ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unverschuldeter Unfall bei Vorschäden?

Unverschuldeter Unfall bei Vorschäden?

Themenstarteram 30. Dezember 2015 um 16:26

Hallo,

folgender Fall:

Ein Fahrzeug hatte vor einigen Monaten einen kleinen, selbst verschuldeten Parkrempler. Der Schaden des Gegners wurde von der Haftpflicht beglichen, der eigene Schaden trotz Vollkasko bisher nicht (Schaden < Selbstbeteiligung). Dabei handelt es sich um einen Lackschaden an der Stoßstange hinten.

Nun hatte das gleiche Fahrzeug einen unverschuldeten Auffahrunfall bei dem die Stoßstange hinten an der anderen Seite beschädigt wurde und ausgetauscht werden muss.

Kann die Versicherung sich darauf berufen, dass an der Stoßstange bereits ein Vorschaden bestand und daher nicht bzw. nur teilweise zahlen? Wie kann man das am besten vermeiden?

Viele Grüße

Sebastian

Beste Antwort im Thema
am 30. Dezember 2015 um 17:22

Zitat:

@LordExcalibur schrieb am 30. Dezember 2015 um 17:26:56 Uhr:

......Kann die Versicherung sich darauf berufen, dass an der Stoßstange bereits ein Vorschaden bestand und daher nicht bzw. nur teilweise zahlen? Wie kann man das am besten vermeiden?

Viele Grüße

Sebastian

Das würde ja bedeuten, dass jemand anderes deine selbst verschuldete Beschädigung jetzt mitzahlen soll. Findest du das korrekt?

Gruß Frank,

der für seine Schäden aufkommt aber nicht für andere Schäden. ;)

71 weitere Antworten
Ähnliche Themen
71 Antworten

Es geht hier eindeutig um eine Wertverbesserung. Daher ist der Abzug berechtigt.

Aber das ist doch nicht richtig so. Die Kosten für die Beseitigung des neuen Schandens ändern sich ja nicht durch den vorhandenen Vorschaden!?!

Themenstarteram 31. Dezember 2015 um 19:19

Ich melde mich nochmal.

Wenn der Vorschaden nicht vorhanden wäre, müsste die Stoßstange auch getauscht werden. Die Schadenhöhe wäre dadurch unverändert.

Der Vorschaden wurde bisher nicht repariert, da es eher ein optische Makel war, der mich nicht weiter gestört hat. Der jetzige Schaden ist nicht nur optischer Natur und stört mich schon. Ich sehe es schon ein, dass ich durch den Tausch der Stoßstange eine bessere Stoßstange zurück bekomme. Die Frage ist jetzt halt was das Wert ist. Eine Verbesserung hat man doch eigentlich immer, wenn ein gebrauchtes Teil ausgetauscht wird....

In den beschriebenen Fall handelt es sich tatsächlich um nur eine Versicherungsgesellschaft, da der Unfallgegner und ich bei der gleichen Versicherung versichert sind.

Gerade dafür gibt es den Abzug neu für alt bei der Vollkasko. Hier geht es um die Haftpflicht. Und es kommt immer auf die Teile an. Für einen beschädigten alten Reifen bekommst du einen neuen mit Abzug. Der ist jetzt langlebiger, du hast einen Vorteil. Für einen neuen Reifen bekommst du einen neuen Reifen ohne Abzug, da neu für neu. Mein Wagen wurde schwer beschädigt, teilweise musste ich neu für alt mittragen. Eben nur für bestimmte Teile. Die Summe am Ende konnte sich sehen lassen.

Zitat:

@LordExcalibur schrieb am 31. Dezember 2015 um 20:19:47 Uhr:

Wenn der Vorschaden nicht vorhanden wäre, müsste die Stoßstange auch getauscht werden. Die Schadenhöhe wäre dadurch unverändert.

So sehen vernunftbegabte und logisch denkende Menschen das. Mit solchen hast Du aber nicht zu tun.

Zitat:

In den beschriebenen Fall handelt es sich tatsächlich um nur eine Versicherungsgesellschaft, da der Unfallgegner und ich bei der gleichen Versicherung versichert sind.

Na da kannst Du doch hautnah erfahren, was "Deine" Versicherung wirklich taugt...

am 1. Januar 2016 um 16:32

Bei welcher Versicherung bist du denn?

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 31. Dezember 2015 um 20:05:18 Uhr:

Aber das ist doch nicht richtig so. Die Kosten für die Beseitigung des neuen Schandens ändern sich ja nicht durch den vorhandenen Vorschaden!?!

Durch die Beseitigung eines vorher vorhandenen Schadens ist der Fahrzeugwert nach Reparatur aber unter Umständen höher als vor dem zweiten Unfall. Dieser Vorteil wird im Schadenfall abgezogen wenn es sauber läuft - ob das jetzt neu für alt oder Wertverbesserung heißt.

Hier geht es aber um den Fahrzeugwert, nicht um den des betreffenden Bauteils. So kann z.B. eine dicke Macke an einem fast neuen Fahrzeug eine Wertverbesserung begründen, die gleiche Macke an einer rundum vermackten Kiste nicht.

In solchen Fällen ist für den Geschädigten der beste Weg zum Gutachter und offen den Vorschaden erwähnen. So läuft man weder Gefahr dass einem jemand Betrugsabsicht unterstellen kann noch dass die Versicherung unangemessen viel für einen Vorschaden abzieht.

Auch bei Reifen wo das Beispiel kam: Es zählt das Fahrzeug, nicht der Reifen alleine. So gibt es für einen 5mm-Reifen keinen Abzug, ein Gebrauchtwagen wird mit 5mm-Reifen nicht billiger gehandelt als einer mit 7mm Reifen. Unter 3mm sieht das irgendwann anders aus ...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 1. Januar 2016 um 12:26:53 Uhr:

Zitat:

@LordExcalibur schrieb am 31. Dezember 2015 um 20:19:47 Uhr:

Wenn der Vorschaden nicht vorhanden wäre, müsste die Stoßstange auch getauscht werden. Die Schadenhöhe wäre dadurch unverändert.

So sehen vernunftbegabte und logisch denkende Menschen das. Mit solchen hast Du aber nicht zu tun.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 1. Januar 2016 um 12:26:53 Uhr:

Zitat:

In den beschriebenen Fall handelt es sich tatsächlich um nur eine Versicherungsgesellschaft, da der Unfallgegner und ich bei der gleichen Versicherung versichert sind.

Na da kannst Du doch hautnah erfahren, was "Deine" Versicherung wirklich taugt...

Soso, eine beschädigte bzw verkratzte Stoßstange ist also genau so viel Wert wie eine neue und frisch lackierte??

Hier hat ein Abzug (für zB Spotrepair)zu erfolgen, alles andere wäre nicht OK.

Grüße

Steini

am 2. Januar 2016 um 1:05

Zitat:

@Sugar03 schrieb am 30. Dezember 2015 um 21:00:23 Uhr:

Für die bereits vorhandenen Vorschäden, wird ein Abzug vorgenommen. Der neue Schaden müsste trotzdem reguliert werden. Das sieht doch ein Sachverständiger, wie die Unfallschäden zustande gekommen sind.

Nicht umbedingt. Mein Gutachter hat keinen Neu für Alt-Ausgleich gemacht. Meine Stoßstange hatte vor dem (unverschuldeten) Unfall Kratzer und war vom Vorbesitzer miserabel lackiert worden. Sie wurde OHNE Ausgleich gegen eine neue getauscht.

Wenn sogar so eine mies lackierte Stoßstange zu keiner Wertsteigerung führt, dürfte das bei leichten Kratzern keinesfalls der Fall sein. Der Dekra-Gutachter hat mir damals gesagt, daß diese Faktoren bei Gebrauchtwagen ab einem bestimmten Alter keine Rolle mehr spielen. Ein 10 Jahre altes Auto ohne Kratzer ist nur aus diesem Umstand nicht 1000€ mehr wert. Bei einem Neuwagen mag das anders aussehen.

Zitat:

@steini111 schrieb am 1. Januar 2016 um 23:40:47 Uhr:

Soso, eine beschädigte bzw verkratzte Stoßstange ist also genau so viel Wert wie eine neue und frisch lackierte??

Hier hat ein Abzug (für zB Spotrepair)zu erfolgen, alles andere wäre nicht OK.

Grüße

Steini

Das ist formal völlig korrekt. Aber macht es vernünftigerweise wirklich immer Sinn?

z. B.: Neuer Stoßfänger = 1.000,- €. Abzug Vorschaden = 250,-€. Ermittlung durch GA = 350,-€.

Dann spinne ich mal weiter:

Ich sage, dass ich ein HWS habe und fordere € 100,-- Schmerzensgeld.

Die Versicherung zahlt ohne Prüfung, da ein anzufordernder Arztbericht teurer sein könnte? :confused:

am 2. Januar 2016 um 9:28

Tja, deutsche Mentalität. Geiz ist Geil. Nimm mit was du bekommen kannst. Regeln gelten für andere aber nicht für mich....... :D

Natürlich sind nicht alle Deutschen so und in anderen Ländern ist das nicht anders.......

Gruß Frank,

genug vom Thema abgewichen. ;)

Zitat:

@germania47 schrieb am 2. Januar 2016 um 09:44:36 Uhr:

Dann spinne ich mal weiter:

Ich sage, dass ich ein HWS habe und fordere € 100,-- Schmerzensgeld.

Die Versicherung zahlt ohne Prüfung, da ein anzufordernder Arztbericht teurer sein könnte? :confused:

Sowas fände ich völlig korrekt und würde es Begrenzung der Schadenshöhe nennen.

Zitat:

@germania47 schrieb am 2. Januar 2016 um 09:44:36 Uhr:

Dann spinne ich mal weiter:

Ich sage, dass ich ein HWS habe und fordere € 100,-- Schmerzensgeld.

Die Versicherung zahlt ohne Prüfung, da ein anzufordernder Arztbericht teurer sein könnte? :confused:

Nö. Kosten hat zunächst der Verletzte.

Bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld muss der Verletzte den Beweis erbringen, dass er Verletzungen durch den Unfall erlitten hat und der Unfall ursächlich für diese erlittenen Verletzungen ist.

Hierzu benötigt er einen Arztbericht und ggfs. einen Ra, was er selbst oder die Versichertengemeinschaft (Krankenkasse, Rechtschutzversicherung) bezahlt.

O.

Zitat:

@steini111 schrieb am 1. Januar 2016 um 23:40:47 Uhr:

Soso, eine beschädigte bzw verkratzte Stoßstange ist also genau so viel Wert wie eine neue und frisch lackierte??

Wen interessiert das?

Nochmal, es geht nicht um den Wert der Stoßstange sondern um den Wert des Fahrzeuges.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unverschuldeter Unfall bei Vorschäden?