstreitigen Teil der geforderten Summe bezahlen.

Und handelt damit eindeutig rechtswidrig. Er provoziert völlig unnötige Zahlungsklagen, belastet das Justizsystem und verschleudert das Geld seiner Kunden. Zusätzlich belastet er durch die Verzögerung den Geschädigten.

 

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Zitat:

@Hafi545 schrieb am 23. Februar 2016 um 08:43:22 Uhr:

Ist das so?

Ich dachte immer, die richtige Einstellung ist, so schnell wie möglich den Schaden reguliert zu haben.

Und dafür auf einen Teil des Schadensersatzes zu verzichten?

Zitat:

Wenn der eigene SV ein belastbares Gutachten gemacht hat, habe ich nichts dagegen, dass das Fahrzeug nochmal angeschaut wird.

Warum sollte eine zweite Besichtigung stattfinden? Diese kostet Geld, verzögert die Regulierung und ist so überflüssig wie ein Kropf!

Zitat:

Hat der eigene SV kein belastbares Gutachten gemacht, falle ich spätestens im Prozess sowieso auf die Nase damit.

Wenn das GA gravierend fehlerhaft ist, ist das auch richtig so!

Zitat:

Weigere ich mich, das Fahrzeug außergerichtlich nochmal anschauen zu lassen, wird der Versicherer in aller Regel nur den unstreitigen Teil der geforderten Summe bezahlen.

Und handelt damit eindeutig rechtswidrig. Er provoziert völlig unnötige Zahlungsklagen, belastet das Justizsystem und verschleudert das Geld seiner Kunden. Zusätzlich belastet er durch die Verzögerung den Geschädigten.

 

Zitat:

@jackb schrieb am 23. Februar 2016 um 10:45:42 Uhr:

Das bedeutet also:

die Versicherung fordert bzw. verlangt etwas, was ihr rein rechtlich nicht zusteht und wenn ich ihr das rechtlich nicht zustehende nicht gewähre wird sie bockig und will ihrer Verpflichtung nicht nachkommen?

Interessante Denkweise...

Das ist die Realität

Ein privat beauftragtes Gutachten eines Geschädigten zur Schadenhöhe ist juristisch sog. Parteivortrag und damit genauso richtig oder falsch wie ein vom Schädiger beauftragtes Gutachten.

Der korrekten Beschreibung des Themas hier im Forum wäre es außerordentlich zuträglich, wenn ihr das nicht immer wieder unter den Teppich kehren würdet.

Daher der guten Ordnung halber noch der ergänzende Hinweis, dass hier nicht irgendetwas von einem berechtigten Anspruch einbehalten oder vorenthalten wird, sondern allenfalls einen geltend gemachter Anspruch der Höhe nach bestritten wird.

Das steht jedem, gegen den ein Anspruch geltend gemacht wird frei. Versicherern ebenso wie jedem anderen Unternehmen und jeder Privatperson.

Wieso ist es für Euch eigentlich unmöglich, dieses Thema mit dem Kopf anstatt mit dem Bauch zu diskutieren?

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 23. Februar 2016 um 19:00:58 Uhr:

Ein privat beauftragtes Gutachten eines Geschädigten zur Schadenhöhe ist juristisch sog. Parteivortrag und damit genauso richtig oder falsch wie ein vom Schädiger beauftragtes Gutachten.

Der korrekten Beschreibung des Themas hier im Forum wäre es außerordentlich zuträglich, wenn ihr das nicht immer wieder unter den Teppich kehren würdet.

Ein von einem Geschädigten vorgelegtes Privatgutachten kann als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und macht in aller Regel eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich , da die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann.

Zitat:

Daher der guten Ordnung halber noch der ergänzende Hinweis, dass hier nicht irgendetwas von einem berechtigten Anspruch einbehalten oder vorenthalten wird, sondern allenfalls einen geltend gemachter Anspruch der Höhe nach bestritten wird.

Das steht jedem, gegen den ein Anspruch geltend gemacht wird frei. Versicherern ebenso wie jedem anderen Unternehmen und jeder Privatperson.

Ein einfaches Bestreiten, wie regelmäßig praktiziert, reicht eben gerade nicht aus und entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 23. Februar 2016 um 19:00:58 Uhr:

Daher der guten Ordnung halber noch der ergänzende Hinweis, dass hier nicht irgendetwas von einem berechtigten Anspruch einbehalten oder vorenthalten wird[...]

Doch, weil:

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 23. Februar 2016 um 19:00:58 Uhr:

, sondern allenfalls einen geltend gemachter Anspruch der Höhe nach bestritten wird.

Als nächstes möchtest Du uns sicher glaubhaft versichern (no pun intended), dass der Gutachter, den die Versicherung entsendet absolut neutral ist und unter keinen Umständen dazu angehalten, nach etwaigen Einsparungen zu suchen.

Verstehe mich nicht miss. Ich glaube durchaus, dass in dem Bereich einiges getrickst und gemauschelt wird, aber die Art "Drohkulisse", die dann gerne von der gegnerischen Versicherung aufgebaut wird ist in der Regel nicht minder moralisch verwerflich.

am 24. Februar 2016 um 15:06

@hafi

In einem Forum sollten weder Trolle noch Verschwörungstheoretiker "gefüttert" werden. Sie wissen es doch nicht besser und können halt nur über ihren eigenen kleinen Tellerrand hinausschauen. Was aber in der realen Welt als Gutachten bezeichnet und bei Versicherern eingereicht wird, liegt jenseits ihrer Vorstellungskraft.

Zitat:

@xAKBx schrieb am 24. Februar 2016 um 16:06:51 Uhr:

Sie wissen es doch nicht besser und können halt nur über ihren eigenen kleinen Tellerrand hinausschauen.

Ich finde es gut, dass Du bemerkt hast, dass Andere über den Tellerrand hinausschauen können.

Zitat:

Was aber in der realen Welt als Gutachten bezeichnet und bei Versicherern eingereicht wird, liegt jenseits ihrer Vorstellungskraft.

Dass Du die kleine, eng begrenzte Welt des "Schadenmanagements" als Deine reale Welt betrachtest, erklärt natürlich so manches.

Kann der Mod. eigentlich feststellen, von wem die Danke Klicks kommen?

Zitat:

@germania47 schrieb am 25. Februar 2016 um 22:02:20 Uhr:

Kann der Mod. eigentlich feststellen, von wem die Danke Klicks kommen?

Nein, kann er nicht. Er kann aber feststellen, ob und wie die Diskussionen vom rein Sachlichen in´s persönlich gefärbte abdriften - also, meine Herren ;).

Ganz allgmein in der Summe aller Schadensfälle sind doch die Standpunkte beider Parteien - Geschädigter und Regulierer - nachvollziehbar und gerechtfertigt. Es gibt betrügerische Geschädigte und höchst stringente Regulierer. Daher sollte sich immer die Einzelfalldiskussion (hier pos. Geschädigter, negat. Regulierer) durchsetzen, statt zementierte Dogmata zu propagieren ;).

Zitat:

@germania47 schrieb am 25. Februar 2016 um 22:02:20 Uhr:

Kann der Mod. eigentlich feststellen, von wem die Danke Klicks kommen?

Warum? wollest du die dann ins HIS stellen?..........:D

Zitat:

@jackb schrieb am 24. Februar 2016 um 15:39:32 Uhr:

Als nächstes möchtest Du uns sicher glaubhaft versichern (no pun intended), dass der Gutachter, den die Versicherung entsendet absolut neutral ist und unter keinen Umständen dazu angehalten, nach etwaigen Einsparungen zu suchen.

Wenn Du diese Annahme triffst, so muss zwangsweise auch eine weitere Annahme zutreffen:

"Als nächstes möchtest Du uns sicher glaubhaft versichern (no pun intended), dass der Gutachter, den ein Geschädigter beauftragt absolut neutral ist und unter keinen Umständen dazu angehalten, den maximalen finanziellen Vorteil für seinen zahlenden Auftraggeber zu suchen."

Mit deiner Unterstellung, sie würden vorrangig zum Vorteil ihrer Auftraggeber handeln bringst Du den Berufsstamm der unabhängigen Gutachter nun aber mächtig ins Zwielicht.

Zitat:

@Matsches schrieb am 26. Februar 2016 um 12:25:29 Uhr:

Mit deiner Unterstellung, sie würden vorrangig zum Vorteil ihrer Auftraggeber handeln bringst Du den Berufsstamm der unabhängigen Gutachter nun aber mächtig ins Zwielicht.

Der Wegfall der beiden unscheinbaren Buchstaben un macht einen enormen Unterschied...

am 26. Februar 2016 um 14:49

@Matsches

rr hat deinen Hinweis zwar nicht verstanden, dafür gab es aber (bisher) 2x ein Dankeschön

Zitat:

@UlrichBonn schrieb am 19. Februar 2016 um 18:09:19 Uhr:

So, die Sache ist jetzt durch.

Die A..........z schickte mir noch ein total lächerliches Angebot von einem " Restwertaufkäufer " und auf den ersten Brief vom Rechtsanwalt regierten sie mit " wir erkennen den Schaden zwar an, wollen das KFZ aber selbst besichtigen sonst regulieren wir nicht " ....... Der zweite Brief vom Anwalt mit vierzehn tägigem Zahlungsziel uns dem Argument das die Versicherung am geschädigten Fahrzeug nichts zu suchen hat und Androhung einer Klage erledigte die Angelegenheit dann auf einmal und die A....... z zahlte ganz pünktlich in der vierzehn tägigen Frist an den Anwalt.

Jetzt wird repariert und dann macht mein Anwalt Nutzungsausfall geltend nach dem mein Sachverständiger die Reparatur bestätigt hat.

Kann nur jedem raten, sobald die gegnerische Versicherung zickt, sofort zum Anwalt.

Da hast du Glück gehabt.

Ich kenne das nur anders, nämlich wenn die VS nen eigenen Sachverständigen schicken will und der Geschädigte das verweigert, dann zahlt sie nicht.

Dann geht die Sache vor Gericht und da muss der Geschädigte den Schaden beweisen...

Nun kann der Richter entscheiden, und zwar nach freier Meinung, ob das eine Parteigutachten des Geschädigten ausreichend ist oder nicht und der wird den Geschädigten Fragen warum er die Nachbesichtigung durch die VS verweigert hat.

Und das Argument "war mir die Zeit nicht wert" angesichts der Kleinigkeit dass man zum Anwalt geht, zur Verhandlung rennt und alles ist da ziemlich dürftig.

Wenn die VS dann noch irgend etwas aus dem Ärmel zieht, z.B. Schaden des Vorbesitzers oder ähnliches was derjenige der auf großen Maxe machte gar nicht weis, dann kann das durchaus vorkommen das man mit dem "dazu hat die VS kein Recht" Gelumpe Baden geht. Dabei bleiben dann die Prozesskosten & Co an einem hängen...

Groß die Fresse aufreißen kann wie hier klappen, geht aber oft nach hinten los, denn wer nix zu verbergen hat...

Zitat:

@UlrichBonn schrieb am 11. Dezember 2015 um 16:16:49 Uhr:

Hallo zusammen,

ich hatte einen unverschuldeten Unfall.

Gutachten wurde erstellt und bei der Versicherung eingereicht.

Ich habe heute mit der Versicherung telefoniert und die möchten das Auto selbst begutachten weil das Gutachten dem Techniker der Versicherung zu hoch vorkommt und der Gutachter der Versicherung will sich mit mir treffen um das KFZ zu besichtigen.

Wie soll ich mich verhalten und was sind meine Rechte ?

 

Besten Dank für eure Hilfe. ;)

Der Versicherung sagen, dass du - auf Kosten der Versicherung natürlich - gerne noch zu einem zweiten unabhängigen Gutachter DEINER Wahl fährst, um das erste Gutachten bestätigen zu lassen.

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