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eighty-four'
Unfallwagen als unfallfrei verkaúft!!
Was gilt den als "Unfallfahrzeug"?
Selbst ein Blechschaden mit kaputtem Scheinwerfer, wo die Teile wie Kotflügel und Scheinwerfer komplett ausgebaut und ausgetauscht werden, macht ein KfZ doch bestimmt nicht zum Unfallfahrzeug oder?
Als "Unfall" wird ja meist selbst schon ein Steinschlag in der WS-Scheibe bezeichnet, der über die Versicherung repariert wurde.
Danke für Antworten
aus nem rechtsberatungsforum habe ich diesen text herauskopiert
quelle
eighty-four'
@ th3_fr34k
Dange!!!
Jep, mit nem Blechschaden (ohne Verzug an Karrosserie und Türen) kommt man glaub ich nur schwer auf 1500€.
Tach!
Wie ich mir meinen A4 8E avant gekauft habe, fragte ich natürlich auch nach, ob der Wagen unfallfrei ist. Der Verkäufer antwortete mir, das der hintere Kotflügel einmal instandgesetzt worden ist, das natürlich auch im kaufvertrag drinnen steht. Ich habe mir das Auto vor dem Kauf wirklich gut angeschaut, aber den instandgesetzten Kotflügel habe ich nicht gesehen. Es ist (zum Glück) nichts sichtbar. Weder außen noch innen. Und den hinteren Kotflügel kann man nicht einfach austauschen wie den vorderen. Also diese Rep. wurde professionell durchgeführt. Sonst sind aber keine bekannten Mängel an meinem Auto! (außer den 2 Scheinwerfern die eigentlich einmal wenn sie groß sind Aquarien werden hätten sollen, sind aber mittlerweile beide getauscht. Auf Kulanz bzw. Garantie)!
wolfi
Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn tragende Teile der Karosserie beschädigt bzw. repariert wurden.
Ein Austauschkotflügel oder ne neue Tür machen kein Unfallwagen draus.
Unfallwagen als unfallfrei verkaúft!!
laut diversen aussagen im netz stimmt das so nicht. stell dir vor jemand fliegt mit seinem auto von der straße ab und rutscht über nen acker wobei die felgen kaputtgehn, die spur total verzogen, der auspuff wegfliegt, heck und frontstoßstange wegfliegen, motorhaue und kotflügel verbeult werden und der ganze lack verkratz wird.... einzig der rahmen bleibt unbeschadet.
ist das auto deiner meinung nach unfallfrei, nachdem das komplette auto ausgebeult, gespachtelt und neu lackiert wurde?
um wirklich sicher zu gehen würde ich mir im kaufvertrag bestätigen lassen, dass am ganzen auto keine karosserieteile getauscht, ausgebeult (hagelschaden) oder lackiert wurden und nicht nur das wörtchen "unfallfrei" ankreutzen....
Es geht um den Begriff "unfallfrei".
Dies ist es nur, wenn keine tragenden Teile AUSGETAUSCHT wurden. Ausbeulen und Spachten zählt nicht dazu (bei großen Sachen).
Wenn Du nen Streifschaden an der Seite hast, und Koti + beide Türen durch Neuteile ersetzt werden, ist er unfallfrei.
Werden dabei darunterliegende tragende Teile oder z.B. die C-Säule beschädigt, hast Du nen Unfallwagen.
Ne neue Tür nach nem Blumenkübelkontakt macht auch keinen Unfallwagen draus.
Trotz alle dem sollte der Verkäufer auf Nachlackierungen und ausgetauschte Teile hinweisen.
Gespachteltes kann man eh messen.
Ein Unfallwagen war oder ist am Rahmen beschädigt und muß auf der Richtbank repariert werden.
@faceman22:
Nach der Definition die th3_fr34k gepostet hat, stimmt das nicht.
Ab einem Schaden von >200 Euro ist das Fahrzeug ein Unfallwagen, allerdings muss man das erst auf Nachfrage angeben.
Fragt der potentielle Käufer nicht und das Fahrzeug ist auch nicht als "unfallfrei" im Vertrag beschrieben, dann ist der Verkäufer aus dem Schneider.
Lediglich bei Schäden >1500 Euro muss man auch unaufgefordert den Wagen als Unfallfahrzeug erklären.
Woher stammen denn Deine Informationen?
@jein: wo steht das?
Gruß,
Thilo
Von einem VW-Verkäufer, wo wir unseren Neuwagen her haben.
Unser GTÜ-Gutachter sicht das auch so.
200,- is ja nix. Lass mal ne Tür wegen ner "Einkaufsdelle" bei VW lackieren. Bei nem Golf 5 wollen die 800-1000€.
Dann gäb es ja nur noch Unfallwagen.....
Achja, neulich im SAT1-Automagazin haben die das auch gesagt, dass ein neuer Koti oder ne Austauschtür keinen Unfallwagen draus machen. Ein gespachtelter schon (wäre ein Unfallschaden, aber kein Unfallwagen
).
Unfallwagen als unfallfrei verkaúft!!
Hier ist die Quelle:
http://www.autorep.com/tipps/TIPP-Unfallfrei-Unfallwagen.pdf
Bekommt man bei der großen bunten Suchmaschine als Antwort auf die Frage: was bedeutet unfallfrei
edit: ich habe im Juni zweimal Kaltverformung erleben dürfen - einmal stand mein Auto auf dem Parkplatz und wurde gerammt: 8000 Euro. Eine Woche später Auffahrunfall an der Ampel: 4000 Euro
Jedesmal nichts am Rahmenund niemand verletzt
Meine Rede
Unfallwagen: Tagende Teile beschädigt.
Unfallschaden: Größere Schäden an nicht tragenden Teilen
Bagatellschaden: Nachlackierung wegen Parkdelle....o.ä.
Tschö.
jeder der hier behauptet NUR weiß oder NUR schwarz ist richtig irrt....
in keinem gesetz steht explizit drin "ab 200 Euro schaden ist es ein unfallwagen" oder "nur wenn der rahmen verzogen war muss man es dem käufer mitteilen"...
man kann die frage "ab wann ist ein unfallschaden dem käufer mitzuteilen" also nicht richtig oder falsch beantworten. gesetze sind immer auslegungssache und daher muss man zur beurteilung präzedenzfälle betrachten. laut aussagen meiner quelle (die recht fundiert klingt, deshalb aber noch lange nicht stimmen muss) setzen gerichte wohl häufig 200 Euro bzw. 1500 Euro als schadensgrenze an.
ich denke mein oben gennantes beispiel vom ausritt in den acker verdeutlicht die situation recht gut. kaum jemand wird dabei ernsthaft von einem unfallfreien wagen sprechen, nur weil "tragende teile" (was ja bei selbsttragenden karosserien auch wieder schwammig ist) nicht beschädigt waren.
wirkliche sicherheit für den käufer sein recht auch ohne haarspalterrei vor gericht zu bekommen scheint also nur eine klar verständlich formulierte aussage im kaufvertrag zu geben (s.o.).
Hier mal ein Auszug aus einem Urteil des OLG Köln vom 04.02.2003:
@faceman22 und jein:
Ihr seid euch schon im Klaren darüber, daß Ihr eine Schweizer Seite nach entsprechendem Schweizer Recht zitiert?
Da können wir also getrost Abstand von nehmen, obwohl es durchaus vernünftig klingt.
Gruß,
Thilo
Derzeit außer Betrieb...
Hierzulande gilt aber das, was Thilo gepostet hat.
Wenn Du mir Dein Auto als unfallfrei verkaufen würdest und ich würde feststellen, was da tatsächlich passiert ist, bekämst du erstens das Auto wieder auf den Hof und zweitens eine Strafanzeige wegen Betruges hinterher.
Ich würde mich nie auf Aussagen die da lauten "Solange der Rahmen in Ordnung ist und nur schraubbare Teile getauscht werden ists kein Unfallwagen" nie im Leben verlassen, denn die Rechtsprechung geht nach der Schadenshöhe und dem Wert des Fahrzeugs.
Bei einem Auto nach einem Unfall zwei Türen ausgetauscht werden, ist das für mich definitiv ein Unfallwagen, denn er hatte einen Unfall mit einem nicht unbeträchtlichen Schaden. Ob der Rahmen dabei beschädigt wurde, ist mir dabei erst einmal völlig banane. Ein Unfallwagen ist es trotzdem.
Grüße
Jan