Tagfahrtlicht am Heck...?
Hallo!
Habe mir 520d Touring, F11, Baujahr 09/12, PS 184
gebraucht gekauft.
Aufgefallen, dass das Tagfahrtlicht nicht am Heck leuchtet.
Gut, könnte das Xenon-Abblendlicht einschalten.
Lässt sich das Tagfahrtlicht hinten von BMW Händler via Software aktivieren?
Dankeschön im voraus für Eure Antworten.
Freundliche Grüße
BMW-F11-Fan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@sharpsolver schrieb am 19. Januar 2016 um 08:39:17 Uhr:
Also ich gehe bei Nebel manchmal zum Äußersten und schalte nicht nur das Abblendlicht sondern sogar die Nebelschlussleuchte ein...Zitat:
@5teph schrieb am 9. Januar 2016 um 12:05:46 Uhr:
Bei Nebel z.B. schalten die wenigsten das Abblendlicht selber an, der BMW fährt da meistens mit Tagfahrlicht. Kombinier das mit einer dunklen Farbe- den siehst du dann viel zu spät.
Das ist leider eine ziemlich lästige Seuche. In den letzten Jahren habe ich auf meinen Fahrten (60 tkm p. a.) niemals Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m erlebt - aber dafür Hunderte von Fahrzeugen mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte gesehen.
Ich plädiere deshalb für einen automatischen Geschwindigkeitsbegrenzer auf 50 km/h bei eingeschalteter NSL - bei 50 m Sichtweite darf man eh nicht schneller fahren ...
Gruß
Der Chaosmanager
Edit: Ich habe erst später gesehen, dass sharpsolver aus Wien ist. Die Vorschriften in Österreich kenne ich nicht - mein Beitrag bezog sich auf Deutschland und die bei uns geltenden Vorschriften. Gleichwohl habe ich auch schon in Österreich vielfach erlebt, dass die NSL auch dort häufig bei guter Sicht eingeschaltet wird.
74 Antworten
Finde das mit den Rückleuchten eigentlich eine gute Sache! Jetzt meine Frage: kennt jemand im Raum München einen guten seriösen zuverlässigen codierer?
Zitat:
@lexy528i schrieb am 9. Januar 2016 um 10:13:31 Uhr:
Würdet ihr das bei einem nagelneun 5er auch umcodieren der ja noch Werksgarantie hat. ???
Um diese Frage zu beantworten, meiner hat ebenfalls noch Werksgarantie. Trotzdem war mir diese Codierung wichtig. Mit allem anderen kann ich, so wie es ist, sehr gut leben.
Zitat:
@5teph schrieb am 9. Januar 2016 um 12:05:46 Uhr:
Bei Nebel z.B. schalten die wenigsten das Abblendlicht selber an, der BMW fährt da meistens mit Tagfahrlicht. Kombinier das mit einer dunklen Farbe- den siehst du dann viel zu spät.
Also ich gehe bei Nebel manchmal zum Äußersten und schalte nicht nur das Abblendlicht sondern sogar die Nebelschlussleuchte ein...
Zitat:
@sharpsolver schrieb am 19. Januar 2016 um 08:39:17 Uhr:
Also ich gehe bei Nebel manchmal zum Äußersten und schalte nicht nur das Abblendlicht sondern sogar die Nebelschlussleuchte ein...Zitat:
@5teph schrieb am 9. Januar 2016 um 12:05:46 Uhr:
Bei Nebel z.B. schalten die wenigsten das Abblendlicht selber an, der BMW fährt da meistens mit Tagfahrlicht. Kombinier das mit einer dunklen Farbe- den siehst du dann viel zu spät.
Das ist leider eine ziemlich lästige Seuche. In den letzten Jahren habe ich auf meinen Fahrten (60 tkm p. a.) niemals Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m erlebt - aber dafür Hunderte von Fahrzeugen mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte gesehen.
Ich plädiere deshalb für einen automatischen Geschwindigkeitsbegrenzer auf 50 km/h bei eingeschalteter NSL - bei 50 m Sichtweite darf man eh nicht schneller fahren ...
Gruß
Der Chaosmanager
Edit: Ich habe erst später gesehen, dass sharpsolver aus Wien ist. Die Vorschriften in Österreich kenne ich nicht - mein Beitrag bezog sich auf Deutschland und die bei uns geltenden Vorschriften. Gleichwohl habe ich auch schon in Österreich vielfach erlebt, dass die NSL auch dort häufig bei guter Sicht eingeschaltet wird.
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Zitat:
Edit: Ich habe erst später gesehen, dass sharpsolver aus Wien ist. Die Vorschriften in Österreich kenne ich nicht - mein Beitrag bezog sich auf Deutschland und die bei uns geltenden Vorschriften. Gleichwohl habe ich auch schon in Österreich vielfach erlebt, dass die NSL auch dort häufig bei guter Sicht eingeschaltet wird.
.
.
...oder schlicht weg vergessen wird sie wieder aus zu schalten! :-(
Michael
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 19. Januar 2016 um 09:08:27 Uhr:
Das ist leider eine ziemlich lästige Seuche. In den letzten Jahren habe ich auf meinen Fahrten (60 tkm p. a.) niemals Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m erlebt - aber dafür Hunderte von Fahrzeugen mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte gesehen.
Ich plädiere deshalb für einen automatischen Geschwindigkeitsbegrenzer auf 50 km/h bei eingeschalteter NSL - bei 50 m Sichtweite darf man eh nicht schneller fahren ...
Diese Seuche kenne ich leider auch, weil viele denken sie blenden ja nicht.
Deshalb würde ich dafür plädieren, dass die Nebelschlussleuchte bei Annäherung eines Fahrzeuges von hinten automatisch ausgeschaltet wird.
Es gibt z.B. viele Situationen, bei Sichtweiten zwischen 50 und 100 Metern und Tempo 70 bis 80, wo eine angeschaltete Nebelschlussleuchte dazu führt, dass ich ein vorausfahrendes Fahrzeug früher erkennen kann, als wenn es die normale Heckbeleuchtung an hat.
Die 50-50-Regelung ist meines Erachtens nicht mehr zeitgemäß bzw. war es noch nie.
Hi!
Meines Wissens nach ist nsl in Österreich bei "schlechten Sichtverhältnissen" also auch Regen und Schnee (laut öamtc) vorgeschrieben.
Abblendlicht sowieso.
Abschalten sollte man natürlich nicht vergessen, das ist klar, aber gefährlicher ist Nichteinschalten bei dichtem Nebel finde ich.
Lg
Zitat:
@sharpsolver schrieb am 19. Januar 2016 um 12:16:03 Uhr:
Meines Wissens nach ist nsl in Österreich bei "schlechten Sichtverhältnissen" also auch Regen und Schnee (laut öamtc) vorgeschrieben.
Deswegen hatte ich meinen Beitrag auch editiert. Wie gesagt - in D darf die NSL erst bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden und gleichzeitig darf bei dieser geringen Sichtweite mit max. 50 km/h gefahren werden.
Bist Du schon mal längere Zeit einem Auto mit eingeschalteter NSL bei Nacht und regennasser Straße hinterhergefahren? Durch die Spiegelung auf der Straße verstärkt sich dadurch der Blendeffekt gewaltig.
Gruß
Der Chaosmanager
Hi!
Da du gemeint hast, du kennst die Ö Vorschriften nicht hab ich sie nachgeschlagen :-)
Natürlich kenn ich diesen Blendeffekt,ich persönlich finde den aber weniger störend als ein schlecht beleuchtetes Fahrzeug im Nebel.
Bin sehr häufig in den Morgenstunden auf der Wiener Aussenringautobahn unterwegs, da gibt's oft heftigsten Nebel mit sicher unter 50m Sichtweiten, da bin ich sehr froh über Nsl.
Lg
Zitat:
@sharpsolver schrieb am 19. Januar 2016 um 12:31:36 Uhr:
da gibt's oft heftigsten Nebel mit sicher unter 50m Sichtweiten, da bin ich sehr froh über Nsl.
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt: Ich habe nichts gegen NSL generell und bei dichtem Nebel sind sie auch notwendig und dienen der Sicherheit.
Ich habe davon gesprochen, dass eine Vielzahl von Autofahrern (nicht nur wenige) die NSL bereits bei geringster Sichtbeeinträchtigung einschalten - dieses Verhalten bezeichnete ich als Seuche. Die selben Autofahrer lassen die NSL natürlich weiter an, auch wenn es Tag ist und die Sonne scheint. Solche Fahrer nerven mich!
Gruß
Der Chaosmanager
Da geb ich dir recht! Mich auch :-)
Zitat:
@Ehle-Stromer schrieb am 19. Januar 2016 um 12:01:29 Uhr:
Deshalb würde ich dafür plädieren, dass die Nebelschlussleuchte bei Annäherung eines Fahrzeuges von hinten automatisch ausgeschaltet wird.
Auch wenn das Thema Nebelschlußleuchte hier OT ist. Diese Idee kann ich nur befürworten. In Zeiten von Lichtautomatik sollte dies ohne Schwierigkeiten möglich sein.
Wer weiß, vielleicht liest hier ein "JEMAND" mit und wir können bald darauf zählen. 😉
Übrigens wurde vor einiger Zeit in Ö-Radio das Thema NSL bei starkem Regen diskutiert. Danach soll die NSL grundsätzlich nur bei Nebel erlaubt. Nicht bei Regen, obwohl die Praxis anders aussieht und der ÖAMTC, wie bereits oben erwähnt, auch etwas anderes schreibt.
Auszüge aus der Bußgeldliste nur auf Nebel bezogen.
117148 Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war. 20,-Euro
117149 Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war und gefährdeten dadurch Andere. 25,- Euro
117150 Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war. Es kam zum Unfall. 35,-Euro
...und jetzt wieder zurück zum Thema Hecklicht am Tag 😉
Das Gesetz in Österreich sieht vor, dass bei schlechter Sicht beim Hintereinanderfahren nur der letzte in der Kolonne die NSL einschaltet. D.h. man muss unter Umständen hin und her schalten, wenn einer hinter einem aufschließt oder zurückfällt.
Die Realität ist freilich, dass man sehr oft bei leichtem Nebel auf die NSL des Vordermanns starrt und dass selbst am Abend bei bester Sicht noch NSL Piloten unterwegs sind, wenn es an dem Tag Frühnebel gab.
Zitat:
@mephisto-f10 schrieb am 19. Januar 2016 um 13:50:19 Uhr:
Auch wenn das Thema Nebelschlußleuchte hier OT ist. Diese Idee kann ich nur befürworten. In Zeiten von Lichtautomatik sollte dies ohne Schwierigkeiten möglich sein.
... wobei das Thema zeigt, dass offenbar viele Fahrer der Lichtautomatik blind vertrauen und dann z. B. bei Nebel am Tag das Abblendlicht nicht manuell einschalten ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 20. Januar 2016 um 08:37:15 Uhr:
... wobei das Thema zeigt, dass offenbar viele Fahrer der Lichtautomatik blind vertrauen und dann z. B. bei Nebel am Tag das Abblendlicht nicht manuell einschalten ...
Und vor allen Dingen Fahrerinnen, schließlich heißt die Funktion auch Lichtautomatik. 😛