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kfz Versicherung gekündigt

Themenstarteram 7. Januar 2023 um 19:48

Hallo ich habe meine KFZ Versicherung im November gekündigt und habe eine neue Versicherung beim anderen Versicherer abgeschlossen.

 

Eben bin ich zu Hause rein und habe die Post geöffnet und der neue Versicherer hat die Versicherung Storniert ohne einen Grund im Schreiben.

 

Leider ist heute Samstag und die Hotline nicht mehr zu erreichen.

 

Wie kann das sein.

Hat das Auto jetzt keinen Versicherungsschutz mehr ?

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40 Antworten

Die alte wird die eVB noch nicht bei der Zulassungsstelle zurückgezogen haben. Deshalb ging dann die Mitteilung an die neue Versicherung, dass eine bevorrechtigte ältere eVB bei der Zulassungsstelle vorlirgt. Muss man mit der neuen Rücksprache halten und bei der alten auf Kündigungsbestätigung drängen.

Themenstarteram 7. Januar 2023 um 20:13

Eine Kündigungsbestätigung vom vorherigen Versicherer habe ich erhalten

Mit den Informationen, kann man wenig anfangen.

Welche Versicherung?

Wenn Onlineversicherung, welcher Schriftverkehr ist im Postfach abrufbar?

Liegt dort kein Versicherungsschein?

Zitat:

@Allradfreak1 schrieb am 7. Januar 2023 um 21:13:00 Uhr:

Eine Kündigungsbestätigung vom vorherigen Versicherer habe ich erhalten

Das geschieht in der Zulassungsstelle. Die alte eVB liegt noch vor. Es kommt eine neue von einer anderen Versicherung. Darauf teilt die Zulassungsstelle der neuen HP mit, dass eine ältere HP bevorrechtigt besteht. Das ist schlicht ein Kommunikationsfehler zwischen 4 Beteiligten. Schon zigfach so erlebt. Dort fehlt eigentlich nur die Mitteilung der alten HP, dass die eVB zum Zeitpunkt x endet.

Zitat:

@Allradfreak1 schrieb am 7. Januar 2023 um 21:13:00 Uhr:

Eine Kündigungsbestätigung vom vorherigen Versicherer habe ich erhalten

Solange kein schreiben von der Zulassungsstelle bei Dir eingeht,dass dort die Kündigung der alten Versicherung verarbeitet wurde, besteht noch Versicherungsschutz für Dein Kfz.

Da Du die Kündigungsbestätigung der alten schon hast,musst Dir jetzt eine neue Versicherung suchen,die dann eine eVB-Ü auslösen. Lasse Dir keine eVB-A geben, die ist nur zum Zulassen eines Kfz zu verwenden.

Simsalabim, dreimal schwarzer Kater! :cool:

Abend,

wenn man nicht permanent empörte Antworten auf das mittlerweile im ganzen Forum bekannten Problem mit der nervigen Neuanmeldung geben und sich auf einen simplen Alarm beschränken würde, könnten wir den Nervzwerg einfach per Knopfdruck entsorgen, incl aller seiner Beiträge.

So aber müssen wir permanent händisch nacharbeiten.

Es wäre hilfreich, würdet ihr diesbezüglich die Moderation unterstützen.

Bewusstes ignorieren von Beiträgen könnte mittelfristig auch den Spaß deutlich einschränken.

Gruß

Zimpalazumpala , MT-Moderator

Dann mal inhaltlich nachgefragt:

Zitat:

Da Du die Kündigungsbestätigung der alten schon hast, musst Dir jetzt eine neue Versicherung suchen,die dann eine eVB-Ü auslösen

Wo ist denn dann der Unterschied zum bisherigen Vorgehen - es reicht ja anscheinend nicht, wenn die Kündigung beim TE vorliegt, solange sie nicht in der Zulassungsstelle angekommen und verarbeitet wurde ?

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