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Unverschuldeter Unfall bei Vorschäden?

Themenstarteram 30. Dezember 2015 um 16:26

Hallo,

folgender Fall:

Ein Fahrzeug hatte vor einigen Monaten einen kleinen, selbst verschuldeten Parkrempler. Der Schaden des Gegners wurde von der Haftpflicht beglichen, der eigene Schaden trotz Vollkasko bisher nicht (Schaden < Selbstbeteiligung). Dabei handelt es sich um einen Lackschaden an der Stoßstange hinten.

Nun hatte das gleiche Fahrzeug einen unverschuldeten Auffahrunfall bei dem die Stoßstange hinten an der anderen Seite beschädigt wurde und ausgetauscht werden muss.

Kann die Versicherung sich darauf berufen, dass an der Stoßstange bereits ein Vorschaden bestand und daher nicht bzw. nur teilweise zahlen? Wie kann man das am besten vermeiden?

Viele Grüße

Sebastian

Beste Antwort im Thema
am 30. Dezember 2015 um 17:22

Zitat:

@LordExcalibur schrieb am 30. Dezember 2015 um 17:26:56 Uhr:

......Kann die Versicherung sich darauf berufen, dass an der Stoßstange bereits ein Vorschaden bestand und daher nicht bzw. nur teilweise zahlen? Wie kann man das am besten vermeiden?

Viele Grüße

Sebastian

Das würde ja bedeuten, dass jemand anderes deine selbst verschuldete Beschädigung jetzt mitzahlen soll. Findest du das korrekt?

Gruß Frank,

der für seine Schäden aufkommt aber nicht für andere Schäden. ;)

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am 30. Dezember 2015 um 17:22

Zitat:

@LordExcalibur schrieb am 30. Dezember 2015 um 17:26:56 Uhr:

......Kann die Versicherung sich darauf berufen, dass an der Stoßstange bereits ein Vorschaden bestand und daher nicht bzw. nur teilweise zahlen? Wie kann man das am besten vermeiden?

Viele Grüße

Sebastian

Das würde ja bedeuten, dass jemand anderes deine selbst verschuldete Beschädigung jetzt mitzahlen soll. Findest du das korrekt?

Gruß Frank,

der für seine Schäden aufkommt aber nicht für andere Schäden. ;)

Zitat:

@LordExcalibur schrieb am 30. Dezember 2015 um 17:26:56 Uhr:

Kann die Versicherung sich darauf berufen, dass an der Stoßstange bereits ein Vorschaden bestand also nur den Schaden zahlen muss, den ihr Kunde verursacht hat.

Wie kann man das am besten vermeiden? die Versicherung betrügen?

Viele Grüße

Sebastian

Leute wie Du sind das Letzte.

Also, ich will hier nicht - wie andere - den Moralapostel machen. Zumal ich davon ausgehe, dass so mancher, der hier so großkotzig mit dem Zeigefinger droht, wenn es ihn selber betrifft, nicht anders denkt, als du.

Du kannst ja offensichtlich davon ausgehen, dass deine Versicherung den Vorschaden in den Akten hat. Es wäre also höchst riskant, den Versuch zu unternehmen, diesen Schaden nicht angeben zu wollen. Wenn ein Austausch des Stoßfängers nach dem Parkrempler nicht erforderlich war, solltest du auch nur den Austausch des Stoßfängers und die Lackierung abzüglich der Kosten, die für eine Anlackierung (d. h. es wird nicht der komplette Stoßfänger sondern nur der beschädigte Bereich lackiert) angefallen wären, bei deiner Versicherung geltend machen.

Sehr richtig, das mit dem Moralapostel!

Sein Versicherer ist hier ja außen vor. Hier geht um einen Fremdversicherer, der ja (bisher) keine Kenntnis von dem Vorschaden haben kann.

Ich würde ihm empfehlen, den Schaden bei dem gegnerischen Versicherer anzugeben. Bei Kleinigkeiten mag denen das zu aufwändig sein, hier noch feststellen zu lassen, was eine Teillackierung kosten würde.

Mit Pech wird etwas abgezogen, mit Glück oder aufgrund der für den Sachbearbeiter erkennbar seltenen Ehrlichkeit in einem solchen Falll, vielleicht auch nichts. Und das hast Du wohl mit Deiner Frage hoffentlich gemeint! :rolleyes:

Es gibt aber ein Unterschied zwischen Betrug und Moral:

§263 StGb

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Vermögensvorteil

Der Vermögensvorteil ist insofern gegeben, als dass er den bestehenden Schaden am Auto selber hätte zahlen müssen. Er will sich nun besser stellen, in dem er den Versicherer den Schaden mitbezahlen lässt.

Beschädgung der Vermögensphäre eines Dritten

Dieser rechtswidrige Vermögensvorteil geht zu Lasten des Versicherers.

Unterdrückung wahrer Tatsachen

Verschweigen des Vorschadens

Erregung des Irrums

Zitat:

Durch die Täuschungshandlung muss ein Irrtum erregt oder unterhalten werden. Irrtum ist eine Fehlvorstellung, d.h. der Wirklichkeit widersprechende Vorstellung, über Tatsachen (hier Schadenfreiheit). Erregt wird ein Irrtum, wenn der Irrtum durch den Täter selbst verursacht wird (hier Nichtangabe des Vorschadens) (Kausalität erforderlich). Unterhalten wird ein Irrtum, wenn der Täter das Opfer in seiner falschen Vorstellung bestärkt.

Nochmal: Diese Sache hat absolut nichts mit Moral zu tun. Es schlichtweg betrügerisch.

@ Phaetoninteresser

 

Der getretene Hund bellt!

@ gammoncrack

Die Versicherungen tauschen sich auch aus!

von wem wurde ich den getreten?

solltest du nicht lieber versuchen meine argumente zu widerlegen; aber klar wenn das nicht geht wird man - wie in Foren üblich - persönlich.

Wie soll das denn funktionieren? Erkläre doch einmal bitte, aber vergiss dabei den Datenschutz nicht. Der Austausch würde nämlich die ganz bewusst im HIS hinterlegten Datenschutzbestimmungen übergehen.

@ gammoncrack

aber du hast natürlich Recht, ich habe nicht daran gedacht, dass es sich hier zum zwei verschiedenen Versicherungen handelt

am 30. Dezember 2015 um 19:23

Bis jetzt ist ja noch nichts passiert. Eine Frage wurde gestellt und beantwortet.

Gruß Frank,

der hofft, dass alles mit rechten Dingen ablaufen wird.

Lass ein Gutachten erstellen und schalte einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein - wenn die Stoßstange gewechselt werden muss, wird das kein Bagatellschaden unter ca. 800 € sein. Der Gutachter wird den Vorschaden berücksichtigen.

Meine Meinung - auch meine Stoßstange (am Golf) hat etliche Lackmacken. Wenn mir da jetzt einer drauf fährt, so dass die Stoßstange gewechselt werden muss, müsste sie ja in jedem Fall lackiert werden. Meiner Meinung nach ist da kein Abzug gerechtfertigt, genaueres wird Dir der Anwalt (auf den Du ein Recht hast) sagen können.

So kann hier keiner Betrug schreien und für die Versicherung (oder für uns alle) wird es richtig teuer...:D

@ tomold

Gibt`s sonst noch irgend welche Vorschläge, die die Sache richtig teuer machen? Und das mit dem Vorschaden diskutieren wir zur Zeit auch gerade!

Na ja, wenn der TE es nicht teuer macht, könnte er wirtschaftliche Nachteile erleiden.

Wenn der TE meinen Vorschlägen folgt, ist er auf der sicheren Seite.

Für die bereits vorhandenen Vorschäden, wird ein Abzug vorgenommen. Der neue Schaden müsste trotzdem reguliert werden. Das sieht doch ein Sachverständiger, wie die Unfallschäden zustande gekommen sind.

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