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Versicherung will das KFZ sehen trotz Gutachten, was tun ?

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 15:16

Hallo zusammen,

ich hatte einen unverschuldeten Unfall.

Gutachten wurde erstellt und bei der Versicherung eingereicht.

Ich habe heute mit der Versicherung telefoniert und die möchten das Auto selbst begutachten weil das Gutachten dem Techniker der Versicherung zu hoch vorkommt und der Gutachter der Versicherung will sich mit mir treffen um das KFZ zu besichtigen.

Wie soll ich mich verhalten und was sind meine Rechte ?

 

Besten Dank für eure Hilfe. ;)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 23. Februar 2016 um 08:43:22 Uhr:

Ist das so?

Ich dachte immer, die richtige Einstellung ist, so schnell wie möglich den Schaden reguliert zu haben.

Und dafür auf einen Teil des Schadensersatzes zu verzichten?

Zitat:

Wenn der eigene SV ein belastbares Gutachten gemacht hat, habe ich nichts dagegen, dass das Fahrzeug nochmal angeschaut wird.

Warum sollte eine zweite Besichtigung stattfinden? Diese kostet Geld, verzögert die Regulierung und ist so überflüssig wie ein Kropf!

Zitat:

Hat der eigene SV kein belastbares Gutachten gemacht, falle ich spätestens im Prozess sowieso auf die Nase damit.

Wenn das GA gravierend fehlerhaft ist, ist das auch richtig so!

Zitat:

Weigere ich mich, das Fahrzeug außergerichtlich nochmal anschauen zu lassen, wird der Versicherer in aller Regel nur den unstreitigen Teil der geforderten Summe bezahlen.

Und handelt damit eindeutig rechtswidrig. Er provoziert völlig unnötige Zahlungsklagen, belastet das Justizsystem und verschleudert das Geld seiner Kunden. Zusätzlich belastet er durch die Verzögerung den Geschädigten.

 

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Genau so brauchen die das! Wenn von 100 Fällen nur 20 zum Anwalt rennen verdienen die immer noch!

Themenstarteram 19. Februar 2016 um 17:09

So, die Sache ist jetzt durch.

Die A..........z schickte mir noch ein total lächerliches Angebot von einem " Restwertaufkäufer " und auf den ersten Brief vom Rechtsanwalt regierten sie mit " wir erkennen den Schaden zwar an, wollen das KFZ aber selbst besichtigen sonst regulieren wir nicht " ....... Der zweite Brief vom Anwalt mit vierzehn tägigem Zahlungsziel uns dem Argument das die Versicherung am geschädigten Fahrzeug nichts zu suchen hat und Androhung einer Klage erledigte die Angelegenheit dann auf einmal und die A....... z zahlte ganz pünktlich in der vierzehn tägigen Frist an den Anwalt.

Jetzt wird repariert und dann macht mein Anwalt Nutzungsausfall geltend nach dem mein Sachverständiger die Reparatur bestätigt hat.

Kann nur jedem raten, sobald die gegnerische Versicherung zickt, sofort zum Anwalt.

Zitat:

@UlrichBonn schrieb am 19. Februar 2016 um 18:09:19 Uhr:

So, die Sache ist jetzt durch.

Die A..........z schickte mir noch ein total lächerliches Angebot von einem " Restwertaufkäufer " und auf den ersten Brief vom Rechtsanwalt regierten sie mit " wir erkennen den Schaden zwar an, wollen das KFZ aber selbst besichtigen sonst regulieren wir nicht " ....... Der zweite Brief vom Anwalt mit vierzehn tägigem Zahlungsziel uns dem Argument das die Versicherung am geschädigten Fahrzeug nichts zu suchen hat und Androhung einer Klage erledigte die Angelegenheit dann auf einmal und die A....... z zahlte ganz pünktlich in der vierzehn tägigen Frist an den Anwalt.

Jetzt wird repariert und dann macht mein Anwalt Nutzungsausfall geltend nach dem mein Sachverständiger die Reparatur bestätigt hat.

Kann nur jedem raten, sobald die gegnerische Versicherung zickt, sofort zum Anwalt.

Danke für die Rückinfo.

So eine Art der Schadensabwicklung ist inzwischen leider Alltag geworden. Hätte die Versicherung direkt vollumfänglich gezahlt wäre es für sie wesentlich günstiger geworden.

Zitat:

@UlrichBonn schrieb am 19. Februar 2016 um 18:09:19 Uhr:

 

Kann nur jedem raten, sobald die gegnerische Versicherung zickt, sofort zum Anwalt.

Wesentlich sinnvoller ist es, gleich von Beginn an einen Anwalt zu beauftragen.

Dann kommt es oft gar nicht zu diesen Zickereien.

Themenstarteram 20. Februar 2016 um 10:23

Zitat:

@rrwraith schrieb am 20. Februar 2016 um 11:11:53 Uhr:

Zitat:

@UlrichBonn schrieb am 19. Februar 2016 um 18:09:19 Uhr:

 

Kann nur jedem raten, sobald die gegnerische Versicherung zickt, sofort zum Anwalt.

Wesentlich sinnvoller ist es, gleich von Beginn an einen Anwalt zu beauftragen.

Dann kommt es oft gar nicht zu diesen Zickereien.

Da gebe ich Dir vollkommen recht, beim nächsten Unfall gebe ich die ganze Sache sofort zum Anwalt ohne überhaupt einmal mit der gegnerischen Versicherung zu sprechen. Alleine den Hinweis der A.........z Mitarbeiterin wenn ich einen Rechtsanwalt einschalte, das es dann lange dauert bis das ich mein Geld hätte, fand ich schon unterste Kanone. Was mir das egal ist ob es in zwei Wochen da ist oder in 2 Monaten oder wann auch immer, lasse mich von denen doch nicht unter Druck setzen.

Zitat:

..... Was mir das egal ist ob es in zwei Wochen da ist oder in 2 Monaten oder wann auch immer, lasse mich von denen doch nicht unter Druck setzen.

Das ist die richtige Einstellung!

Ist aber eine Frage des notwendigen Kleingeldes...

Zitat:

@tomold schrieb am 20. Februar 2016 um 22:58:59 Uhr:

Ist aber eine Frage des notwendigen Kleingeldes...

nicht unbedingt, wenn fremdes Geld für die Reparatur oder Ersatzbeschaffung benötigt wird, gibt es auch die Möglichkeit einen Kredit aufzunehmen. Natürlich muss das ganze rechtlich vorher einwandfrei abgesichert werden, dann "freut" sich der Schädiger auch diese Kosten zu tragen.

Sollte dies nicht möglich sein, dann Nutzungsausfall oder Mietwagen. Dazu trifft rechtlich das gleiche wie vorgenannt zu.

Zitat:

@KSV schrieb am 20. Februar 2016 um 09:08:07 Uhr:

So eine Art der Schadensabwicklung ist inzwischen leider Alltag geworden. Hätte die Versicherung direkt vollumfänglich gezahlt wäre es für sie wesentlich günstiger geworden.

es stand ja laut dem ersten Beitrag noch im Raume das der Versicherung die Schadenssumme zu hoch war. Eine Versicherung hat zwar die Aufgabe den Schaden zu regeln aber auch nicht gerechtfertigte abzuwehren. Solange wie sich die Mentalität hält und es zum Volkssport mutiert, alles Mögliche aus Schäden rauszuholen wird es wohl in Zukunft immer schwieriger mit den Versicherungen werden.

Wir müssen das dann mit unseren erhöhten Beiträgen bezahlen!!

Vielleicht ist aber der Nutzen für die Versicherung doch 50 / 50 und damit ein Vorteil für die Versicherungsnehmer.

MfG

Zitat:

Wir müssen das dann mit unseren erhöhten Beiträgen bezahlen!!

Mach dir mal lieber Gedanken darüber, wie viel ein verlorener Prozess der Versicherung mehr kostest, als den berechtigten Schadenersatz direkt korrekt zu zahlen.

Seh ich genauso! Vor 4 Jahren sollten wir ein Auto in Polen holen weil es da dieses Modell mit Lpg gab! 5-6Wochen nur Verarsche plus nochmaliger Gutachter der zur Nachbegutachtung aus Dresden nach Cottbus reiste (hatte noch einen 2 Fall von Nachbegutachtung in der Nähe) und dann hatte ich den Kanal voll und ab zum Anwalt und bin 2 Wochen war die volle Kohle da und Rep noch Nutzungsausfall! Die Drecks Continintale wollte bei mir sparen und zum Schluß mussten se alles zahlen plus Anwalt und ihren Nachbegutachtung und da jammert niemand das dadurch höhere Prämien entstehen!

Zitat:

@KSV schrieb am 20. Februar 2016 um 18:29:20 Uhr:

Zitat:

..... Was mir das egal ist ob es in zwei Wochen da ist oder in 2 Monaten oder wann auch immer, lasse mich von denen doch nicht unter Druck setzen.

Das ist die richtige Einstellung!

Ist das so?

Ich dachte immer, die richtige Einstellung ist, so schnell wie möglich den Schaden reguliert zu haben.

Wenn der eigene SV ein belastbares Gutachten gemacht hat, habe ich nichts dagegen, dass das Fahrzeug nochmal angeschaut wird.

Hat der eigene SV kein belastbares Gutachten gemacht, falle ich spätestens im Prozess sowieso auf die Nase damit.

Weigere ich mich, das Fahrzeug außergerichtlich nochmal anschauen zu lassen, wird der Versicherer in aller Regel nur den unstreitigen Teil der geforderten Summe bezahlen. Der Rest muss dann vor Gericht geklärt werden. Also nichts gewonnen außer einem Jahr Verzögerung und einem unkalkulierbaren Prozessverlauf.

Muss jeder selber wissen...

Das bedeutet also:

die Versicherung fordert bzw. verlangt etwas, was ihr rein rechtlich nicht zusteht und wenn ich ihr das rechtlich nicht zustehende nicht gewähre wird sie bockig und will ihrer Verpflichtung nicht nachkommen?

Interessante Denkweise...

Die Versicherungen versuchen die Gutachten der freien Gutachter in Frage zustellen und wenn sie damit durchkommen muß dieses dann nicht bezahlt werden weil angeblich falsches Gutachten. Mein Gutachter hat mir dies erklärt als die VS ihren nochmal geschickt hat und ich ihm sagte das nochmal einer kommt! Am Ende geht es der VS nur darum das Gutachten zudrücken und somit hat man versucht mir einen Seat Ibiza aus Polen schmackhaft zumachen bzw. hatte der Gutachter 7 Fahrzeuge als Angebot dabei! Sämtliche Karren Ohne Klima,DWA und AHK! Der Gutachter hat neu berechnet und hat den Preis um 70€ gesenkt und das wars! Habe aber sofort gesagt als er kam das die Sache ab jetzt übern Anwalt läuft und er nur : Ich wurde nur von der VS beauftragt mehr nicht! Ich: Sie arbeiten für die VS und sollen die Kosten senken oder wollen Sie mir erzählen das die VS in Dortmund sagt wir rufen mal den Gutachter XY aus Dresden an damit der mal nach Cottbus fährt um nochmal zubegutachten! Am Telefon wurde ich ausgelacht vom VS Fuzzi als ich mir erlaubte nach ca 3-4 Wochen nach zufragen wo denn die Unterlagen bleiben zum ausfüllen da der Schaden 1h später schon gemeldet war. ER fand den Preis im Gutachten zuhoch und zum Schluß wurde alles bezahlt und von daher gehts in Zukunft übern Anwalt wenn irgendeine VS Faxen macht! Und das ist jedem sein gutes Recht!

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