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Tüv nicht bestanden, nun verkaufen. Was gibt es zu beachten?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 9. November 2014 um 17:21

Folgener Sachverhalt:

Hauptsuchung wurde vorgezogen. Auto hat nicht bestanden. Nun soll es verkauft werden. Ist man verpflichtet den neue nicht bestandenen Tüv Bericht vorzulegen oder kann das Fahrzeug aus rechtlicher Sicht noch mit dem 2 monatigen gültigen Tüv Bericht verkauft werden? Mit dem neuen Tüv Bericht ist das Auto ja weniger Wert als mit dem noch 2 Monate günstigen. Muss ich einen potenziellen Käufer über den nichtbestandenen Tüv Versuch informiereb?

Beste Antwort im Thema
am 9. November 2014 um 21:38

Wenigstens machst du dir die geringsten Gedanken darüber.

Ich glaube beim Gebrauchtwagenverkauf wird weit lieber mit Lug, Trug oder Verschweigen gearbeitet.

Ich hatte einen Gebrauchtwagen gekauft mit neuem TÜV. Inklusive fehlendem Mitteltopf, ein durchgerissenes Motorlager, gnadenlos festgerostete Domlager (inklusive neue Federbeine fällig). Der Stecker von der ABS Leuchte war abgezogen, die brannte sonst gerne mal.

Das sind so Fälle dafür bräuchte man eine Rechtschutzversicherung. Im Grunde gehört einem Betrüger auf die Finger gehauen, sonst macht der sein Ding wohl immer weiter.

Wenn die Kiste Grütze ist, sollte man die Konsequenzen ziehen und den Preis entsprechend anpassen.

Durch die eigene Ehrlichkeit wird eine abgefuckte Welt ein Stück besser.

Beispiel: dir ist als Verkäufer ein Mangel bekannt. Du gibst die Info nicht weiter. Jetzt fängt der nächste an Teile zu tauschen oder zu VW zu fahren. Vielleicht macht er monatelang damit herum, vielleicht kann er im Extremfall den Fehler nie beheben. Und all der Mehraufwand, weil der Verkäufer ungerechtfertigt mehr Geld rausschneiden wollte. Sowas ist doch ein dämlicher Unfug.

Das schlimme dabei ist nicht mal der materielle Verlust und der Stress, sondern die fehlene menschliche Achtung untereinander.

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Du musst den Käufer über alle bekannten Mängel am Fzg. informieren.

Alles andere ist Betrug.

Was hat das Fzg den für Mängel das man gleich verkaufen muss?

Zitat:

@AudiJunge schrieb am 9. November 2014 um 18:50:20 Uhr:

Du musst den Käufer über alle bekannten Mängel am Fzg. informieren.

Alles andere ist Betrug.

Das ist totaler Blödsinn. Man darf keine Unwahrheiten angeben.

Schweigen ist keine Unwahrheit. Ein Interessent kann sich schließlich alles anschauen.

Ist ihm jedoch ein Mangel bekannt der Leib und Leben gefährdet, muss gezielt darauf hingewiesen werden.

Der Rest ergibt sich aus BGB - §123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung.

 

Und ja, die Mängel würden mich auch mal interessieren?

Zitat:

@Tomy 69 schrieb am 9. November 2014 um 18:56:05 Uhr:

Was hat das Fzg den für Mängel das man gleich verkaufen muss?

Defekter Fahrer = Erheblicher Mangel

Wenn man das Auto also als Mängelfrei verkauf ist das nicht die Unwahrheit wenn es gravierende Mängel hat mit denen es kein HU besteht ?

Zitat:

@AudiJunge schrieb am 9. November 2014 um 19:14:16 Uhr:

Wenn man das Auto also als Mängelfrei verkauf ist das nicht die Unwahrheit wenn es gravierende Mängel hat mit denen es kein HU besteht ?

Er sagt ja nicht, dass er das Fahrzeug als mängelfrei anbieten will, aber er will die bestehenden Mängel nicht erwähnen. Das ist ein Unterschied. Ich glaube nicht, dass es Probleme geben würde, wenn das Fzg als mängelfrei verkauft wird, da nicht nachgewiesen werden kann, dass der Verkäufer davon wusste. Zumindest solange der TÜV Bericht nicht im Handschuhfach liegt.

Ich finde dabei geht es eher um die persönliche moralische Einstellung und darum, um welche Mängel es sich handelt. Zu hoch eingestelltes Abblendlicht würde ich unter Umständen auch verschweigen, Mängel am Bremssystem aber auf keinen Fall. Das könnte ich mir auch nicht damit schön reden, dass der Käufer ja vor dem Kauf genau hingucken kann.

Zitat:

@JacK2003 schrieb am 9. November 2014 um 22:24:15 Uhr:

... Ich glaube nicht, dass es Probleme geben würde, wenn das Fzg als Mängelfrei verkauft wird, da nicht nachgewiesen werden kann, dass der Verkaufer davon wusste. Zumindest solange der TÜV Bericht nicht im Handschuhfach liegt.

...

Die TÜV Computer scheinen Neuland für Dich zu sein?

Zitat:

@Mick 01 schrieb am 9. November 2014 um 22:26:53 Uhr:

 

Die TÜV Computer scheinen Neuland für Dich zu sein?

Nö. Da hat kein möglicher Käufer Zugriff. Bzw. wenn der Verkäufer den TÜV Bericht verschwinden lässt und davon nichts erwähnt, kann ein Käufer auch nicht nachfragen oder besser gesagt er kommt gar nicht auf die Idee beim TÜV zu fragen. Und selbst wenn der Käufer gründlich ist und nachfragen will, wo soll er anfangen. Der Verkäufer kann ja beim TÜV oder Dekra oder GTÜ oder GÜS gewesen sein. Den Aufwand betreibt Niemand. Nachdem man das Auto gekauft hat und als Halter in der Zulassungsbescheinigung steht, kann man möglicherweise alte TÜV Berichte bekommen, wenn man weiß wo man suchen muss. Nur dann ist es auch zu spät, bzw. dann geht der Justiz Stress los.

Soll aber nicht heißen, dass ich das gut finde, ganz im Gegenteil.

am 9. November 2014 um 21:38

Wenigstens machst du dir die geringsten Gedanken darüber.

Ich glaube beim Gebrauchtwagenverkauf wird weit lieber mit Lug, Trug oder Verschweigen gearbeitet.

Ich hatte einen Gebrauchtwagen gekauft mit neuem TÜV. Inklusive fehlendem Mitteltopf, ein durchgerissenes Motorlager, gnadenlos festgerostete Domlager (inklusive neue Federbeine fällig). Der Stecker von der ABS Leuchte war abgezogen, die brannte sonst gerne mal.

Das sind so Fälle dafür bräuchte man eine Rechtschutzversicherung. Im Grunde gehört einem Betrüger auf die Finger gehauen, sonst macht der sein Ding wohl immer weiter.

Wenn die Kiste Grütze ist, sollte man die Konsequenzen ziehen und den Preis entsprechend anpassen.

Durch die eigene Ehrlichkeit wird eine abgefuckte Welt ein Stück besser.

Beispiel: dir ist als Verkäufer ein Mangel bekannt. Du gibst die Info nicht weiter. Jetzt fängt der nächste an Teile zu tauschen oder zu VW zu fahren. Vielleicht macht er monatelang damit herum, vielleicht kann er im Extremfall den Fehler nie beheben. Und all der Mehraufwand, weil der Verkäufer ungerechtfertigt mehr Geld rausschneiden wollte. Sowas ist doch ein dämlicher Unfug.

Das schlimme dabei ist nicht mal der materielle Verlust und der Stress, sondern die fehlene menschliche Achtung untereinander.

Themenstarteram 9. November 2014 um 21:47

Danke für die schnellen Antworten. Es handelt sich nicht um sicherheitsrelavante Mängel, sondern nur um ein neues Metallgummilager im Dreickeslenker was schon bei Vorbesitzer falsch eingebaut wurde. Lauf Tüv Prüfer kann der Dreickeslenker jetzt 1 cm nach oben und unten wackeln , statt nach rechts oder links. Beim letzten Tüv wurde das dann ubersehen und ich bin da 2 Jahre mit rumgefahren. Ist halt wieder eine kostspielige Sache bei einem Fahrzeugwert von 1500 euro.

Zitat:

@Charlieahlen schrieb am 9. November 2014 um 22:47:04 Uhr:

Danke für die schnellen Antworten. Es handelt sich nicht um sicherheitsrelavante Mängel, sondern nur um ein neues Metallgummilager im Dreickeslenker was schon bei Vorbesitzer falsch eingebaut wurde. Lauf Tüv Prüfer kann der Dreickeslenker jetzt 1 cm nach oben und unten wackeln , statt nach rechts oder links. Beim letzten Tüv wurde das dann ubersehen und ich bin da 2 Jahre mit rumgefahren. Ist halt wieder eine kostspielige Sache bei einem Fahrzeugwert von 1500 euro.

Sag es dem Käufer doch einfach. Du wärst auch froh, wenn man dich nicht übers Ohr haut. Wenn du halbwegs Handeln kannst, wird das auch keinen großen Preisverlust zu Folge haben.

Themenstarteram 9. November 2014 um 21:53

Ich habe das Auto jetzt an mit dem aktuellen nicht bestandenen Tüv Bericht inseriert, obwohl der Wagen noch 3 Monate Tüv hat.

Es würde mich allerdings wirklich interessieren ob das Verschweigen eines nicht bestandener vorgezogener Hauptuntersuchung strafbar beim Autoverkauf ist, sofern es sich dabei um keine wirklich gravierenden Mängel handelt. Wäre ich nicht vorzeitig zum Tüv gefahren, wäre der Käufer höchstwahrscheinlich auch noch bis zum regulären Tüv Termin mit dem Auto gefahren.

Das Lager kostet im Zubehör ca. 8 Euro, den Querlenker ausbauen und das Lager wechseln ist keine Kunst.

Themenstarteram 9. November 2014 um 22:07

Ja leider ist noch ein weiteres Problem vorhanden. Es handelt sich bei dem Auto auch um einen Polo 9n 1,2 12v 64ps Baujahr 2001 von meiner Freundin. Zu dem oben besagten Fehler kam noch hinzu, dass der Abgasmesscomputer beim Tüv keine erweiterte Abgasprüfung durchführen konnte. Er fragte mich ob icj vor kurzem dem Fehlerspeicher gelöscht habe. Genau das war der Fall. Steuerkette war übergesprungen und hat den halben Motor zerlegt. Jetzt ist alles wieder heile und das Auto bekommt keinen Tüv :/ Ich frag mich ob ich nochmal alles reparieren soll oder ob der Polo ein Fass ohne Boden ist. Ich hänge die Mängelliste vom Tüv mal als Bild an den Beitrag an.

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