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Abweichende Halterschaft KFZ Versicherung

Themenstarteram 28. Februar 2023 um 22:08

Ich habe eine Frage und bin ziemlich verzweifelt. Bei der Versicherung habe ich mich noch nicht getraut anzurufen…

Mein jetzt Ex-Freund hat über seinen Kumpel ein Auto geleast da dieser Prozente im Autohaus bekommt… also das Auto läuft auf den Namen des Kumpels als Halter ..

Da mein Ex und ich das Auto zusammen gefahren sind und ich die besseren Konditionen bei der Versicherung bekommen habe, habe ich das Auto auf mich versichert.

Nun haben wir uns getrennt und ich habe mit dem Auto nichts mehr zu tun.

Ich bin weder Halter noch fahre ich es noch.

Kann ich die Versicherung abmelden oder meinem Ex übergeben ? Nachher baut der einen grob Fahrlässigen Unfall und ich werde haftbar gemacht. Ich möchte einfach nichts mehr damit zu tun haben.

Was meint ihr wie meine Chancen stehen?

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29 Antworten

Wird gerade aktuell bereits in einem sehr ähnlichen Fall diskutiert

 

https://www.motor-talk.de/.../...-des-nutzungsrechts-t7419426.html?...

Am besten mit der Versicherung sprechen, ob der Ex eine neue Versicherung bei der selben Gesellschaft auf dieses Auto abschließen darf und dein Vertrag dann vorzeitig beendet werden kann. Anspruch darauf wird man eher nicht haben. Aber für die Versicherung könnte das dennoch interessant sein.

Bin verwundert, steht im Leasingvertrag nicht, dass der Leasingnehmer auch auf seinem Namen das Fahrzeug versichern muss?

Der Vertrag kann in Absprache mit der Gesellschaft einfach umgeschrieben werden, ohne Ummeldung oder Kündigung.

Deine Sorge bei einem Schaden haftbar gemacht zu werden, kann vernachlässigt werden. Da du VN bist, bestehen bei einen Schaden nur die vertraglichen Umstände.

 

Du bist Ansprechpartner im Schadenfall, sowie Vertragspartner für die Beitragszahlung und evtl. Nachzahlung der Beiträge bei Fahrleistungsverstössen.

Moin! Na ja, wenn jetzt ein selbst verschuldeter Unfall passiert mit dem Wagen, zahlt das zwar Ihre Versicherung; aber Ihre VK und ggfs. auch Ihre HP wird belastet (Reduzierung Ihrer SF-Klassen)...

Da hätte ich jetzt auch keine Lust darauf...;-)

Als Versicherungsnehmer fällt mir kein Szenario ein wo du haftbar bist. Entweder bekommt der Fahrer oder der Halter Ärger, z.B. Regress bei Trunkenheit oder so. Das betrifft aber nicht den Versicherungsnehmer.

Kündigen kannst du die Versicherung zum nächsten Ablauf, also wahrscheinlich erst im November zum 31.12 - ist halt die Frage ob du das Jahr für ein Auto zahlen willst das du nicht nutzt. Oder du fragst deinen Ex ob er dir anteilig die Prämie zahlt. Direkt zurückholen kannst du sie denke ich mal Zivilrechtlich nicht. Ist ärgerlich wenn du so lange die Versicherung zahlen musst bzw. im Voraus gezahlt hast, aber vielleicht läuft der Vertrag ja unterm Jahr ab (z.B. bei der Nürnberger). Musst halt in den Versicherungsschein gucken.

Wenn du kündigst auf jeden Fall deinem Ex mitteilen, auch wenn der trotzdem von der Zulassungsstelle benachrichtigt wird.

Themenstarteram 1. März 2023 um 14:23

Zitat:

@andifux schrieb am 1. März 2023 um 15:14:36 Uhr:

Als Versicherungsnehmer fällt mir kein Szenario ein wo du haftbar bist. Entweder bekommt der Fahrer oder der Halter Ärger, z.B. Regress bei Trunkenheit oder so. Das betrifft aber nicht den Versicherungsnehmer.

Kündigen kannst du die Versicherung zum nächsten Ablauf, also wahrscheinlich erst im November zum 31.12 - ist halt die Frage ob du das Jahr für ein Auto zahlen willst das du nicht nutzt. Oder du fragst deinen Ex ob er dir anteilig die Prämie zahlt. Direkt zurückholen kannst du sie denke ich mal Zivilrechtlich nicht. Ist ärgerlich wenn du so lange die Versicherung zahlen musst bzw. im Voraus gezahlt hast, aber vielleicht läuft der Vertrag ja unterm Jahr ab (z.B. bei der Nürnberger). Musst halt in den Versicherungsschein gucken.

Wenn du kündigst auf jeden Fall deinem Ex mitteilen, auch wenn der trotzdem von der Zulassungsstelle benachrichtigt wird.

Themenstarteram 1. März 2023 um 14:26

Mir ist das Geld egal, ich habe nur panische Angst, dass der nen Unfall baut, wie von dir schon geschrieben zum Beispiel unter Alkohol, jemanden verletzt und ich geh dafür vors Gericht oder bekomme 100.000€ Strafe. Die Versicherung ist für 2023 bezahlt und das ist auch ok. Meine Angst war rein, dass der nun nach der Trennung Mist baut und ich dafür dran bin. Aber die Angst, hast du mir etwas genommen.

Themenstarteram 1. März 2023 um 14:31

@andifux Mir ist das Geld egal, ich habe nur panische Angst, dass der nen Unfall baut, wie von dir schon geschrieben zum Beispiel unter Alkohol, jemanden verletzt und ich geh dafür vors Gericht oder bekomme 100.000€ Strafe. Die Versicherung ist für 2023 bezahlt und das ist auch ok. Meine Angst war rein, dass der nun nach der Trennung Mist baut und ich dafür dran bin. Aber die Angst, hast du mir etwas genommen.

Diese Angst ist wirklich unbegründet...; ergo dahingehend alles gut...

Du würdest eben in Deinen SF-Klassen im Fall der Fälle zurückgestuft werden..., das kann natürlich passieren!

Zitat:

@EmiliaEinhorn schrieb am 1. März 2023 um 15:31:25 Uhr:

@andifux Mir ist das Geld egal, ich habe nur panische Angst, dass der nen Unfall baut, wie von dir schon geschrieben zum Beispiel unter Alkohol, jemanden verletzt und ich geh dafür vors Gericht oder bekomme 100.000€ Strafe. Die Versicherung ist für 2023 bezahlt und das ist auch ok. Meine Angst war rein, dass der nun nach der Trennung Mist baut und ich dafür dran bin. Aber die Angst, hast du mir etwas genommen.

Schick schon mal die schriftliche Kündigung zur nächsten Fälligkeit. Damit Du dann raus bist. Den Nachweis der bestehenden HP muss immer der Halter erbringen, tut er das nicht, bekommt der Halter Post von der ZUlassungsstelle.

Du bist halt nur die Kohle für dieses Jahr los. Beim nächsten machst sowas dann nicht mehr. Jeder versichert sein FAhrzeug selbst, dann kommt man für den Fall der Fälle auch nicht ins schwitzen.

Manche Versicherungen machen das wie im Falle der TE und aktzeptieren die Kündigung auch auf vor Ablauf des Vertragsjahres. Müssten Sie aber nicht.

Hängt wohl am MA der Versicherung.

Wird die Kündigung aktzeptiert, bekommt der Halter Polst, sich eine neue Versicherung zu suchen.

Niemals kündigen, wenn ein Neuwagen nicht versichert ist, wäre es fatal. Setzt euch zusammen und wechselt bei der Gesellschaft die Versicherungsnehmereigenschaft. Das ist jederzeit möglich.

Die TE hat mit dem Fahrzeug und dem Halter nix mehr zu tun.

Themenstarteram 6. März 2023 um 8:16

Also ich habe meinen ganzen Mut zusammen genommen und angerufen. Ich kann weder vorzeitig kündigen noch auf meinen Ex die Versicherung überschreiben lassen…

Albtraum alles … also kann ich nur beten das bis zum Jahresende alles gut geht, dann kann ich kündigen… @27239 @andifux @windelexpress @DarkDarky

Lieben Dank euch allen

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