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Welche Versicherungsgesellschaft greift auch bei Schäden bei Touristenfahrten?

Themenstarteram 6. August 2015 um 11:19

Hallo,

ich war letztens Beifahrer auf der Nordschleife und möchte in Zukunft auch mal selber wieder als Tourist eine Runde über die Nordschleife fahren. Meine aktuelle Versicherung Direct Line schließt die Übernahme von Schäden bei solche Touristenfahrten grundsätzlich aus lt. AGBs. Welche Versicherungen gibt es, bei denen solche Touristenfahrten nicht explizit ausgeschlossen werden?

Gruss

Markus

Beste Antwort im Thema
am 6. August 2015 um 17:53

Moin,

 

ich bin ja mal wieder dermaßen begeistert, was hier für allwissende Vollprofis rumlaufen und für Geschichten erzählen :) ich gestehe ich gehöre zur dunklen Seite der Macht, denn ich bin Versicherungsvertreter *böse, böse*!

 

Ich kann dazu nur eins sagen, ich habe mehrere Kunden die ein Jahresabonnement auf dem Ring haben und ausnahmslos ALLE haben sowohl in der Haftpflicht als auch in der Kasko VOLLEN Versicherungsschutz - und das haben diese Ring-Begeisterten sogar schriftlich direkt von der Gesellschaft erhalten als schönen dreizeiler auf ach so schönem Papier mit Gesellschhaftslogo drauf.

 

Einer hat es treffend schon gesagt, auf dem Ring gilt die Straßenverkehrsordnung und es sind Touristenfahrten und das Ziel dieser Touristenfahrten ist es nicht ein "rennen" zu fahren und diese Touristenfahrten sind auch nicht mit dem Ziel Höchstgeschwindigkeiten zu erreichen.

 

Von daher ist alles gut. Wenn natürlich die ach so tollen und billigen Direktversicherer sowas nicht mit machen, würde ich mir die Frage stellen ob ich da den richtigen Partner an der Seite habe?!?

 

So Leute jetzt dürft ihr mich in der Luft zerreißen :) ist mir Latte :)

 

greetz

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Keine, so weit ich es weiß.

Das ist Luxus, auch mal das eigene Auto ohne Versicherungshängematte schrotten zu können.:D

Zitat:

Keine, so weit ich es weiß.

Das stimmt so nicht.

Die Haftpflicht muss, wenn ich das richtig verstanden habe, so oder so zahlen, da es

sich ja um öffentlichen Verkehrsraum handelt.

Bei der Kasko würde ich mir eine schriftliche Bestätigung holen, dass die

Versicherung bei einer Tourifahrt greift. Eine solche Bestätigung hatte ich

mal von der Debeka, bin aber inzwischen woanders versichert. Welche

anderen Gesellschaften dort zahlen, weiß ich nicht, da musst du entweder

mal in den Weiten des WWW suchen oder auf andere Leute hier hoffen :)

Mfg

am 6. August 2015 um 12:51

Ich "arbeite" Hobbytechnisch am Ring und kann aus Erfahrung berichten, dass die Haftpflicht greift, sofern das Fahrzeug ein anderes beschädigt hat, aber das eigene Fahrzeug bleibt wie es ist, unversichert.

Es gibt genug "Helden" der Straße die sich auf der NS versuchen und weit überschätzten, wer aber sich an die Regeln hält, braucht eine solche Frage gar nicht erst zu stellen !

Zitat:

@greentea868 schrieb am 6. August 2015 um 14:44:24 Uhr:

Zitat:

Keine, so weit ich es weiß.

Das stimmt so nicht.

Die Haftpflicht muss, wenn ich das richtig verstanden habe, so oder so zahlen, da es

sich ja um öffentlichen Verkehrsraum handelt.

Bei der Kasko würde ich mir eine schriftliche Bestätigung holen, dass die

Versicherung bei einer Tourifahrt greift. Eine solche Bestätigung hatte ich

mal von der Debeka, bin aber inzwischen woanders versichert. Welche

anderen Gesellschaften dort zahlen, weiß ich nicht, da musst du entweder

mal in den Weiten des WWW suchen oder auf andere Leute hier hoffen :)

Mfg

In den Bedingungen steht, dass Schäden bei Wettfahrten zur Erlangung der von Höchstgeschwindigkeiten ausgeschlossen sind.

Und im Übrigen dürften der o.a. privater Grundbesitz nicht zum öffentlichen Straßenverkehr gehören. Meines Wissens (habe ich mal gelesen), kann vor der Benutzung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden (bin mir aber nicht sicher).

am 6. August 2015 um 12:57

Es gibt durchaus spezielle Versicherung für den Fall der Fälle, auch für Rennfahrzeuge, aber die bewegen sich bei den Prämien jenseits von Gut & Böse.

Um einen öffentlichen Verkehrsraum handelt sich ja nun einmal eine eingezäunte Rennstrecke nicht.

Als ich ein Fahrzeugsicherheitstraining am Sachsenring absolviert habe, war da ein Angebot einer Versicherung, an diesem einen Tag das Fahrzeug für die Strecke Vollkasko zu versichern. Das war ein Angebot vom Betreiber in Zusammenarbeit mit einem Versicherer. Einfach mal deine Streckenleitung anrufen und danach fragen.

Bei Touristenfahrten gilt die Nordschleife aber nicht als Rennstrecke, weiterhin geht es dort nicht um Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, außerdem gilt dort die STVO und STVZO und es handelt sich rechtlich um eine öffentliche Mautstraße. Im Prinzip sollte das also nichts anderes sein als z.B. die Rossfeldstraße im Berchtesgadener Land. Deshalb sind die meisten Aussagen hier leider wenig hilfreich.

Ich verlinke mal auf einen Thread in einem anderen Forum, die sind dort schon ein wenig weiter.

Direkt dort gibt es einen Nutzer, dessen Versicherung gezahlt hat.

Link

Ich hoffe damit sind wir zumindestens soweit, dass die Nordschleife während der Touristenfahrten KEINE Rennstrecke ist.

Mfg

PS: Auch für den Ford (Leasingwagen) auf dem kleinen Bildchen links oben hab ich eine schriftliche Bestätigung (müsste die Nürnberger Versicherung gewesen sein) bekommen, dass sowohl Haftpflicht als auch Vollkasko bei einem Unfall bedingungsgemäß zahlen würden.

Themenstarteram 6. August 2015 um 14:36

Zitat:

@Hapabla schrieb am 6. August 2015 um 14:51:43 Uhr:

Ich "arbeite" Hobbytechnisch am Ring und kann aus Erfahrung berichten, dass die Haftpflicht greift, sofern das Fahrzeug ein anderes beschädigt hat, aber das eigene Fahrzeug bleibt wie es ist, unversichert.

Es gibt genug "Helden" der Straße die sich auf der NS versuchen und weit überschätzten, wer aber sich an die Regeln hält, braucht eine solche Frage gar nicht erst zu stellen !

Obwohl ich die Strecke vom Verlauf her sehr gut kenne und auch nicht annähernd letzte Rille fahren würde (Ganz wichtig: Es gibt nichts zu gewinnen, nur zu verlieren.), kann man ja gewisse Gefahren durch z. B. plötzliches Öl oder Hindernisse auf der Strecke nicht ganz vermeiden. Man hat sein Schicksal nun mal nicht immer zu 100 % in der Hand. Und für den Fall der Fälle würde ich halt gerne meine Versicherung wechseln, wenn die Nachfolgeversicherung in Ihren AGBs Touristenfahrten (Nordschleife ist eine mautpflichtige Landstrasse) nicht ausschließt.

Gruss

Markus

am 6. August 2015 um 15:41

Touristenfahrten sind nach marktgängigen Bedingungen nicht ausgeschlossen bzw. können in der Haftpflicht nicht ausgeschlossen werden.

Regelmäßig wird auf den vom Gesetzgeber definierbaren Ausschlusstatbestand auch in der Kasko abgestellt, also kein VS bei:

"Verwendung des Fahrzeugs bei behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder den dazugehörigen Übungsfahrten"

Das war einmal....

Heute sieht es oft so oder so ähnlich aus:

"Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z.B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings."

Passendes Urteil aus Karlsruhe: OLG Karlsruhe

am 6. August 2015 um 17:53

Moin,

 

ich bin ja mal wieder dermaßen begeistert, was hier für allwissende Vollprofis rumlaufen und für Geschichten erzählen :) ich gestehe ich gehöre zur dunklen Seite der Macht, denn ich bin Versicherungsvertreter *böse, böse*!

 

Ich kann dazu nur eins sagen, ich habe mehrere Kunden die ein Jahresabonnement auf dem Ring haben und ausnahmslos ALLE haben sowohl in der Haftpflicht als auch in der Kasko VOLLEN Versicherungsschutz - und das haben diese Ring-Begeisterten sogar schriftlich direkt von der Gesellschaft erhalten als schönen dreizeiler auf ach so schönem Papier mit Gesellschhaftslogo drauf.

 

Einer hat es treffend schon gesagt, auf dem Ring gilt die Straßenverkehrsordnung und es sind Touristenfahrten und das Ziel dieser Touristenfahrten ist es nicht ein "rennen" zu fahren und diese Touristenfahrten sind auch nicht mit dem Ziel Höchstgeschwindigkeiten zu erreichen.

 

Von daher ist alles gut. Wenn natürlich die ach so tollen und billigen Direktversicherer sowas nicht mit machen, würde ich mir die Frage stellen ob ich da den richtigen Partner an der Seite habe?!?

 

So Leute jetzt dürft ihr mich in der Luft zerreißen :) ist mir Latte :)

 

greetz

Themenstarteram 7. August 2015 um 6:04

@guarddog

Welche Versicherung macht das denn (gerne auch per PN)?

Gruss

Markus

@guarddog: Ja, es gibt noch Gesellschaften, bei denen das so ist. Aber die werden weniger. Und das hat nichts damit zu tun, dass man beim Billigheimer versichert ist, sondern damit, dass zu viel Missbrauch getrieben wird.

Jeder weiß, dass am Ring zwar kein Rennen veranstaltet wird, aber trotzdem kaum einer sich touristisch die Landschaft anguckt, sondern alle meinen, dass die jetzt als Mini-Schumis plötzlich fahren können wie die Profis.

Zudem haben auch die Veranstalter von verkappten Rennwochenenden schon lange gemerkt, was sie tun müssen, um den zahlenden Kunden den Spaß nicht zu verderben. In der Porsche Ausschreibung zu einer "Gleichmäßigkeitsfahrt" stand z.B. genau der Ausschlusstatbestand in negativer Form "Es handelt sich nicht um eine Veranstaltung, die zur usw." Jeder weiß, was da tatsächlich abgeht...

Daher werden eben die touristischen Fahrten mehr und mehr auch ausgeschlossen, da sie mit dem kalkulierten Risiko des normalen Starßenverkehrs nichts zu tun haben.

am 7. August 2015 um 15:52

es geht hier nicht darum, was tatsächlich auf solchen Veranstaltungen passiert sondern was versichert ist.

Wenn der Kunde Versicherungsbetrug begeht (was nicht versicertes geltend macht) hat das mit der Frage nichts zu tun.

Meine Meinung nach immer noch marktgängig mitversichert. Mag sein, dass eine billige onlineversicherer, das ausschließen. Dies ist aber eh nur in den nicht KH Sparten möglich.

So hier nun ein paar Ausschnitte. Ich reduziere mich auf die Kaskoteile, da in der KH wie geschrieben der Gesetzgeber definitiert was als Obliegenheit zulässig ist.

gruß

Zitat:

A.2.9.2

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar.

 

Quelle AKB GDV 2015

Zitat:

A.2.9.2

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an einer behördlich genehmigten Fahrveranstaltung entstehen, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.

 

Quelle AKB HUK-Coburg 2015

Zitat:

A.2.10 Nr.2

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.

Quelle AKB R+V 2015

Zitat:

A.2.19.2

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.

Quelle AKB DEVK 2013

Zitat:

A.2.9.2

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.

Quelle AKB VHV 2015

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