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Tüv nicht bestanden, nun verkaufen. Was gibt es zu beachten?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 9. November 2014 um 17:21

Folgener Sachverhalt:

Hauptsuchung wurde vorgezogen. Auto hat nicht bestanden. Nun soll es verkauft werden. Ist man verpflichtet den neue nicht bestandenen Tüv Bericht vorzulegen oder kann das Fahrzeug aus rechtlicher Sicht noch mit dem 2 monatigen gültigen Tüv Bericht verkauft werden? Mit dem neuen Tüv Bericht ist das Auto ja weniger Wert als mit dem noch 2 Monate günstigen. Muss ich einen potenziellen Käufer über den nichtbestandenen Tüv Versuch informiereb?

Beste Antwort im Thema
am 9. November 2014 um 21:38

Wenigstens machst du dir die geringsten Gedanken darüber.

Ich glaube beim Gebrauchtwagenverkauf wird weit lieber mit Lug, Trug oder Verschweigen gearbeitet.

Ich hatte einen Gebrauchtwagen gekauft mit neuem TÜV. Inklusive fehlendem Mitteltopf, ein durchgerissenes Motorlager, gnadenlos festgerostete Domlager (inklusive neue Federbeine fällig). Der Stecker von der ABS Leuchte war abgezogen, die brannte sonst gerne mal.

Das sind so Fälle dafür bräuchte man eine Rechtschutzversicherung. Im Grunde gehört einem Betrüger auf die Finger gehauen, sonst macht der sein Ding wohl immer weiter.

Wenn die Kiste Grütze ist, sollte man die Konsequenzen ziehen und den Preis entsprechend anpassen.

Durch die eigene Ehrlichkeit wird eine abgefuckte Welt ein Stück besser.

Beispiel: dir ist als Verkäufer ein Mangel bekannt. Du gibst die Info nicht weiter. Jetzt fängt der nächste an Teile zu tauschen oder zu VW zu fahren. Vielleicht macht er monatelang damit herum, vielleicht kann er im Extremfall den Fehler nie beheben. Und all der Mehraufwand, weil der Verkäufer ungerechtfertigt mehr Geld rausschneiden wollte. Sowas ist doch ein dämlicher Unfug.

Das schlimme dabei ist nicht mal der materielle Verlust und der Stress, sondern die fehlene menschliche Achtung untereinander.

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Themenstarteram 9. November 2014 um 22:13

Habe vergessen zu erwähnen, dass das Auto eine Zeit brauchen kann um neue Werte im Speicher abzulegen. Es kann also sein, dass gar nichts defekt ist. Wurde ja auch alles vor kurzem neu gemacht.

Zitat:

@Charlieahlen schrieb am 9. November 2014 um 23:13:56 Uhr:

Habe vergessen zu erwähnen, dass das Auto eine Zeit brauchen kann um neue Werte im Speicher abzulegen. Es kann also sein, dass gar nichts defekt ist. Wurde ja auch alles vor kurzem neu gemacht.

Wenn der Readinesscode noch nicht passt, wird gemessen, daran liegt es nicht. Diesen Problemmotor würde ich tatsächlich so schnell es geht ehrlich verkaufen.

Bei nicht bestandener HU hat man nur 4 Wochen Zeit die Fehler reparieren zu lassen sonst droht die Zwangsstilllegung !! Also das Auto verkaufen und sagen : da sind noch 2 monate Tüv drauf ist Betrug, weil der Käufer sich nach 4 Wochen wundern wird, dass die Zulassungsplakette ab ist und ein gelber Punkt auf der Frontscheibe klebt !! Mir kommt echt die Galle hoch wenn ich solche Threads hier lese

Zitat:

@Mondeo MKIII schrieb am 10. November 2014 um 15:39:09 Uhr:

Bei nicht bestandener HU hat man nur 4 Wochen Zeit die Fehler reparieren zu lassen sonst droht die Zwangsstilllegung !!

Das ist - jedenfalls bei uns - offensichtlich nicht der Fall.

Nach erfolglosem TÜV stand mein Vectra noch ca. 6 Monate zugelassen am Straßenrand, wurde aber nicht mehr gefahren - ich hatte in dieser Zeit andere Probleme. Letztendlich hat ihn ein (mir bekannter) Händler gekauft und abgemeldet..

Themenstarteram 10. November 2014 um 16:20

Hast du zufällig in der Zeit Post von der Zulassungsbehörde bekommen, dass das Fahrzeug abgemeldet werden muss?

Nein, ich habe nichts bekommen.

Zitat:

@Mondeo MKIII schrieb am 10. November 2014 um 15:39:09 Uhr:

Bei nicht bestandener HU hat man nur 4 Wochen Zeit die Fehler reparieren zu lassen sonst droht die Zwangsstilllegung !!

Völliger Blödsinn. Man hat 4 Wochen Zeit alles zu reparieren und zur Nachkontrolle zu fahren, danach wird lediglich eine neue HU fällig.

Zitat:

@JacK2003 schrieb am 10. November 2014 um 17:37:09 Uhr:

Zitat:

@Mondeo MKIII schrieb am 10. November 2014 um 15:39:09 Uhr:

Bei nicht bestandener HU hat man nur 4 Wochen Zeit die Fehler reparieren zu lassen sonst droht die Zwangsstilllegung !!

Völliger Blödsinn. Man hat 4 Wochen Zeit alles zu reparieren und zur Nachkontrolle zu fahren, danach wird lediglich eine neue HU fällig.

Betrug wäre es allerdings trotzdem wenn er das dem Verkäufer verschweigt, da der Tüv dann ja schon einen Monat früher ausläuft und der Käufer Garnichts davon weiß.

Der Blödsinn artet ja langsam aus hier ;-)

Wieso sollte die HU früher ablaufen? Das ist doch alles nur dummes Gebrabbel hier.

Is ja wie am Stammtisch in der Kneipe hier...

Ich halt mir erstmal die Taschen zu :D

Nur ohne echte Menschen und ohne Bier :D

Das mit dem Bier kann man ändern ;).

Von mir aus tun es aber auch Cola und Popcorn :D

Zitat:

@das-markus schrieb am 10. November 2014 um 19:47:15 Uhr:

Der Blödsinn artet ja langsam aus hier ;-)

Wieso sollte die HU früher ablaufen? Das ist doch alles nur dummes Gebrabbel hier.

Ich kann mir schlecht vorstellen, dass wenn du zum Tüv gehst und festgestellt wird das dein Auto nicht mehr verkehrssicher ist, bzw. keinen Tüv bekommen würde, trotzdem die volle Zeit der Plakette noch ablaufen kann.

Der eine Monat bis zur erneuten Vorführung gut... wenn laut Plakette allerdings sagen wir mal noch ein halbes Jahr Tüv besteht, glaube ich nicht das da die vor 1,5 Jahren ausgestellte Plakette Vorrang hat vor dem nicht verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs.

Der Logik nach wäre es absoluter Schwachsinn, Bürokratie folgt allerdings keinerlei Logik wie ich schon des Öfteren feststellen durfte.

Bei erheblichen Mängeln an BBB - Bremsen-Bereifung-Beleuchtung- droht tatsächlich die Zwangsstilllegung. Dies aber nicht nur bei der HU, sondern auch bei einer Polizeikontrolle z.B. auf der Autobahn.

Zitat:

@Deloman schrieb am 12. November 2014 um 12:49:02 Uhr:

Bei erheblichen Mängeln an BBB - Bremsen-Bereifung-Beleuchtung- droht tatsächlich die Zwangsstilllegung. Dies aber nicht nur bei der HU, sondern auch bei einer Polizeikontrolle z.B. auf der Autobahn.

Ja natürlich, wenn Jemand mit gerissener Bremsscheibe zum TÜV kommt, lässt den gar keiner mehr wegfahren.

Es wurde aber behauptet, dass generell bei nicht bestandener HU, nach 4 Wochen die Zwangsstillegunbg droht.

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