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Unverschuldeter Unfall bei Vorschäden?

Themenstarteram 30. Dezember 2015 um 16:26

Hallo,

folgender Fall:

Ein Fahrzeug hatte vor einigen Monaten einen kleinen, selbst verschuldeten Parkrempler. Der Schaden des Gegners wurde von der Haftpflicht beglichen, der eigene Schaden trotz Vollkasko bisher nicht (Schaden < Selbstbeteiligung). Dabei handelt es sich um einen Lackschaden an der Stoßstange hinten.

Nun hatte das gleiche Fahrzeug einen unverschuldeten Auffahrunfall bei dem die Stoßstange hinten an der anderen Seite beschädigt wurde und ausgetauscht werden muss.

Kann die Versicherung sich darauf berufen, dass an der Stoßstange bereits ein Vorschaden bestand und daher nicht bzw. nur teilweise zahlen? Wie kann man das am besten vermeiden?

Viele Grüße

Sebastian

Beste Antwort im Thema
am 30. Dezember 2015 um 17:22

Zitat:

@LordExcalibur schrieb am 30. Dezember 2015 um 17:26:56 Uhr:

......Kann die Versicherung sich darauf berufen, dass an der Stoßstange bereits ein Vorschaden bestand und daher nicht bzw. nur teilweise zahlen? Wie kann man das am besten vermeiden?

Viele Grüße

Sebastian

Das würde ja bedeuten, dass jemand anderes deine selbst verschuldete Beschädigung jetzt mitzahlen soll. Findest du das korrekt?

Gruß Frank,

der für seine Schäden aufkommt aber nicht für andere Schäden. ;)

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@phaetoninteressent schrieb am 30. Dezember 2015 um 19:58:08 Uhr:

Zitat:

Durch die Täuschungshandlung muss ein Irrtum erregt oder unterhalten werden. Irrtum ist eine Fehlvorstellung, d.h. der Wirklichkeit widersprechende Vorstellung, über Tatsachen. Erregt wird ein Irrtum, wenn der Irrtum durch den Täter selbst verursacht wird. Unterhalten wird ein Irrtum, wenn der Täter das Opfer in seiner falschen Vorstellung bestärkt.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 30. Dezember 2015 um 19:58:08 Uhr:

Es gibt aber ein Unterschied zwischen Betrug und Moral:

§263 StGb

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Vermögensvorteil

Der Vermögensvorteil ist insofern gegeben, als dass er den bestehenden Schaden am Auto selber hätte zahlen müssen. Er will sich nun besser stellen, in dem er den Versicherer den Schaden mitbezahlen lässt.

Beschädgung der Vermögensphäre eines Dritten

Dieser rechtswidrige Vermögensvorteil geht zu Lasten des Versicherers.

Unterdrückung wahrer Tatsachen

Verschweigen des Vorschadens

Erregung des Irrums

Sehr schön.

Gilt 263 StGb auch für Versicherungsmitarbeiter die vorsätzlich versuchen, den Geschädigten um seine rechtmäßigen Ansprüche zu betrügen? Weil sie die eine Hälfte der Geschichte (bewusst) garnicht und die andere Hälfte falsch verstanden haben oder wenn sie willkürlich Reparaturrechnungen kürzen oder ... irgendwas halt?

@TE

Wie man hier mal wieder wunderbar vorgeführt bekommt: Als Geschädigter sofort an zum Anwalt und fertig. Einzig wirklich wichtig ist den "richtigen", einen vernüftigen mit Erfahrung zu finden.

Man sollte selbst mit der generischen Versicherung möglichst kein Wort wechseln.

am 4. Januar 2016 um 15:29

4xdanke für Phrasendrescherei.

Sachliche Posts sind anscheinend nicht mehr gesehen...

naja wie üblich.

am 4. Januar 2016 um 15:36

@ phaetoninteressent

Nun nimm`s mal nicht so schwer! Deine belehrende Art kommt halt einfach nicht gut an!

am 4. Januar 2016 um 15:46

sachliche meinst du.

bist jetzt hat noch keiner mit harten Argumenten gegenargumentiert.

warum nicht, weil es nicht möglich ist. aber werdet fleißig weiter persönlich, bin ja gewohnt.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 4. Januar 2016 um 16:46:04 Uhr:

sachliche meinst du.

LOL.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 4. Januar 2016 um 16:46:04 Uhr:

... bin ja gewohnt.

Da würde ich an deiner Stelle vielleicht mal drüber nachdenken.

Aber das scheint mir was zu sein, was euch Versicherungsfuzzis hier im Forum komplett abgeht. Nach dem Motto: Selbstsichers Auftreten ersetzt Sachkenntnis.

 

am 4. Januar 2016 um 17:10

kommt jetzt noch eine sachlich gegenargumentation von dir.. vermutlich nicht.

am 4. Januar 2016 um 18:13

Mich beschleicht da so ein ungutes Gefühl, dass phaetoninteressent der Versicherungssachbearbeiter ist, der in unserem früheren Thread wegen des vorhandenen Vorschadens überhaupt nichts bezahlen wollte. Wird wohl auch da Betrug (§ 293 StGB) gewittert haben.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 4. Januar 2016 um 18:10:14 Uhr:

kommt jetzt noch eine sachlich gegenargumentation von dir.. vermutlich nicht.

Was zum Geier willst du denn hier hören ?

08/15 Standard.

Vorschaden am Fahrzeug vorhanden, durch unverschuldeten Unfall ist Schadenserweiterung eingetreten, Gutachter ermittelt den Umfang der Schadenswerweiterung u. ggf. Wertminderung, das und die übrigen Schadenspositionen treibt der Anwalt bei der Versicherung ein, ggf. zur fiktiven Abrechnung.

Fall Ende, keine 3 Zeilen wert.

Ausser der Sachbearbeiter will Mitarbeiter des Vormittags werden, wittert Versicherungsbetrug und spielt Scheibe - dann zieht sich das ein wenig und wird am Ende teurer für die Versicherung.

am 4. Januar 2016 um 19:07

aha, und was hat dasd mit meinen äußerungen zu tun. zur Sache bitte!

am 4. Januar 2016 um 19:35

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 4. Januar 2016 um 20:07:00 Uhr:

aha, und was hat dasd mit meinen äußerungen zu tun. zur Sache bitte!

Darf ich das so interpretieren, dass du zum Thema zurückkehren möchtest?

Gruß Frank,

persönliche Differenzen kann man per PN klären, muss man aber nicht. ;)

am 4. Januar 2016 um 19:41

nee, dass darf so interpretiert werden, dass ich es nicht öffentlich im raum stehen lasse, wenn mich jemand angeht und eine raisonable Begründung hierfür missen lässt und bei jeglichem Klärungversucht nur irgendwelche blödsinnigen Antworten kommen und welche, die mit meinem Beitrag, dass es (Versicherungs-)Betrug ist, wenn man den Vorschaden nicht angibt, nichts gemein haben.

am 4. Januar 2016 um 19:48

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 4. Januar 2016 um 20:41:04 Uhr:

nee, dass darf so interpretiert werden, dass ich es nicht öffentlich im raum stehen lasse, wenn mich jemand angeht und eine raisonable Begründung hierfür missen lässt und bei jeglichem Klärungversucht nur irgendwelche blödsinnigen Antworten kommen und welche, die mit meinem Beitrag, dass es (Versicherungs-)Betrug ist, wenn man den Vorschaden nicht angibt, nichts gemein haben.

Willkommen im Versicherungsforum. :D

Gruß Frank,

dem dein Geruchsthread noch gut in Erinnerung ist. :D

am 4. Januar 2016 um 19:57

@ phetoninteressent

Wenn du von vornherein sachlich, ohne persönliche Verdächtigung, darauf hingewiesen hättest, dass es nach deiner Auffassung, Versicherungsbetrug ist, wenn der TE vorsätzlich den Vorschaden nicht angibt, wenn danach gefragt wird, dann hätte niemand sich ereifert. Aber von vornherein Versicherungsbetrug zu unterstellen, nur weil der TE gefragt hat, wie man eine Kürzung vermeiden kann, das war dein Fehler.

In der Sache gehts hier um einen beschädigten Stoßfänger.

 

Bei dem was du gern zur "sache" erklären würdest geht es um 186 StgB falls dir das was sagt.

Diplomaten genießen Immunität nicht Versicherungssachbearbeiter, da scheint man dir irgendwas falsch erklärt zu haben.

am 4. Januar 2016 um 20:13

@Backside:

ja, ich kann Gesetze lesen. Dem aufmerksamen Leser ist aufgefallen, dass ich nur aus vom TE geschriebenen Fakten gefolgert habe. Es ist keine üble Nachrede, wenn man Fakten benennt, die der TE selber gesagt hat.

war ja klar, das weitehrin keine venünftige gegenargumentation kommt

@drahe1: gerne magst Du mir einen Post zeigen, wo ich unsachlich gewesen bin. Aus meiner Sicht stehen vonr mir hier nur Fakten und Meinungen, die - wie jede andere hier auch - zu respektieren ist.

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