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Totalschaden - knapp 2 Jahre altes Auto

Opel Corsa D
Themenstarteram 29. Juni 2012 um 18:43

Hallo,

meine Freundin parkt immer an der Straße, weil wir nur ein Parkplatz haben. Nun ist ein älterer Herr (Ende 80) mit sehr hoher Geschwindigkeit (über 50kmh in der 30er Zone) in das parkende Auto gefahren. Das Auto wurde fast 10 Meter weit in eine Hecke geschoben und sieht dementsprechend aus (Reifen geplatzt, komplette Rückseite des Autos kaputt, Achse wahrscheinlich gebrochen etc...). Das Auto ist hinten so verformt das selbst der Kinderwagen im Kofferraum verformt ist. Das Auto wurde abgeschleppt und Opel kümmert sich um alles weitere (Gutachter etc...)

Die Schuldfrage ist klar und die Polizei hat den Schaden aufgenommen (wir waren nicht live dabei). Wir haben den Corsa Anfang November als 10 Monate alten Gebrauchtwagen gekauft.

Corsa 5 Türer 1.4 111 Jahre Edition (Chromleisten, Klavierlack, Klima, Licht-Regen-Sensor, getönte Scheiben, Ecotech Motor,..)

knapp 20.000 KM gelaufen

mit Anschlussgarantie

Tüv etc. neu

Neue Reifen, Neue Frontscheibe (sprung), neuer Airbag

Das Auto war Top in Schuss und entsprach genau den Vorstellungen meiner Freundin. Wir haben den Wagen damals rel. günstig geschossen. Knapp 9.000€ (10 Monate alt). In unserer Umgebung kosteten vergleichbare Autos locker 3-4.000 Euro mehr.

Was passiert wenn der Gutachter den Wiederbeschaffungswert bei z.B. 7000€ ansetzt? Für das Geld würden wir kein Vergleichbares Auto finden und das wäre ja ein Nachteil für uns.

Außerdem gibt es kein Angebot unter 10.000 Euro in unserem Bundesland. Wie Ihr seht ist alles sehr kompliziert und passt uns eigentlich garnicht...

Am liebsten hätten wir das gleiche Auto wieder... Aso das Auto haben wir beim Autohaus Kisin in Neumünster gekauft. Die haben aber leider keine 5Türer mehr und konzentrieren sich jetzt hauptsächlich auf VW...

 

Würde mich freuen, wenn der eine oder andere mal ein paar Tipps hat.

 

Gruß

Alex

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. Juli 2012 um 20:08

Soooo heute mit dem Gutachter gesprochen...

Das Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, die Reparaturkosten belaufen sich auf 10.500€...

Der Wiederbeschaffungswert wurde bei 9.500€ angesetzt...also 700€ mehr als wir im November gezahlt haben...

Ich bin zufrieden.

Alex

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Hallo

Ich wurde mit meinem 6 Wochen alten GTC von nem Renter von der Straße gebombt. Tja da hab ich leider Pech gehabt, denn mein Auto war somit 2 Wochen zu alt und mir stand kein Neuwagen mehr zu ! Ja so sind deutsche Gesetze ! Gekostet hat mich der Spaß 2500€, reparieren lassen wollt ich ihn nicht und hab wieder nen neuen bestellt.

Haks ab unter dumm gelaufen, ärgern nutzt leider garnix.

Wenn ich selbst Schuld gewesen wäre, hätte mir die Vollkasko bis zu 24 Monate nen Neuwagen vor die Tür gestellt.

Du erkennst: Bist du schuld wirst du belohnt, bist du unschuldig wirst du bestraft.

Gruß Dirk

Themenstarteram 29. Juni 2012 um 21:59

Vielen Dank erstmal für deine Antwort.

Das hört sich ja nicht sehr vielversprechend an. Meine Freundin möchte Ihn am liebsten reparieren lassen. Sie sagt sie möchte das Auto so lange fahren bis es nicht mehr fährt.

Meiner Meinung nach ist der Punkt eingetroffen und es würde sich eher lohnen einen neuen ähnlichen Gebrauchtwagen zu kaufen. Es ist und bleibt ein Unfallwagen und da hilft die geringe Wertminderung auch nicht.

Wir waren ja nicht einmal direkt am Unfall beteiligt. Es wäre sehr ärgerlich wenn man drauf zahlen müsste obwohl man eigentlich nur den alten Zustand des Wagens haben möchte. Ich hoffe das der Wiederbeschaffungswert ausreicht um ein vergleichbares Auto zu kaufen.

Im Endeffekt hast du mit deiner Aussage Recht. Wobei ich nicht genau weiß wie es ist "Schuld" zu haben. Bisher lief die Abwicklung mit der Versicherung immer sehr gut. Auch wenn die eine sehr sehr lange gebraucht hat um die Ausfallentschädigung zu überweisen.

Die 111 Jahre Edition muss es aufjedenfall sein. Was muss man für ein 1 Jahr alten Opel Corsa Colorline Edition ungefähr zahlen? 10.000?12.000? In welcher Richtung bewegt man sich bei diesen Modellen?

Moin,

 

nicht immer schon vor dem GA sich Gedanken machen, erst wenn das GA Dir per Mail zugeschickt wurde.

 

Das GA wird sich am ortsüblichen durchschnittlichen Marktpreis orientieren, nur ob ihr einen anderen Corsa mit der Austattung und Farbe schnell wieder findet ist eine andere Sache.

 

Den Zeitraum, der im GA für die Wiederbeschaffung angegeben ist, könnt ihr von der Vers. eine Ausfallpauschale (pro Tag) verlangen, genauso eine Unkostenpauschale von 25,-.

 

Mir ist auch im Allgemeinen aufgefallen, dass hier alles auf die persönlichen Befindlichkeiten ausgerichtet ist, warum ?

 

Na klar habt ihr Anspruch auf Ersatz, aber schon vorher an das Gutachten zu Zweifeln, finde ich nicht richtig.

Klar bekommt ihr nicht den Kaufpreis ersetzt (was ein vergleichbarer Corsa kostet), ihr habt ja auch schon diverse KM gefahren und somit ist das KFZ weniger Wert.

am 30. Juni 2012 um 7:49

Hast du eine Rechtschutz? Ich würde mir auf jeden Falle in Anwalt nehmen ...

Themenstarteram 30. Juni 2012 um 10:12

Das Auto wurde in der Zeit vielleicht max. 2000Km gefahren, nichtmal 10% KM mehr als beim Kauf. Rechtschutz haben wir nicht. Aber man kann ja einen Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung nehmen.

Aber Ja, ist vielleicht ein wenig zu voreilig jetzt bereits am Gutachten zu zweifeln.

am 30. Juni 2012 um 10:43

Zitat:

Original geschrieben von whyte

Hast du eine Rechtschutz? Ich würde mir auf jeden Falle in Anwalt nehmen ...

WIeso denn gleich zum Anwalt? .. Anwalt sollte erst eingeschalten werden, wenn die Versicherung stark, bzw überhaupt vom Gutachten abweicht.

Vorher lohnt sich der aufwand gar nicht, Gutachten abwarten, schauen wie sich Versicherung verhält und dann entscheiden.

Es wird der aktuelle Wert ohne Unfall berechnet, soweit möglich. Mit abzügen musst Du rechnen. Sobald du vom Hof gefahren bist, hast Du schon eine Wertminderung.

Warts Gutachten ab, dann kann man überweitere schritte nachdenken

Was mich bei Versicherungsschäden am meisten ärgert, ist die Tatsache, dass die MwSt. nur (anteilig) gezahlt wird, wenn man für das Folgefahrzeug MwSt. entrichtet. Bei Privatkäufen ist das nicht der Fall, und einem fehlen noch einmal 19% Erstattung der Versicherung!

Viele Grüße

Daniel

Themenstarteram 2. Juli 2012 um 20:08

Soooo heute mit dem Gutachter gesprochen...

Das Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, die Reparaturkosten belaufen sich auf 10.500€...

Der Wiederbeschaffungswert wurde bei 9.500€ angesetzt...also 700€ mehr als wir im November gezahlt haben...

Ich bin zufrieden.

Alex

am 2. Juli 2012 um 20:19

Zitat:

Original geschrieben von pExus

Soooo heute mit dem Gutachter gesprochen...

Das Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, die Reparaturkosten belaufen sich auf 10.500€...

Der Wiederbeschaffungswert wurde bei 9.500€ angesetzt...also 700€ mehr als wir im November gezahlt haben...

Ich bin zufrieden.

Alex

Na das ist doch eine einigermaßen gute Nachricht....ich wollte gerade nochmal nach dem Motor fragen....

Alles Gute.

Alex.

Themenstarteram 2. Juli 2012 um 22:48

Der Motor ist heil, das Auto wird auch noch verkauft.

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