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  7. tüv nur mit sommerreifen ??

tüv nur mit sommerreifen ??

Themenstarteram 21. Februar 2005 um 17:50

hi,

ich habe mir 60/30 federn von h&r einbebaut und wollte die heute eintragen lassen. zur zeit habe ich 185er winterreifen drauf. im sommer fahre ich 205er. der typ hat mir gesagt, dass er mir die federn nur eintragen kann, wenn ich mir die sommerreifen draufmache und dann nochmal zu ihm komme und er dann die messungen durchführt. mit den schmaleren macht er das nicht.

nun meine frage: macht das jeder tüv so oder hat sich der nur extrem angestellt? hab schon überlegt nen monat zu warten, dann die sommerreifen draufzuziehen und sie dann erst eintragen zu lassen.

vielen dank

mfg

gottschi

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25 Antworten
am 22. Februar 2005 um 14:26

Zitat:

Original geschrieben von E36Klotz

eben nicht, im gutachten stehen die reifen und felgengrößen drinn auf die das fahrwerk geprüft wurden bzw. welche man fahren darf!! dort heißt es serienbereifung!! ggfs. müsste der tüvler die reifen ausm fahzeugschein streichen!! macht er aber nicht! deswegen hat man ja ein gutachten welches eintragungspflichtig nach §19 der Stvo ist!!

So isses.

Chris

Moin,

die Sachlage wurde ja schon mehrfach erörtert, ich würde das aber gerne nochmal kompakt zusammenfassen:

  • Das Fahrwerk kann mit jeder beliebigen Bereifung eingetragen werden
  • Fahrwerke werden im Normalfall stets unter Angabe der verwendeten Reifengröße eingetragen
  • Jegliche abweichende Reifengröße muss gesondert eingetragen werden
  • Die "50cm bis zum Scheinwerfer"-Regelung gilt tatsächlich und wird in letzter Zeit vermehrt kontrolliert. Nutze mal diesen Reifenrechner und errechne, ob deine Sommerreifen diese 2cm eventuell schon ausgleichen. Ansonsten bleibt der Versuch einen Tüv zu finden, der nicht so streng auf die 50cm achtet.

Zitat:

Original geschrieben von QPhalanx

...... Ansonsten bleibt der Versuch einen Tüv zu finden, der nicht so streng auf die 50cm achtet....

[/list]

und was passiert wenn das fahrwerk eingetragen wird, und es fällt in einer polizeikontrolle auf??

Das ist leider deutsches Recht: Der Polizist hat theoretisch das Recht, die Eintragung anzuzweifeln und das Auto stillzulegen. Dann kann die ordnungsgemäße Eintragung durch einen weiteren Prüfer kontrolliert und annuliert werden. Da man als Fahrer des Wagens eine derartige Regelung aber nicht kennen kann, wird einem zumindest wohl kaum Vorsatz vorgeworfen werden.

am 22. Februar 2005 um 15:07

Zitat:

Original geschrieben von QPhalanx

Das ist leider deutsches Recht: Der Polizist hat theoretisch das Recht, die Eintragung anzuzweifeln und das Auto stillzulegen. Dann kann die ordnungsgemäße Eintragung durch einen weiteren Prüfer kontrolliert und annuliert werden. Da man als Fahrer des Wagens eine derartige Regelung aber nicht kennen kann, wird einem zumindest wohl kaum Vorsatz vorgeworfen werden.

Außerdem kann ich (=Laie) davon ausgehen, dass der Prüfer (=Fachmann, Sachverständiger) die Eintragung ordnungsgemäß durchführt und mich darauf verlassen.

Chris

war das mit dem midest-abstand nicht bis zur unterkannte vom scheinwerfer sondern bis zur unterkannte vom lichtaustrittskegel!?!????

oder verwechsel ich da jetz was? :confused:

Zum 100. Mal.

Auszug StVZO:

Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

Themenstarteram 23. Februar 2005 um 14:44

also meine winterreifen haben einen umfang von 62,2 cm und meine sommerreifen einen von 62,7 cm. bringt also nicht wirklich viel. ich bin echt ratlos. das darf doch eigentlich garnicht sein. ich kann das doch jetzt nicht wieder umbauen lassen!

Hi,

hatte letzten Monat mein Fahrwerk eintragen lassen mit den Winterreifen drauf 205/65/15. Hatte zwei Sommerreifen mitgenommen (215/45/17 ET40) aber der Prüfer sagte das es bei ET40 passt. Laut Reifenrechner sind meine Sommerreifen im Durchmesser 0,2cm kleiner.

Werde es nächsten Monat genau wissen, dann mach ich nämlich wieder die Sommergummis drauf.

Gruss,

marc

Themenstarteram 23. Februar 2005 um 16:43

also wenn es euch nicht zuviel umstände macht, dann wäre es echt super wenn die leute die vorne eine tieferlegung von 60 haben mal nachmessen können wieviel platz ihr zwischen scheinwerfer und straße habt. bei meinem scheinwerfer geht der reflektor bis auch die unterkante runter und deswegen muss ich von unterkante scheinwerfer messen. also, wieviel cm habt ihr?

gruß

gottschi

Themenstarteram 24. Februar 2005 um 18:17

so, also ich war heute bei einem andern tüv und der hat das zwar auch nachgemessen, sagte aber es wäre in ordnung. dann hat er mir es auch eingetragen *Freu*. jetzt kann ich endlich beruhigt fahren!

gruß

gottschi

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