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Unverschuldeter Unfall bei Vorschäden?

Themenstarteram 30. Dezember 2015 um 16:26

Hallo,

folgender Fall:

Ein Fahrzeug hatte vor einigen Monaten einen kleinen, selbst verschuldeten Parkrempler. Der Schaden des Gegners wurde von der Haftpflicht beglichen, der eigene Schaden trotz Vollkasko bisher nicht (Schaden < Selbstbeteiligung). Dabei handelt es sich um einen Lackschaden an der Stoßstange hinten.

Nun hatte das gleiche Fahrzeug einen unverschuldeten Auffahrunfall bei dem die Stoßstange hinten an der anderen Seite beschädigt wurde und ausgetauscht werden muss.

Kann die Versicherung sich darauf berufen, dass an der Stoßstange bereits ein Vorschaden bestand und daher nicht bzw. nur teilweise zahlen? Wie kann man das am besten vermeiden?

Viele Grüße

Sebastian

Beste Antwort im Thema
am 30. Dezember 2015 um 17:22

Zitat:

@LordExcalibur schrieb am 30. Dezember 2015 um 17:26:56 Uhr:

......Kann die Versicherung sich darauf berufen, dass an der Stoßstange bereits ein Vorschaden bestand und daher nicht bzw. nur teilweise zahlen? Wie kann man das am besten vermeiden?

Viele Grüße

Sebastian

Das würde ja bedeuten, dass jemand anderes deine selbst verschuldete Beschädigung jetzt mitzahlen soll. Findest du das korrekt?

Gruß Frank,

der für seine Schäden aufkommt aber nicht für andere Schäden. ;)

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Das wird wohl nur ein Gutachter v. Der Versicherung feststellen können. Die Abzüge sind wohl notwendig, damit Versicherungen für uns alle bezahlbar bleiben.

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 30. Dezember 2015 um 20:22:53 Uhr:

@ gammoncrack

aber du hast natürlich Recht, ich habe nicht daran gedacht, dass es sich hier zum zwei verschiedenen Versicherungen handelt

Überhaupt kein Problem. :)

@ Phaentoninteresser

Welche Argumente denn?

@ gammoncrack zu "aber vergiss den Datenschutz nicht"

Mir ist das selbst passiert. Ich habe sogar einen Prozess deshalb geführt, wegen Verletzung des Datenschutzes. Das Gericht hat auf die Teilungserklärung der Versicherung verwiesen und ich war hinten runter. Dabei ging es noch nicht ein mal um den Austausch zwischen zwei Versicherern, sondern um meinen Dienstherrn, der einen Sachverhalt (Kfz-Unfall auf einer Dienstfahrt) aus meiner Personalakte an meine Versicherung weitergegeben hat, sogar ohne dass die Versicherung danach gefragt hat. Ich bin zwar nach wie vor davon überzeugt, dass das nicht zulässig war, aber wie gesagt, das OLG sah das anders.

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 30. Dezember 2015 um 21:48:13 Uhr:

@ Phaentoninteresser

Welche Argumente denn?

die Darlegung, dass das Anliegen vom Themenstarter, den Tatbestanad des Betruges erfüllt.

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 30. Dezember 2015 um 22:00:03 Uhr:

@ gammoncrack zu "aber vergiss den Datenschutz nicht"

Mir ist das selbst passiert. Ich habe sogar einen Prozess deshalb geführt, wegen Verletzung des Datenschutzes. Das Gericht hat auf die Teilungserklärung der Versicherung verwiesen und ich war hinten runter. Dabei ging es noch nicht ein mal um den Austausch zwischen zwei Versicherern, sondern um meinen Dienstherrn, der einen Sachverhalt (Kfz-Unfall auf einer Dienstfahrt) aus meiner Personalakte an meine Versicherung weitergegeben hat, sogar ohne dass die Versicherung danach gefragt hat. Ich bin zwar nach wie vor davon überzeugt, dass das nicht zulässig war, aber wie gesagt, das OLG sah das anders.

Übel. Ich halte das auch nicht für zulässig. Aber vor Gericht und auf hoher See. Und wenn dann noch der "unabhängige" BGH gegen eine staatliche Institution Recht sprechen soll, ja dann......

Hallo Sebastian,

die einzig sinnvolle und zielführende Antwort kam bereits von tomold. Lass von einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten erstellen. Weise ihn auf den Vorschaden hin und er wird die Schadenhöhe beziffern. Die Kosten des GA muss der Unfallverursacher tragen.

PS:

Das Letzte sind Leute, die Andere ohne jeden Anlass als Betrüger betiteln, nur weil sie eine ganz normale und berechtigte Frage gestellt haben!

am 31. Dezember 2015 um 6:47

Zitat:

@rrwraith schrieb am 31. Dezember 2015 um 07:06:32 Uhr:

Hallo Sebastian,

die einzig sinnvolle und zielführende Antwort kam bereits von tomold. Lass von einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten erstellen. Weise ihn auf den Vorschaden hin und er wird die Schadenhöhe beziffern. Die Kosten des GA muss der Unfallverursacher tragen.

PS:

Das Letzte sind Leute, die Andere ohne jeden Anlass als Betrüger betiteln, nur weil sie eine ganz normale und berechtigte Frage gestellt haben!

Tja, nur bei dieser sinnvollen Art wird mit Sicherheit der Vorschaden dokumentierert und die Gefahr eines Abzuges steht im Raum. Und die Frage war ja, wie genau das vermieden werden kann.

Somit ist der Eindruck entstanden, jemand will sich "eventuell" an dem Schaden, ungerechtfertigt, bereichern. Auf Kosten der Versicherung oder noch schlimmer, auf Kosten der gesammten Versichertengemeinschaft. Somit kann und ist, durch so eine "unglückliche Fragestellung", die Volksseele einfach hochgekocht, was zum Teil eine drastische Wortwahl zur Folge hatte.

Ach ja, zu deinem PS:

Für "mich" und wahrscheinlich einige andere wäre es eine ganz normale Frage gewesen, wenn

die Formulierung "vermieden werden kann" in dem Thread vermieden worden wäre. ;)

Gruß Frank,

der sich für das neue Jahr vornimmt :D, unmissverständlich zu formulieren und dessen Vorsatz wahrscheinlich wieder scheitern wird. ;)

 

am 31. Dezember 2015 um 7:52

Der ganze Aufwand mit Gutachter ist letztendlich wahscheinlich teurer, als wenn man gleich die Stoßstange hätte erneuern lassen ohne die ganze Rechnerei, die die Sache nicht wesentl. Billiger macht. Da rechnet sich der Aufwand nicht mehr zu Gunsten d. Versicherung.

Zitat:

@Frank128 schrieb am 31. Dezember 2015 um 07:47:30 Uhr:

Ach ja, zu deinem PS:

Für "mich" und wahrscheinlich einige andere wäre es eine ganz normale Frage gewesen, wenn

die Formulierung "vermieden werden kann" in dem Thread vermieden worden wäre. ;)

Gruß Frank,

der sich für das neue Jahr vornimmt :D, unmissverständlich zu formulieren und dessen Vorsatz wahrscheinlich wieder scheitern wird. ;)

Hallo Frank,

ich halte die Frage des TE auch in der Formulierung durchaus für legitim.

Es hat genügend Fälle gegeben, in denen Versicherungen auf Grund eines geringen Vorschadens die Schadensersatzzahlung übermäßig gekürzt, oder sogar komplett verweigert haben.

Nur ein Sachverständiger kann feststellen, ob und in welcher Höhe eine Schadenserweiterung eingetreten ist.

am 31. Dezember 2015 um 8:55

Zitat:

@rrwraith schrieb am 31. Dezember 2015 um 09:32:12 Uhr:

Hallo Frank,

ich halte die Frage des TE auch in der Formulierung durchaus für legitim.

Es hat genügend Fälle gegeben, in denen Versicherungen auf Grund eines geringen Vorschadens die Schadensersatzzahlung übermäßig gekürzt, oder sogar komplett verweigert haben.

Nur ein Sachverständiger kann feststellen, ob und in welcher Höhe eine Schadenserweiterung eingetreten ist.

Ich finde es wichtig, das jeder seine eigene Meinung hat und sie auch vertritt.

Und jeder geht natürlich anders auf die Frage ein. Der "Eine" so weil er eventuell solche Fälle von unberücksichtigter Kürzung kennt, der "Andere" vielleicht Fälle von Versicherungsbetrug kennt.

Und schon sind wir in der Diskussion, natürlich nicht immer mit einer Meinug, aber hoffentlich wenigstens mit einer eigenen.

Gruß Frank,

der schon auch schon seine Meinung geändert hat wenn er überzeugt wurde dass er falsch liegen könnte. ;)

Ich versteh das Geschrei hier nicht. Wenn bedingt durch den letzten Schaden der Stoßfänger gewechselt werden muß, dann wäre das wahrscheinlich auch nötig, wenn der Vorschaden repariert worden wäre.

Was sollte hier also in Abzug gebracht werden?

am 31. Dezember 2015 um 11:23

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 31. Dezember 2015 um 12:12:14 Uhr:

Ich versteh das Geschrei hier nicht. Wenn bedingt durch den letzten Schaden der Stoßfänger gewechselt werden muß, dann wäre das wahrscheinlich auch nötig, wenn der Vorschaden repariert worden wäre.

Was sollte hier also in Abzug gebracht werden?

Da wäre eine praktische Lösung. Ich fahre so in der Gegend rum und beschädige zum Beispiel meinen Kotflügel. Dicke Delle, Farbe weg, oh Weh erst Rost dann ein Loch durch den Rost.... Und einige Zeit später: Hurra jemand nimmt mir die Vorfahrt und mein Kotflügel wird beschädigt. Tja jetzt muss er ausgetauscht werden. So ein Glück. Jetzt wird alles funkelniegelnagel neu gemacht. Freu. Und bezahlen tut es ein anderer. Doppelfreu.

Gruß Frank,

der das jetzt nicht so ganz ernst meint. ;)

Und nun mal das Ganze aus der Gegenperspektive:

Du hast gerade selbst eine kleine Delle in die Tür Deines neuen Autos fabriziert. Als Du so davor stehst und überlegst, wie doll Du Dich ärgern sollst, komme ich vorbei und trete so richtig mit Schmackes eine Riesendelle in Deine Tür. Als Du mich entgeistert ansiehst, sage ich nur: "Reg Dich nicht auf, ist doch nichts passiert, die Tür war doch schon kaputt!":D

am 31. Dezember 2015 um 11:38

:D :D

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