Unfall auf Landstraße - Schuldfrage?
Hallo liebe Community,
ich bin zur Zeit etwas überfordert, da mir jeder etwas anderes sagt, ich würde mich also über jede hilfreiche und einleuchtende Antwort freuen!
Folgende Ausgangssituation:
Vor ca. 3 Wochen bin ich auf einer Landstraße mit meinem Megane gefahren. Hinter mir ein Polo, der wohl meinen Hintern beschnuppern wollte, so nah wie er fuhr. Hinter diesem Polo ein Peugeot. Ich habe den Blinker nach links gesetzt, um in eine kleine Straße einzubiegen, Schulterblick, alles tutti. Leicht abgebrems und dann bin ich in die Straße eingebogen. BUMM.
Mitten im Abbiegvorgang ist mir der Peugeot hinten seitlich ins Auto gerammt, als er den Polo überholen wollte. Danach wurde ich noch paar Meter an der Fahrerseite in die Wiese geschoben. Polizei wurde auf der Stelle von mir angerufen, der Fahrer hat sofort eingestanden, dass er Schuld war, und mich wegen dem Polo wohl nicht gesehen hatte. Polizeibericht unterschrieben er hat sofort eingestanden, dass es seine Schuld war, ADAC musste meinen Wagen abschleppen. Am gleichen Abend bin ich ins Krankenhaus, weil mein Nacken mir richtige Probleme gemacht hat. Heraus kam: HWS-Distorsion und Prellungen HWS, BWS. Zum Auto (siehe Anhang): Wirtschaftlicher Totalschaden, Fahrer- und Beifahrertür eingedrückt, Schweller verschrammt, bedingt fahrbereit bis zur Werkstatt, lauter DEKRA-Gutachten, welches ich danach angefordert habe.
Nun, ich habe dann bei der gegnerischen Versicherung angerufen (Württembergische) und wollte mich erkundigen, ob der Unfall bereits gemeldet wurde, was er zu diesem Zeitpunkt schon war. Dann wollte die nette Dame ein paar Informationen von mir haben. Nachdem ich (vermutlich mein erster großer Fehler) bereit war, ihr zu sagen was passiert ist, kam ihre dreiste Frage: Wieso schauen Sie denn nicht nochma? Wo soll man denn MITTEN IM ABBIEGEN noch hinschauen, außer auf die Straße vor sich, in die man gerade ABBIEGT?
Für mich war das ein Signal, ich habe mir direkt einen Anwalt geholt. Das war vor nun etwas mehr als 14 Tagen. Am Freitag erst, kam ein Brief von ihm, dass die Versicherung nun Einsicht in die Polizeiakten haben wolle. Da es unsicher ist, ob mein Auto wirklich fahrbereit ist, und ich zur Zeit einfach keine andere Möglichkeit habe, nach 3 Wochen Krankschreibung in die Firma zu kommen, rief ich heute wieder meinen Anwalt zweckes Leihwagen an. Auf einmal meinte er zu mir, die Schuldfrage sei noch nicht geklärt, ich solle aufpassen, dass ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe ????????
Nun sitze ich da, und wundere mich, wieso ich nun Schuld sein sollte? Spielt die Versicherung vielleicht gerade nur auf Zeit oder könnte ich wirklich eine Teilschuld bekommen?? Ich meine, der Fahrer ist mir HINTEN LINKS an den Arsch gefahren, ich war wie gesagt schon fast in der Straße drin, als er mir reinfuhr. Wie soll ich denn Schuld sein?? Ich bin mit den Nerven langsam am Ende. Heute Abend fahre ich mit meiner alten Lady zur Werkstatt und lass nochmal überprüfen, ob es nun fahrtauglich ist oder nicht.
Sorry für den langen Post, ich musste mir das einfach ein wenig von der Seele reden - und danke schonmal für jeden hilfreifen Tip!
LG, Cassy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Matsches schrieb am 10. Dezember 2014 um 07:53:01 Uhr:
In der "Realität" hat dein Verhalten in Kombination mit dem Verhalten des anderen Beteiligten aber nun mal zu einem Unfall geführt.Zitat:
@cassy222 schrieb am 9. Dezember 2014 um 15:50:39 Uhr:
Wieder einmal ein Beweis, dass die Rechtsprechung in manchen Punkten ETWAS zu weit von der Realität entfernt ist ........
Dies sagt mir, dass es da durchaus noch Verbesserungspotential gibt.
Jetzt mal ehrlich: Ich kann als Linksabbieger nicht mehr machen, als frühzeitig den Blinker setzen, mich links einordnen, zweimal schauen und zügig abbiegen.
Aber halt doch:
Anhalten (bloß keine Spur kreuzen!) und mich mit den Hintermännern absprechen, am besten alle Hintermänner vorbeiwinken.
Weißt du was: Probier das mal aus, mach uns einen Tag lang den perfekten Autofahrer! Setz den Blinker links und bleib aber dann, auch wenn von vorne nichts kommt, erstmal stehen, beobachte deine Hintermänner, so 2 oder 3 Sekunden. Schau genau!
Dann darfst du abbiegen. Wobei, ich denke, wenn du so abbiegst, ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir ein entnervter Hintermann reindonnert, sogar noch größer.
Wie die Leute immer Reden schwingen. Merkst du nicht, dass wegen Aussagen wie deiner andere vor dem Richter landen und zu unrecht verurteilt werden?
Wenn man so argumentiert wie du es tust, ist da draußen aber noch viel im Argen.
Ich würde die HU alle 2 Monate ansetzen, denn ein perfekter Autofahrer kontrolliert sein Fahrzeug regelmäßig. Der perfekte Autofahrer übersieht auch kein Tempolimit, also generell Vorsatz etc. etc.
Diese doppelte Umschaupflicht macht so lange Sinn, wie man auf Radfahrer oder Fußgänger achten muss, denn das ist wirklich wichtig und rettet Leben. Bei irgendwelchen Überholern, die einfach vorstechen, weil´s vorne bremst, ist das absoluter Humbug, schon allein deswegen, weil ich als Linksabbieger den - sorry - Deppen dann in meiner Fahrertür habe. Als ob das ein schönes Gefühl wäre und man genau das als Linksabbieger haben will.
Manchen wünscht man wirklich, dass sie mal in genau derselben Situation landen mögen.
176 Antworten
ok,das wäre dann wieder was anderes
gehn wir aber einfach maldavon aus,das er so gemacht hat wie es normarlerweise gemacht wird.
wundert mich das die heizer von nebenan noch nicht hier sind und behaupten durch das linksabbiegen, gerade wenn noch gegenverkehr kommt könnten sie die zhg nicht fahren und sind sowieso alles schleicher
Zitat:
@Matsches schrieb am 10. Dezember 2014 um 07:53:01 Uhr:
In der "Realität" hat dein Verhalten in Kombination mit dem Verhalten des anderen Beteiligten aber nun mal zu einem Unfall geführt.Zitat:
@cassy222 schrieb am 9. Dezember 2014 um 15:50:39 Uhr:
Wieder einmal ein Beweis, dass die Rechtsprechung in manchen Punkten ETWAS zu weit von der Realität entfernt ist ........
Dies sagt mir, dass es da durchaus noch Verbesserungspotential gibt.
Jetzt mal ehrlich: Ich kann als Linksabbieger nicht mehr machen, als frühzeitig den Blinker setzen, mich links einordnen, zweimal schauen und zügig abbiegen.
Aber halt doch:
Anhalten (bloß keine Spur kreuzen!) und mich mit den Hintermännern absprechen, am besten alle Hintermänner vorbeiwinken.
Weißt du was: Probier das mal aus, mach uns einen Tag lang den perfekten Autofahrer! Setz den Blinker links und bleib aber dann, auch wenn von vorne nichts kommt, erstmal stehen, beobachte deine Hintermänner, so 2 oder 3 Sekunden. Schau genau!
Dann darfst du abbiegen. Wobei, ich denke, wenn du so abbiegst, ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir ein entnervter Hintermann reindonnert, sogar noch größer.
Wie die Leute immer Reden schwingen. Merkst du nicht, dass wegen Aussagen wie deiner andere vor dem Richter landen und zu unrecht verurteilt werden?
Wenn man so argumentiert wie du es tust, ist da draußen aber noch viel im Argen.
Ich würde die HU alle 2 Monate ansetzen, denn ein perfekter Autofahrer kontrolliert sein Fahrzeug regelmäßig. Der perfekte Autofahrer übersieht auch kein Tempolimit, also generell Vorsatz etc. etc.
Diese doppelte Umschaupflicht macht so lange Sinn, wie man auf Radfahrer oder Fußgänger achten muss, denn das ist wirklich wichtig und rettet Leben. Bei irgendwelchen Überholern, die einfach vorstechen, weil´s vorne bremst, ist das absoluter Humbug, schon allein deswegen, weil ich als Linksabbieger den - sorry - Deppen dann in meiner Fahrertür habe. Als ob das ein schönes Gefühl wäre und man genau das als Linksabbieger haben will.
Manchen wünscht man wirklich, dass sie mal in genau derselben Situation landen mögen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Dezember 2014 um 19:35:16 Uhr:
...
Wenn beide einen Fehler gemacht haben, dann zahlen auch beide, das Bußgeld zu jeweils 100%. Dabei muss sich die TE dem Anspruch des sogenannten Idealfahrers stellen.
...
der vorher gepostete Verweis auf die besondere Gefährdungshaftung des Linksabbiegers wird in Fällen wie diesen doch völlig vergewaltigt! Eine besondere Vorsicht und Verantwort habe ich als Linksabbieger gegenüber
- dem entgegenkommenden Verkehr (ich kreuze ja deren Spur)
- dem eventuell parallel mitfahrenden Radfahrern auf dem linken Radweg (selbst wenn dieser unerlaubt befahren wird)
- dem Fußgänger, der die Straße überquert.
Ganz bestimmt bin ich nicht verantwortlich dafür, was ein Penner zwei! Fahrzeuge hinter mir treibt. Und den sehe ich auch mit vierfachen Schulterblick nicht!
Natürlich ist heutzutage das Problem des "Nicht-Blinkens" und "Spät-Blinkens" zuhauf anzutreffen, aber erstens unterstellen wir dem TE soetwas hier nicht, denn wir waren nicht dabei und können nur nach seinen Aussagen kommentieren, und zweitens wäre das eben das Problem des Überholenden, diesen Umstand zu beweisen und dadurch seine alleinige Schuld zu mildern.
Langsam bekommt man hier echt einen Fön, jeder Depp darf jeden schädigen und kann sich frei machen. Täterschutz vor Opferschutz?
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 10. Dezember 2014 um 11:02:39 Uhr:
… Ganz bestimmt bin ich nicht verantwortlich dafür, was ein Penner zwei! Fahrzeuge hinter mir treibt. Und den sehe ich auch mit vierfachen Schulterblick nicht! …
Da ist die StVO aber anderer Meinung.
Zitat:
§9: … Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
Im Falle eines Unfalls war eben die Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs leider
nichtausgeschlossen.
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Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 10. Dezember 2014 um 11:02:39 Uhr:
Langsam bekommt man hier echt einen Fön, jeder Depp darf jeden schädigen und kann sich frei machen. Täterschutz vor Opferschutz?
1. so ist die Rechtslage. Ich habe nicht gesagt, dass ich das richtig finde oder dass mir der Unfall nicht auch passiert wäre. Wer kann schon für sich in Anspruch nehmen, der Idealfahrer zu sein
2. Es geht darum, dass - vor dem Anspruch des Idealfahrers -
beideeinen Fehler gemacht haben. Das Bußgeld bekommt der Überholer auch und den Löwenanteil des Schadens aufgebrummt.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 10. Dezember 2014 um 09:35:23 Uhr:
blablablubb
Schau es ist doch so:
Ob dur irgendetwas machst weil Du das für richtig hältst weil du das halt schon immer so machst, hat nichts mit dem zu tun, was der Gesetzgeber für richtig hält.
Mag schon sein dass es für dich nicht nötig ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten weil du der Meinung bist der habe gefälligst auf dich zu achten, aber das ändert nichts an der Lage.
Halte also für richtig was Du willst, wundere dich dann jedoch nicht, wenn Du die Konsequenzen deines Handelns zu (er)tragen hast.
Exakt das eben, was die TE in absehbarer Zeit erfahren wird.
Ob dir das passt ist für niemanden relevant, außer für dich.
@Matsches:
Habe ich irgendwo geschrieben, dass man den nachfolgenden Verkehr nicht beachten muss oder ich das nicht tue?
Erkläre doch aber bitte, du als Idealfahrer, was die TE hätte machen sollen und was du anders machst und was ich auch machen sollte, damit das nicht passiert. Welchen elementaren Schritt sieht hier der Gesetzgeber, den ich und viele andere offenbar falsch machen oder weglassen?
Irgendwann bist du (nachdem du geblinkt hast, in den Rückspiegel gesehen hast, dich links eingeordnet hast, nochmal einen Schulterblick gemacht hast) im Abbiegevorgang selbst und da schaust du nochmal speziell auf Fußgänger, Radler und natürlich in die Straße, in die du gerade reinfährst. Wenn dir da jetzt einer reinfährt... wie es hier offenbar geschehen ist. Was? Erklär´s uns!
Das Problem ist, dass hier keine Gerechtigkeit gesprochen wird (was man vor Gericht ohnehin nicht erwarten darf, aber gut), wenn einem einer reinfährt und sagt: "Mein Fehler, ich hatte nicht gesehen, dass Sie blinken und bin zu schnell vorgeschossen!" und der Geschädigte am Ende zahlen muss (seine Versicherung) und er den eigenen Schaden nicht voll ersetzt bekommt.
Das ist das Problem. Dass das irgendwelche Rechtsverdreher durch seltsame Formulierungen so hingedreht haben und dass man das nun so hinnehmen muss, die Rechtssprechung sich immer weiter in diese "Rechts"sprechung reinmanövriert (gucken wir mal was andere da entschieden haben und sei es auch noch so unlogisch und weltfremd), klar, da bin ich bei dir und das muss man so hinnehmen.
Daher ist der Lauf der Dinge im Moment genau so und das hat schon alles seine "Richtigkeit". Das will ich auch gar nicht bezweifeln.
Ich finde nur, dass der Anscheinsbeweis hier doch gar nicht haltbar ist. Erstens widerspricht der meiner Logik nach der Unschuldsvermutung und zweitens gibt es mindestens drei Zeugen, die hier eindeutige Angaben machen.
Sowohl die TE als Linksabbiegerin, der Hintermann, als auch der Überholer waren sich doch einig über den Vorfall. Geblinkt, geguckt (laut TE natürlich zweimal) und dann kam einer von hinten nach vorne geschossen und hat im letzten Moment des Abbiegevorgangs noch die TE abgeräumt.
Aber noch ist nichts entschieden und vielleicht gibt es auch noch andere Menschen als Idealfahrer, die hier nicht "aber Anscheinsbeweis" und "hättest du eben noch dreimal gucken müssen" oder "hättest du eben anhalten müssen" als Argumente oder irgendwelche "Beweise" für ein Fehlverhalten einwerfen.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 10. Dezember 2014 um 14:41:39 Uhr:
Aber noch ist nichts entschieden und vielleicht gibt es auch noch andere Menschen als Idealfahrer, die hier nicht "aber Anscheinsbeweis" und "hättest du eben noch dreimal gucken müssen" oder "hättest du eben anhalten müssen" als Argumente oder irgendwelche "Beweise" für ein Fehlverhalten einwerfen.
selbstverständlich trifft die TE keine Schuld, sie wird 100% ihres Schadens erstattet bekommen und kein Bußgeld zahlen
War es das, was Du lesen wolltest? Vielleicht solltest Du einfach trennen. Sie hat ja nicht gefragt, was wir gut und richtig finden und sie hat auch nicht gebeten: "schreibt nur was ich lesen will". Sie wollte wissen, welche Folgen wohl eintreten werden. Darüber haben wir Sie nach bestem Wissen informiert. Ob Dir das gefällt oder ob in China der berühmte Sack Reis umfällt ist egal.
Zitat:
@birscherl schrieb am 10. Dezember 2014 um 11:35:51 Uhr:
Da ist die StVO aber anderer Meinung.Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 10. Dezember 2014 um 11:02:39 Uhr:
… Ganz bestimmt bin ich nicht verantwortlich dafür, was ein Penner zwei! Fahrzeuge hinter mir treibt. Und den sehe ich auch mit vierfachen Schulterblick nicht! …
Zitat:
@birscherl schrieb am 10. Dezember 2014 um 11:35:51 Uhr:
Im Falle eines Unfalls war eben die Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs leider nicht ausgeschlossen.Zitat:
§9: … Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
a) sehe in dem von dir quittierten Text (der jetzt gefühlt das fünfte Mal zitiert wurde) keinen Widerspruch zu meine Aussagen. Der nachfolgende Verkehr ist, wenn ich von einer geraden Linie ausgehe, der unmittelbar hinterherfahren. Den zweiten, dritten und jeden weiteren Fahrer habe ich weder in Sicht, noch unter Kontrolle
b) natürlich wäre einem unfehlbaren Rechtsgelehrten wie dir dieser Unfall nie passiert. Manchmal kann einen diese Klugscheisserei schon nerven. Aber gut, jedem seine Meinung. Vor Gericht interessiert weder meine noch deine.
Es geht doch nicht darum, ob der Unfall passiert wäre oder nicht, wenn die Umstände anders gewesen wären, sondern einzig und allein darum, welchen Anteil an der Schuld jeder einzelne Unfallbeteiligte trägt bei der Konstellation, die zum Unfall geführt hat.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. Dezember 2014 um 11:55:58 Uhr:
1. so ist die Rechtslage. Ich habe nicht gesagt, dass ich das richtig finde oder dass mir der Unfall nicht auch passiert wäre. Wer kann schon für sich in Anspruch nehmen, der Idealfahrer zu seinZitat:
@dermondeoreiter schrieb am 10. Dezember 2014 um 11:02:39 Uhr:
Langsam bekommt man hier echt einen Fön, jeder Depp darf jeden schädigen und kann sich frei machen. Täterschutz vor Opferschutz?
2. Es geht darum, dass - vor dem Anspruch des Idealfahrers - beide einen Fehler gemacht haben. Das Bußgeld bekommt der Überholer auch und den Löwenanteil des Schadens aufgebrummt.
okay, habe auch nicht behaupten wollen, das du das gut findest. Ob Punkt 2 zutrifft sehe ich anders, mich interessiert jetzt das wirkliche Urteil vor Gericht. Das sich viele Urteile nicht mit landläufigen Rechtsempfinden decken, ist auch leider auch nichts neues.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. Dezember 2014 um 16:59:53 Uhr:
Es geht doch nicht darum, ob der Unfall passiert wäre oder nicht, wenn die Umstände anders gewesen wären, sondern einzig und allein darum, welchen Anteil an der Schuld jeder einzelne Unfallbeteiligte trägt bei der Konstellation, die zum Unfall geführt hat.
sehe ich genauso. Nur sehe bei der Bewertung dieses Vorfalls, und wenn es sich so zugetragen hat wie vom TE geschildert, absolut keine Mitschuld beim TE. Die Gründe warum nicht oder warum doch sind hinreichend von allen erörtert
was hätte der te denn machen sollen?
anhalten und so lange warten, bis weder von vorne noch von hinten ein fz sichtbar ist?
anhalten und 2 einweiser ausstellen, die den gegenverkehr und die hintermänner anhalten?
beim nähsten mal die polizei anrufen? ich möchte in 5 minuten,da und da links in die x straße einbiegen, könnten sie bitte einen streifenwagen vorbei schicken, damit mir beim überholen keiner in die karre rammt??
wie gesagt,wäre er VORNE erwischt worden,ok mitschuld, von mir aus
aber er wurde erwischt, als er schon FAST FERTIG war mit demabbiegen.
Wenn ich das hier so sehe, kann ich nur beten, dass mir sowas erspart bleibt
Bisher überhaupt nicht angesprochen wurde das auf der Straße erlaubte Tempo bzw. vor dem Unfall gefahrene Tempo.
Fragen die sich mir stellen:
1. Musste der Polo aufgrund der Verzögerung der TE abbremsen und damit auch der Unfallgegner? Das würde die unklare Verkehrslage erhögen (Warum bremst da jemand?)
2. Habe ich richtig gelesen, dass es vorher Kolonnenfahrt hinter einem Traktor war? Dann wären das max. 40km/h, oder? Dann sollte geprüft werden mit welchem Tempo der Überholer max. im Überholvorgang unterwegs war. War das im Rahmen des Tempolimits?
Ich lerne beim Linksabbiegen stärker aufzupassen. An diese Gefahr Schuld zu bekommen hätte ich nie gedacht, einen Schulterblick mache ich da sicher nicht, ich schaue sicher in den Spiegel, aber mit solchen Leuten würde ich nie rechnen.