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Unverschuldeter Unfall bei Vorschäden?

Themenstarteram 30. Dezember 2015 um 16:26

Hallo,

folgender Fall:

Ein Fahrzeug hatte vor einigen Monaten einen kleinen, selbst verschuldeten Parkrempler. Der Schaden des Gegners wurde von der Haftpflicht beglichen, der eigene Schaden trotz Vollkasko bisher nicht (Schaden < Selbstbeteiligung). Dabei handelt es sich um einen Lackschaden an der Stoßstange hinten.

Nun hatte das gleiche Fahrzeug einen unverschuldeten Auffahrunfall bei dem die Stoßstange hinten an der anderen Seite beschädigt wurde und ausgetauscht werden muss.

Kann die Versicherung sich darauf berufen, dass an der Stoßstange bereits ein Vorschaden bestand und daher nicht bzw. nur teilweise zahlen? Wie kann man das am besten vermeiden?

Viele Grüße

Sebastian

Beste Antwort im Thema
am 30. Dezember 2015 um 17:22

Zitat:

@LordExcalibur schrieb am 30. Dezember 2015 um 17:26:56 Uhr:

......Kann die Versicherung sich darauf berufen, dass an der Stoßstange bereits ein Vorschaden bestand und daher nicht bzw. nur teilweise zahlen? Wie kann man das am besten vermeiden?

Viele Grüße

Sebastian

Das würde ja bedeuten, dass jemand anderes deine selbst verschuldete Beschädigung jetzt mitzahlen soll. Findest du das korrekt?

Gruß Frank,

der für seine Schäden aufkommt aber nicht für andere Schäden. ;)

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am 4. Januar 2016 um 20:21

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 30. Dezember 2015 um 19:01:49 Uhr:

Zitat:

@LordExcalibur schrieb am 30. Dezember 2015 um 17:26:56 Uhr:

Kann die Versicherung sich darauf berufen, dass an der Stoßstange bereits ein Vorschaden bestand also nur den Schaden zahlen muss, den ihr Kunde verursacht hat.

Wie kann man das am besten vermeiden? die Versicherung betrügen?

Viele Grüße

Sebastian

Leute wie Du sind das Letzte.

Lies dir das mal durch und dann erzähl mir, was daran sachlich ist. Das ist ein persönlicher Angriff auf den Themensteller!!!!!

Ich würde vorschlagen, mit dem Draufhauen aufzuhören und sich wieder lieb zu haben. :)

am 4. Januar 2016 um 20:35

ok da kann man jetzt unterschiedlicher meinung sein.

ich sagte ich schrieb sachlich oder meine meinung. und das ist meine meinung und kein persönlicher angriff. damit muss man umgehen. ich habe diese aber dargelegt und begründet und dem aufmerksamen leser wird nicht entgangen sein, dass der TE nicht widersprach.

insofern scheine ich mit meiner "Interpretation" des Textes des TE nicht ganz so weit von der Wirklichkeit weggewesen zu sein.

EDIT: Im folgenden räumte er ja auch ein, dass er verstanden habe, dass der Vorschadne relevant ist, was ebenfalls eher für meine Interpretation spricht.

am 4. Januar 2016 um 20:36

Zitat:

@Norbert5 schrieb am 4. Januar 2016 um 21:33:26 Uhr:

Ich würde vorschlagen, mit dem Draufhauen aufzuhören und sich wieder lieb zu haben. :)

wer haut denn hier?, wir diskutieren.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 4. Januar 2016 um 21:36:24 Uhr:

Zitat:

@Norbert5 schrieb am 4. Januar 2016 um 21:33:26 Uhr:

Ich würde vorschlagen, mit dem Draufhauen aufzuhören und sich wieder lieb zu haben. :)

wer haut denn hier?, wir diskutieren.

Na ja, der Begriff ist wohl dann eher interpretierungsbedürftig.

am 4. Januar 2016 um 20:58

Zitat:

@Backside schrieb am 4. Januar 2016 um 19:49:05 Uhr:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 4. Januar 2016 um 18:10:14 Uhr:

kommt jetzt noch eine sachlich gegenargumentation von dir.. vermutlich nicht.

Was zum Geier willst du denn hier hören ?

08/15 Standard.

Vorschaden am Fahrzeug vorhanden, durch unverschuldeten Unfall ist Schadenserweiterung eingetreten, Gutachter ermittelt den Umfang der Schadenswerweiterung u. ggf. Wertminderung, das und die übrigen Schadenspositionen treibt der Anwalt bei der Versicherung ein, ggf. zur fiktiven Abrechnung.

Fall Ende, keine 3 Zeilen wert.

Ausser der Sachbearbeiter will Mitarbeiter des Vormittags werden, wittert Versicherungsbetrug und spielt Scheibe - dann zieht sich das ein wenig und wird am Ende teurer für die Versicherung.

Sehr trefflicher Beitrag.

Danke dafür.

:)

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