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Turbo kaputt nach 50.000 km

Themenstarteram 6. Juni 2007 um 14:26

Hallo zusammen!

Ich habe mir letztes Jahr im August einen Golf V TDI mit 105PS gekauft.

Gestern bin ich zur Arbeit gefahren und auf einmal ging das Auto aus und wollte nicht mehr anspringen. Der ADAC kam und konnte keinen direkten Fehler feststellen, also ab zur VW Werkstatt.

Heute morgen kam dann der Anruf: Turbo defekt!

Kosten für den Turbo übernimmt VW, allerdings muss ich 1000 Euro Arbeitslohn tragen!

Wie kann denn das sein? Ich habe auf den Golf noch Gewährleistung, allerdings ist schon die 2te Hälfte des Jahres und ich soll jetzt den Beweis erbringen, dass ich nicht Schuld bin...

Ich habe das Auto immer pfleglich behandelt und auch nicht getreten, aber vermutlich der Vorbesitzer. Kann mir irgendjemand einen Rat geben, wie ich mich da verhalten soll? Soll ich VW direkt anrufen oder einen Sachverständigen beauftragen?

Danke!

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37 Antworten
am 6. Juni 2007 um 16:24

Zitat:

Original geschrieben von kDR_jONES

Eines kann ich aber beweisen, nämlich dass das Auto vorher von wechselnden Personen gefahren wurde.

Die Sache stimmt, dass es schwer ist zu beweisen, dass die den Turbo vorher vernichtet haben, allerdings bin ich Rechtsschutz versichert und müsste die auf die Gesamtsumme von 2600 Euro verklagen, in der Hoffnung einen Teil zu bekommen und im Endeffekt nur an einem kleinen Teil hängen zu bleiben (da VW ja den Turbo übernehmen würde).

Es ist halt die Frage, ob ich direkt Freitag Morgen zum Anwalt rennen soll oder erst einen Sachverständigen zu holen (aber was kann der Sachverständige da nachweisen?)?

Kann der irgendwie beweisen, dass ich die Kiste schonend gefahren bin bzw. dass der Turbo schon bei Kauf angeknackst war?

Wenn das richtig ist, was einige hier geschrieben haben, dass man einen Turbo ganz einfach kaputtfahren kann, dann sieht es nicht gut aus, einen Produktfehler bei Uebergabe nachzuweisen. Wenn Du aber Rechtsschutz hast, Deine Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckungszusage macht und Du das Risiko eingehen willst, dann spare Dir das Geld fuer den Sachverstaendigen (die Rechtsschutzversicherung wird die Sachverstaendigenkosten wahrscheinlich nicht bezahlen) und gehe direkt zum Anwalt. Es wird im Prozess dann darauf ankommen, was der gerichtliche Sachverstaendige sagt.

Wenn Du aber Deine Nerven schonen willst, dann gehe erst zum Sachverstaendigen. Vielleicht sagt der, dass der Nachweis nicht zu fuehren ist. Dann haben sich alle weiteren Schritte erledigt.

Gruss

Scarabeus008

Also falls der Turbo schon einen Knacks ab Werk hatte, wäre er schon sehr viel früher übern Jordan.

Es gibt viele mögliche Ursachen für einen Defekt. Aber auf Garantie bzw. Gewährleistung für Gebrauchtwagen in der zweiten Jahreshälfte wird wohl nichts mehr drin sein.

Dazu ist ein Turbo zu schnell zu beschädigen, um eine Vorschädigung beim Kauf zu beweisen.

Schonmal über einen Kulanzantrag nachgedacht?!

Bei meinem Golf ist vor ein paar Wochen das Getriebe auseinander geflogen. Mein Wagen ist von 02/04 und hatte ca. 80000km gelaufen. Eine Anschlussgarantie habe ich nicht. Der erste Kulanzantrag des Händlers wurde von VW abgelehnt.

Ich habe dann bei 0800-VOLKSWAGEN angerufen und denen erklärt das ich eine Kostenbeteiligung erwarte da solch ein Schaden nicht auftreten darf. Und sollte er doch auftreten, erwarte ich von VW das sie sich an den Kosten beteiligen. Der Telefonist aus dem Callcenter hat meine Angelegenheit zur Kulanzabteilung weiter gegeben. Nach ein paar Tagen habe ich die Nachricht bekommen das VW 70% der Teile und 50% der Lohnkosten übernimmt.

Ich würde dir raten, dass du erstmal bei 0800-VOLKSWAGEN anrufst und dein Problem schilderst. Bleibe dabei freundlich aber stelle klar deine Vorderungen was du von VW willst. (Die notieren alles was du sagst!) Da dein Händler ja zu 100% die Kosten für den defekten Turbolader übernimmt, würde ich von VW erwarten, dass sie die Lohnkosten übernehmen. Das ist alles reine Verhandlungssache. Habe bei meinem Getriebeschaden auch die Kupplung erneuern müssen. Anfangs wollte VW davon auch nichts bezahlen. Nach einem Anruf bei dem Herrn der Kulanzabteilung, ich hatte mittlerweile schon die Durchwahl, wurde ebenfalls der oben genannte Anteil übernommen.

Abschließend kann man sagen, dass man nicht damit zufrieden sein sollte mit dem was der Händler sagt, sondern immer selber mit den Verantwortlichen zu sprechen.

Hoffe geholfen zu haben!

Re: Turbo kaputt nach 50.000 km

 

Zitat:

Original geschrieben von kDR_jONES

Wie kann denn das sein?

Du,

wenn diese Werkstatt, die ist, die deine letzte Inspektion/Ölwechsel gemacht hat, Dann las bitte die Finger von ihr! Ein Brot und Butter Auto, geht niemals ohne Grund kaputt!

Es kann nicht sein, das man dir schlechtes Öl drauf kippt, damit der Junior des Autohauschefs endlcih seinen neuen TT 3.2 bekommen kann.

Ich befürchte, die nutzen das nun schamlos aus, das dein Wagen nicht fahrbereit auf deren Hof steht...

Nun solltest du zuerst mal, bei einer anderen Werkstatt eine Vergleichstkostenvoranschlag holen, sorgfältig vergleichen, und am abend den Wagen dorthin schleppen.

Und für die gesparten 600€ kaufst du dannach deiner Frau ein Geschenk :)

 

Nachtrag:

Sorry, sehe jetzt gerade, das die VW Garantie schon abgelaufen ist :(

Zitat:

Original geschrieben von kDR_jONES

Das Auto ist BJ 09.2004,

d.h. ich habe es als 2-Jahres-Wagen gekauft.

Das heisst, dass 09.2006 die VW-Gewährleistung abgelaufen ist.

Ich befinde mich aber noch in der Gewährleistung, die mir der Verkäufer (Händler) gegeben hat. Allerdings bin ich im 2ten Halbjahr und jetzt bin ich in der Beweislast.

Meine Frage: WIE kann ich beweisen, dass ich nicht an dem kaputten Turbo Schuld bin?

Sachverständiger oder direkt zum Anwalt?

Hat jemand sowas schonmal mitgemacht?

Hallo kDR_jONES,

ich denke mal, daß Du die Garantie des Händlers meinst. Die Gewährleistung ist doch sicherlich schon lange abgelaufen.

Diesbezüglich gibt es im Forum " Versicherung " Experten.

Solltest Du einen Sachverständigen benötigen, so empfehle ich Dir, einen vom zuständigen Gericht anerkannten, nennen zu lassen.

Aber gehe mal ins o.g. Forum.

Bedenke aber, daß ein Prozeß häufig mit einem Vergleich endet, bei dem man auch einen Teil bezahlen muß.

 

Viele Grüße

quali

am 6. Juni 2007 um 18:17

@kDR_jONES

Ich meine neulich mal gelesen zu haben, daß sich die Gewährleistung für gebrauchte Artikel nicht nur in der Länge sondern auch im Umfang von der Gewährleistung für neue Artikel unterscheidet. Mit Gewalt wirst Du vom Händler wohl nicht viel holen können.

Wie schon jemand anderes schrieb: mach das am besten direkt mit VW aus. Hat bei mir auch schon funktioniert und was für mich auch der Grund, wieder einen VW zu kaufen. Fehler können passieren, aber ich erwarte, daß der Hersteller sich dafür auch verantwortlich zeigt.

@irongate984

Daß Du den Turbo kaltfahren mußt, ist erst einmal eine Behauptung. Ist das bei VW so? Sorgt nicht die Motorelektronik im Zweifelsfall für eine ausreichende Schmierung?

Ich würde mal sagen: 50tkm sind nicht normal. Vielleicht aber auch ein Opfer von Chjp Tuning (dort wird der Turbo nicht selten außerhalb seiner Temperaturspezifikation betrieben).

Leute Leute ist das so schwer zu Verstehen.

Wenn man einen Wagen beim Händelr kauft, MUß er eine GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT (alles mit Inbegriffen) von 1 Jahr geben, wovon sich der Händler NICHT Freisprechen kann. Man muß keine Beweißlast bringen und nichts. Stell den Wagen dahin, lass es Reparieren und wenn eine Rechung kommt, drohe mit dem Anwalt.

Arbeitslohn 1000€ wird der Turbo bei Bentley gewechselt???

Gewährleistungspflicht gilt bei Neuwagen 2 Jahre, bei gebrauchten (auch älteren) vom HÄNDLER 1 Jahr, dies ist Gesetztlich Festgelegt. Wovon sich keiner Freisprechen kann.

Garantie ist eine Freiwillige Leistung des Händlers.

dann lese mal hier nach:

http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI

Leute Leute ist das so schwer zu Verstehen.

.......Garantie ist eine Freiwillige Leistung des Händlers.

So ist es!!!!

M.f.G.

quali

am 6. Juni 2007 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI

Leute Leute ist das so schwer zu Verstehen.

Wenn man einen Wagen beim Händelr kauft, MUß er eine GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT (alles mit Inbegriffen) von 1 Jahr geben, wovon sich der Händler NICHT Freisprechen kann. Man muß keine Beweißlast bringen und nichts. Stell den Wagen dahin, lass es Reparieren und wenn eine Rechung kommt, drohe mit dem Anwalt.

 

Das ist leider falsch. Die Gewaehrleistung ist eben keine Garantie, sondern viel schlechter. Der Kunde muss (spaetestens ab dem 6.Monat) beweisen, dass der Fehler bei Uebergabe vorhanden war.

Da dies haeufig nicht moeglich ist, ist eine Gewaehrleistungspflicht haeufig werlos.

Gruss

Scarabeus008

Genau.

Da hättest selbst bei 5 Jahren Gewärleistung nichts davon...

Zitat:

Original geschrieben von scarabeus008

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI

Leute Leute ist das so schwer zu Verstehen.

Wenn man einen Wagen beim Händelr kauft, MUß er eine GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT (alles mit Inbegriffen) von 1 Jahr geben, wovon sich der Händler NICHT Freisprechen kann. Man muß keine Beweißlast bringen und nichts. Stell den Wagen dahin, lass es Reparieren und wenn eine Rechung kommt, drohe mit dem Anwalt.

 

Das ist leider falsch. Die Gewaehrleistung ist eben keine Garantie, sondern viel schlechter. Der Kunde muss (spaetestens ab dem 6.Monat) beweisen, dass der Fehler bei Uebergabe vorhanden war.

Da dies haeufig nicht moeglich ist, ist eine Gewaehrleistungspflicht haeufig werlos.

Gruss

Scarabeus008

HÄÄÄÄ.

Gewärleistung ist Gesetzlich Festgeschrieben.

Garantie ist eine Freiwillige Leistung.

Gewährleistung und Garantie sind zwei paar Schuhe

---------------------------------------------------------------------

Gesetzlich festgelegt:

Gewährleistung auf Neuware (egal welche) 2 Jahre (alle kosten trägt der Hersteller)

Gewährleistung auf Gebrauchtware vom Händler 1 Jahr (alle kosten muß der Händler tragen)

---------------------------------------------------------------------

Garantie ist eine Freiwillige Leistung und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich, genauso wie beim Händler

Erst Informieren und dann schreiben.

am 6. Juni 2007 um 19:06

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI

 

Gesetzlich festgelegt:

Gewährleistung auf Neuware (egal welche) 2 Jahre (alle kosten trägt der Hersteller)

Gewährleistung auf Gebrauchtware vom Händler 1 Jahr (alle kosten muß der Händler tragen)

Erst Informieren und dann schreiben.

Vielen Dank fuer die Belehrung. Zu solchen Alltagsfragen brauche ich mich als Jurist nicht vorher zu informieren.

Das oben Gesagte ist alles richtig. Aber es kann doch nicht so schwer zu verstehen sein, dass es hier gerade die Frage ist, ob die Gewaehrleistung greift oder nicht. Nochmals: die Gewaehrleistungspflicht deckt nur Maengel ab, die bereits zum Uebergabezeitpunkt vorhanden waren.

Im hiesigen Fall traegt hierfuer kDR_JONES die Beweislast. Und die hier diskutierte Frage war, ob kDR_JONES der Beweis gelingen kann.

Das mit der Gewaehrleistung ist nunmal so.

Deshalb versuche ich immer Produkte mit Garantie zu kaufen; die Gewaehrleistung laeuft naemlich haeufig leer.

Aber es gibt offenbar Zeitgenossen, die sich aus Unkenntnis auch mit einer Gewaehrleistung sicher fuehlen.

Gruss

Scarabeus008

Zitat:

Original geschrieben von scarabeus008

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI

Leute Leute ist das so schwer zu Verstehen.

Wenn man einen Wagen beim Händelr kauft, MUß er eine GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT (alles mit Inbegriffen) von 1 Jahr geben, wovon sich der Händler NICHT Freisprechen kann. Man muß keine Beweißlast bringen und nichts. Stell den Wagen dahin, lass es Reparieren und wenn eine Rechung kommt, drohe mit dem Anwalt.

 

Das ist leider falsch. Die Gewaehrleistung ist eben keine Garantie, sondern viel schlechter. Der Kunde muss (spaetestens ab dem 6.Monat) beweisen, dass der Fehler bei Uebergabe vorhanden war.

Da dies haeufig nicht moeglich ist, ist eine Gewaehrleistungspflicht haeufig werlos.

Gruss

Scarabeus008

Und die Garantie ist eine freiwillige Angelegenheit. Und wie die Händler damit umgehen, eine andere Sache.

Grüße

quali

an meinem 4er war letztes jahr auch der turbo hin.

austausch kostete incl. arbeistlohn bei VW knapp 1000 euro.

gedauert hat es einen vormittag.

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