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Hagelschaden, Totalschaden, wie richtig abgerechnet?

Themenstarteram 11. Juni 2008 um 9:28

Hallo MT-Forum,

zunächst einmal "Klopf auf den Tisch" Mahlzeit alle zusammen. Ich bin auf Euch per google gestossen und habe direkt meinen Senf abzugeben und möchte Euch mit Fragen löchern, dazu schon einmal "Danke" für Eure zahlreichen Tips und Antworten...

Aktueller Fall wie folgt:

Hagelschaden am 30.05., heute morgen Termin zur Sammelbegutachtung in Krefeld:

Auto Fiat Punto 60SX Selecta, Bj. 07/99, 100.000 km auf der Uhr

Abrechnung des von meiner Versicherung (Zürich) bestellten Sachverständigen:

Beurteilung: Totalschaden

Reparaturfreigabe: Nein

Reparaturkosten ohne MWST: € 2.875,96

Mehrwertsteuer: € 546,43

Reparaturkosten mit MWST: € 3.422,39

Wiederbeschaffungswert mit MWST: € 2.500,- (dies muss definitiv ein Fehler sein, denn...

Wiederbeschaffungswert diferenzbesteuert 2,5%: € 3.412,50 (dies heißt wohl dass der SV sich um einen tausender im obigen Wiederbschaffungswert "verschrieben" hat)

Restwert: € 1.000,-

Selbstbeteiligung TK € 150,-

Der Wagen ist nun also fast 9 Jahre alt, ist es nicht falsch, dass er differenzbesteuert wird? Wieviel kriege ich nun ausgezahlt, Wagen soll nicht repariert werden? Was ist mit Pauschalkosten?

Vielen Dank für Eure hoffentlich zahlreichen, helfenden Tips und Antworten zu diesem Fall.

Ein anderer Fall, Hagelschaden ebenfalls, Fahrzeug Mercedes A-Klasse A160 CDI, Bj. 12/2004, 40.000 km, ebenfalls Sammelbegutachtung durch Versicherung bestellten SV:

Beurteilung: reparaturwürdig

Reparaturkosten nach Abzug ohne MWST: € 5.197,34

Mehrwertsteuer: € 987,49

Reparaturkosten nach Abzug mit MWST: € 6.184,83

Wiederbeschaffungswert: ausreichend

Selbstbeteiligung TK: € 150,-

Schaden soll nicht repariert werden, Versicherung will € 5.047,34 zahlen, ist dieser Wert korrekt?

Danke Euch hier ebenfalls für Eure Antworten!

Grüße

Wolf

Beste Antwort im Thema

schicke denen lieber dass als Mail:D. Vieleicht ändern die dann Ihre falsche Meinung.... :rolleyes:

 

Gruss

 

Delle

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Hallo Wolf,

zu den ersten Fall kann ich Dir nichts sagen.

Bei Zweiten Fall:

Zitat:

Reparaturkosten nach Abzug ohne MWST: € 5.197,34

Wenn Du mit dem Abzug die SB meinst, dann sollte der o.g. Betrag ausgezahlt werden, zzgl.Aufwandpauschale.

Ansonsten der o.g. Betrag abzgl. der SB, zzgl der Aufwandpauschale.

Die Vers. ist verpflichtet, in Streitfällen eine Schlichtungsstelle zu nennen.Einfach mal dort anfragen.

cu

swidi

Zitat:

Original geschrieben von swidi

 

Zitat:

Ansonsten der o.g. Betrag abzgl. der SB, zzgl der Aufwandpauschale.

Zitat:

Die Vers. ist verpflichtet, in Streitfällen eine Schlichtungsstelle zu nennen.Einfach mal dort anfragen.

 

cu

swidi

Völliger Unfug.

 

Das hier  ist hier ein sogenanter Kaskoschaden, also Vertragsrecht.

 

Da gibt es weder ein Aufwandspauschale noch eine "Schlichtungsstelle"

 

Er fuhr mit seinem Auto zur einer Sammelbegutachtungsstelle. Also doch Aufwand.

So,so, es gibt also keine Schlichtungsstelle. Vielleicht bei Deiner Gesellschaft nicht.

Welche war das noch mal?

cu

swidi

Zitat:

Original geschrieben von swidi

Er fuhr mit seinem Auto zur einer Sammelbegutachtungsstelle. Also doch Aufwand.

 

So,so, es gibt also keine Schlichtungsstelle. Vielleicht bei Deiner Gesellschaft nicht.

Welche war das noch mal?

 

cu

swidi

Hör mal, es ist ja nicht so schlimm, dass  du keine Ahnung hast. Aber dann lass dir wenigstens was sagen sonst blamierst du dich hier bis aufs Blut.:D 

 

Nochmal extra für dich :

 

1. Bei einem Kaskoschaden ist die AKB maßgeblich. Das sind die Vertragsbedingungen. Da drin ist vereinbahrt, wass im Schadenfall reguliert wird. Und in KEINER AKB wirst du etwas von einer Aufwandspausche finden, schau mal bei dir selber nach.

 

Diese Pauschale bekommst du nur im KH Schadenfall, dass ist nämlich Schadenersatz nach §249 BGB, da kanst du so etwas geltend machen.

 

2. Die Schlichtungstelle im Kraftfahrzeughandwerk befasst sich nur mit ausgeführten Reparaturen und den hieraus resultierenden Rechnungen.  Der  Kunde kann diese anrufen, wenn der KFZ-Betrieb Mitglied in der KFZ-Innung ist. Der Schiedspruch ist für die Werkstatt bindend, nicht aber für den Kunden, er kann danach auch noch den Klageweg beschreiten.

 

Hier geht es um reine Regulierungsangelegenheiten, wenn der Versicherungsnehmer nicht mit  der Regulierung einverstanden ist  gibt es das so genannte  Sachverständigenverfahren nach §14 der (alten) AKB. 

 

Merkst du nun selber, dass du hier Unfug geschrieben hast? :rolleyes:

 

Hallo Wolf,

 

Delle hat vollkommen Recht. Vergiss den Beitrag davor einfach.

 

Schöne Grüße

Hafi

 

Ok,Ok. Falscher Ausdruck.

Gemeint ist:

AKB: C Fahrzeugversicherung

§ 13 Ersatzleistungen, Abs.II

(1)Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt der Versicherer bis zu dem sich nach Abschnitt I Abs. 1-4 ergebenden Betrag die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung. ...

Zu den erforderlichen Kosten einer Wiederherstellung gehören auch die hierfür notwendigen einfachen Fracht-und sonstige Transportkosten....

(2) Entsorgung- und Verbringungskosten,Zuschläge auf die verbindliche Preisempfehlung von Ersatzteilen (UPE-Zuschläge) werden nur bei Nachweis ihres entstehens durch Vorlage einer Rechnung übernommen.

Das meinte ich mit Aufwandentschädigung.

 

§ 14 Sachverständigenverfahren

(1) Bei Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens einschliesslich DER FESTSTELLUNG des Wiederbeschaffungswertes ODER ÜBER DEN UMFANG DER ERFORDERLICHEN WIEDERHERSTELLUNGSARBEITEN entscheidet ein Sachverständigenausschuss.

(2)

(3) Soweit sich die Ausschussmitglieder nicht einigen,entscheidet innerhalb der durch ihre Abschätzung gegebenen Grenzen ein OBMANN,...

Was hat Wolf geschrieben:

Zitat:

Wiederbeschaffungswert mit MWST: € 2.500,- (dies muss definitiv ein Fehler sein,

Was waren Deine Worte:

Zitat:

Da gibt es weder ein Aufwandspauschale noch eine "Schlichtungsstelle"

Nun ja, es ist eine Auslegungssache, wie mann das Kind bei Namen nennt.

Auszüge aus Proximus,Bedienungswerk 1, kennst du doch auch sicherlich,oder doch nicht.

Swidi

Zitat:

Original geschrieben von swidi

Ok,Ok. Falscher Ausdruck.

Gemeint ist:

 

AKB: C Fahrzeugversicherung

 

§ 13 Ersatzleistungen, Abs.II

(1)Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt der Versicherer bis zu dem sich nach Abschnitt I Abs. 1-4 ergebenden Betrag die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung. ...

 

Zu den erforderlichen Kosten einer Wiederherstellung gehören auch die hierfür notwendigen einfachen Fracht-und sonstige Transportkosten....

 

(2) Entsorgung- und Verbringungskosten,Zuschläge auf die verbindliche Preisempfehlung von Ersatzteilen (UPE-Zuschläge) werden nur bei Nachweis ihres entstehens durch Vorlage einer Rechnung übernommen.

 

Das meinte ich mit Aufwandentschädigung.

 

Wo, bitte gibt es beim Hagelschaden Fracht- und Transportkosten ?

 

§ 14 Sachverständigenverfahren

 

(1) Bei Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens einschliesslich DER FESTSTELLUNG des Wiederbeschaffungswertes ODER ÜBER DEN UMFANG DER ERFORDERLICHEN WIEDERHERSTELLUNGSARBEITEN entscheidet ein Sachverständigenausschuss.

 

(2)

(3) Soweit sich die Ausschussmitglieder nicht einigen,entscheidet innerhalb der durch ihre Abschätzung gegebenen Grenzen ein OBMANN,...

 

Was hat Wolf geschrieben:

Zitat:

Original geschrieben von swidi

Zitat:

Wiederbeschaffungswert mit MWST: € 2.500,- (dies muss definitiv ein Fehler sein,

Was waren Deine Worte:

Zitat:

Original geschrieben von swidi

Zitat:

Da gibt es weder ein Aufwandspauschale noch eine "Schlichtungsstelle"

Nun ja, es ist eine Auslegungssache, wie mann das Kind bei Namen nennt.

 

Auszüge aus Proximus,Bedienungswerk 1, kennst du doch auch sicherlich,oder doch nicht.

 

Swidi

Nein, dass ist Fachwissen, welches ein Versicherungsvermittler (du bist doch so einer) beherrschen muss.

 

In Frankfurt haben Sie gestern jemanden Erschlagen, lieber swidi. Und weist du auch warum?

 

Ich sage es dir, der wusste keine Ausrede mehr.... :rolleyes:

 

Lass es gut sein, wir haben es alle verstanden hier:p

 

ps. Schön, dass du versuchst mir die AKB`s  zu erklären LOL ...

 

 

Ach Menno,

Zitat:

Wo, bitte gibt es beim Hagelschaden Fracht- und Transportkosten ?

Wenn als Bsp. die Frontscheibe zersplittert ist und das Auto dadurch nicht mehr fahrbar.

Zitat:

Nun ja, es ist eine Auslegungssache, wie mann das Kind bei Namen nennt.

Hab ich doch gesagt.Du wiederholst mich.

Zitat:

Nein, dass ist Fachwissen, welches ein Versicherungsvermittler (du bist doch so einer) beherrschen muss.

Das muss ich und will ich Dir nicht erzählen.

Wenn Du aber keiner bist, was bist Du dann? Bin jetzt wirklich neugierig.

Zitat:

Lass es gut sein, wir haben es alle verstanden hier

Wirklich?

Aber Du hast Recht,lassen wir es,bevor es eskaliert.

Der beste Rat und hier wirst Du mir zustimmen,ist der direkte Kontakt und Gespräch mit seiner Versicherung.Einfach mal fragen warum und wieso.

Schönen Abend noch

swidi

Zitat:

Original geschrieben von swidi

Wenn als Bsp. die Frontscheibe zersplittert ist und das Auto dadurch nicht mehr fahrbar.

Zitat:

Ist das in Kasko von Bedeutung, ob das Fahrzeug noch fahrbereit ist ?  Nöö..... :D

Zitat:

Original geschrieben von swidi

Zitat:

Nein, dass ist Fachwissen, welches ein Versicherungsvermittler (du bist doch so einer) beherrschen muss.

Das muss ich und will ich Dir nicht erzählen.

Wenn Du aber keiner bist, was bist Du dann? Bin jetzt wirklich neugierig.

 

Joo, Delle ist KFZ- Sachverständiger und bekommt auch mal ab und an Aufträge von der bösen Versicherungswirtschaft (au weia, jetzt bekomme ich wieder böse Haue hier:()

 

Nur von der DEVK nicht :D, aber damit kann ich gut leben.....

Zitat:

 

Auch dir einen schönen Abend swidi :) Aber... sag nicht dass Delle dich nicht gewarnt hat, du wirst hier in diesem Fred bestimmt noch einiges lernen, glaube ich ;)

 

Trotz allem, bleib Locker ok ?

 

Gruss Delle

am 15. Juni 2008 um 16:14

Bei der Kaskoversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung und nach geltendem Grundsatz besteht für sogenannte Sachfolgeschäden keine Deckung, es sei denn, eine Deckung wurde für bestimmte Sachfolgeschäden ausdrücklich vereinbart.

 

Sofern bestimmte Ausschlüsse gesondert in den Versicherungsbedingungen genannt werden (Überführungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens) habe diese nur eine deklaratorische Bedeutung.

 

Es gibt keine Kostenpauschale in der Kaskoversicherung – auch keine Aufwandspauschale.

 

Es trifft sicherlich zu, dass bei Beschädigung des Fahrzeuges neben den erforderlichen Kosten der Wiederherstellung auch die hierfür notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten erstattet werden.

 

Es handelt sich hierbei um die Kosten für die Fracht von Ersatzteilen und den Transport, also das Abschleppen des Fahrzeuges. Und diese werden vom Kaskoversicherer grundsätzlich nur bei Beschädigung, nicht aber bei Zerstörung oder Verlust (also bei einem Totalschaden) erstattet. Bei einem Totalschaden ist kein Raum mehr, da der vom Versicherer zu erstattende Wiederbeschaffungswert die Höchstentschädigung darstellt.

 

Bei einem Streit zur Schadenhöhe ist auch nicht der Versicherer verpflichtet, das von dir zitierte Sachverständigenverfahren einzuleiten. Es handelt sich auch keineswegs um ein Schiedsgerichtsverfahren. Zum Verständnis aller – das Sachverständigenverfahren ist nicht kostenlos.

 

@swidi

Bevor du auch mich fragen solltest – nein, den Proximus habe ich nie gelesen und ich habe es auch nicht vor. Ich beschäftige mich lediglich täglich mit der Materie. Ich stimme dir aber zu, dass die direkte Kontaktaufnahme mit dem Sachbearbeiter der Versicherung der beste Rat an den TE ist.

 

Immer noch nicht geklärt ist, wo hier Fracht- und Transportkosten überhaupt anfallen sollen.

 

Selbst bei einem unterstellten Reparaturschaden, wäre das Fahrzeug im Reparaturschaden fahrbereit bis zur Werkstatt , so dass Transportkosten hier nicht anfallen würden.

 

So etwas ist also nur Thema im K- Schaden, nicht aber hier bei einem TK Unwetterschaden.

 

Beschaffungskosten ?

 

wo für ?

 

Eine Frontscheibe hat jeder Autoglaser am Lager und wenn nicht, ist Sie am nächsten Tag geliefert.

 

Ohne

 

irgendwelche Fracht- und Transportkosten.

 

Dazu ist der Aftermarket viel zu hart umkämpft, also hier nicht von Bedeutung.

 

Gruss Delle

 

 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx 

@swidi

Ich beschäftige mich lediglich täglich mit der Materie.*

*Genau wie Hafi545 :D

 

Sorry, hab ich vergessen... ;)

Also,gut,vergessen wir es.

Trotzdem interessant :-)

cu

swidi

Themenstarteram 16. Juni 2008 um 6:01

Moin Moin in die Runde,

bin ein wenig Fußballgeschädigt...und hab den Fred hier gar nicht verfolgen können.

Hmm, auch wenn die Beteiligung hier doch recht hoch war/ist...irgendwie ist für mich immer noch nicht klar, wieviel die Versicherung für den ollen Punto berappen muss?!

Okay, Pauschalkosten kommen nicht zum Tragen, soweit so gut.

Aber welche Summe MUSS für den Fiat rausspringen?!

Grüße,

Wolf

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