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TÜV-Bericht bzw. -Mängel, wie vorgehen...?

Opel Astra J
Themenstarteram 4. Juni 2020 um 13:16

Hallo.

Mein Astra war gestern beim TÜV; hat die Plakette auch mit dem Ergebnis "geringe Mängel" bekommen.

U.a. wurde folgendes bemängelt:

1.

Frontscheibe Sichtbeeinträchtigung außerhalb Fernsichtbereich

2.

Umweltbelastung: Motor ölfeucht

Meine Fragen dazu:

1. Es wurde ebenfalls gestern im Vorfeld der HU ein Steinschlag im Bereich der Beifahrerseite beseitigt.

Die "Sichtbeeinträchtigung", von der im TÜV-Bericht die Rede ist, befindet sich im Auto sitzend ganz links unten in der Ecke der Scheibe und ist da schon, seit ich das Auto im Jahr 2015 gekauft habe.

Mir wurde schon mehrmals von div. Werkstätten gesagt, dass das nicht zu reparieren ist, da zu nah am Rand.

Muss ich nun die Scheibe austauschen lassen, um den Mangel zu beheben, NACHDEM der der andere Steinschlag gestern behoben wurde...?

2. Ich weiß, vorsichtig mit Ferndiagnose etc., aber habt ihr ne Idee, woran das liegen könnte?

Wenn ich Google frage, finde ich alles von einer Reparatur von mehr als 2000€ bis hin zu Schrauben nachziehen und danach war das Problem erledigt.

Könnt ihr mir ein werkstattunabhängiges, logisches Vorgehen nennen, sodass ich Schritt für Schritt ausschließen kann, dass es z.B. nur Schrauben sind, die nachgezogen werden mussten und mich die Werkstatt am Ende nicht für dumm verkauft und mir ne Reparatur in Rechnung stellt, die nicht nötig gewesen wäre?

Ich danke euch vorab für eure Rückmeldung.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Also da ich davon ausgehe das keine Nachprüfung erfolgen muss würde ich den Steinschlag rauszögern bis zum nächsten Termin... sollte sich ein Riss entwickeln muss die Scheibe raus.

kannst ja mal auch nen Bild von dem Schlag machen...

Grüße Olli

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am 14. Juni 2020 um 7:30

Nein, muss man nicht. Und die Polizei wird auch bei einem Steinschlag nichts machen. Selbst wenn die Scheibe gerissen ist, passiert nichts.

Moin...

ein Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) beziehungsweise über die Abgasuntersuchung (AU) müssen nicht mitgeführt werden. Hier gibt es laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) lediglich eine Aufbewahrungspflicht. Die Prüfberichte sind nur bei Bedarf vorzulegen, etwa bei einer Zulassungsstelle.

Grüße Olli

Der Bedarf entsteht meiner Meinung nach auch wenn es in einer Kontrolle auffällt und der Verdacht besteht das ein bekannter Mangel vorliegt - den Bericht also u.U. im Nachhinein vorlegen muss.

Wir reden hier auch nicht von einem Mikrosteinschlag sondern von einem ausgewachsenem Abplatzer und noch nah am Torsionsbereich der Karosserie.

Ich würde es reparieren lassen. Schon deshalb weil ich mir ab und an mal dazu hinreissen lasse doch mal nah an den Grenzbereich zu gehen. Da hätte ich keinen Bock drauf wenn die Scheibe plötzlich komplett nachgibt wenn ich gerade über die Bahn semmel. Das mag aber jeder für sich entscheiden.

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