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Tagfahrlich aktivieren

Themenstarteram 1. April 2007 um 17:11

Hallo zusammen,

hab jetzt schon einiges dank SuFu gelesen und kenn

mich grad so gut aus wie vorm lesen.

Mein Problem kurzgefasst:

Hab nen C GTS EZ 03/04 mit ganz normalen Halogenlampen.

Ich würde gern das Tagfahrlicht aktiviert haben in dem

folgendes funktioniert:

Alles bleibt wie es ist, nur bei Lichtstelltung "0" also jetzt

"aus" soll bei stehendem Motor das Standlicht eingeschaltet

sein und bei laufendem Motor das normale Abblendlicht.

(Natürlich soll dann das Display auf Tag bleiben und

die Cockpitbeleuchtung aus wie eben auch jede andere

Beleuchtung - wie gesagt alles bleiben wie es ist)

Das ist lt. Handbuch die Funktion des normalen Tagfahrlichts.

Und jetzt gibts es lt. Forum hier 4 verschiedene Versionen

und überall passiert was anderes usw usf.

Wer kann mir sagen was mein FOH jetzt einstellen müsste?

Was habt ihr dafür bezahlt?

Danke schonmal!

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43 Antworten
am 2. April 2007 um 11:44

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness

Warum sollten die Nebler nicht erlaubt sein? Solange sie neben ihren eigentlichen Technischen Anforderungen auch zusätzlich die Anforderungen an TFL-Leuchten erfüllen (verminderte Leuchtkraft ggü. Neblern sowie automatisches Abschalten bei aktivieren des Abblendlichts), spricht nichts für eine unzulässige Benutzung als TFL.

....weil Nebelscheinwerfer (zumindest bis jetzt) in Deutschland nur bei widrigen Sichtverhältnissen (Nebel, dichtes Schneetreiben und starkem Regen) benutzt werden dürfen. In meiner Fahranfängerzeit (so vor ca. 23 Jahren) bin ich mal am Tage mit Nebelscheinwerfer und Standlicht gefahren. Ich fand das damals total cool; die Rennleitung in Zivil vor mir allerdings nicht. Das war mein erstes Verwarngeld; damals noch 10 DM!!!.

Dagegen sind in Österreich seit Herbst letzten Jahres die Nebler als Tagfahrlicht erlaubt. Das wurde hier auch schon in diversen Beiträgen zum Tagfahrlicht behandelt.

Ich fände eine Freigabe unter den von SoD genannten Rahmenbedingungen aber auch gut.

Gruß

Winglet

am 2. April 2007 um 11:44

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness

Warum sollten die Nebler nicht erlaubt sein? Solange sie neben ihren eigentlichen Technischen Anforderungen auch zusätzlich die Anforderungen an TFL-Leuchten erfüllen (verminderte Leuchtkraft ggü. Neblern sowie automatisches Abschalten bei aktivieren des Abblendlichts), spricht nichts für eine unzulässige Benutzung als TFL.

Weil ihr lichttechnisches Gutachten nicht nach ECE-R87 zertifiziert ist und sie daher auch nicht die Kennung RL haben.

Auf Deutsch: VERBOTEN im Gebiet der EU, außer es wurd im Landesgesetz (siehe Österreich) explizit anders festgehalten.

am 2. April 2007 um 11:48

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Weil ihr lichttechnisches Gutachten nicht nach ECE-R87 zertifiziert ist und sie daher auch nicht die Kennung RL haben.

Auf Deutsch: VERBOTEN im Gebiet der EU, außer es wurd im Landesgesetz (siehe Österreich) explizit anders festgehalten.

Ich hätte es nicht besser sagen können :D

Gruß

Winglet

am 2. April 2007 um 11:51

Danke :D.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter...

aber wenn ausser den nsw keine weitere beleuchtung an ist und diese dann auch nur noch mit halber kraft leuchte, woher will dann ein aussenstehender wissen, dass es keine tagfahrlampen sind?

hier mal, was der tüv dazu meint:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Der § 49a StVZO verweist bezüglich des Anbaus der lichttechnischen Einrichtungen auf die Richtlinie 76 / 756 / EWG. Mit Artikel 7 dieser Richtlinie wird darauf verwiesen, dass die technischen Vorschriften der RL 76 / 756 / EWG durch die der ECE-Regelung Nr. 48 ersetzt werden.

 

Generell gilt, dass lichttechnische Einrichtungen nur in amtlich genehmigter Ausführung ("Bauartgenehmigung") verwendet werden dürfen.

 

Gemäß den Bestimmungen der ECE-R 48 dürfen Tagfahrleuchten (TFL) wie folgt angebaut werden :

 

- 400 mm vom äußersten Punkt der Gesamtbreite des Fahrzeugs (Spiegel und Leuchten werden nicht berücksichtigt);

- Abstand zwischen den Innenrändern der leuchtenden Flächen der TFL mindestens 600 mm;

- mindestens 250 mm und höchstens 1500 mm über der Fahrbahn;

- die TFL müssen erlöschen, wenn die Scheinwerfer für Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet werden, jedoch nicht wenn mit den Scheinwerfern kurze Blinksignale gegeben werden ("Lichthupe").

 

Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für die im § 49a Abs. 5 StVZO genannten Einrichtungen (Parkleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger, Lichthupe, Arbeitsscheinwerfer an lof Zug- oder Arbeitsmaschinen).

 

TFL müssen den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. 87 entsprechen. Darin ist die Mindestlichtstärke ( 400 cd) und die maximale Lichtstärke (800 cd) festgelegt. Diese Leuchten tragen neben der Genehmigungsnummer die Kennung "RL". In den Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 48, über den Anbau der lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern ist festgelegt, dass TFL auch ohne die hinteren Beleuchtungseinrichtungen eingeschaltet werden dürfen. Die TFL müssen jedoch erlöschen, wenn die Scheinwerfer für Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet werden.

 

Das von Ihnen beschriebene Schaltung der Nebelscheinwerfer ist nicht zulässig.

alles was da steht, trift auf die version 4 zu, wenn das steuergerät das mit macht. nur das die lampen keine rl-kennzeichnung haben. sonst würde ich es immer mit einer einzelabnahme versuchen.

am 2. April 2007 um 13:40

Diese Einzelabnahme mag in Einzelfällen zwar gelingen (Gefälligkeitsgutachten), hat aber keinerlei Bestand bei einer Prüfung durch einen Sachverständigen.

Das Straßenverkehrsgesetz in seinen Verordnungen und Richtlinien verlangt basierend auf der ECE-R87 eben spezielle Scheinwerfer für die Nutzung als Tagesfahrtlicht. Sind diese nicht verbaut (und das sind sie ja wohl nicht, wenn Nebelscheinwerfer dazu genutzt werden sollen), dann kann das auch nicht abgenommen werden. Das darf kein Sachverständiger dieser Welt, außer Du läßt zuvor ein Lichttechnisches Gutachten anfertigen. Das mach ja wohl keine Sau (siehe wo kein kein Kläger, da kein Richter :D ).

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Gemäß §70 StVZO kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde (i.d.R. Dein Landratsamt / Zulassungsstelle) eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Nur bring die Jungs mal dazu soetwas zu machen -> zuvor wird hierbei nämlich gewöhnlich geprüft, ob das nicht der StVZO entsprechende Bauteil umbaubar ist.

Wie gesagt, die Rechtslage ist das eine, was wir machen ist das andere. Jeder kann selbstverständlich das Risiko auf sich nehmen und die NSL als TFL schalten lassen. Das Risiko ist da, in meinen Augen jedoch minimal.

Dann will ich wissen, mit welchem Betrag Audi die Zulassung für seine TFL-Version erschlichen hat: Fernlicht mit reduzierter Leuchtkraft ;)

Mag sein, dass Audi hier für diese Scheinwerfer bereits eine sog. Bauartgenehmigung vorliegt.

Wenn jedoch die Version beim Vectra genau die oben bereits zitierten Anforderungen erfüllt, kann auch kein Gutachter eine Eintragung verweigern. Wenn er eine solche Eintragung verweigert, dann ist es bürokratische Sturheit, die lediglich am Fehlen von Schriftlichen Kennungen scheitert. Aus reinweg technischer Sicht entspricht die besprochene Variante allen Anforderungen von Tagfahrlicht im Bereich der StVO (und sicher auch in Österreich und danderen europäischen Ländern)

Mich würde es nicht mal wundern, wenn Opel bereits die Genehmigungen für diese Variante (auch für nachträgliche Aktivierung) irgendwo in den Schubladen vergammeln lässt ;)

am 2. April 2007 um 15:00

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness

Wenn jedoch die Version beim Vectra genau die oben bereits zitierten Anforderungen erfüllt, kann auch kein Gutachter eine Eintragung verweigern.

Kann und wird er auch nicht. Wenn der Vectra alle nötigen Auflagen erfüllt, dann bekommt er den Stempel. Teil der Auflage ist eben auch die ECE-R87.

Zitat:

Mich würde es nicht mal wundern, wenn Opel bereits die Genehmigungen für diese Variante (auch für nachträgliche Aktivierung) irgendwo in den Schubladen vergammeln lässt ;)

Ein lichttechnisches Gutachten kostet derzeit um die 800€, also nicht die Welt. Man kann also davon ausgehen, dass die Hersteller, wollten sie, jederzeit soetwas liefern könnten.

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness

Dann will ich wissen, mit welchem Betrag Audi die Zulassung für seine TFL-Version erschlichen hat: Fernlicht mit reduzierter Leuchtkraft ;)

Meines Wissens wird hier das Abblendlicht reduziert, nicht das Fernlicht. Das würde ja zu Blendungen führen. Jedenfalls ist das bei den VW Nachrüstsätzen für Golf und Passat so. Da bekommt man eine Art Widerstand der einfach nur das Abblendlicht dimmt. Man verbrät also die Energie sinnlos indem sie in Wärme umgewandelt wird aber man schont die Glühlampen.

Nee nee. Bei den aktuellen Audis sind es definitiv die inneren Fernlichter, die als einziges bei immer mehr Audis vor sich hin glimmen. Die äußeren Lampen sind das normale Abblendlicht.

Das was Du hier grad mit dem Widerstand erzählt hast, trifft auf die "älteren" Modelle von Audi und VW zu (also VAG-Konzern). Die aktuellen Fahrzeuge haben genau wie der Vectra diese recht "flexibel" programmierbaren Steuerteile - nehme ich zumindest an ;)

Ok, kann sein. Bei den neuen Modellen weis ich es auch nicht 100%.

so, hab hier noch mal die übersicht über die verschiedenen versionen rausgesucht.

Übersicht

am 3. April 2007 um 6:21

Zitat:

Original geschrieben von RocketRider

so, hab hier noch mal die übersicht über die verschiedenen versionen rausgesucht.

Übersicht

Ist das die aktuelle Übersicht? Nebelscheinwerfer kommen hier nicht vor.

Wie wird nun die Schaltung der Nebelscheinwerfer als TFL programmiert?

Zitat:

Original geschrieben von mr.of

Ist das die aktuelle Übersicht? Nebelscheinwerfer kommen hier nicht vor.

Wie wird nun die Schaltung der Nebelscheinwerfer als TFL programmiert?

das mit den nebelscheinwerfern ist wohl ein "fehler" in dem steuergerät. bisher konnte wohl noch niemand rausfinden, bei welchen geräten das funktioniert und bei welchen nicht.

gibt wohl einige fahrzeuge, bei denen die version 4 zu aktivieren geht und davon schalten dann einige die nsw statt das abblendlicht an.

korregiert mich, wenn ich mit da irre.

Meiner ist EZ 03/2003. Bei mir gibt es Variante 4 zu programmieren. Wenn ich das im Steuergerät für vorne (UEC?) einhacken lasse, dann gehen beim Motorstart die Nebler mit reduzierter Leuchtkraft an und sonst nix. Bei Zündung nix und sonst hinten oder innen auch nix.

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