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Tüv mit defekter Handbremse bekommen ?

Themenstarteram 18. Januar 2010 um 15:34

Hallo

Wir haben uns einen BMW 523i, 1997 gekauft, mit neu Tüv.

Seine Handbremse ist der letzte Mist. Man kann sie anknallen und trotzdem kann man losfahren. An einer Steigung hät sie gar nicht.

Nun meine Frage:

Wie kann der Wagen Tüv bekommen mit so einer Handbremse.

Oder ist das Testniveau sooo niedrig ?

Danke für eure Gedanken ….

Malaika

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hunoldvtec

Die beiden seiten dürfen in ihrer bremsleistung nicht mehr als 40% voneinander abweichen! Den absoluten wert für die bremsleistung kenne ich nicht...

Der Witz bei meinen ganzen HUs war: Blockiergrenze der Feststellbremse wurde erreicht. Das ist bei der Konservengröße der Bremse des e39 schlicht der Hohn.

Das Gleiche stand auch im Prüfbericht meines kürzlich gekauften X5:D. Wie das gehen soll, ist mir ein Rätsel.

Der "Verkaufs- TÜV" ist bei Werkstätten Gang und Gäbe, solche Kleinigkeiten wie Feststellbremse, oder in meinem Fall ein großes Loch im Rücklicht, werden da gerne mal übersehen. Die AU wird ebenfalls einfach so ausgedruckt.

Vielen Leuten ist das aber alles auch egal, jeder ist doch froh, wenn er seine Plakette hat- auch wenns eigentlich falsch ist.

Findet der Prüfer ein paar Fehler und es gibt keine Plakette, ist er ein A...., findet er die Fehler nicht, ein Trottel.

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am 18. Januar 2010 um 15:38

Na das klingt doch nach einer fetten Beschwerde beim Tüv. Kann ja sein, dass ihr das Auto nur wegen genau dieser neuen Tüv Abnahme gekauft habt und davon ausgehen konntet, dass zumindest solche sicherheitsrelevanten Teile i. O. sind. Unter Umständen haftet der Tüv (was allerdings nur selten klappt)... ;-)

am 18. Januar 2010 um 15:52

Die Handbremsen beim e39 sind schon von vornherein nicht der Knaller und werden oft bemängelt.

Aber was willst du uns jetzt damit sagen? Wo ist der Tüv bräuchte demnächst mal ein Fahrwerk abgenommen.:cool: Da kommt mir ein blinder Prüfer gerade recht...

Falls dir der kauf nun Spanisch vorkommt, fahr zur Dekra, lass dort eine Mängelliste erstellen und konfrontier den Verkäufer und den Tüvmann damit. Wenn es nur die Handbremse ist kannst du vielleicht im Nachhinein noch ein Paar Euro rauskitzeln.

Hi Malaika,

falls Du die Handbremse sanieren möchtest, dann könnte Dir diese Anleitung weiterhelfen (:-))

Gruß

wer_pa

am 18. Januar 2010 um 19:32

Das läuft doch immer identisch:

Lass mich raten. Dein TüV ist nicht vom "richtigen" Tüv (oder Dekra), sondern GTü oder (noch heftiger) KüS!?

Da ist eine nicht greifende oder nich richtig greifende Handbremse noch das geringste. Habe da schon von anderen Fällen gehört/gelesen, wo das Fahrzeug eine gerissene Windschutzscheibe (im Sichtbereich des Fahrers) hatte, oder das Fahrwerk völlig im Eimer war. Beleuchtung ging schon teilweise gar nicht, kam schon alles vor.

Den Tüv´ler bzw. Gutachter wirst du (auch über den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter;) ) nicht belangen können, da dort grundsätzlich behauptet wird (vom Gutachter), dass der Defekt erst danach (also nach dem Gutachten aber vor dem Verkauf) eingetreten ist. Die Gutachter werden diesbezüglich von den Händlern gedeckt, da diese sonst irgendwann nicht mehr wissen wo sie Ihre HU-Abnahmen her bekommen bzw. ihre Möhren dann am Ende doch tatsächlich noch vor dem Verkauf reparieren müssten.

am 18. Januar 2010 um 20:43

Na ja, bin ich anderer Meinung. Wenn der Tüv am Montag gemacht wurde und ich kauf das Auto am Dienstag oder Mittwoch kann weder Handbremse noch Fahrwerk in ordnung gewesen sein. Ist wohl eher eine Einzelfallentscheidung...

Und ich für mein Teil hab gegen unseren KÜS Gutachter sicher nix einzuwenden. Tüv ist auch nicht überall das Gelbe vom Ei.

Die beiden seiten dürfen in ihrer bremsleistung nicht mehr als 40% voneinander abweichen! Den absoluten wert für die bremsleistung kenne ich nicht...

am 19. Januar 2010 um 13:39

Also was das angeht, so bin ich absoluter Leihe, Problem ist hier aber wohl eher, dass das Auto trotz diverser sicherheitsrelevanter Mängel Tüv bekommen hat. Und genau dagegen würde ich vorgehen, wenn zwischen Tüv, Kauf (manchmal machen die Händler den Tüv erst kurz vor der Abholung drauf) und Feststellen des Mangels nicht all zu viel Zeit verstrichen ist.

Auf jeden Fall den Mangel dem Händler melden und auf umgehende Beseitigung pochen. Ob und wie man das gegebenenfalls in die Schublade Gewährleistung drängeln kann ist eine Einzelfallentscheidung wert. Bremsen sind im Grunde zwar Verschleißteile, aber auch die dürfen nicht grundsätzlich defekt sein. Schon gar nicht, wenn man das Fahrzeug guten Gewissens mit neuer Tüv Abnahme vom Händler kauft.

Da geht noch was... ;-)

Themenstarteram 19. Januar 2010 um 15:38

ICh denke, dass ich den Spass selber erledigen werde... wegen 50 Euro mache ich dann doch keinen Aufstand auch wenn ich das ganze komisch finde ! ;-(

Themenstarteram 19. Januar 2010 um 15:47

Vergessen:

Danke wer_pa für die Anleitung !!

Zitat:

Original geschrieben von Hunoldvtec

Die beiden seiten dürfen in ihrer bremsleistung nicht mehr als 40% voneinander abweichen! Den absoluten wert für die bremsleistung kenne ich nicht...

Der Witz bei meinen ganzen HUs war: Blockiergrenze der Feststellbremse wurde erreicht. Das ist bei der Konservengröße der Bremse des e39 schlicht der Hohn.

Das Gleiche stand auch im Prüfbericht meines kürzlich gekauften X5:D. Wie das gehen soll, ist mir ein Rätsel.

Der "Verkaufs- TÜV" ist bei Werkstätten Gang und Gäbe, solche Kleinigkeiten wie Feststellbremse, oder in meinem Fall ein großes Loch im Rücklicht, werden da gerne mal übersehen. Die AU wird ebenfalls einfach so ausgedruckt.

Vielen Leuten ist das aber alles auch egal, jeder ist doch froh, wenn er seine Plakette hat- auch wenns eigentlich falsch ist.

Findet der Prüfer ein paar Fehler und es gibt keine Plakette, ist er ein A...., findet er die Fehler nicht, ein Trottel.

Hallo ,

zum thema tüv: Mein Kumpel fährt einen alten Nissan combi, der ist sowas von durchgerostet

der hat schon richtige löcher, nicht nur inden Türen, sondern auch im Unterboden....

Aus Zeit und Geldmangel hat er jemanden gefunden (hätte Ich auch nicht gedacht) der Ihm

einen/Neuen Tüv "besorgt" hat! Natürlich alles Legal und mit Plakette usw...(etwas teurer)

zur Handbremse: Bei meinem letzten HU/AU im September 2009 war bei mir auch so ein

Problem, zwar hat der Prüfer die Handbremse angezogen, und die hat auch gehalten...

...nur war ER der meinung das ER es nochmal versuchen müsste:eek:( der Depp).

Folge war, das Ich (und Er) deutlich was "Knacken" gehört haben; sprich die Handbremse

ist/war hine:(. ... naja nach 9 Jahren betrieb, kein wunder. Hab die dann einfach Neu

eingestellt (Siehe Link von: WER_PA !!)

Hab aber trodzdem Tüv gekriegt!:p

Von da her Denke Ich mir dass das Autohaus noch mehr "Spielraum" hat...!

 

Mfg Alex

hi,

es gibt inzwischen eine Menge Leute, die haben es längst aufgegeben, sich über solche Dinge aufzuregen.

Vielerorts wird nach dem Motto gehandelt, zur Kenntnis nehmen und gut ist´s.

Ein Kunde sagte neulich bezüglich des hier disskutierten Problems, noch höchstens 10 Jahre und man kann

die Plakette beim Zigarrenhändler an der Ecke kaufen.

Ich hoffe nicht, daß er recht behält.

MfG carfan-48

Ist nichts neues,

wenn man in einer kleineren Wekstatt,(wo der Tüvprüfer hinkommt),Tüv machen lässt,

drücken sie oft mehr ,als nur ein Auge zu.

Ich hatte schon Tüf bekommen,mit folgenden Mängeln,Golf 2,Baujahr:91:

Beide Handbremsseile gerissen,neue lagen zur Ansicht im Kofferraum,grins,

Ölverlust,(Ölwannendichtung),Hintere Stossdämpfer,total ausgelutscht.

MfG

Thomas

am 21. Januar 2010 um 8:59

Kann ich auch noch was zu beitragen. Ist allerdings schon ein paar Jahre her...

Fuhr damals mit meinem RX7 in die Werkstatt. Dort war gerade Tüv-Tag, also dauerte alles etwas länger und ich musste draußen noch eine Weile warten. Kam ein BMW E30 aus der Halle gerollt mit neuem Tüv und glücklich aussehenden Besitzer, fuhr über die Torschwelle der Hofeinfahrt und brach fast in der Mitte auseinander. Bog sich so durch, dass die Fahrgastzelle am Boden schliff.

Fazit? Nach einem großen Durcheinander von Passanten, Tüv-Prüfer und Werkstattpersonal stellte man fest, dass der Besitzer den Innenraum mit Zement ausgegossen und von unten alle Löcher schön mit Unterbodenschutz zugeschmiert hatte. Selbst die Sitzschienen waren einbetoniert, weil alles komplett durchgerostet gewesen sein soll. Ein paar Zentimeter Beton / Zement wiegen schon was... ;-)

...aber immerhin - neu Tüv das Auto. Macht sich bestimmt gut beim Verkauf!

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