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TÜV-Bericht

Opel Vectra C
Themenstarteram 17. März 2014 um 11:07

Der Tüvbericht von der KÜS in meiner Werkstatt weist aus, das um 13:44 Uhr ein erheblicher Mangel festgestellt wurde. Die Mängelbeseitigung erfolgte um 13:58 Uhr.

 

515 E M+S Reifen - Geschwindigkeitsschild fehlt.

 

Ich weiß nicht, ob das nun erheblich ist, Reifen bis 190Kmh, Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs 202Kmh.

 

Na ja, TÜV neu, 2 Jahre Ruhe.

 

Nach 11 Jahren hätte es auch schlimmer kommen können.

Beste Antwort im Thema

Nein die sind nicht Pingelig, die machen ihren Job und das Richtig.....immer sind die Anderen Doof, Pingelig, Kleinkariert oder sonstwas, wenn man auf Fehler hingewiesen wird die man selbst verbockt hat.

Das Hinweisschild ist gefordert, er hatte es nicht und das ist eben ein erheblicher Mangel, Punkt.

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23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von wilfried GTS

Der Tüvbericht von der KÜS in meiner Werkstatt weist aus, das um 13:44 Uhr ein erheblicher Mangel festgestellt wurde. Die Mängelbeseitigung erfolgte um 13:58 Uhr.

515 E M+S Reifen - Geschwindigkeitsschild fehlt.

Ich weiß nicht, ob das nun erheblich ist, Reifen bis 190Kmh, Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs 202Kmh.

Na ja, TÜV neu, 2 Jahre Ruhe.

Nach 11 Jahren hätte es auch schlimmer kommen können.

ja, ist ein erheblicher MAngel .... fahr besser einen Monat später mit Sommerreifen zum TÜV

Es gibt nun mal die Ausnahmemöglichkeit Winterreifen zu montieren die nicht für die Höchstgeschw. des Autos ausgelegt sind .... dann MUSS aber das Schild im Sichtbereich kleben .

IMHO gehört diese Ausnahme eh abgeschafft, stammt noch aus den 60-70er JAhren als Winterreifen für max 160 (Q) ausgelegt waren .... inzw. gibt's Winterreifen in Z .... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von wilfried GTS

 

515 E M+S Reifen - Geschwindigkeitsschild fehlt.

Hatte dieses Jahr das gleiche Problem. Allerdings sind bei mir sogar H-Reifen montiert. Naja, wenn man nix Sicherheisrelevanteres am Fahrzeug findet, geilt man sich eben an einem fehlenden Aufkleber auf.

PS: Der nächste TÜV erfolgt dann mit Sommerreifen!!

Zitat:

Original geschrieben von ulridos

 

IMHO gehört diese Ausnahme eh abgeschafft, stammt noch aus den 60-70er JAhren als Winterreifen für max 160 (Q) ausgelegt waren .... inzw. gibt's Winterreifen in Z .... :rolleyes:

Laut COC darf mein Vectra heute noch Q-Reifen in Größe 195/65 R15 M+S fahren... :eek: Gott sei Dank bietet die Reifenindustrie sowas nicht mehr an.

 

 

Gruß

Andre

am 17. März 2014 um 12:37

Die haben sich aber pingelig, das kannste dir auch selber malen und neben das Lenkrad kleben.

Nein die sind nicht Pingelig, die machen ihren Job und das Richtig.....immer sind die Anderen Doof, Pingelig, Kleinkariert oder sonstwas, wenn man auf Fehler hingewiesen wird die man selbst verbockt hat.

Das Hinweisschild ist gefordert, er hatte es nicht und das ist eben ein erheblicher Mangel, Punkt.

Dieses unansehnliche Schild fliegt immer als erstes nach dem Wechsel auf die Winterreifen wieder aus dem Cockpit. Ich weiß, welche Reifen ich fahre und wie schnell ich damit fahren darf. Dafür brauche ich kein hässliches Memo. Total blödsinnige Vorschrift und lächerlich dazu, das als erheblichen Mangel zu deklarieren. Da gibt es meiner Meinung nach Punkte, die sicherheitsrelevanter sind und als geringfügig durchgehen.

Grüße Tobias

PS: Und TÜV ist immer schön im Sommer. :D

am 17. März 2014 um 16:17

Pingelig deswegen weil so einen Aufkleber so gut wie jede Werkstatt hat und das aufkleben nicht mal 1minute dauert. Zu dem sollte man wissen was man für Reifen drauf hat. Wenn es auf dem Reifen nicht mehr zu lesen ist stört es doch auch keinen so lange der Profil hat und noch ok ist. Ich habe mir meinen selber gemalt und mit Klebeband links neben das Lenkrad geklebt so das man beim Einsteigen den sieht, aber beim fahren nicht im Sichtbereich ist.

Und ganz nebenbei ich habe niemanden doof oder Kleinkariert genannt und ich habe den Fehler nicht gemacht ;)

man sollte wissen .... auch wenn man das Auto verleiht ??? Denkt man dran darauf hin zu weisen??

Auch wenn man den in der Werkstatt abgibt ???

Anscheinend nicht .... hätte "man" auf die Reifen mit der Geschwindigkeitsbegrenzung hingewiesen, hätte der Händler sicher einen Aufkleber hin geklebt bevor der TÜV kommt . ....

"man" sollte immer dran denken , daß man nicht immer dran denkt ;) .... fliegt der Werkstatt bei der Probefahrt bei 200 der Reifen um die Ohren .... wer hat dann wohl Schuld ????

Wie schon gesagt .... ich finde diese Ausnahme eh Blödsinn, ein Reifen mit dem passenden Index kostet meist nicht nenneswert mehr ....

Also ich finde auch immer solche Ausagen lustig "Der TÜV ist schuld oder doof", ich finde unsren TÜV gut, wenn schonmal jemand in China, Marokko oder ähnlichen Ländern war kann er mich sicher verstehen, weil so wie da wollt ihr es bestimmt nicht haben, wenn ich aus beruflichen Gründen in den Ländern bin und dort z.B. mit einem Taxi fahre, kann ich schnell an Götter glauben, weil man betet das der Karren nicht gleich explodiert wenn man drin sitzt. :D

 

Mein Dicker hat letzte Woche erst frisch die Plakette bekommen mit Winterreifen und ohne Aufkleber, einfach weil die V Reifen minimal teurer sind als H Reifen oder andere, also ich finde immer wer am Fahrwerk, Bremsen und Reifen spart der solle lieber laufen, weil der spart an der Sicherheit von sich und anderen.

 

MfG Dark-Angel712

am 19. März 2014 um 10:43

Zitat:

Original geschrieben von ulridos

IMHO gehört diese Ausnahme eh abgeschafft, stammt noch aus den 60-70er JAhren als Winterreifen für max 160 (Q) ausgelegt waren .... inzw. gibt's Winterreifen in Z .... :rolleyes:

Es gibt für eine Vielzahl von Fahrzeugen keine passenden Geschwindigkeitsindex. Da muss man gar nicht zu absoluten Exoten greifen (gemeint sind Fahrzeuge mit >300km). Selbst reichlich normale Autos haben heute Höchstgeschwindigkeiten von 250km/h, brauchen also - je nach Achs- und Traglast - W oder Y-Reifen. Leider sind bei Weitem nicht alle Größen als W oder Y verfügbar. Versuche mal die normale S-Klasse / CL / CLS / E-Klasse AMG Größen 255/40 R18 und 285/35 R18 als W Reifen zu bekommen. Funktioniert nicht von dem gleichen Hersteller. Die Vorderen werden nur von Vredestein gefertigt, die hinteren nur von Dunlop. Auswahl ist was anderes. Und gleiche Reifen ringsum ist auch was anderes.

Ich habe übrigens 2002 auf meinem damaligen GTS "V" Reifen gefahren und bin dafür hier noch im Forum belächelt worden. Wie sich die Zeiten doch ändern!!

ja ok .... aber die MAsse der Autos ist wohl eher noch unter den 250 Vmax :)

Ein V Index reicht für 240 kmh und damit sicherlich für 80% der Autos ... (witziger weise ist gerade der Falken Ziex 912 als W preiswerter als V )

Dann kann man die Ausnahme ja auf Autos über 240 km/h begrenzen ..... weil es dort eben Sinn macht ...

am 19. März 2014 um 11:45

Selbst mein seeliger 96iger MV6 mit Vmax 235 brauchte W-Reifen. Das liegt daran, dass man eben nicht bis zum Geschwindigkeitsindex herangehen darf. Es gilt:

Zulässige Höchstgeschwindigkeit * 0,01 + 6,5km/h = Sicherheitsaufschlag

Zulässige Höchstgeschwindigkeit + Sicherheitsaufschlag < Geschwindigkeitsindex (korrigiert um Traglast).

Das bedeutet, dass Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 230km/h keine V-Reifen mehr fahren dürfen (ohne dass die Korrektur der Traglast zum Zuge kam!). Das wären z.B. alle E-Klasse Limousinen außer E200 CDI und E220 CDI...ob das noch sachgerecht wäre?

Zitat:

Original geschrieben von wilfried GTS

Der Tüvbericht von der KÜS in meiner Werkstatt weist aus, das um 13:44 Uhr ein erheblicher Mangel festgestellt wurde. Die Mängelbeseitigung erfolgte um 13:58 Uhr.

Geil ist ja, daß die ganze 14Minuten benötigt haben, um einen Aufkleber anzubringen. RESPEKT :D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Selbst mein seeliger 96iger MV6 mit Vmax 235 brauchte W-Reifen. Das liegt daran, dass man eben nicht bis zum Geschwindigkeitsindex herangehen darf. Es gilt:

Zulässige Höchstgeschwindigkeit * 0,01 + 6,5km/h = Sicherheitsaufschlag

Zulässige Höchstgeschwindigkeit + Sicherheitsaufschlag < Geschwindigkeitsindex (korrigiert um Traglast).

Das bedeutet, dass Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 230km/h keine V-Reifen mehr fahren dürfen (ohne dass die Korrektur der Traglast zum Zuge kam!). Das wären z.B. alle E-Klasse Limousinen außer E200 CDI und E220 CDI...ob das noch sachgerecht wäre?

Die Rechnung scheint aber nicht ganz zu stimmen, einige Opel Fahrzeuge mit dem 1.9CDTI waren auf 210km/h begrenzt damit Opel diese Fahrzeuge mit günstigeren H-Reifen auszustatten.....!!!

http://www.opel-niedersachsen.de/geschwindigkeitsbegrenzer.html

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