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Totalschaden Peugeot Speedfight Sondermodell

Themenstarteram 5. Dezember 2007 um 18:47

Hallo zusammen,

ich hatte am 6.11.07 mit meinem Roller einen Unfall, ein Transporter nahm mir die Vorfahrt, mit dem Ergebnis, dass ich drei Tage im KH war (Schlüsselbeinfraktur) und mein Roller Schrott ist. Die Sache ist direkt an den RA gegangen und ein unabhängiger Gutachter wurde beauftragt. Das Gutachten habe ich bereits am 15.11. erhalte und direkt an RA weitergeleitet. Da ich bis 30.11. nichts gehört habe, habe ich bei RA angefragt, mit dem Ergebnis, dass die Angelegenheit seitens RA erst mit Datum 29.11. an die Vers. weitergeleitet wurde. Das finde ich unmöglich von RA, das war wohl das letzte Mandat meiner Familie. Heute erhielt ich dann von RA das Schreiben an die gegn. Vers. , in dem bei der Schadenaufstellung nur der WBW des Rollers "netto" angeführt wurde. RA geht da wohl nach der Änderung von 2002(fiktive Abr.) aus, ohne dies abzusprechen und individuell zu überprüfen. In meinem Fall ist es so: Ich bin Schüler (17Jahre) den Roller habe ich in 08.06. neu gekauft für Euro 2.200,- (und noch reingesteckt) Der WBW laut Gutachten beträgt brutto 1.800 Eu und netto 1.512 EU.

Restwert 360 EU.Von meinem RA wurde nun an die Vers. angegeben Nettobetrag abzgl. Restwert, d.h. ich hätte innerhalb eines Jahres einen Verlust von ca. 700 EU. Mein Mofaroller war ein Sondermodell und ist gleichwertig nicht mehr zu erhalten. Zum Anderen habe ich nach diesem Unfall einfach nur Angst mich wieder auf einen Roller zu setzten, vielleicht gibt sich das mit der Zeit, aber im Moment ist nicht dran zu denken. Zum Glück kann ich meine Schule auch zu Fuss errreichen. Muss ich nun dem Schaden von ca. 700 EU hinnehmen, da ich nur durch diesen Unfall keinen Roller mehr haben möchte. Muss ich mir nun einen neuen Roller kaufen, den ich nicht fahren werde, damit die Vers. den tatsächlichen Wert des Rollers reguliert. Ein Ersatzfahrzeug ( dann in Form eines PKW`S ) kann ich mir frühestens in 2-3 Jahren leisten.

Vielen Dank

Fabian

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59 Antworten

Hallo Fabian,

 

vorab ein paar persönliche Worte an dich.

 

Sei froh, dass du hier mit einer Fraktur davon gekommen bist. Andere bezahlen solche Unfälle mit Ihrem Leben oder sitzen für immer im Rollstuhl.

 

Also, erst einmal herzlichen Glückwunsch zu deinem zweiten Geburtstag.

 

Nun zu deinem materiellen Schaden.

 

Dein Roller ist sicherlich ein Sondermodell. Das ist aber nicht gleich zu setzen mit dem Umstand, dass es diesen am hier bestimmten Markt nicht mehr (gebraucht) zu kaufen gibt.

 

Es gibt Ihn.

 

Ganz bestimmt.

 

Der Wiederbeschaffungwert in Höhe von 1.800 Euro ist auch angemessen. Dafür bekommst du mit Sicherheit etwa gleichwertiges.

 

Was und wie viel du in diesen Roller zu deinem Eigenen Spass und Vergnügen "reigesteckt hast" ist hier nicht maßgeblich.

 

Entscheiden ist, ob diese "Investitionen" den Marktwert deines Roller steigern. 

 

Und das ist hier definitv nicht der Fall.

 

Ich brauche hier auch gar nicht zu wissen, was du alles so investiert hast.

(z.b. Sportabgasanlage, optisches Tuning, Leistungsteigernde Maßnahmen und so weiter und so fort......)

 

Vergiss es.

 

Solche Maßnahmen erhöhren den Wiederbeschaffungswert deines Roller bestimmt nicht.

 

Zu hinterfragen wäre hier jedoch, ober der Wiederbeschaffungswert real incl. 19 MwSt. im Gutachten ausgewiesen wurde und ob das hier auch tatsächlich der Fall ist.

 

Das glaube ich nämlich so nicht.

 

Ich halte hier einen Abzug von maximal 2% aufgrund der Differenzbesteuerung für angemessen und realistisch.

 

Nicht jedoch die vollen 19% Mehrwertsteuer

 

Um das im weitern zu klären musst du aber erst einmal folgende Fragen beantworten

 

1. Was steht im Gutachten zum Wiederbeschaffungswert?

 

- Regelbesteuert

-Differenbesteuert

-Steuerneutral

 

2. Wer hat den SV beauftragt

 

3. Um was für eine SV handelt es sich hier (bitte keine Namen nennen!)

    Ist es eine SV Oranisation?

    Ist es ein freiberuflicher Sacherständiger?

 

Nach Beantwortung dieser Fragen geht es hier weiter.

 

Gruß Delle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Themenstarteram 5. Dezember 2007 um 21:06

Hallo,

erstmal Danke für das Interesse!!!

Also im Gutachten steht (regelbesteuert) inkl. MwSt 1.800 EuR.

Der Gutachter wurde von der Werkstatt, (lt. Auftrag meiner Eltern), bestellt. Der SV ist ein Dipl.- Ing.(FH) ist von der Gesellschaft, die mit D anfängt und sich mit fünf grünen Grossbustaben schreibt.

Es ist mir klar, das ich viel Glück bei dem Unfall hatte - stehe auch irgendwie noch unter Schock.

Die Investitionen in den Roller habe ich auch nur angemerkt, um zu beschreiben, dass es meiner Meinung nach nicht richtig sein kann, mit so einem grossen Verlust von ca. 700 Eu abgespeist zu werden, obwohl der Roller für mich noch mehr gekostet hat, als der reine Kaufpreis und am meisten ärgert es, dass der Rechtsanwalt nicht meine Interessen stärker versucht durchzusetzen und die Schadenregulierung möglichst schnell und für ihn ohne grosse Mühe abzuwickeln, das Honorar zu kassieren und fertig.

Danke und Grüße

Fabian

Hallo Delle,

 

jetzt bin ich rasend gespannt, was Du antwortest, wenn es ein freier SV ist und er vom RA beauftragt wurde...

:D

 

Schöne Grüße

 

Hafi

 

*EDIT: Der Beitrag hat sich erledigt, Fabian war schneller*

;)

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Hallo Delle,

 

jetzt bin ich rasend gespannt, was Du antwortest, wenn es ein freier SV ist und er vom RA beauftragt wurde...

:D

 

Schöne Grüße

 

Hafi

 

*EDIT: Der Beitrag hat sich erledigt, Fabian war schneller*

;)

Hallo Hafi,

 

den hätte ich genauso platt gemacht,wie den von der Versicherung, das nimmst du mir sicher ab oder ? ;)

 

Aber in diesem Fall passt dass leider wie die Faust aufs Auge sorry ... :cool::D

 

Lies mal meinen nächsten Kätzerischen Beitrag .... :)

Zitat:

 

Original geschrieben von Fabi17

Hallo,

 

erstmal Danke für das Interesse!!!

Also im Gutachten steht (regelbesteuert) inkl. MwSt 1.800 EuR.

Der Gutachter wurde von der Werkstatt, (lt. Auftrag meiner Eltern), bestellt. Der SV ist ein Dipl.- Ing.(FH) ist von der Gesellschaft, die mit D anfängt und sich mit fünf grünen Grossbustaben schreibt.

 

Also, bei der Regelbesteuerung wären in der Tat 19% Mehrwertsteuer aus dem Wiederbeschaffungswert zu subtrahieren. Diese Mehrwertsteuer würdest du dann von der Versicherung erstattet bekommen, wenn du dir ein neues Fahrzeug kauft, bei dem die Merhwertsteuer ausweisbar wäre.

 

In deinem Fall wären das 287, 28 Euro.   

 

Aber in deinem Fall ist das nicht so.

 

Fahrzeuge dieses Typs werden nicht Regelbesteuert sondern Differenzbesteuert am Markt angeboten. Dem zu Folge dürfen dir hier maximal 36 Euro vom WBW abgezogen werden, dass wären hier 36 Euro.

 

Offensichtlich hat der Sachverständige das mit der MwSt hier am Fahrzeugalter festgemacht. Das ist aber völliger Mumpitz.

 

Dieser Roller wird defintiv beim Händler nicht mit ausweisbarer Mehrwertsteuer angeboten. Und nur darauf  es an.

 

Kannst auch hier etwas dazu nachlesen. Und der SV von der D..... auch mal :)

 

Oder er ruft mich an, dann erkläre ich das mal ..... :cool: LOL

 

http://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?...

Themenstarteram 6. Dezember 2007 um 11:31

Hallo, hier ist wieder Fabian,

dankeschön für die Info`s. Was soll ich denn jetzt machen, das Gutachten ist bereits bei der gegen. Vers. Mein Anwalt hat den Nettobetrag angefordert, ohne sich anscheinend schlau zu machen.

Grüße

Fabian

Zitat:

Original geschrieben von Fabi17

Hallo, hier ist wieder Fabian,

 

dankeschön für die Info`s. Was soll ich denn jetzt machen, das Gutachten ist bereits bei der gegen. Vers. Mein Anwalt hat den Nettobetrag angefordert, ohne sich anscheinend schlau zu machen.

 

Grüße

Fabian

dem Anwalt mal (gleich) bescheid geben das das Gutachten nicht korrekt ausgeführt ist. Der sollte sich dann umgehend mit Gutachter und Versicherung in verbindung setzen.

 

grüße

Steini 

Zitat:

Original geschrieben von steini111

 

Zitat:

dem Anwalt mal (gleich) bescheid geben das das Gutachten nicht korrekt ausgeführt ist. Der sollte sich dann umgehend mit Gutachter und Versicherung in verbindung setzen.

 

grüße

Steini 

 das ist das sinnvollste hier....

Themenstarteram 6. Dezember 2007 um 13:29

Hallo,

nochmal zum Verständnis. Das mit der Diffferenzbesteuerung von 2% gilt das auch bei fiktiver Abrechnung, da ich im Moment keinen Roller mehr fahren werde.

Grüße

Fabian

Zitat:

Original geschrieben von Fabi17

Hallo,

 

nochmal zum Verständnis. Das mit der Diffferenzbesteuerung von 2% gilt das auch bei fiktiver Abrechnung, da ich im Moment keinen Roller mehr fahren werde.

 

Grüße

Fabian

 Jawoll, gerde da ist es ja für dich Wichtigkeit..

Themenstarteram 6. Dezember 2007 um 18:19

Hallo,

also meine Mutter hat das jetzt dem Anwalt mitgeteilt, dass das Gutachten nicht korrekt ist. Vielleicht kann mir ja einer wegen der beschädigten Kleidung weiterhelfen. Da haben wir vom Anwalt auch keine vernünftige Antwort bekommen, da nur noch von Helm und Jeans eine Rg vorhanden ist, hat meine Mutter nachgefragt, ob Ersatzkauf für Jacke und Schuhe abgerechnet werden kann. Anwalt meint nein, die würden ja sowieso nur Zeitwert bezahlen und hat pauschal 100 EU angegeben, obwohl der Helm schon 80 EU und die Jeans 100 EU gekostet hat, die Hose war noch keine 6 Monate alt. Die Winterjacke und die Schuhe sind auch erst in diesem Jahr angeschafft worden.

Dankeschön

Fabian

Hallo Fabi,

ich will dir ja keine Angst machen, aber dein RA scheint deinen Fall mit angezogener Handbremse zu bearbeiten.

Schon mal daran gedacht den Anwalt zu wechseln? Was du so von deinem Anwalt schreibst,verzichtet der am Ende noch auf dein Schmerzensgeld. So nach dem Motto: Dieses kleine Aua hast du im Sommer eh vergessen.

Gruß,

Joschi

Themenstarteram 6. Dezember 2007 um 18:38

Ja, mit dem Wechseli st nicht so einfach, das könnte richtig Probleme geben, da meine Eltern wegen einer anderen Sache auchdort sind, da geht es um Kohle, die an uns bezahlt werden muss(Grenzübersbauung v. Nachbarn). Also ziehen wir diese Sache jetzt noch mit dem durch und sollte nochmal ein Anwalt nötig sein, werden wir definitiv einen anderen nehmen.

Aber kann mir denn jemand sagen, wie die Kleidung abzurechnen ist, dass wir das dem Anwalt mitteilen können.

Grüße

Fabi

Zitat:

 

Original geschrieben von Fabi17

Ja, mit dem Wechseli st nicht so einfach, das könnte richtig Probleme geben, da meine Eltern wegen einer anderen Sache auchdort sind, da geht es um Kohle, die an uns bezahlt werden muss(Grenzübersbauung v. Nachbarn). Also ziehen wir diese Sache jetzt noch mit dem durch und sollte nochmal ein Anwalt nötig sein, werden wir definitiv einen anderen nehmen.

Aber kann mir denn jemand sagen, wie die Kleidung abzurechnen ist, dass wir das dem Anwalt mitteilen können.

Grüße

Fabi

 warte mal ab. da wirst du schon noch Rat zu bekommen. Eile mit Weile... ;)

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