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T6 Neuwagen bei Händler gekauft - Reimport verschwiegen

VW T6 SG/SF
Themenstarteram 29. Januar 2019 um 7:52

Hallo, wir haben im September 2018 einen VW T6 Caravelle gekauft. Nach Auslieferung stellte sich heraus, dass nur ein Handbuch in spanischer Sprache vorhanden war. Der Händler meinte, es sei ein versehen und er würde das deutsche Handbuch nachbestellen. Als nun 4 Monate später immer noch kein deutsches Handbuch nachgereicht wurde, wollte ich dieses über VW in Wolfsburg ordern. Dort erfuhr ich dann über Angabe der Fahrzeugidentnummer, dass es sich bei dem Caravelle um ein Reimport Fahrzeug aus Spanien handele.

Auf Nachfrage beim Händler hieß es, er sei nicht verpflichtet darauf hinzuweisen.

Beim Kauf sagte uns der Verkäufer, der günstige Preis könnte nur gemacht werden, da dieses Autohaus nicht 2 dieser Autos bestelle, sondern gleich 50 oder mehr und daher der günstige Preis resultiert. Wir könnten das Auto somit in 3 Jahren immer noch gebraucht zum gezahlten Kaufpreis verkaufen. In meinen Augen ist das doch Betrug, oder ?

Vielleicht gibt es hier jemanden, der sich rechtlich auskennt, bevor wir weitere Schritte einleiten. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe !

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23 Antworten

Zitat:

@benausaachen schrieb am 29. Januar 2019 um 08:52:52 Uhr:

Hallo, wir haben im September 2018 einen VW T6 Caravelle gekauft. Nach Auslieferung stellte sich heraus, dass nur ein Handbuch in spanischer Sprache vorhanden war. Der Händler meinte, es sei ein versehen und er würde das deutsche Handbuch nachbestellen. Als nun 4 Monate später immer noch kein deutsches Handbuch nachgereicht wurde, wollte ich dieses über VW in Wolfsburg ordern. Dort erfuhr ich dann über Angabe der Fahrzeugidentnummer, dass es sich bei dem Caravelle um ein Reimport Fahrzeug aus Spanien handele.

Auf Nachfrage beim Händler hieß es, er sei nicht verpflichtet darauf hinzuweisen.

Beim Kauf sagte uns der Verkäufer, der günstige Preis könnte nur gemacht werden, da dieses Autohaus nicht 2 dieser Autos bestelle, sondern gleich 50 oder mehr und daher der günstige Preis resultiert. Wir könnten das Auto somit in 3 Jahren immer noch gebraucht zum gezahlten Kaufpreis verkaufen. In meinen Augen ist das doch Betrug, oder ?

Vielleicht gibt es hier jemanden, der sich rechtlich auskennt, bevor wir weitere Schritte einleiten. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe !

Hallo,

ich würde sagen, das ist Betrug, denn einen Re-Import bekomme ich in Deutschland ca. 35% unter dem regulären VAG-Verkaufspreis für einen T6. Bist Du der erste Besitzer laut KFZ-Brief?, ,oder war es eine Tageszulassung ? was steht in den COC-Papieren ?

Der Umstand, dass ein Fahrzeug aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland reimportiert wurde, stellt (noch) einen preisbildenden Faktor dar. Der Verkäufer muss den Käufer deshalb darüber aufklären, dass er einen „Reimport“ erwirbt. Verschweigt der Verkäufer dies, ist der Käufer zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 I BGB) berechtigt

Der Wiederverkaufswert des Fahrzeugs kann deutlich niedriger ausfallen.

Das Fahrzeug kann einer ungünstigeren Steuernorm unterliegen als für den deutschen Markt produzierte Fahrzeuge.

Die Hersteller lehnen regelmäßig Kulanzleistung nach Ablauf der Garantiezeit ab.

Von Händlerrückrufen werden Reimport-Fahrzeuge häufig nicht erfasst.

Es kann im Einzelfall Ausstattungsunterschiede geben.

Sollte ein Verkäufer den Import des Fahrzeugs verschwiegen haben, so sollte der Käufer mit ihm zunächst außergerichtlich über einen Preisnachlass verhandeln.

Der Umstand, dass ein Fahrzeug nicht direkt aus dem Herstellungsland nach Deutschland importiert wurde, sondern zunächst einen Umweg über ein anderes EU-Land genommen hat, rechtfertigt keine Wertminderung. Somit muss der Verkäufer den Käufer darüber nicht aufklären. Das hat das Landgericht Kiel in seinem Urteil vom Februar dieses Jahres klargestellt (Az. 12 O 277/11). Eine Forderung zur Rückzahlung des Kaufpreises sei somit ungerechtfertigt.

Zitat:

@joker50 schrieb am 29. Januar 2019 um 09:24:14 Uhr:

Der Umstand, dass ein Fahrzeug nicht direkt aus dem Herstellungsland nach Deutschland importiert wurde, sondern zunächst einen Umweg über ein anderes EU-Land genommen hat, rechtfertigt keine Wertminderung. Somit muss der Verkäufer den Käufer darüber nicht aufklären. Das hat das Landgericht Kiel in seinem Urteil vom Februar dieses Jahres klargestellt (Az. 12 O 277/11). Eine Forderung zur Rückzahlung des Kaufpreises sei somit ungerechtfertigt.

Na ja, das Urteil ist nicht von diesem Jahr sondern aus 2012.

Des Weiteren stutze ich schon über den ersten Satz der Urteilsbegündung:

"Der Käufer eines im Ausland hergestellten Neuwagens kann nicht ohne Weiteres erwarten, dass das Fahrzeug direkt – und nicht über einen EU-Drittstaat – nach Deutschland importiert wurde. Er muss vielmehr, auch wenn er nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, damit rechnen, dass das Fahrzeug von einem ausländischen Zwischenhändler bezogen wurde. ."

Das dürfte ja auf einen T6 nicht zutreffen, oder?

Ansonsten will ich nicht weiter darauf eingehen, sehe im Falle des Fragestellers im Erstansatz aber mindestens arglistige Täuschung durch den Verkäufer!

Edit:

Es fehlt vom Fragesteller noch die Information bei was für einem Händler er das Fahrzeug erworben hat. Volkswagen-Vertragshändler oder freier Händler.

Grüße

Andreas

Zitat:

@saerdna1961 schrieb am 29. Januar 2019 um 10:00:25 Uhr:

 

Das dürfte ja auf einen T6 nicht zutreffen, oder?

Ist die Frage, ob er in Hannover oder in Polen gefertigt wurde ;)

 

Zum Thema:

Ich würde mich auch beschweren, wenn ich unwissentlich einen EU-Neuwagen verkauft bekomme, vor allem, wenn ich als Käufer den Händler, wie es hier ja wohl geschehen ist, auf den doch recht günstigen Preis anspreche, und der mir dann sagt, das läge an einer Großbestellung …

 

Zitat:

@zork66 schrieb am 29. Januar 2019 um 10:16:13 Uhr:

Ist die Frage, ob er in Hannover oder in Polen gefertigt wurde ;)

Oh, dass wusste ich nicht. Dachte nur der Crafter kommt aus Polen. Dann sorry. :)

Wobei der durchschnittlich informierte Käufer bei einem Volkswagen der Kernmarke wahrscheinlich davon ausgeht, dass das Fahrzeug in Deutschland gefertigt wird. :p

Beim T6 kommen so weit ich weiß in der Regel die Multivans und Calis aus Hannover, Transporter und Pritschen aus Polen. Bei den Caravellen weiß ich es nicht.

Die Caddys werden komplett nur in Polen gefertigt.

Dazu gibt es doch schon hinreichend Urteile im Netz.

Wenn der Bus deutlich preisgünstiger angeboten wurde, als der Normalpreis, dürfte es unter Beweis-Gesichtspunkten schwer werden. Dem Verkäufer einen Vorsatz nachzuweisen wird wohl auch nicht leicht sein und der Wertnachteil im Falle eines Wiederverkaufes wird gerade bei Bussen ebenfalls nicht leicht darzustellen sein.

Wo das Fahrzeug gefertigt wurde, ist am Ende vermutlich völlig egal, solange es der Ausstattungsvarinte entspricht, über die der Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

Wurde eine bestimmte Ausstattungsbezeichnung oder wurden bestimmte Merkmale im Vertrag genannt?Sind hierzu Abweichungen zu finden?

Themenstarteram 29. Januar 2019 um 13:31

Zitat:

@saerdna1961 schrieb am 29. Januar 2019 um 10:00:25 Uhr:

Zitat:

@joker50 schrieb am 29. Januar 2019 um 09:24:14 Uhr:

Der Umstand, dass ein Fahrzeug nicht direkt aus dem Herstellungsland nach Deutschland importiert wurde, sondern zunächst einen Umweg über ein anderes EU-Land genommen hat, rechtfertigt keine Wertminderung. Somit muss der Verkäufer den Käufer darüber nicht aufklären. Das hat das Landgericht Kiel in seinem Urteil vom Februar dieses Jahres klargestellt (Az. 12 O 277/11). Eine Forderung zur Rückzahlung des Kaufpreises sei somit ungerechtfertigt.

Na ja, das Urteil ist nicht von diesem Jahr sondern aus 2012.

Des Weiteren stutze ich schon über den ersten Satz der Urteilsbegündung:

"Der Käufer eines im Ausland hergestellten Neuwagens kann nicht ohne Weiteres erwarten, dass das Fahrzeug direkt – und nicht über einen EU-Drittstaat – nach Deutschland importiert wurde. Er muss vielmehr, auch wenn er nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, damit rechnen, dass das Fahrzeug von einem ausländischen Zwischenhändler bezogen wurde. ."

Das dürfte ja auf einen T6 nicht zutreffen, oder?

Ansonsten will ich nicht weiter darauf eingehen, sehe im Falle des Fragestellers im Erstansatz aber mindestens arglistige Täuschung durch den Verkäufer!

Edit:

Es fehlt vom Fragesteller noch die Information bei was für einem Händler er das Fahrzeug erworben hat. Volkswagen-Vertragshändler oder freier Händler.

Grüße

Andreas

Das Fahrzeug wurde bei einem freien Händler erworben.

Ich hatte 2015 bewusst einen Skoda als Reimport von einem VW/Skoda Händler gekauft.

Der Wagen hatte eine andere Grundausstattung als das deutsche Sondermodell.

So waren um Beispiel Extras wie "höhenverstellbarer Beifahrersitz, Tönung der Scheiben, anderes Radio" nicht vorhanden. Im Angebot waren diese Sachen aber ausgeschrieben, da der Händler die Produktbeschreibung von Skoda Deutschland genutzt hatte.

Der Preis war aber soweit fair, sodass ich das Kfz dennoch gekauft habe.

Knapp vor Ablauf der 2 Jahre habe ich dann doch die Skoda Neuwagen-Garantieverlängerung auf 5 Jahre gekauft...Uns jetzt kommt der Haken zum EU-Reimport...die Neuwagengarantie beginnt nicht mit der Erstzulassung in den deutschen Papieren, sondern mit der Einfuhr nach Deutschland.

Skoda hat mit die Verlängerung anstandslos verkauft, aber mich darauf hingewiesen, dass ich eigentlich zu spät dran bin.

Somit sehe ich bei einer solchen, verschwiegenen Eigenschaft schon einen guten Grund mal nachzuverhandeln.

Die 11. Stelle der FIN beschreibt den Herstellungsort: H = Hannover, X = Poznan.

Die T6 sind als Reimport identisch, würde es aber dennoch wissen wollen. Habe bewusst einen T6 als EU Fahrzeug gekauft. Ein Belgier in meinem Fall, gebaut in Hannover (Trapo Kombi als PKW mit EU6d-Temp-Evap - besser gehen auch die DE Modelle nicht).

Zitat:

@benausaachen schrieb am 29. Januar 2019 um 14:31:58 Uhr:

...Das Fahrzeug wurde bei einem freien Händler erworben.

Okay, das verändert den Sachverhalt und dann wird es meines Erachtens eher sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich sein, hier Ansprüche gegen den Verkäufer zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Meine persönliche Einschätzung des Sachverhaltes:

Durch die Tatsache, dass das Neufahrzeug bei einem freien Händler gekauft wurde, wird einem Gericht genügen, dass Du von EU-Fahrzeugen/Reimporten im Allgemeinen und/oder hier im Besonderen gewusst zu haben und Du zumindest in Betracht ziehen musstest, aufgrund des sehr günstigen Preises, hier ein EU-Fahrzeug/Reimport zu erwerben.

Jeder halbwegs gute Anwalt der Gegenseite wird Dir hier einen Zusammenhang zwischen günstigem Preis, freiem Händler und EU-Fahrzeug/Reimport herstellen.

Ein gegnerischer Anwalt würde Dir wahrscheinlich folgende Fragen stellen:

  • Durch welche Informationsquelle sind Sie auf den Händler aufmerksam geworden?
  • Warum haben Sie nicht bei einem Vertragshändler gekauft?
  • Sind Sie hinsichtlich des sehr günstigeren Preises nicht stutzig geworden?
  • Wo und wie haben Sie sich über die Preise für das Fahrzeug informiert?
  • Ist Ihnen der Begriff EU-Fahrzeuge/Reimporte geläufig?
  • Da Sie meinen Mandanten hinsichtlich des günstigen Preise schon angesprochen haben, warum haben Sie sich die Antwort nicht schriftlich bestätigen lassen?

Durch die Beantwortung o.g. Fragen wirst Du ggf. schon in Verlegenheit kommen und nicht widerlegen können nichts von EU-Fahrzeugen gewusst zu haben und Du selbstverständlich davon ausgehen konntest selbst bei einem Nichtvertragshändler keinen Reimport zu erwerben.

Des Weiteren gehe ich davon aus, dass der Händler bei dem Du gekauft hast, in irgendeiner Form für EU-Fahrzeuge/Reimporte wirbt (Internet, Tageszeitung, Displays im Verkaufsraum etc. pp). Hier wird Dir ein Gericht vermutlich unterstellen gewusst zu haben, dass der Händler EU-Fahrzeuge verkauft.

Sollte der Händler, wie von mir vermutet, Werbung in für jedermann öffentlich zugänglicher Weise gemacht zu haben, dann bedarf es m.E. durch den Händler auch nicht mehr der expliziten Information an einen Käufer, dass es sich bei der Kaufsache um ein EU-Fahrzeug/einen Reimport handelt.

Auf der sicheren Seite wärst Du m.E. nur dann, wenn im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten wird, dass es sich bei der Kaufsache um keinen Reimport/EU-Fahrzeug handelt oder Du bei einem Vertragshändler des Herstellers kaufst. Hier kannst/darfst Du davon ausgehen, dass es sich nicht um ein EU-Fahrzeug bzw. um einen Reimport handelt.

Mein Tipp.

In einem freundlichen Ton das Gespräch mit dem Verkäufer suchen und hoffen, dass der Verkäufer Dir mit irgendetwas entgegenkommt. :)

Grüße

Andreas

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