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TÜV will eine art Festigkeitsgutachten für den Golf2 zum eintragen des VR6, Ideen?

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 2. Februar 2021 um 15:53

Hallo zusammen,

 

wie in der Überschrift bereits gesagt...

Welche Papiere hattet ihr zum Vr6- Motoreinbau für den Tüv?

Evtl hat jemand von euch eine Art Bestätigung für mich....

 

Schöne Grüße

Marius

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22 Antworten

Zitat:

@VR6 Marius schrieb am 03. Feb. 2021 um 12:26:06 Uhr:

Nein, habe ich noch nicht.

Rufe ich da in Wolfsburg in der Zentrale an oder was?

Ich meine... Die haben ja derzeit eh nichts zutun ^^

Ich habe damals in Köln gewohnt und habe direkt im ford Werk angerufen. Die waren dermaßen freundlich und bemüht das ich heute noch erstaunt bin deswegen.

Ich konnte den wisch etwa eine Stunde nach dem Telefonat für lau abholen.

 

Wie das bei VW ist weiß ich nicht.

Zitat:

@VR6 Marius schrieb am 2. Februar 2021 um 16:53:29 Uhr:

Hallo zusammen,

 

wie in der Überschrift bereits gesagt...

Welche Papiere hattet ihr zum Vr6- Motoreinbau für den Tüv?

Evtl hat jemand von euch eine Art Bestätigung für mich....

 

Schöne Grüße

Marius

Da der Vr6 nie serie im Golf 2 war, brauchst du ein Festigkeitsgutachten.

Kopie von Fahrzeugscheinen wie früher dürfen nicht mehr verwendet werden.

Von Vw gibt es keine Freigabe für die Karosse, Festigkeitsgutachten erst recht nicht.

Diese Festigkeitsgutachten kannst du entweder bei Tunern die eins haben "leihen" gegen Geld oder man macht selbst eins, was allerdings recht teuer ist (15000 Euro).

Das günstigste ist man leiht sich das Gutachten, dann ist die Eintragung auch Legal.

Die kosten dafür betragen 300euro.

https://go-street-legal.com/.../

 

Zitat:

 

Die kosten dafür betragen 300euro.

https://go-street-legal.com/.../

Fairer Preis

Zitat:

@dodo32 schrieb am 3. Februar 2021 um 13:43:13 Uhr:

 

Fairer Preis

Sehe ich auch so.

In der heutigen zeit wo Eintragungen gerne angezweifelt werden, kann man mit dem Gutachten nachweisen dass alles sauber verlaufen ist.

 

Wird der 16V G60 Limited mit 210PS da nicht berücksichtigt? Der hatte zwar Allradantrieb und 4 Türen, aber sonst die G60 Karosserie.

Ich würde bei anderen Prüfern mit dem Vorhaben vorstellig werden, bis einer der Eintragung ohne den vorher geforderten Firlefanz zustimmt. Zur Not bei einem Tuner fragen, aber die wollen wieder viel Geld dafür, dass sie die Hand drüber halten.

Mich wundert das alles auch, denn ein VR6 Motor im Golf 2 ist für mich nichts Besonderes mehr...

Zitat:

Wird der 16V G60 Limited mit 210PS da nicht berücksichtigt? Der hatte zwar Allradantrieb und 4 Türen, aber sonst die G60 Karosserie.

Es geht nicht unbedingt um die Leistung, sondern du brauchst für die Kombination Golf 2 und Vr6 Motor ein Gutachten.

Zitat:

Ich würde bei anderen Prüfern mit dem Vorhaben vorstellig werden, bis einer der Eintragung ohne den vorher geforderten Firlefanz zustimmt.

Willkommen in der deutschen Bürokratie

Auch die anderen Prüfer brauchen den Nachweis der Festigkeit ansonsten sind ihnen die Hände gebunden.

Vor ein paar Jahren war das kein Problem, da durfte der Prüfer noch viel selbst entscheiden oder er durfte ins Archiv greifen und dortige Papiere nutzen.

Das wurde mittlerweile alles verschärft.

Gutachten im Archiv dürfen nur noch mit Genehmigung der Antragsteller verwendet werden.

Wir sind immerhin das einzige Land in der EU das solch ein Papierkrieg daraus macht. Die Schweden sind da viel entspannter.

Zitat:

Zur Not bei einem Tuner fragen, aber die wollen wieder viel Geld dafür, dass sie die Hand drüber halten.

Diese Tuner gehen für das erstellen des Gutachtens mit 15000 Euro in Vorkasse, da sind 300 Euro für das nutzen des Gutachtens günstiger als selbst eins zu erstellen.

Zitat:

Mich wundert das alles auch, denn ein VR6 Motor im Golf 2 ist für mich nichts Besonderes mehr.

Ja es gibt viele 1ervr6, 2er vr6 und auch 3er vr6 Cabrios, trotzdem darf der Prüfer ohne Papiere keine werksfremde Motoren mehr eintragen.

Wird man angehalten und das ganze geht zur Nachkontrolle zum Tüv muss die Eintragung mit den Dokumenten belegbar sein.

Anderen Prüfer suchen der es bereits gemacht hat. Der hat alles da und stellt sich nicht so an.

Zitat:

 

Ja es gibt viele 1ervr6, 2er vr6 und auch 3er vr6 Cabrios, trotzdem darf der Prüfer ohne Papiere keine werksfremde Motoren mehr eintragen.

Wird man angehalten und das ganze geht zur Nachkontrolle zum Tüv muss die Eintragung mit den Dokumenten belegbar sein.

Nein muss er nicht. Einzig und alleine der Fahrzeugschein muss ausreichen. Und einen VR6 im Golf 2, egal ob NZ Karosse oder G60 16V ist eintragungsfähig. Was der Prüfer da macht, keine Ahnung.

Würde zu einem fahren, der es schon gemacht hat. Der nimmt es nämlich ohne Probleme ab.

Lasse ich mein Fahrzeug abnehmen beim TÜV im Westen im Westen und kontrollieren das Auto bei der Dekra im Osten, dann muss der Prüfer feststellen ob die Eintragung rechtens ist. Da es aber möglich ist und auch schon vor 30 Jahren war, wird sich da nie einer beschweren. Deine Gutachten für die Eintragung musst du nämlich nicht mitführen. Einzig und alleine den Fahrzeugschein.

Gibt es schon Neuigkeiten zwecks der Eintragung?

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