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Unfall an der Tankstelle 100% Unbeteiligt Versicherung will nicht zahlen, Anwalt inkompetent?

Themenstarteram 8. Februar 2016 um 15:57

Hallo, Ich weiß langsam wirklich nicht weiter und wollt daher mal wissen ob hier jemand was dazu sagen kann.

Es geht um folgendes: Ich war im Auto mit meiner Freundin und ihrer Mutter an der Tankstelle

Als wir nach dem Tanken grade drin sassen und ich den anschalter drücken wollte

kam plötzlich ein kleiner mini Bus in die ausfahrt gebrettert und rasiert mir die rechte auto Seite spiegel, Türgriff/ Tür delle schrammen nicht mal die Heckschürze kam unverletzt davon und hängt da nun runter.

Gutachter hat sich das dann alles angeguckt und den schaden auf ca. 6.800 Euro gewertet.

Er meinte schon das die Versicherung nicht einfach zahlen wird und riet uns zu einem anwalt.

Wir haben dann einen gefunden und übergaben ihm die Dokumente.

Dann kamen plötzlich schreiben von der Versicherung "wie konnten sie es nur an einen anwalt abgeben das sind doch persönliche dinge diesen müssen sie selbst zahlen usw"

Wir zum Anwalt der alles nur Humbug angst Macherei.

Dann kurz vor Weihnachten bekamen wir ohne jegliche Information 1600 Euro auf unser Konto.

Wir direkt beim Anwalt angerufen der mal wie immer nicht da aber kümmert sich sofort darum wenn er da ist. Dann kam ein Anruf von ihm und er meinte ja das sei normal das sie nur die Anzahlung der Rest kommt.

Dann plötzlich kam in der nächsten Woche ein Brief von der Versicherung zugestellt durch den anwalt

und dort drin stand für die Versicherung ist der wagen ein Totalschaden und für 4.000 Euro kommt in jemand aus Hamburg abkaufen. Wenn wir wollen ok ansonsten hat es sich für Sie erledigt. Anwalt sofort hingefahren mal wieder nicht da Seriengeräten meinten keine Panik das ist ganz normal einfach ignorieren.

Anwalt meldete sich dann erst im Neujahr wieder und hat einen Termin mit uns vereinbart.

Und erklärte uns dann ziemlich zügig tja das ist Gesetz so daran kann man nichts mehr ändern.

Das Auto war von dem Unfall sowas von kein Totalschaden, die Bremsscheiben und Klötze wurden sogar noch 2 Wochen vorher noch erneuert für rund 600 Euro.

Das kann doch einfach nicht Wahr sein, da Tankt man an der Tanke ist wieder in seinem Auto dann kommt da so ein Penner angeflogen mit einem Mini Bus und ich steh da nun? Soll nun mein Auto verkaufen das Auto ist ja nicht mal ganz abgezahlt das ist der größte Schwachsinn den ich je gehört habe das kann doch nicht "Gesetzt" sein. Und wenn doch dann wirklich scheiß auf dieses Land und Rechtssystem.

Schon wenn ich drüber schreibe komme ich auf 180.

Und noch was, es gab nicht einmal ein Treffen zwischen uns und dem Anwalt, wir waren nur einmal da als wir das vertreten (oder wie es heißt) unterzeichnen sollten.

Danach gab es kein treffen mehr bis zum besagten oben im Neujahr.

Das Auto steht nun bei uns in der Tiefgarage und will endlich repariert werden.

Entweder hat doch der Anwalt einen scheiß getan, sich dafür nicht interessiert oder für sich selber was mit der Versicherung ausgehandelt.

Ich hätte gedacht das es so abläuft, Anwalt versucht den Schadensersatz von der Versicherung zu bekommen sollte die sich quer stellen geht es vor Gericht und der Richter entscheidet.

Aber so kann doch nicht wahr sein.

Fahrzeug handelt es sich um einen Lexus IS 250 F-Sport von 2007

vor dem Unfall keine Beschädigungen ca 160 tausend gelaufen.

Wo es das Fahrzeug für 4000 Euro gibt ist mir bis heut ein Rätsel.

 

Hoffe jemand kommt beim Lesen noch mit.

 

 

Beste Antwort im Thema

Das Wichtigste fehlt. Was hat der Gutachter denn zum Wiederbeschaffungs- und Restwert geschrieben?

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Das Wichtigste fehlt. Was hat der Gutachter denn zum Wiederbeschaffungs- und Restwert geschrieben?

Hast du überhaupt ein Gutachten, da steht normal alles drinnen.

WBW, Restwert, Rep.Kosten usw

So ein Anwalt hat auch schon mal Termine bei Gericht. Ein Anwalt, der seine gesamte Zeit nur in seiner Kanzlei wäre, wäre nichts für mich...

Moin, Moin!

(...) und was für ein Gutachter war das? Von der Versicherung bestimmt? Eigener? Vom Gericht bestimmt sicher noch nicht. Grundsätzlich hat aber die Versicherung in einem Punkt recht, zum Anwalt geht man eigentlich erst, wenn Probleme auftreten. (...) Weil dadurch zusätzlich Kosten entstehen, gleiches übrigens auch für den Sachverständigen, wenn der nicht von der Versicherung geschickt wird. (...) wenn du aber bereits einen RA hast, verstehe ich die ganzen Fragen nicht. Ist das nur ein "Anwalt für Scheidungen", oder kennt er sich auch mit der Sache aus?

G

HJÜ

am 8. Februar 2016 um 16:21

@TE

Willkommen im Forum.

Normalerweise kommt spätestens an dieser Stelle der weise Forumsrat: "Geh auf jeden Fall zum Anwalt". Aber da bist du ja schon. Dumm gelaufen.

Hinsichtlich der Schadenhöhe würde sich hier sicherlich der eine oder andere noch auslassen. Dazu müsstest du aber die konkreten Zahlen aus deinem Gutachten mitteilen (Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert).

Da muss ich schon widersprechen. Wenn ich geschädigt wurde, kann ich sofort einen Anwalt einschalten. Das geht der Versicherung gar nichts an. Der Anwalt sollte dann einen freien Sachverständigen hinzuziehen. Einen Sachverständigen der Versicherung kann ich jederzeit ablehnen. Also: Grundsätzlich hat die Versicherung nicht Recht was den Rechtsanwalt und den Sachverständigen betrifft.

 

Zitat:

@hjluecke schrieb am 8. Februar 2016 um 17:20:16 Uhr:

Moin, Moin!

(...) und was für ein Gutachter war das? Von der Versicherung bestimmt? Eigener? Vom Gericht bestimmt sicher noch nicht. Grundsätzlich hat aber die Versicherung in einem Punkt recht, zum Anwalt geht man eigentlich erst, wenn Probleme auftreten. (...) Weil dadurch zusätzlich Kosten entstehen, gleiches übrigens auch für den Sachverständigen, wenn der nicht von der Versicherung geschickt wird. (...) wenn du aber bereits einen RA hast, verstehe ich die ganzen Fragen nicht. Ist das nur ein "Anwalt für Scheidungen", oder kennt er sich auch mit der Sache aus?

G

HJÜ

Zitat:

@hjluecke schrieb am 8. Februar 2016 um 17:20:16 Uhr:

Moin, Moin!

(...) und was für ein Gutachter war das? Von der Versicherung bestimmt? Eigener? Vom Gericht bestimmt sicher noch nicht. Grundsätzlich hat aber die Versicherung in einem Punkt recht, zum Anwalt geht man eigentlich erst, wenn Probleme auftreten. (...) Weil dadurch zusätzlich Kosten entstehen, gleiches übrigens auch für den Sachverständigen, wenn der nicht von der Versicherung geschickt wird. (...) wenn du aber bereits einen RA hast, verstehe ich die ganzen Fragen nicht. Ist das nur ein "Anwalt für Scheidungen", oder kennt er sich auch mit der Sache aus?

G

HJÜ

Wenn man keine Ahnung hat .....

Themenstarteram 8. Februar 2016 um 17:54

Hallo, das Gutachten hab ich erst morgen zur Hand und werde dann die Zahlen posten bzw meinen Post editieren und hinzufügen.

Der Gutachter wurde von uns beauftragt und den von der Versicherung lehnten wir direkt ab, wäre ja noch schöner son Fuscher von der Versicherung handeln zu lassen.

Zum Anwalt, Gutachter/en natürlich habe ich das Recht erstens sind wir in Deutschland nicht Holland oder Belgien,

Ab einen Schaden von 600-900 Euro steht es mir Frei es an einen Anwalt abzugeben und vollziehen zu lassen erst recht wenn uns die Versicherung von Anfang an versucht einzuschüchtern.

Wie gesagt die genauen Zahlen poste ich dann morgen.

welche Versicherung ist es ??

am 8. Februar 2016 um 18:58

Nun ja.

Mit den Zahlen die bis jetzt vorlegen, kann der Fall schon schlüssig sein.

Schadenhöhe 6800 Euro.

5600 Euro WBW

4000 Euro Restwert ermittelt über die Restwertbörse. Konkretes Kaufangebot wurde euch ja vorgelegt.

Daher Zahlung der Versicherung von 1600 Euro.

Somit der Fall erst mal für die Versicherung richtigerweise erledigt.

Reparatur aufgrund der 130% Regelung und die damit einzuhaltenden Spielregeln allerdings trotzdem möglich.

Wenn das so ist, für was brauch ich da einen Anwalt

Was ist das für ein Anwalt?

Also der Tipp mit den 130% ist wohl am besten. Das dem Anwalt mal vorschlagen.

Dann bitte mal morgen hier die Zahlen aus dem Gutachten schreiben, dann sehen wir weiter.

Grüße

Steini

Zitat:

@celica1992 schrieb am 8. Februar 2016 um 20:07:48 Uhr:

Wenn das so ist, für was brauch ich da einen Anwalt

Du vielleicht nicht, das muss ja nicht für jeden gelten der sich das erste mal mit nem Unfall herumschlägt ;)

Grüße

Steini

Themenstarteram 12. Februar 2016 um 1:37

Hallo habe leider keinen Button gefunden für den Editor.

Hier mal die Daten:

Reparaturkosten ohne mwst: 5.793 €

mwst: 1.100 €

Rep mit mwst: 6,894 €

abzüge für wertverbesserung: 100 €

wiederbeschaffungswert steuerneutral: 7.500 €

Restwert brutto regional ermittelt : 2.500 €

Nutzungsausfall pro Tag/Gruppe 65 € / H

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