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Unfallwagen als unfallfrei verkaúft!!

Audi A4 B7/8E

Habe mir vor 4 monaten einen a4 gekauft für 13000 euro, direkt beim vw audi händler.
der wagen wurde mir als unfallfrei verkauft. und heute die bittere nachricht vom gutachter wo ich war. der wagen wurde hinten komplett lackiert,ab den hinteren türen.
die beiden seitenteile hinten habe soviel spachtel das, das messgerät von ihm fast explodiert ist. der wagen hat einen richtigen unfall gehabt. ich werde morgen früh gleich zum anwalt gehen und fragen was man da machen kann.
Könnt ihr mir sagen, was ich für chancen habe.
ich will den wagen auf keinen fall behahlten.

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39 Antworten

Was gilt den als "Unfallfahrzeug"?
 
Selbst ein Blechschaden mit kaputtem Scheinwerfer, wo die Teile wie Kotflügel und Scheinwerfer komplett ausgebaut und ausgetauscht werden, macht ein KfZ doch bestimmt nicht zum Unfallfahrzeug oder?
 
Als "Unfall" wird ja meist selbst schon ein Steinschlag in der WS-Scheibe bezeichnet, der über die Versicherung repariert wurde.
 
Danke für Antworten

aus nem rechtsberatungsforum habe ich diesen text herauskopiert

Zitat:

ein Unfall liegt vor, wenn ein Ereignis mit bleibendem Schaden
1. plötzlich
2. ungewollt
3. mit mechanischer Gewalt
4. eine Schadenhöhe von min. 200 EUR verursacht bzw. entstanden ist.
So steht es in den Versicherungsbedingungen und auch im Tenor der OLG''s; ausserdem sagt das auch der BGH in seiner gängigen Rechtsprechung seit 1999.
Bei derzeitigen oder ehemaligen Schäden (nicht nur Unfall-Schäden) von mehr als 1.500 EUR müssen Sie diese dem Käufer / Interessenten ungefragt offenbaren.
Vorgenannte Summen beziehen sich nicht auf Nachbarschaftshilfe oder auch so genannte Schwarzarbeit (unter der Hand).
Alles andere ist im Falle eines schlüssigen Beweises als sogenannte Arglistige Täuschung zu werten und hat in der Regel sehr weit reichende Folgen } Strafrecht und Zivilrecht.
Wegen solcher Geschichte sollte man(n) sich keine Vorstrafe einhandeln. Diese steht dann nämlich 30 Jahre im so genannten polizeilichen Führungszeugnis.
Verhalten Sie sich so ehrlich und fair, wie Sie auch behandelt werden möchten.

quelle

@ th3_fr34k 
 
Dange!!!  ;) 
Jep, mit nem Blechschaden (ohne Verzug an Karrosserie und Türen) kommt man glaub ich nur schwer auf 1500€.  :)
 

Tach!
Wie ich mir meinen A4 8E avant gekauft habe, fragte ich natürlich auch nach, ob der Wagen unfallfrei ist. Der Verkäufer antwortete mir, das der hintere Kotflügel einmal instandgesetzt worden ist, das natürlich auch im kaufvertrag drinnen steht. Ich habe mir das Auto vor dem Kauf wirklich gut angeschaut, aber den instandgesetzten Kotflügel habe ich nicht gesehen. Es ist (zum Glück) nichts sichtbar. Weder außen noch innen. Und den hinteren Kotflügel kann man nicht einfach austauschen wie den vorderen. Also diese Rep. wurde professionell durchgeführt. Sonst sind aber keine bekannten Mängel an meinem Auto! (außer den 2 Scheinwerfern die eigentlich einmal wenn sie groß sind Aquarien werden hätten sollen, sind aber mittlerweile beide getauscht. Auf Kulanz bzw. Garantie)!
wolfi

Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn tragende Teile der Karosserie beschädigt bzw. repariert wurden.
Ein Austauschkotflügel oder ne neue Tür machen kein Unfallwagen draus.

Zitat:

Original geschrieben von faceman22



Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn tragende Teile der Karosserie beschädigt bzw. repariert wurden.
Ein Austauschkotflügel oder ne neue Tür machen kein Unfallwagen draus.

laut diversen aussagen im netz stimmt das so nicht. stell dir vor jemand fliegt mit seinem auto von der straße ab und rutscht über nen acker wobei die felgen kaputtgehn, die spur total verzogen, der auspuff wegfliegt, heck und frontstoßstange wegfliegen, motorhaue und kotflügel verbeult werden und der ganze lack verkratz wird.... einzig der rahmen bleibt unbeschadet.

ist das auto deiner meinung nach unfallfrei, nachdem das komplette auto ausgebeult, gespachtelt und neu lackiert wurde?

um wirklich sicher zu gehen würde ich mir im kaufvertrag bestätigen lassen, dass am ganzen auto keine karosserieteile getauscht, ausgebeult (hagelschaden) oder lackiert wurden und nicht nur das wörtchen "unfallfrei" ankreutzen....

Zitat:

Original geschrieben von th3_fr34k



Zitat:

Original geschrieben von faceman22


 
 
Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn tragende Teile der Karosserie beschädigt bzw. repariert wurden.
Ein Austauschkotflügel oder ne neue Tür machen kein Unfallwagen draus.

 
 
ist das auto deiner meinung nach unfallfrei, nachdem das komplette auto ausgebeult, gespachtelt und neu lackiert wurde?
 

Es geht um den Begriff "unfallfrei".

Dies ist es nur, wenn keine tragenden Teile AUSGETAUSCHT wurden. Ausbeulen und Spachten zählt

nicht

dazu (bei großen Sachen).

Wenn Du nen Streifschaden an der Seite hast, und Koti + beide Türen durch Neuteile ersetzt werden, ist er unfallfrei.

Werden dabei darunterliegende tragende Teile oder z.B. die C-Säule beschädigt, hast Du nen Unfallwagen.

Ne neue Tür nach nem Blumenkübelkontakt macht auch keinen Unfallwagen draus.

Trotz alle dem sollte der Verkäufer auf Nachlackierungen und ausgetauschte Teile hinweisen.

Gespachteltes kann man eh messen.

Ein Unfallwagen war oder ist am Rahmen beschädigt und muß auf der Richtbank repariert werden.

@faceman22:

Zitat:

Dies ist es nur, wenn keine tragenden Teile AUSGETAUSCHT wurden. Ausbeulen und Spachten zählt nicht dazu (bei großen Sachen).

Nach der Definition die th3_fr34k gepostet hat, stimmt das nicht.

Ab einem Schaden von >200 Euro ist das Fahrzeug ein Unfallwagen, allerdings muss man das erst auf Nachfrage angeben.

Fragt der potentielle Käufer nicht und das Fahrzeug ist auch nicht als "unfallfrei" im Vertrag beschrieben, dann ist der Verkäufer aus dem Schneider.

Lediglich bei Schäden >1500 Euro muss man auch unaufgefordert den Wagen als Unfallfahrzeug erklären.

Woher stammen denn Deine Informationen?

@jein: wo steht das?

Gruß,

Thilo

Von einem VW-Verkäufer, wo wir unseren Neuwagen her haben.
Unser GTÜ-Gutachter sicht das auch so.
 
200,- is ja nix. Lass mal ne Tür wegen ner "Einkaufsdelle" bei VW lackieren. Bei nem Golf 5 wollen die 800-1000€.
Dann gäb es ja nur noch Unfallwagen.....
 
Achja, neulich im SAT1-Automagazin haben die das auch gesagt, dass ein neuer Koti oder ne Austauschtür keinen Unfallwagen draus machen. Ein gespachtelter schon (wäre ein Unfallschaden, aber kein Unfallwagen ;)).

Hier ist die Quelle:
http://www.autorep.com/tipps/TIPP-Unfallfrei-Unfallwagen.pdf
Bekommt man bei der großen bunten Suchmaschine als Antwort auf die Frage: was bedeutet unfallfrei
edit: ich habe im Juni zweimal Kaltverformung erleben dürfen - einmal stand mein Auto auf dem Parkplatz und wurde gerammt: 8000 Euro. Eine Woche später Auffahrunfall an der Ampel: 4000 Euro
Jedesmal nichts am Rahmenund niemand verletzt :)

Zitat:

Original geschrieben von jein


Hier ist die Quelle:
 
www.autorep.com/tipps/TIPP-Unfallfrei-Unfallwagen.pdf
 
Bekommt man bei der großen bunten Suchmaschine als Antwort auf die Frage: was bedeutet unfallfrei

Meine Rede

;)

Unfallwagen: Tagende Teile beschädigt.

Unfallschaden: Größere Schäden an nicht tragenden Teilen

Bagatellschaden: Nachlackierung wegen Parkdelle....o.ä.

Tschö.

jeder der hier behauptet NUR weiß oder NUR schwarz ist richtig irrt....
in keinem gesetz steht explizit drin "ab 200 Euro schaden ist es ein unfallwagen" oder "nur wenn der rahmen verzogen war muss man es dem käufer mitteilen"...
man kann die frage "ab wann ist ein unfallschaden dem käufer mitzuteilen" also nicht richtig oder falsch beantworten. gesetze sind immer auslegungssache und daher muss man zur beurteilung präzedenzfälle betrachten. laut aussagen meiner quelle (die recht fundiert klingt, deshalb aber noch lange nicht stimmen muss) setzen gerichte wohl häufig 200 Euro bzw. 1500 Euro als schadensgrenze an.
ich denke mein oben gennantes beispiel vom ausritt in den acker verdeutlicht die situation recht gut. kaum jemand wird dabei ernsthaft von einem unfallfreien wagen sprechen, nur weil "tragende teile" (was ja bei selbsttragenden karosserien auch wieder schwammig ist) nicht beschädigt waren.
wirkliche sicherheit für den käufer sein recht auch ohne haarspalterrei vor gericht zu bekommen scheint also nur eine klar verständlich formulierte aussage im kaufvertrag zu geben (s.o.).

Hier mal ein Auszug aus einem Urteil des OLG Köln vom 04.02.2003:

Zitat:

"Freilich schließt nicht jede äußerliche Beschädigung eines Gebrauchtwagens dessen Unfallfreiheit aus. Ganz geringfügige Schäden müssen vielmehr durch eine Auslegung des Begriffs "unfallfrei" ausgeklammert werden (Reinking/Eggert a.a.O.). Selbst bei zusichernden Erklärungen in Bezug auf eine Unfallfreiheit kann ein Käufer, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, nur erwarten, dass das Fahrzeug keine über die Bagatellgrenze hinausgehenden Unfallschäden erlitten hat (OLG Hamm OLG R 1995, 76). Deshalb werden - auch im Rahmen des § 459 Abs. 2 BGB a.F. - üblicherweise Unfallschäden von sogenannten Bagatellschäden abgegrenzt (vgl. OLG Hamm OLG R 1994, 181; 1995, 56; OLG Karlsruhe OLG R 2001, 302). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Offenbarungspflicht des Verkäufers, der sich der Senat anschließt, ist die Mitteilung eines von dem Gebrauchtwagen erlittenen Unfalls dann entbehrlich, wenn dieser so geringfügig war, dass bei vernünftiger Betrachtungsweise der Kaufentschluss davon nicht beeinflusst werden kann. Als Bagatellschäden in diesem Sinne können nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden angesehen werden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn diese keine weitergehenden Folgen haben (BGH NJW 1967, 1222; 1977, 1914; 1982, 1386; so auch OLG Koblenz VRS 96, 242). Diese an die Aufklärungspflicht des Verkäufers gestellten Anforderungen gelten erst recht für den Fall der Zusicherung einer Eigenschaft. Wenn sich der Käufer eines Gebrauchtwagens von dem Verkäufer ausdrücklich dessen Unfallfreiheit vertraglich zusichern lässt und damit zu erkennen gibt, dass das Fehlen von Unfallschäden für seinen Kaufentschluss von Bedeutung ist, muss die Grenze, bei welcher von einer Unfallfreiheit nicht mehr die Rede sein kann, eng gezogen werden. Daher entfällt die Haftung für das Fehlen einer zugesicherten Unfallfreiheit lediglich bei bloßen Lackschäden, insbesondere in Form von Kratzern, und allenfalls noch bei ganz geringfügigen, kleinen Dellen im Blech (vgl. OLG Karlsruhe OLG R 2001, 302). Wie die Beweisaufnahme vor dem Senat ergeben hat, geht die Beschädigung des vom Kläger erworbenen Fahrzeugs über diesen Bagatellbereich hinaus.
Bereits in seinem vom Landgericht eingeholten schriftlichen Gutachten hatte der Sachverständige V. das Ergebnis seiner Untersuchungen dahin festgehalten, dass an beiden Türen der linken Fahrzeugseite Spachtelaufträge nachgewiesen worden waren, die auf eine Beseitigung von Verbeulungen hindeuten. Bei seiner mündlichen Anhörung in der ersten Instanz hatte der Sachverständige sein schriftliches Gutachten bekräftigt und wegen der Beschädigungen eine Wertminderung von 150,00 - 200,00 EUR geschätzt. Soweit er den Schaden nicht als einen "erheblichen Unfallschaden" eingestuft hatte, lag dem eine Definition der Erheblichkeit, die der Sachverständige insbesondere für den Fall eines Austauschs der Fahrzeugtüren angenommen hatte, zugrunde, die bei der Zusicherung der Unfallfreiheit keine Geltung beansprucht.
Schon auf der Basis des erstinstanzlichen Gutachtens war deshalb von Beschädigungen des Gebrauchtwagens auszugehen, welche die Grenze der Unfallfreiheit im Sinne einer entsprechenden Zusicherung überschreiten.

@faceman22 und jein:

Ihr seid euch schon im Klaren darüber, daß Ihr eine Schweizer Seite nach entsprechendem Schweizer Recht zitiert?

;)

Da können wir also getrost Abstand von nehmen, obwohl es durchaus vernünftig klingt.

Gruß,

Thilo

Zitat:

Original geschrieben von jein


Hier ist die Quelle:
http://www.autorep.com/tipps/TIPP-Unfallfrei-Unfallwagen.pdf
Bekommt man bei der großen bunten Suchmaschine als Antwort auf die Frage: was bedeutet unfallfrei
edit: ich habe im Juni zweimal Kaltverformung erleben dürfen - einmal stand mein Auto auf dem Parkplatz und wurde gerammt: 8000 Euro. Eine Woche später Auffahrunfall an der Ampel: 4000 Euro
Jedesmal nichts am Rahmenund niemand verletzt :)

Hierzulande gilt aber das, was Thilo gepostet hat.

Wenn Du mir Dein Auto als unfallfrei verkaufen würdest und ich würde feststellen, was da tatsächlich passiert ist, bekämst du erstens das Auto wieder auf den Hof und zweitens eine Strafanzeige wegen Betruges hinterher.

:o

Ich würde mich nie auf Aussagen die da lauten "Solange der Rahmen in Ordnung ist und nur schraubbare Teile getauscht werden ists kein Unfallwagen" nie im Leben verlassen, denn die Rechtsprechung geht nach der Schadenshöhe und dem Wert des Fahrzeugs.

Bei einem Auto nach einem Unfall zwei Türen ausgetauscht werden, ist das für mich definitiv ein Unfallwagen, denn er hatte einen Unfall mit einem nicht unbeträchtlichen Schaden. Ob der Rahmen dabei beschädigt wurde, ist mir dabei erst einmal völlig banane. Ein Unfallwagen ist es trotzdem.

Grüße

Jan

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