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Versicherung will das KFZ sehen trotz Gutachten, was tun ?

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 15:16

Hallo zusammen,

ich hatte einen unverschuldeten Unfall.

Gutachten wurde erstellt und bei der Versicherung eingereicht.

Ich habe heute mit der Versicherung telefoniert und die möchten das Auto selbst begutachten weil das Gutachten dem Techniker der Versicherung zu hoch vorkommt und der Gutachter der Versicherung will sich mit mir treffen um das KFZ zu besichtigen.

Wie soll ich mich verhalten und was sind meine Rechte ?

 

Besten Dank für eure Hilfe. ;)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 23. Februar 2016 um 08:43:22 Uhr:

Ist das so?

Ich dachte immer, die richtige Einstellung ist, so schnell wie möglich den Schaden reguliert zu haben.

Und dafür auf einen Teil des Schadensersatzes zu verzichten?

Zitat:

Wenn der eigene SV ein belastbares Gutachten gemacht hat, habe ich nichts dagegen, dass das Fahrzeug nochmal angeschaut wird.

Warum sollte eine zweite Besichtigung stattfinden? Diese kostet Geld, verzögert die Regulierung und ist so überflüssig wie ein Kropf!

Zitat:

Hat der eigene SV kein belastbares Gutachten gemacht, falle ich spätestens im Prozess sowieso auf die Nase damit.

Wenn das GA gravierend fehlerhaft ist, ist das auch richtig so!

Zitat:

Weigere ich mich, das Fahrzeug außergerichtlich nochmal anschauen zu lassen, wird der Versicherer in aller Regel nur den unstreitigen Teil der geforderten Summe bezahlen.

Und handelt damit eindeutig rechtswidrig. Er provoziert völlig unnötige Zahlungsklagen, belastet das Justizsystem und verschleudert das Geld seiner Kunden. Zusätzlich belastet er durch die Verzögerung den Geschädigten.

 

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Zitat:

@UlrichBonn schrieb am 11. Dezember 2015 um 16:16:49 Uhr:

Hallo zusammen,

ich hatte einen unverschuldeten Unfall.

Gutachten wurde erstellt und bei der Versicherung eingereicht.

Ich habe heute mit der Versicherung telefoniert und die möchten das Auto selbst begutachten weil das Gutachten dem Techniker der Versicherung zu hoch vorkommt und der Gutachter der Versicherung will sich mit mir treffen um das KFZ zu besichtigen.

Wie soll ich mich verhalten und was sind meine Rechte ?

 

Besten Dank für eure Hilfe. ;)

Da ist die Rechsprechung uneinig. Du kannst das natürlich ablehnen. Ob das der Schadenregulierung hilft, ist eine andere SAche.

1. Du brauchst nicht den kompletten Text als Zitat nehmen, wenn du direkt drauf antwortest.

2. Einen Scheißdreck dürfen die!

Danke für den Hinweis.

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 15:37

Ich habe weder die Zeit und auch keinen Nerv um mich auf die Spielchen der Versicherung einzulassen.

Ich habe auch keine Zeit mich mit dem Gutachter der Versicherung zu treffen um mich eventuell übers Ohr hauen zu lassen von ihm.

Wie soll ich weiter vorgehen ?

Zunächst einmal hat die gegnerische Versicherung kein grundsätzliches Besichtigungsrecht. Diese muss zunächst einmal begründen, warum das von dir eingereichte Gutachten zur Abrechnung nicht geeignet ist, dann kann dein Sachverständiger dazu Stellung beziehen.

Du solltest dir jetzt überlegen, ob du nicht direkt einen Fachanwalt für Verkehrsrechtschutz einschaltest und ihm die weitere Korrespondenz überlässt, alles andere ist wenig zielführend.

Zitat:

@KSV schrieb am 11. Dezember 2015 um 16:38:52 Uhr:

Du solltest dir jetzt überlegen, ob du nicht direkt einen Fachanwalt für Verkehrsrechtschutz einschaltest und ihm die weitere Korrespondenz überlässt, alles andere ist wenig zielführend.

So sieht es aus, denn wenn die Versicherung sagt ohne dass Sie den Schaden nicht gesehen haben gibt es kein Geld, dann kannst Du ohne Anwalt recht wenig machen.

Und was macht der TE wenn der Anwalt Klage einreicht und das Gericht das Fahrzeug nachbesichtigen will?

Auch verweigern?

Ich würde meinen Gutachter mit dem Ansinnen konfrontieren und hören, was der sagt.

Vielleicht ruft der die Versicherung an und klärt die Angelegenheit oder er findet den Wunsch der Versicherung nicht unberechtigt und nimmt an der Nachbesichtigung Teil oder er rät dir, dem Wunsch nicht nachzukommen.

Versicherung zunächst bitten, schriftlich mitzuteilen, in welchen Punkten und aus welchen Gründen das vorgelegte Gutachten als unrichtig angesehen wird.

O.

Zitat:

@UlrichBonn schrieb am 11. Dezember 2015 um 16:37:36 Uhr:

Ich habe weder die Zeit und auch keinen Nerv um mich auf die Spielchen der Versicherung einzulassen.

Ich habe auch keine Zeit mich mit dem Gutachter der Versicherung zu treffen um mich eventuell übers Ohr hauen zu lassen von ihm.

Wie soll ich weiter vorgehen ?

Das siehst Du genau richtig.

Der Schädiger hat am Fahrzeug des Geschädigten absolut nichts zu suchen.

Würdest Du eine solche Besichtigung zulassen, handelst Du Dir ausschließlich Nachteile und Probleme ein.

Es gibt nur zwei Gründe, die eine Nachbesichtigung rechtfertigen:

1. Das Gutachten ist so gravierend mangelhaft, dass der Geschädigte diese Mängel ohne weiteres erkennen kann.

2. Es liegt der fundiert begründete Verdacht vor, dass der Geschädigte in betrügerischer Absicht Schadensersatz geltend macht.

Also, freundlich aber bestimmt, ablehnen.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 11. Dezember 2015 um 17:55:26 Uhr:

Versicherung zunächst bitten, schriftlich mitzuteilen, in welchen Punkten und aus welchen Gründen das vorgelegte Gutachten als unrichtig angesehen wird.

O.

Nette Idee, ist aber in der Regel nicht zu realisieren.

Wir hatten in Berlin z.B. ca. 5 Gutachter auf dem Schirm, die dafür bekannt waren, Vorschäden im Schadenbereich zu übersehen.

Als Sachbearbeiter hätte ich natürlich diesen Sachverhalt, bzw. Verdacht nicht öffentlich gemacht. :)

Zitat:

@germania47 schrieb am 11. Dezember 2015 um 18:06:54 Uhr:

 

Nette Idee, ist aber in der Regel nicht zu realisieren.

Wir hatten in Berlin z.B. ca. 5 Gutachter auf dem Schirm, die dafür bekannt waren, Vorschäden im Schadenbereich zu übersehen.

Als Sachbearbeiter hätte ich natürlich diesen Sachverhalt, bzw. Verdacht nicht öffentlich gemacht. :)

Der Verdacht, dass ein Gutachter Schäden übersehen hat, ist kein zureichender Grund, ein Gutachten anzugreifen. Es müssen objektive Kriterien vorliegen.

z.B.

- Begründung nicht nachvollziehbar

- Geltende Vorschriften nicht beachtet

- wesentliche Sachverhalte nicht berücksichtigt

- Fehlerhafte Berechnung

- Begriffe falsch angewendet

O.

Ich rate ebenfalls zum Anwalt, dessen kosten ebenfalls die gegenerische Versicherung aufzubringen hat. Das Recht hast du als Geschädigter immer, gerade für diesen Fall, " um auf Augenhöhe mit der Versicherung korrespondieren zu können"!

Hatte genau das gleiche vor 3 Jahren mit der Continintal durch die auch nicht zahlen wollten! Gutachter kam zur Nachbegutachtung und ich hab ihm gesagt das er dies machen kann aber die Sache ab jetzt über einen Anwalt läuft! Gutachten wurde ganz gering gekürzt und dank Anwalt war die Kohle binnen 2Wochen da! Nimm dir einen Anwalt denn der steht dir zu wenn der andere Schuld ist!

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