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TÜV meckert Begrenzungsleuchte - Schaltung unzulässig

BMW
Themenstarteram 27. Mai 2016 um 15:45

Hi Gemeinde,

war heute beim TÜV und der hat meine Scheinwerfer beanstandet "404 E Begrenzungsleuchte (Standlicht) - Schaltung unzulässig". WTF???? Er hat gemeint es ist nicht erlaubt , dass die Augenbraue nach vorne leuchtet. Dies wäre die US- Codierung... Kann ich nicht nachvollziehen, hab das Fahrzeug seit 2007 und nie was dran gemacht, der Vorbesitzer war ein KFZ Sachverständiger. Kann mir auch nicht vorstellen, dass der irgendwas gemacht hat und außerdem bin ich mir sicher, dass die Augenbraue auch leuchten muss, Da das licht von den gelben LEDs kommt. Leuchtet die bei euch auch?

Was soll ich am besten machen? Bin etwas verwirrt...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Zladi79 schrieb am 27. Mai 2016 um 17:45:12 Uhr:

Hi Gemeinde,

war heute beim TÜV und der hat meine Scheinwerfer beanstandet "404 E Begrenzungsleuchte (Standlicht) - Schaltung unzulässig". WTF???? Er hat gemeint es ist nicht erlaubt , dass die Augenbraue nach vorne leuchtet. Dies wäre die US- Codierung... Kann ich nicht nachvollziehen, hab das Fahrzeug seit 2007 und nie was dran gemacht, der Vorbesitzer war ein KFZ Sachverständiger. Kann mir auch nicht vorstellen, dass der irgendwas gemacht hat und außerdem bin ich mir sicher, dass die Augenbraue auch leuchten muss, Da das licht von den gelben LEDs kommt. Leuchtet die bei euch auch?

Was soll ich am besten machen? Bin etwas verwirrt...

Die Eyebrows sind die vorderen Begrenzungsleuchten.

Als solche leuchten sie bei Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht mit. Das ist die Werkseinstellung.

Bei Tagfahrlicht (nur LCI) leuchten sie nicht. Man kann das auch nur durch Hardware-Eingriffe korrigieren.

Aber dass das unzulässig sein soll, habe ich noch nie gehört.

Seit 2008 leuchten bei meinem VFL und beim LCI die Eyebrows IMMER mit (auch bei Tagfahrlicht des LCI). Beide Fahrzeuge kamen damit immer ohne Probleme durch den TÜV.

Bei meinem LCI blinken die Eybrows sogar mit, und auch das bemängelt der Prüfer nicht.

Begrenzungsleuchten sind grundsätzlich vorhanden und dürfen normalerweise IMMER mitleuchten, weil sie garnicht stören können, sonst würden sie nachts blenden. Tagsüber sieht man sie kaum bis garnicht, darum frage ich mich, ob Dein Prüfer vielleicht ein Ego-Problem hat...

Und es ist glatter Unfug bis Schwachsinn, dass die nicht nach vorne leuchten dürfen, denn das tun ca. 99,9% aller Begrenzungsleuchten bei allen Fahrzeugen.

Da Du vermutlich Deine Begrenzungsleuchten überhaupt nicht verändert hast, besitzen sie eine ABE. Und dürfen dauer-leuchten.

Die US-Codierung gibts nur beim VFL, und zwar sind da die Fernscheinwerfer oder die Blinker gedimmt als Tagfahrlicht geschaltet. Beides hat nichts mit den Eyebrows zu tun.

Bis ratlos, was der Prüfer wollte.

Bitte um Korrektur, falls ich etwas Falsches geschrieben habe.

k-hm

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19 Antworten

Bei Standlicht leuchten sie mit, beim Tagfahrlicht dagegen nicht

So ein quatsch. US tagfahrlicht läuft über die Blinker. Die Augenbrauen sind ne komplett andere Geschichte

Zitat:

@Zladi79 schrieb am 27. Mai 2016 um 17:45:12 Uhr:

Hi Gemeinde,

war heute beim TÜV und der hat meine Scheinwerfer beanstandet "404 E Begrenzungsleuchte (Standlicht) - Schaltung unzulässig". WTF???? Er hat gemeint es ist nicht erlaubt , dass die Augenbraue nach vorne leuchtet. Dies wäre die US- Codierung... Kann ich nicht nachvollziehen, hab das Fahrzeug seit 2007 und nie was dran gemacht, der Vorbesitzer war ein KFZ Sachverständiger. Kann mir auch nicht vorstellen, dass der irgendwas gemacht hat und außerdem bin ich mir sicher, dass die Augenbraue auch leuchten muss, Da das licht von den gelben LEDs kommt. Leuchtet die bei euch auch?

Was soll ich am besten machen? Bin etwas verwirrt...

Die Eyebrows sind die vorderen Begrenzungsleuchten.

Als solche leuchten sie bei Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht mit. Das ist die Werkseinstellung.

Bei Tagfahrlicht (nur LCI) leuchten sie nicht. Man kann das auch nur durch Hardware-Eingriffe korrigieren.

Aber dass das unzulässig sein soll, habe ich noch nie gehört.

Seit 2008 leuchten bei meinem VFL und beim LCI die Eyebrows IMMER mit (auch bei Tagfahrlicht des LCI). Beide Fahrzeuge kamen damit immer ohne Probleme durch den TÜV.

Bei meinem LCI blinken die Eybrows sogar mit, und auch das bemängelt der Prüfer nicht.

Begrenzungsleuchten sind grundsätzlich vorhanden und dürfen normalerweise IMMER mitleuchten, weil sie garnicht stören können, sonst würden sie nachts blenden. Tagsüber sieht man sie kaum bis garnicht, darum frage ich mich, ob Dein Prüfer vielleicht ein Ego-Problem hat...

Und es ist glatter Unfug bis Schwachsinn, dass die nicht nach vorne leuchten dürfen, denn das tun ca. 99,9% aller Begrenzungsleuchten bei allen Fahrzeugen.

Da Du vermutlich Deine Begrenzungsleuchten überhaupt nicht verändert hast, besitzen sie eine ABE. Und dürfen dauer-leuchten.

Die US-Codierung gibts nur beim VFL, und zwar sind da die Fernscheinwerfer oder die Blinker gedimmt als Tagfahrlicht geschaltet. Beides hat nichts mit den Eyebrows zu tun.

Bis ratlos, was der Prüfer wollte.

Bitte um Korrektur, falls ich etwas Falsches geschrieben habe.

k-hm

Themenstarteram 27. Mai 2016 um 17:44

Danke genau so sehe ich das auch... Deswegen bin ich ja ratlos was der von mir will !!! Der meinte auch die dürfen nur angehen wenn das Standlicht ausfällt Blabla als notfunktion .... Dachte wirklich zuerst der verarscht mich hats aber wirklich in den TÜV Bericht geschrieben. Muss wieder Vorfahren wegen porösen hinteren Bremschläuchen und ausgefallenen LEDs in der dritten Bremsleuchte...Ok kein Problem aber Was verzapf ich dann wegen den Eyebrows .... Der will das ich das umcodiere. Wie am besten überzeugen das dies so sein muss. Ne Bestätigung holen vom :-) ? Hab ja beim TÜV schon einiges mitgemacht aber des ist echt der Hammer!!!

Hau dem mal eine auf die 12 damit er wieder richtig läuft ; )

Manche Prüfer gehören doch echt erschossen ... Dem Typ hätte ich was erzählt ey...

Themenstarteram 27. Mai 2016 um 18:40

:-) ja Habs ja nicht ernst genommen kann man ja nicht für voll nehmen wenn einer so einen Schwachsinn erzählt, wollt ja freundlich bleiben will ja die Plakette. Hab dann gewusst, dass ich keine Plakette bekomme wegen den anderen Sachen, als ich dann den Wisch in der Hand gehalten hab stand der Schwachsinn doch tatsächlich drauf...

Geh zu nen anderen Prüfer, einen mit Verstand

Am Besten zu einem anderen Prüfer und vor allem das Geld zurückverlangen. Der hat nachweislich Schwachsinn erzählt, das wird dir jeder :) bestätigen.

Man erlebt immer wieder was neues. Selten so ein Schwachsinn gehört. Da würde ich mir die Meinung auch nicht verkneifen und ihm das genauso sagen.

 

Lg

Zitat:

@Bimmerman schrieb am 27. Mai 2016 um 23:43:48 Uhr:

Am Besten zu einem anderen Prüfer und vor allem das Geld zurückverlangen. Der hat nachweislich Schwachsinn erzählt, das wird dir jeder :) bestätigen.

Was für ein Geld? Der hat doch auch andere Sachen beanstandet.

am 28. Mai 2016 um 9:02

Das sagen doch manche Polizisten auch... Und wieso Geld zurück? Hat doch noch mehr beanstandet. Also manche Leute...

Jo sorry, die anderen Mängel habe ich überlesen...ich war in Gedanken, wie und wann die eyebrows mitleuchten :)

Themenstarteram 28. Mai 2016 um 11:23

Ich geh mal zum :-) wo ich den gekauft hab und lass mir das bestätigen, dass es so sein muss. Bin mal auf die Reaktion von dem gespannt

Entweder anderen Prüfer oder wie du sagtest dir ne Bestätigung vom Hersteller holen und sich die doofe fresse vom Prüfer anschauen :-D...ich würde letzteres machen ;-)

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