ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Totalschaden Peugeot Speedfight Sondermodell

Totalschaden Peugeot Speedfight Sondermodell

Themenstarteram 5. Dezember 2007 um 18:47

Hallo zusammen,

ich hatte am 6.11.07 mit meinem Roller einen Unfall, ein Transporter nahm mir die Vorfahrt, mit dem Ergebnis, dass ich drei Tage im KH war (Schlüsselbeinfraktur) und mein Roller Schrott ist. Die Sache ist direkt an den RA gegangen und ein unabhängiger Gutachter wurde beauftragt. Das Gutachten habe ich bereits am 15.11. erhalte und direkt an RA weitergeleitet. Da ich bis 30.11. nichts gehört habe, habe ich bei RA angefragt, mit dem Ergebnis, dass die Angelegenheit seitens RA erst mit Datum 29.11. an die Vers. weitergeleitet wurde. Das finde ich unmöglich von RA, das war wohl das letzte Mandat meiner Familie. Heute erhielt ich dann von RA das Schreiben an die gegn. Vers. , in dem bei der Schadenaufstellung nur der WBW des Rollers "netto" angeführt wurde. RA geht da wohl nach der Änderung von 2002(fiktive Abr.) aus, ohne dies abzusprechen und individuell zu überprüfen. In meinem Fall ist es so: Ich bin Schüler (17Jahre) den Roller habe ich in 08.06. neu gekauft für Euro 2.200,- (und noch reingesteckt) Der WBW laut Gutachten beträgt brutto 1.800 Eu und netto 1.512 EU.

Restwert 360 EU.Von meinem RA wurde nun an die Vers. angegeben Nettobetrag abzgl. Restwert, d.h. ich hätte innerhalb eines Jahres einen Verlust von ca. 700 EU. Mein Mofaroller war ein Sondermodell und ist gleichwertig nicht mehr zu erhalten. Zum Anderen habe ich nach diesem Unfall einfach nur Angst mich wieder auf einen Roller zu setzten, vielleicht gibt sich das mit der Zeit, aber im Moment ist nicht dran zu denken. Zum Glück kann ich meine Schule auch zu Fuss errreichen. Muss ich nun dem Schaden von ca. 700 EU hinnehmen, da ich nur durch diesen Unfall keinen Roller mehr haben möchte. Muss ich mir nun einen neuen Roller kaufen, den ich nicht fahren werde, damit die Vers. den tatsächlichen Wert des Rollers reguliert. Ein Ersatzfahrzeug ( dann in Form eines PKW`S ) kann ich mir frühestens in 2-3 Jahren leisten.

Vielen Dank

Fabian

Ähnliche Themen
59 Antworten

Hi,

bei der Kleidung wirst Du ohne Vorlage entsprechender Nachweise natürlich Deiner Pflicht zur Schadensanmeldung mit Beweisführung nicht ganz gerecht.

Zeitwert/Wiederbeschaffwert ist generell richtig - der Abzug ist also möglich.

100 € für die gesamte Kleidung halte ich allerdings für untertrieben.

Geh aber z.B. mal bei ner Hose von einer Nutzungsdauer von einem Jahr aus (oder länger?) - damit hat sie z.B. schon die Hälfte Ihrer Zeit rum....

Den Rest würde ich pauschal ansetzen - führ doch als Nachweis die UVP des Herstellers an wenn vorhanden.

Grüße

Schreddi

Hallo Fabian,

 

ich kann Schreddi nur zustimmen.

Der Anwalt macht das ganz richtig, denn er hat praktisch keine Chance, viel mehr durchzusetzen.

 

Schau mal bei dem bekannten Online-Auktionshaus, was gebrauchte Hosen kosten. Dann siehts Du sehr schnell, was der Zeitwert für gebrauchte Kleidung ist. Nämlich leider fast nix...

 

Wenn die Versicherung sich auf eine vernünftige Pauschale für den Sachschaden einlässt, ist das ganz OK und kein Grund für einen RA Wechsel.

 

 

Und wie ist das mit dem Helm??

 

ich denke da dürfte der Gebrauchtmarkt eher klein sein. Ich würd keinen gebrauchten Helm kaufen!

 

grüße

Steini

Auch für den Helm gibt es nur den Zeitwert.

Es werden also vom Rechnungsbetrag pro Jahr gewisse prozentuale Abzüge gemacht.

Rechne mal so mit 10% / Jahr.

 

Wie gesagt: am besten ist es, eine vernünftige Pauschale für alles zusammen auszuhandeln.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Auch für den Helm gibt es nur den Zeitwert.

Es werden also vom Rechnungsbetrag pro Jahr gewisse prozentuale Abzüge gemacht.

Rechne mal so mit 10% / Jahr.

 

Wie gesagt: am besten ist es, eine vernünftige Pauschale für alles zusammen auszuhandeln.

 

 

 Hmpf...und wenn bei nem PKW der Airbag aufgeht, bekommt mann dann bei nem 10 Jahre alten Auto nur noch nen Luftbalon geschenkt.

 

Manchmal versteh ichs nicht...... Sorry musste ich loswerden

aber die wenigsten hier werden daran "schuld" sein ;)

 

grüße

Steini

Tja, wenn Du den Airbag jeden Tag mal aufbläst und gelegentlich auf den Boden fallen lässt, damit er Kratzer und Gebrauchsspuren bekommt, gibt´s nur nen Luftballon...

 

:D

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Tja, wenn Du den Airbag jeden Tag mal aufbläst und gelegentlich auf den Boden fallen lässt, damit er Kratzer und Gebrauchsspuren bekommt, gibt´s nur nen Luftballon...

 

:D

 verda..... hätte den gurt mit pyrotec-straffer nehmen sollen, der wird jeden tag genutzt ;) :D und dann ne wurstkordel ;)

 

grüße

Steini

 

Zitat:

und dann ne wurstkordel ;)

Geniale Idee!! :D:D

am 7. Dezember 2007 um 7:11

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Offensichtlich hat der Sachverständige das mit der MwSt hier am Fahrzeugalter festgemacht. Das ist aber völliger Mumpitz.

Das siehst Du genau richtig, Delle, die SV-Organistaion mit dem D am Anfang und den fünf grünen Buchstaben macht die MwSt.-Problematik tatsächlich am Alter fest. In meiner Kanzlei liegen interne Unterlagen der Dekra vor, aus denen folgendes hervorgeht:

"Faustformel lautet: Fzg. 1-3 Jahre --> regelbesteuert, Fzg. 4-6 Jahre differenzbesteuert, Fzg. ab dem 7.Jahr nur noch auf Privatmarkt, also gar keine MwSt. ".

Es wird dabei nicht nach Fahrzeugtypen oder Klassen unterschieden, was, wie Du richtig sagst, Mumpitz ist. Es gibt durchaus Passat-Vertreter-Kombis mit 5 Jahren, die regelbesteuert sind. Versuche aber mal, einen 2 Jahre alten Chevrolet Rezzo regelbesteuert zu bekommen ... Die D.... macht es sich da relativ leicht und schädigt damit das Unfallopfer. Außerdem möchte ich gar nicht wissen, auf welche Weise der Restwert ermittelt worden ist.

Als RA des TE würde ich die SV-Organisation anschreiben und um Mitteilung und Nachweis bitten, wie der Wiederbeschaffungswert ermittelt wurde und wo sich die regelbesteuerten Roller befinden. Die Dekra muß dann die Karten auf den Tisch legen und entsprechend Stellung nehmen. Wäre der Roller differenzbesteuert, würdest Du schließlich mehr bekommen (und zwar 243,00 EUR, dafür lohnt es sich zu kämpfen). Wenn die Dekra dann auf obiger Faustformel beharrt, sollte man eine Bezahlung des Gutachtens verweigern.

@TE: Das Problem mit Kleidung und Helm stellt sich bei jedem Fahrrad- bzw. Motorradunfall. Richtig ist, dass die Versicherung nur verpflichtet ist, den Zeitwert zu bezahlen. Bei Autos ist die Ermittlung des Zeitwertes relativ klar, ein Blick in die Schwacke-Liste genügt und man hat einen Anhaltspunkt, bei Helmen und Jeans gibt es solche Tabellen leider nicht, so dass es hier wirklich sinnvoll ist, sich mit der Versicherung auf eine Pauschale zur Abgeltung der diesbezügliche Forderungen zu einigen. Viele Versicherungen bestehen auch auf Vorlage der Kaufbelege. Wenn Du diese nicht mehr hast, kannst Du deine Eltern als Zeugen für Alter und Kaufpreis angeben, normalerweise akzeptieren die Versicherungen diese Vorgehensweise.

Themenstarteram 7. Dezember 2007 um 9:06

Guten Morgen zusammen,

hier ist die Mutter von Fabian, er hat mir dem link gegeben und meinet ich solle mir dies mal ansehen. Tja, da denkt man, gib die Sache an den Anwalt, der wird schon richten, aber..... wie man sieht ist das nicht immer so. Die Dekra werde ich dann selber anschreiben, ansch. hat der Anwalt für so etwas keine Zeit*g*. Das Gutachten ist wohl schon von der gegn. Vers. bezahlt worden. Je öfter ich das Schreiben des Anwalts lese, um so wütender werde ich. Da Fabian sich nicht selber behelfen konnte und er ach im KH war musste ich ihn ca. 3 Wochen pflegen und fahren, hier hat Anwalt eine Pauschale von 100 EU gefordert, ist doch auch lächerlich oder?

Können wir denn der Versicherung Belege für entsprechenden Neukauf Jacke und Schuhe einreichen?

Und weiss jemand, wo es ein Anhaltspunkt für Pflegekosten zu finden ist?

Vielen Dank für die tollen Antworten, es ist schön, dass es noch Menschen gibt, die anderen helfen möchten.

Grüße

Marlies

Zitat:

Original geschrieben von Fabi17

Da Fabian sich nicht selber behelfen konnte und er ach im KH war musste ich ihn ca. 3 Wochen pflegen und fahren, hier hat Anwalt eine Pauschale von 100 EU gefordert, ist doch auch lächerlich oder?

"Pflegekosten" in diesem Sinne sind nicht vorgesehen und da dein Sohn noch minderjährig ist und sowieso mit in deinem Haushalt wohnt ist ihm insoweit auch kein Haushaltsführungsschaden entstanden.

Und du (die Mutter) bist mittelbar geschädigt - hast also selbst keinerlei Anspruch gegen den Schädiger.

Wenn Fabian dir die Fahrtkosten in das Krankenhaus erstattet hat (das hat er doch sicherlich;) ) kann er diese Aufwendungen vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zurückfordern.

Es besteht natürlich die Möglichkeit, jede einzelne Fahrt detailliert aufzulisten, der Einfachheit halber ist aber auch hier eine Pauschalregelung sinnvoll.

Ohne die Entfernung zu kennen, erscheint mir die geforderte Summe aber mal ok - ausgehend davon, dass i.d.R. 30 Cent pro Kilometer für Fahrten mit dem Privatfahrzeug anerkannt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Fabi17

 

Können wir denn der Versicherung Belege für entsprechenden Neukauf Jacke und Schuhe einreichen?

Das wurde weiter oben schon geschrieben.

Der NEUkauf ist uninteressant. Anspruch besteht auf Ersatz des ZEITwertes der beschädigten Gegenstände (weiter oben nochmal nachlesen).

Zitat:

Original geschrieben von Fabi17

 

Und weiss jemand, wo es ein Anhaltspunkt für Pflegekosten zu finden ist?

Wie schon geschrieben - es gibt hier keinen Anspruch auf "Pflegekosten" da du als Mutter nur mittelbar geschädigt bist.

Themenstarteram 7. Dezember 2007 um 12:52

na ja , gerecht ist das ja nicht. Für Fabian wird natürlich gekocht, gewaschen usw., aber einem 17 jährigen müsste man "ohne Unfall" nicht die Socken anziehen, ihn auch nicht waschen und füttern, was zu einem Mehraufwand meinerseits führte.

Grüße

Marlies

Zitat:

Original geschrieben von Fabi17

na ja , gerecht ist das ja nicht. Für Fabian wird natürlich gekocht, gewaschen usw., aber einem 17 jährigen müsste man "ohne Unfall" nicht die Socken anziehen, ihn auch nicht waschen und füttern, was zu einem Mehraufwand meinerseits führte.

Grüße

Marlies

Na, Marlies, als treusorgende Mutter machst du das doch liebend gerne (wieder). ;) Gib es zu das war doch früher die schönste Zeit mit füttern und anziehen.:o  Wenn die Gören erst einmal ins Flegelalter kommen muss man sich ja laufend über sie ärgern oder ? :D

 

Lieben Gruß von Delle

Themenstarteram 7. Dezember 2007 um 14:23

na ja, es gibt Schöneres als Jugendliche zu füttern, zu duschen und anzuziehen *g*

Grüße

Marlies

Zitat:

Original geschrieben von Fabi17

na ja, es gibt Schöneres als Jugendliche zu füttern, zu duschen und anzuziehen *g*

 

Grüße

Marlies

 

ja, ganz bestimmt.... ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Totalschaden Peugeot Speedfight Sondermodell